konkrete Folgen von gemeinsamem Sorgerecht

  • Hallo,


    mich würde folgendes interessieren.
    Wenn das Kind z.B. zur Taufe von den Großeltern oder wem immer Geld geschenkt bekommen hat und ein Sparbuch hat
    und wenn jetzt der Vater auch das Sorgerecht zugesprochen bekommt,


    kann er dann hingehen und das Sparbuch leerräumen?

  • Ja kann er.


    Es ist zwar möglich, einen der Elternteile mit der Zustimmung des anderen als allein verfügungsberechtigt zu bestimmen ... aber dieser Wisch ist exakt so viel wert, wie das Papier auf dem es steht.


    Wollen uns grad mal korrekt artikulieren :D ... es heißt gemeinsames Sorgerecht.

  • Der Vater meiner Tochter konnte ihr Sparbuch leeräumen ohne gemeinsames Sorgerecht zu haben. Seine Eltern hatten es für ihr Enkelkind angelegt und bei ihrem Sohn deponiert. Er ist dann damit zur Bank marschiert und hat abgehoben, niemand hat dort nachgefragt, wie die Sorgerechtslage ist.

  • Wenn gemeinsames Sorgerecht ist und auch nur gemeinsam Abgehoben werden darf, ist die Bank haftbar und muß das Sparbuch oder Konto wieder ausgleichen.


    Kontoeröffnungen gehen nur wenn beide Sorgeberechtigte Unterschreiben und dann kann man es so einrichten das nur einer verfügen kann

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Grundsätzlich bedarf es bei der Einrichtung eines Sparbuches / Kontos für ein Kind der Einwilligung / Unterschrift beider Eltern. Meine liebe Ex hat es dennoch geschafft ohne meine Einwilligung / Gegenzeichnung das Konto abzuräumen. Alles was ich bei Recherchen bei der Bank erreichen konnte ist die übersandte Kopie des Kündigungsschreibens von meiner Ex an die Bank. Habe es als Dokument für einen eventuellen Prozess aufgehoben, nützt aber meinem Kind nicht mehr viel. Gibt auch Urteile darüber das Mütter solches Geld verwerten dürfen, wenn der Lebensunterhalt knapp ist, dies trifft aber nicht auf meine Situation zu, bezahle genug an Töchterchen und zwar seit 11 Jahren....


    Gruß Genesis

  • also mich hat noch niemand am bankschalter gefragt, ob ich das asr hab, wenn cih geld vom sparbuch abgehoben habe.
    nur zur eröffnung brauchte ich die negativbescheinigung.

  • Bei gemeinsamen Sorgerecht kann jeder Elternteil das Geld abheben oder so um ändern das man nur noch wenn beide Unterschreiben abheben darf.


    Das hab ich bei allen Konten meiner drei gemacht.


    Wenn die Kids dann 18 sind können Sie selber darüber Verfügen oder meine Ex kann nur mit meiner Einwilligung was abheben oder ich mit Ihrer.Kontoeinsicht kann jeder zu jeder Zeit

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    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Noch ist das Gesetz nicht da und jeder der um das Geld / Sparbuch seiner Kinder bangen muss, kann es auf sich umbuchen lassen oder anderweitig in "Sicherheit" bringen.



    Ich persönlich werde jetzt mal eine Familienrechtschutzversicherung in Betracht ziehen, da der KV nur ständig nach seinen Rechten fragt, sich wie ein kleines nörgelndes Kind am Rockzipfel hängend aufführt aber seinen Pflichten nicht nachkommt. Anstatt sich bei mir über schulische Dinge zu informieren, kommt gleich die Ansage " Wie sind eigentlich meine Rechte als Vater, kann ich auch bei der Lehrerin anrufen?". Meiner Tochter zuliebe fahre ich seit über einem Jahr regelmäßig von Fellbach nach Nürnberg zu den Besuchen, weil er nicht runterkommen will. Alles zu meinen Kosten und anstrengend ist die Fahrt auch noch für meine Tochter und mich.



    Na da kann ich mich ja auf was gefasst machen, wenn das Gesetz bei uns in Kraft tritt. :kotz :kotz :kotz



    LG Schildkröte

    Manches im Leben entdeckt man erst, wenn man den Mut dazu aufbringt.

  • Hi,


    Die "gemeinsamen"Sparbücher meiner Kidds sind "gesperrt" mit Vermerk das NUR beide Elternteile Geld abheben können,bzw der eine benötigt eine schriftliche Erlaubniss des andern dazu.


    Meines Wissens haben Sparbücher eine Extra Seite für Vermerke.


    Einzahlungen gehen immer.


    Warum sollte das bei anderen nicht auch gehen?


    Wenn natürlich kein Sperrvermerk im Sparbuch ist,kann jeder "Sorgeberechtigte" abheben.


    Ich verstehe die "Sorgen" eigentlich nicht,ÄNDERN lassen und gut ist es.


    Andi

  • Genau das hab ich nach der Trennung bei allen Sparbücher und Konten meiner Kids gemacht


    Bei gemeinsamen Sorgerecht kann man ohne weiteres beim Lehrer oder bei den Ärzten Auskünfte Erfragen


    Hab ich auch gemacht und das zeigt ja auch nur Interesse am Kind wenn man das macht

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  • Die "gemeinsamen"Sparbücher meiner Kidds sind "gesperrt" mit Vermerk das NUR beide Elternteile Geld abheben können,bzw der eine benötigt eine schriftliche Erlaubniss des andern dazu.


    ---die sparbücher meiner kinder sind bis zum 17 geburtstag gesperrt, weil der führerschein sollte schon vor 18 jahren drin sein.




    man kann aber nachträglich ein kennwort auf das sparbuch setzen, und das einfach dem anderen partner nicht geben



    ausserdem, wer an das geld seiner kinder geht, muss verdammt viele schulden haben und zumal garkein gewissen - ausser man "leiht" es sich kurz und zahlt alles wieder zurück in notlagen!


    bei eröffnung
    asr nur bei einem elternteil = negativbescheinigung
    asr bei beiden =unterschrift beider eltern
    so ist es auch wenn es aufgelöst werden soll, bei abhebungen fragen die leider nie! die haftung bei sparbücher ohne sperre oder kennwort, liegt beim inhaber, solange er nicht grobfahrlässig es hat rumliegen lassen!


    eine seite zum vermerkt ist immer die letzte und es wird im system eingetragen, so das bei jeder transaktion es auf demmonitor erscheint. den vermerkt "kennwort" steht leserlich auf der obersten seit und natürlich auch im system/monitor.

  • Wenn natürlich kein Sperrvermerk im Sparbuch ist,kann jeder "Sorgeberechtigte" abheben.


    Der Sorgeberechtigte muss sich nur ausweisen, sein Sorgerecht nachweisen und kann auch ohne Sparbuch das Konto erleichtern.


    Alle Vorschläge von wegen "Kennwort dem ehemaligen Partner nicht geben" können ausgehebelt werden, weil es nicht rechtmäßig ist, das dem anderen Elternteil zu verschweigen. BEIDE sind verfügungsberechtigt per Gesetz.

  • Nun wenn Ihr Angst habt richtet ein Sparkonto bei einer anderen Bank ein. Sagt nix davon.
    Sperrt es bis Kommunion Führerschein ... und legt das Sparbuch bei einer Vertrauensperson weg.


    Wenn keiner weiß das da was existiert kann keiner was wegnehmen.


    An den Freistelluingsauftrag denken.

  • Nun wenn Ihr Angst habt richtet ein Sparkonto bei einer anderen Bank ein. Sagt nix davon.
    Sperrt es bis Kommunion Führerschein ... und legt das Sparbuch bei einer Vertrauensperson weg.


    Wenn keiner weiß das da was existiert kann keiner was wegnehmen.


    An den Freistelluingsauftrag denken.


    Meine Eltern wollten ein Konto für ihre Enkelkinder bei einer anderen Bank anlegen, die Bank verlangte aber die Unterschrift des Vaters. So einfach ist das nun auch wieder nicht.

  • Es gibt völlig verschiedene Formen der Sparbuchanlage.


    Wer sicher gehen will, legt ein Sparbuch auf den eigenen Namen an und räumt dem Kind ggfls. Verfügungsgewalt über das Konto ein.


    Wer ein Konto "auf das Kind" anlegt, muss damit leben, das alle Sorgeberechtigten a) dem zustimmen müssen b) Sorge für das Konto tragen dürfen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.