Urteil : Sorgerecht für alle Väter


  • Es ist halt immer eine Ansichtssache... :frag


    Ethisch fällt es sicherlich und die Fürsorge, dass bei Erkrankung des einen Elternteils das andere einspringt. Juristisch sind die Dinge in Deutschland fein säuberlich getrennt worden zB in die Bereiche Umgang, Aufenthalt(sbestimmung), Sorge. Natürlich fragt man normalerweise den anderen Elternteil. Aber er ist nicht (juristisch) verpflichtend. Ich muss als derjenige, dem die tägliche Sorge obliegt und der über den Aufenthalt bestimmen kann und muss, erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen. Dann kann ich ganz offiziell einen Antrag stellen ...
    Diese juristische Splittung mag in manchen Fällen die berühmte A*-Karte sein (ich musste in solchen Fällen schon aus dem startbereiten Flieger steigen, weil die Mutter kurzfristig die Betreuungsabsprache aufgekündigt hat und durfte meinem Arbeitgeber dann mühsam erklären, warum ich den wichtigen Termin nicht einhalten konnte ... Hilfe bei Erkrankung hat es nie gegeben ...). Aber ich bin für die Tagesorganisation allein verantwortlich. Es fällt nicht in den Bereich der Sorge. Und dafür müssten andererseits auch alle dankbar sein. Sonst passiert das, was eben irgendein Vater im Radio sagte: "Ich finde das Urteil klasse. Endlich darf ich jetzt mein Kind mal einfach so aus dem Kindergarten abholen, auch ohne dass ich mit der Mutter da vorher drüber gesprochen habe ..."
    Das will ja keiner. Auch nicht der EU-Gerichtshof.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wir haben leider auch so einen, der meint, mit Barunterhalt alle andern Elternpflichten los zu sein, weil das ja die Frau macht. Alle Bemühungen meienrseits, da irgend was zu ändern, ihm sein Kind nahe zu bringen scheitern.
    Ein gemeinsames Sorgerecht würde in userem Fall endlos Mühe bedeuten überhaupt irgend eine Entscheidung treffen zu können. Alles muss man dem Mann vorkauen und durchkauen und widerkäuen, bis er überhaupt mal den Ansatz einer Reaktion zeigt.
    Das Kind ist ihm egal.
    Wüde denn die Umsetzung dieses Urteils endlich bedeuten, dass nicht betreuende Eltern mit Konsequenzen rechnen müssten, wenn sie ihre Kinder im Stich lassen? Umgangsrecht ist für Kinder nicht einklagbar. Für den nicht betreuuenden ET schon. Sogar in skurrilsten Konstellationen. Einer Frau, die gedemütigt, geprügelt udn von ihrem Parter misshandelt und missbraucht wurde verlangt man allen Ernstes ab, dass sie diesen Partner, den vater ihrer Kinder positiv darstellt und all ihre Traumata hint an stellt. Was denn noch?
    Wird denn mit der Entscheidung dann auch mit gleichem Mass gemessen, wenn einer sein Kind nicht sehen will, den Kontakt nicht pflegt, Versprechungen macht, ohen sie zu halten, den schuldigen Unterhalt nicht zahlt usw.?


    Das alles funktioniert doch nur, wenn das Sorgerecht auch mit der Pflicht zur Sorge umgesetzt wird. Alles andere belastet in meinen Augen nur die Situation der AE`s zusätzlich.
    Kinder haben das Recht auf beide ET`s. Die Eltern haben die Pflicht, dieses Recht auch umzusetzen. Wer dem nicht nahckommt gefährdet das Wohl seines Kindes. Das muss Konsequenzen haben. Einklagbare.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Ich muss gestehen, dass ich genau in dieser Lage stecke. Ich bin Mami einer 2,5 Jahre alten Tochter und habe das alleinige Sorgerecht.
    Gleichzeitig bin ich aber auch Juristin aus Leidenschaft und seit längerem beruflich mit familienrechtlichen Belangen konfrontiert.


    Ich muss zugeben, die Mutter in mir hat sich von dem Schlag in die Magengrube - die diese Rechtsprechung bei mir emotional ausgelöst hat, noch nicht erholen können.


    Andererseits findet die verstandsgesteuerte Juristin in mir, dass eine solch unhaltbare Situation beseitigt werden muss. Die Väter, zumal es wohl einige Väter dort draußen gibt, die Ihr Bestes für das Kind geben wollen, sind momentan wirklich entrechtet.


    Wenn ich an meinen Mann denke, dann graut es mir vor dem gemeinsamen Sorgerecht. In der gesamten Lebenszeit unserer Tochter hat er nicht geschafft sein Leben auf sie auszurichten, Verantwortung zu übernehmen und mal zurückzustecken sondern hat seinen Ihm innewohnenden Egoismus großflächig ausgelebt. Ich fühle mich zum Kotzen, wenn ich mir vorstelle er beantragt das Sorgerecht um mich zu schikanieren. Natürlich alles im Licht des "erstrebten Kindswohls".


    Na ja die deutsche Justiz wird es richten, ob gut oder schlecht, da haben wir wie immer keinen Einfluß. Wichtig ist sicherlich, dass die Frage nach den Väter-Rechten mit der EuGHMR-Entscheidung wieder ins Licht der Diskussion und politischen Debatte gerückt wurde.


    Ich hoffe ich erhole mich emotional von diesem rein persönlichen Rückschlag.


    Liebe Grüße in die Runde

    ...just lookin' so badly nice....'till I bite your ass.... :D



  • Mittelfristig wird dies der Fall sein. Bereits seit 2003 ist der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an die Bundesregierung virulent, einen Nachweis zu führen, wie viele (ledige) Väter das Sorgerecht gerne ausüben würden (aber nicht können/dürfen).


    Mich würde mal interessieren aus welchem Urteil du diesen Auftrag liest.


    Ich kenne nur dies


    Und darin steht unter Nr 4 folgendes:


    Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.


    Sicher, vom Gesetzgeber ist seitdem nichts mehr gekommen, außer, das sie keinen erhöhten Handlungsbedarf sehen.
    Und diese Überlegung kann ich gut nachvollziehen.
    Mir ist mittlereile keine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Kindern mehr bekannt, in der nicht das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder besteht.
    Sogar mehr noch, selbstverständlich erfolgt sofort - häufig sogar noch vor der Geburt - die Vaterschaftsanerkennung, und in dem Zug wird auch die Sorgerechtsfrage geklärt.
    Warum soll ein Gesetzgeber noch tätig werden, wenn es bei der Gruppe, die sie zu beobachten haben, so zur Selbstverständlichkeit geworden ist.


    Und ob dieses EuGH-Urteil wirklich zu einer Gesetzesänderung führt, wage ich auch zu bezweifeln, da dieser Kläger m. E. zu dem Personenkreis der Nr. 5 dieses Urteils gehört:


    Eltern, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt, sich aber noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben, ist die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung einzuräumen, ob trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht entgegensteht.


    Das trotz dieser klaren Aussage des deutschen Bundesverfassungsgerichts trotzdem der EuGH bemüht wurde, ist ist mir ehrlich gesagt unbegreiflich. Ich lese aus dem Artikel, dass der Kläger sich nach dem in 2003 ergangenen abweisenden Urteil des OLG Köln an den EuGH gewandt hat. Durch dieses BVerG-Urteil vom 29.01.2003 wäre m. E. der Gang nach Karlsruhe der bessere und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch schnellere Weg gewesen.


    Wirklich :daumen toller Sieg des Kläger :ohnmacht:
    Immerhin 4 Jahre mit gemeinsamen Sorgerecht hat er nun noch bis zur Volljährigkeit der gemeinsamen - mittlerweile 14jährigen - Tochter :schiel .

  • Hi Sawadeeka,


    du bist Juristin/RAin ? ...cool...und dann hier dein erster Beitrag....erstmal herzliches :welcome

    Ich fühle mich zum Kotzen, wenn ich mir vorstelle er beantragt das Sorgerecht um mich zu schikanieren. Natürlich alles im Licht des "erstrebten Kindswohls"

    Wenn du Juristin bist, dann wirst du auch wissen, daß mann kaum eine Chance hat, das ASR zu bekommen ;)
    Also....alles kein Problem :frag


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Bei manchen Beiträgen die ich hier lese, komme ich nicht mehr mit.


    Dieses Urteil ist ein Schritt in Richtung Gleichstellung und Verantwortung und nicht das Allerheilmittel für alle Probleme!



    Volker :kopf





    Als Elternteil, egal ob AE oder nicht, bin ich für meine Kinder da, ich habe sie ja auch gewollt. Wenn der andere ET nicht funktioniert spielt das hierfür keine Rolle.

  • Habe erst jetzt alle Kommentare hier gelesen und bin sehr überrascht, dass fast alle Alleinerziehenden Frauen hier spontan sagen, dass gerade Ihr eigener EX-Partner
    Ihnen als völlig ungeeignet erscheint, das gemeinsame Sorgerecht zum Wohle des Kindes auszuüben.


    Ich glaube, dies als bloße Angst vor dem Machtverlust abzutun und zu unterstellen, dass wir Frauen bei der Überlegung GMSR auszuüben nicht doch zu einem
    großen Anteil im Sinne unserer Kinder entscheiden, wäre verfehlt.


    Also was ist es, dass wir Frauen zu einem erhöhten Anteil das Gefühl haben, die EX-Männer versagen im Bezug auf das Kindswohl.
    Vielleicht sind es auch einfach Erfahrungen, die wir tagtäglich so machen.


    Schön viele Rechte für die Väter. Aber bitte bloß keine Pflichten, vielleicht.


    Wäre wert mal darüber nachzudenken.

    ...just lookin' so badly nice....'till I bite your ass.... :D



  • Hi,

    Wirklich :daumen toller Sieg des Kläger :ohnmacht:

    heute hatte ich ein Interview mit dem Kläger gehört, und es ging ihm um´s Prinzip UND auch für die Rechte anderer Väter.
    DESHALB
    war es ein suuuuper ...toller Sieg :D


    Die Sprecherin meinte noch, heute können die Väter wirklich feiern :lach


    ...und ich bin nicht deiner Meinung, die jetzige Bundesregierung wird dieses Thema jedenfalls aufgreifen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    Bei manchen Beiträgen die ich hier lese, komme ich nicht mehr mit.

    isch auch net :kopf ...um nicht zu sagen [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/boese/r030.gif

    Dieses Urteil ist ein Schritt in Richtung Gleichstellung und Verantwortung und nicht das Allerheilmittel für alle Probleme!

    Rischdisch :daumen


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich hoffe der Gesetzgeber findet eine Lösung im Sinne von : Wer wirklich will, der darf auch!!!!


    Ich hoffe der Gesetzgeber findet eine Lösung, die vom gemeinsamen Sorgerecht als Normalfall ausgeht und vom alleinigen Sorgerecht für Vater oder Mutter (ob verheiratet, geschieden oder nicht) in begründeten Ausnahmefällen.


  • Ich glaube, dies als bloße Angst vor dem Machtverlust abzutun und zu unterstellen, dass wir Frauen bei der Überlegung GMSR auszuüben nicht doch zu einem
    großen Anteil im Sinne unserer Kinder entscheiden, wäre verfehlt.


    Also was ist es, dass wir Frauen zu einem erhöhten Anteil das Gefühl haben, die EX-Männer versagen im Bezug auf das Kindswohl.
    Vielleicht sind es auch einfach Erfahrungen, die wir tagtäglich so machen.


    Man findet kaum jemanden, der über den Ex-Partner sagt, der wäre super und bestens drauf in allen Dingen. Und der Kinderbereich ist nun einmal ein prima Bereich, über den man seine Partnerkiste abwickeln kann und noch in die "Gutmenschenrolle" schlüpft: Ich tue es fürs Kind. Wobei das sicherlich selten aus Kalkül passiert, sondern rein aus dem Bauch heraus.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ihr lieben
    so als älteres semester möchte ich auch etwas dazu schreiben...
    zur zeit meiner scheidung, war es noch relativ normal , das mütter das asr bekamen ( die rechtsprechung betreff verh. eltern , änderte sich kurz darauf)
    mein ex hatte keinerlei interesse am SR ... er wollte allerdings ein großzügiges umgangsrecht ( welches er dann nicht nutzte)


    vor ca 16 jahren brach er den kontakt komplett ab...


    ich finde es im sinne der emanzipation nur gerecht , das die rechtschrechung zugunsten der väter geändert wird


    es ist nachhaltig ungerecht , das väter dermaßen ausgegrenzt wurden und werden...


    klar ist es im einzelfall schlimm , wenn KV oder KM sich nicht adäquat verhalten...


    aber deswegen die väter von vorneherein auszugrenzen ist und bleibt ungerecht


    auch wenn mein ex sich nicht interessierte, so beglückwünsche ich alle väter, die interesse an ihren kindern haben und nun endlich zu ihrem recht gelangen


    mütter sind nicht die besseren elternteile , nur weil sie die gebärenden waren


    lg rübli

  • grundsätzlich finde ich das urteil sehr gut! :respekt an den kläger. das war seeeeehr langer atem, den er da bewiesen hat!!


    doch wie soll es im einzelfall aussehen? väter/mütter, die km weit weg wohnen und nur den "zahlpapa" oder die "zahlmama" mimen. was, wenn unterschriften benötigt werden?
    (bei uns z.b. braucht der papa vom zwerg ganze 7 monate um auf einen brief zu reagieren.)


    wie soll ein machtmissbrauch gegenüber dem ex-partner ausgeschlossen werden? oder andersrum gefragt: wie soll man beweisen, dass das SR dafür benutzt wird, sofern es der fall ist?

  • Es sollte normal sein das 2 Menschen die sich entschlossen haben ein Kind in die Welt zu setzen auch die gleichen Rechte und Pflichten haben.


    Eine Chance für die Väter,die sich um Umgang bemühen ,sich um ihre Kids kümmern zu ihrem Recht zu kommen.


    Nur was wird sich in der Praxis wirklich ändern?


    Kenne genug Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht,wo die Mutter den Umgang boykottiert,genug Väter die sich trotz gemeinsamen SR null um ihre Kids kümmern.


    Dann wieder Eltern wo der Vater nicht das SR hat und es klappt super mit dem Umgang.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Man findet kaum jemanden, der über den Ex-Partner sagt, der wäre super und bestens drauf in allen Dingen. Und der Kinderbereich ist nun einmal ein prima Bereich, über den man seine Partnerkiste abwickeln kann und noch in die "Gutmenschenrolle" schlüpft: Ich tue es fürs Kind. Wobei das sicherlich selten aus Kalkül passiert, sondern rein aus dem Bauch heraus.



    Ich finde das ist eine Pauschalvorverurteilung, die generell den betreuenden ET tendenziell in die Rolle des Umgangsverweigerers und Machtmissbrauchers stellt.
    Die Option, dass vielen ihre Kinder schlicht am Allerwertesten vorbei gehen kommt da gar nicht vor. 80% der unterhaltsbezugberechtigten Menschen bekommen nur teilweise oder gar nicht ihr Recht. Diese Umgangsweise trägt entscheident zum Armutsrisiko der betroffenen Gruppen bei.
    Da stimmt aber ganz gewaltig etwas nicht.


    Von meiner Seite aus weiss ich nur, dass es mir das Herz bricht, wenn mein Minimädchen am Spieltelefon mit ihrem Papa redet, den sie dieses Jahr im Sommer nichtmal 2h gesehen hat! Oder wenn sie einen Pandaspielbären nimmt und mir stolz sagt: "Mami... gugg... Papa brachten mir...."
    Und dieser Mensch bringt es nicht fertig dem Kind mal eine Postkarte zu schicken, sie ab und an mal anzurufen, geschweige denn alle Vierteljahr zu besuchen... bis zu 5x im Jahr ist er nur 2 Fahrstunden von hier weg.
    Ich habe ihn , als es um die Vaterschaftsanerkennung ging mehrfach, im Interesse unseres Kindes gebeten, mit mir das gemeinsame Sorgerecht zu haben. Er wollte das explizit nicht und lehnte wehement ab.
    Sollte mir etwas zustossen wäre ihm am Liebsten, so sagte er das schon mehrfach, wenn das Kind in eine Pflegefamilie käme. Er WILL sich nicht kümmern. Es interessiert ihn nichts. Geschweige denn unsere schwierige Lebesnsituation.
    Wenn ich mich in den 22 Monaten, die mein Kind auf der Welt ist, oder während der Schwangerschaft nur einmal so angestellt hätte, wie er.... unser Kind wäre jetzt schon in irgend einer Pflegestelle, hätte einen Schaden oder sonst was.
    Er zahlt. Damit ist er " besser", als viele. Aber in der Seele unserer Tochter hinterlässt dieser Mensch ein Loch, eine Sehnsucht, eine Frage ( Warum will er mich nicht?), die für das Kind prägend ist. Das ist Fakt. Er schadet ihr trotz besserem Wissen, mit dem Argument, das er eben nicht anders könne.
    Ich weiss wirklich oft nicht, ob er nicht an dem Punkt ein emotionaler Krüppel ist. Verstehen kann ich das nicht. Und es macht mich unendlich zornig, wenn er Recht bekommt. Die Pflicht gegenüber seiner Tochter wird er nur so leben, wie er eben kann... wenn ich anderes fordere, sage und ihn kritisiere, setze ich ihn unter Druck. dann droht er, dass er eben ganz weg wäre... Was ein toller, benachteiligter Vater.... :kopf



    Dein Statement erklärt sich für mich hier nur aus dem, was du an persönlichen Erfahrungen durchsickern lässt. ( wie auch das meine.... ;) )

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Ich kann dieses Urteil nur begrüßen. Eine mir unverständliche Ungleichbehandlung wird damit aufgehoben... wenn Deutschland in die Puschen kommmt.


    Beiden Elternteilen sollte erstmal zugetraut werden, die Sorge für ihr Kind zu tragen. Unvoreingenommen....


    Klar, kann es passieren, dass der Umgangselterteil (in den beiträgen wird da ja gern vom KV gesprochen), dass Sorgerecht auszunutzen um dem Ex eins auszuwischen (wobei ich mich ehrlich frage, wie das geht... sooft braucht man die Kooperation des anderen ja nun echt nicht).
    Es konnte aber bisher auch nicht ausgeschlossen werden, dass der betreuende Elterteil (der ist hier in den erwähnten Beiträgen dann die Mutter), sein alleiniges Sorgerecht nicht auch ausnutzt, um dem KV ne lange Nase zu drehen. Idiotie hängt nämlich nicht am Geschlecht....


    Im Übrigen halte ich den Machteinfluss durchs Sorgerecht für einen eher eingebildeten.... das Sorgerecht ist wohl eher ein psychologisch wirksamer Faktor. Übrigens auch in die Richtung der Väter, die nunmal mit dem Sorgerecht signalisiert bekommen, dass sie den Müttern gleichwertig sind (sollte ja auch so sein) und sich damit vielleicht in dem einen oder anderen Fall mehr engagieren.

  • Das Urteil ist für Väter mit unehelichen Kindern, die in einer Lebensgemeinschaft mit der Km leben recht gut aber nicht wenn sie getrennt von der Km leben!! Denn meist geht die Trennung schon nicht harmonisch auseinander und dann muß man noch bei jeder wichtigen Entscheidung fürs Kind den KV fragen - für mich grausame Vorstellung! Einige KV werden so versuchen, sich wieder in die Familie einzumischen und in den Tagesablauf noch weiter Unruhe einzubringen. Ich beziehe das auch auf den KV meines Sohnes. Wir wohnen 50km auseinander und das ist gut so. Das gemeinsame SR würde noch mehr Bezin ins Feuer gießen :nawarte: ! Am Ende will der KV noch entscheiden, auf welche Schule mein Sohn gehen soll oder wie ist das??? ?(

  • Es ist klar das dieses Urteil aus sich NICHT kümmernden Vätern nun auf einmal Wunderväter macht, soll heissen wer sich vorher nicht gekümmert hat wird das auch jetzt nicht tun, aber ich finde es wichtig für Väter die sich kümmern wollen, aber sich nicht kümmern dürfen weil die Mutter das nicht will.


    Ich dachte ganz am Anfang der Trennung auch, so ein Mist, jetzt haben wir gemeinsames Sorgerecht und er darf mitmischen, aber es hat sich herausgestellt das nach einigen Monaten in denen man sich vorsichtig herangetastet hat einer gemeinsamen Sorge nichts im Wege steht, warum also sollten das ledige Eltern nicht auch hinbekommen?


    Es bedeutet doch nichts anderes als dass, auch wenn man die Verantwortung nicht für den Lebenspartner übernehmen wollte man doch Verantwortung für das Kind trägt/zu tragen hat.