Es ist halt immer eine Ansichtssache... :frag
Ethisch fällt es sicherlich und die Fürsorge, dass bei Erkrankung des einen Elternteils das andere einspringt. Juristisch sind die Dinge in Deutschland fein säuberlich getrennt worden zB in die Bereiche Umgang, Aufenthalt(sbestimmung), Sorge. Natürlich fragt man normalerweise den anderen Elternteil. Aber er ist nicht (juristisch) verpflichtend. Ich muss als derjenige, dem die tägliche Sorge obliegt und der über den Aufenthalt bestimmen kann und muss, erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen. Dann kann ich ganz offiziell einen Antrag stellen ...
Diese juristische Splittung mag in manchen Fällen die berühmte A*-Karte sein (ich musste in solchen Fällen schon aus dem startbereiten Flieger steigen, weil die Mutter kurzfristig die Betreuungsabsprache aufgekündigt hat und durfte meinem Arbeitgeber dann mühsam erklären, warum ich den wichtigen Termin nicht einhalten konnte ... Hilfe bei Erkrankung hat es nie gegeben ...). Aber ich bin für die Tagesorganisation allein verantwortlich. Es fällt nicht in den Bereich der Sorge. Und dafür müssten andererseits auch alle dankbar sein. Sonst passiert das, was eben irgendein Vater im Radio sagte: "Ich finde das Urteil klasse. Endlich darf ich jetzt mein Kind mal einfach so aus dem Kindergarten abholen, auch ohne dass ich mit der Mutter da vorher drüber gesprochen habe ..."
Das will ja keiner. Auch nicht der EU-Gerichtshof.