Kindergelderhöhung / Unterhalt Ein Schlag ins Gesicht für alleinerziehende

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, bedeutet die neuste Kindergelderhöhung ab 2010 für mich folgendes:


    Für meine beiden Kinder erhalte ich bisher 322 und 377 Euro Unterhalt. Abzüglich hälftiges Kindergeld 164 Euro insgesamt 535.-


    Wenn jetzt die Erhöhung kommt sieht es so aus 322+377-184 ergibt 515.- für den Kindsvater. ich also 20.- weniger die bekomme ich dann als Kindergelderhöhung wieder drauf. Das ist doch ein Witz oder?


    Ich hoffe immer noch ich habe was nicht richtig kapiert. Ich kümmere mich das ganze Jahr ( er ist monatelang im Ausland, also nicht mal am Wochenende da) und er profiert davon!


    Müßte nicht die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden? Aber die wird doch nur alle 2 Jahre und wurde erst 2009 angepasst.


    Wie seht ihr das?

  • Hallo Erdmännchen,


    also du bekommst ab nächstes insgesamt 40 EUR mehr Kindergeld - für beide Kinder. Davon kann der Vater bei seinen Unterhaltszahlungen die Hälfte, sprich 20 EUR abziehen, da ihn das hälftige KiGeld zusteht. Also verbleiben Dir 20 EUR.
    Das is doch was.


    Und mal ganz am Rande: insgesamt über 500 EUR Unterhalt... da kann man sich doch net beschweren...


    Also mir bleiben diesmal die 20 EUR (ein Kind) - bekomme aber 0,nix Unterhalt bzw. UVG (is ausgelaufen).


    Also halt mal den Ball flach...er zahlt Unterhalt und das is schon mal wesentlich mehr, als viele von uns hier bekommen...
    Er muss lediglich 20 EUR weniger bezahlen, die Du dann von der KiGeldkasse bekommst. Also hat jeder ET was davon.


    Die UVG-Bezieher (und ich war einer) sind diejenigen, die einem leid tun können, denn da wird gleich die ganze Erhöhung abgezogen. Somit bekommen sie gar nix von der Erhöhung.
    Na ja, aber wie gesagt, jetzt bekomm ich keinen UVG mehr und der wär mir trotzdem lieber - Kindergelderhöhung hin oder her...


    Also bleib locker ;) und freu Dich über die 20 EUR!

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo Tani


    Hast natürlich recht. Ich konnte gestern nach dem dritten 17 Stunden Tag in Folge nicht mehr klar und sachlich denken und schon gar nicht mehr rechnen. Mir sind da etwas die Nerven durchgegangen. Bin sonst eigentlich nicht so drauf. Ich glaub ich mache heute mal etwas langsamer. :strahlen


    Vom Unterhaltvorschuß, wird die gesamte Erhöhung abgezogen? Das ist ja wirklich Mist. Da haben gerade die, die es besonders brauchen, weil die Väter gar nix zahlen überhaupt nichts davon.


    L.G


    Erdmännchen

  • ich habe heute mit meiner sb vom jugendamt gesprochen. unter anderem ging es auch um die (noch nicht beschlossene!!!) erhöhung des kindergeldes.
    WENN das familienpaket im januar von der regierung an den start geht, dann erhöht sich ja auch der kinderfreibetrag. in dem fall geht auch die DD tabelle mit. heißt also, der unterhalt wird auch erhöht.


    warum, weshalb und wieso.. keine ahnung.


    wie gesagt, so wurde mir das heute von der abteilung beistandschaft erklärt. es sollen dann auch informationsbriefe verschickt werden - ob das nun aber von JA zu JA unterschiedlich ist oder aber eine bundesweite pflicht, das weiß ich nicht.

  • Vom Unterhaltvorschuß, wird die gesamte Erhöhung abgezogen? Das ist ja wirklich Mist. Da haben gerade die, die es besonders brauchen, weil die Väter gar nix zahlen überhaupt nichts davon.


    Jepp, dem ist so, es wird bei UVG das volle KG angerechnet ..



    Aber das kuriose dabei ist, das selbst die die es ja nicht so ganz nötig brauchen u UVG beziehen davon aber auch betroffen sind, nämlich weil bei denen die Mütter gar nix zahlen... :D :D ..schon kurios ;) :D ..aber das sind halt nur Väter, das ist ja eh oftmals ne andere Sache, die brauchen das ja halt nich so..is da nicht so schlimm.. :pfeif:pfeif

  • ich habe heute mit meiner sb vom jugendamt gesprochen. unter anderem ging es auch um die (noch nicht beschlossene!!!) erhöhung des kindergeldes.
    WENN das familienpaket im januar von der regierung an den start geht, dann erhöht sich ja auch der kinderfreibetrag. in dem fall geht auch die DD tabelle mit. heißt also, der unterhalt wird auch erhöht.


    warum, weshalb und wieso.. keine ahnung.


    wie gesagt, so wurde mir das heute von der abteilung beistandschaft erklärt. es sollen dann auch informationsbriefe verschickt werden - ob das nun aber von JA zu JA unterschiedlich ist oder aber eine bundesweite pflicht, das weiß ich nicht.


    deshalb ;)


    UVG


    Die Unterhaltsleistung wird, vorbehaltlich der Absätze 2 und 3, monatlich in Höhe des sich nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden monatlichen Mindestunterhalts gezahlt,...


    BGB


    ...Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes...

  • Na zum Glück wird nicht nur das Kindergeld erhöht von dem ich auch nichts habe (UVG).
    Es wird der Freibetrag erhöht der nicht irrelevant ist. :anbet:tanz


    Der Bund der Steuerzahler hat aber festgestellt das AE mit einem bestimmten einkommen schlechter gestellt sind. :kopf


    Nachtrag: Macht euren Steuerausgleich und erhebt Einsprüch gegen den Soli. wenn es nicht eh vom Finanzamt bereits als vorläufig tituliert wird.

    3 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Die Regelung bis 12 hat eine Hintergrund. Kinder ab 12 brauchen keine Kleidung und nicht zu essen bzw. kommen mit 12 bereits besser an die Mülltonnen heran.

  • Ja es gibt mehr Geld.
    Du bekommst mehr Kindergeld. Davon stehen aber dem KV 50% zu. Somit verringert sich Dein Unterhalt um diese 50% der Erhöhung.
    Mehr hast Du aber trotzdem.
    Solltest Du auch noch arbeiten und Steuern bezahlen dann ist es noch mehr da sicher der Freibetrag erhöht. Hierbei mein Post oben beachten denn es kann auch weniger sein.

  • @ Steffimutti


    In deinem Fall würde das für dich heißen:


    Du bekommst Kindergeld (KG) und Unterhalt (KU) ..heißt die Erhöhung bringt bei dir Netto die Hälfte des KG mehr im Portmonai.


    Sollte es 20 € im Monat mehr KG pro Kind z.B. geben, hast du 10 € mehr monatlich im Portmonai, da der Unterhaltspflichtige auf der anderen Seite, ebenfalls 10 € vom KU abziehen kann, da ihm das so zusteht.....


    Heißt, du bekommst zwar von der KG-Stelle 20 € mehr ausgezahlt, aber vom Vater 10 € dann weniger KU ..


    Verwirrung jetzt komplett ;) ;)


    Aber du hättest immerhin mehr, als vorher...




    ABER! ... warten wir mal eher noch ab, ich würd mich nicht wundern wenn das letztendlich doch noch kippt mit der Erhöhung.. !!

  • wie ich habe weniger wenn ich arbeite????? hööö
    ja ich arbeite, auf reduzierten stunden 32 stunden und bin in steuerklasse 2...
    und dann hab ich mit der neuen reform also weniger geld im endeffekt!?
    nasuper, von 10 euro mehr kann man sich auch nichts kaufen, von den letzten 10 euro mehr hab ich auch nichts gehabt, weil das amt die wieder abzog :ohnmacht: ist ja auch irgendwie verständlich, aber ich kriege ja nichtmal kindergeldzuschlag oder wohngeld oder irgendwas und weiß mom zum beispiel nicht wie ich an winterklamotten kommen soll für joyce, somit habe ich ja meine verkäufe hier drinne... zum brechen mit dem lieben geld

  • von den letzten 10 euro mehr hab ich auch nichts gehabt, weil das amt die wieder abzog ist ja auch irgendwie verständlich


    Wer oder was zieht dir denn dann die 10 € ab?


    Beziehst du auch noch ALG2 ergänzend?
    Da ist das wohl auch für dich/euch eine Nullrunde..
    Ansonten kann dir das ja niemand abziehen...