Grüß Euch... (Unterhalt)

  • ...meine (ex)Frau zahlt keinen Unterhalt für die Kinder, sie hockt in Österreich und verdient grad mal so über der Pfändungsgrenze. Mein RA erwirkt jetzt einen Titel. Wenn sie dann immer noch nicht zahlt wie gehts dann weiter oder wo ist der Unterschied zu vorher?
    Viele Grüße
    Franz

  • Hei!!



    Ich glaube Dein RA wird so lange Druck machen bis sie zahlt (ich hoffe es für Dich).


    Soweit ich weiß gelten in Österreich aber komplett andere Gesetze. Vielleicht gibt es ja hier einen User aus Österreich der sich da besser auskennt.


    Wünsche Dir alles Gute!!

  • Wenn Deine Ex an der Pfändungsgrenze bzw. Selbstbehaltsgrenze verdient, bringt das Spiel mit dem Titel auch wenig. Einem nackten Mann, hm, einer nackten Frau kann man nicht in die Tasche greifen. Verdienen tut daran einzig der Anwalt. Weil Du zahlen musst ... ihn.


    Du müsstest also gucken, wie ihr Einkommen tatsächlich aussieht, welche Grenzen da sind (in D. ca. 1100 Euro bereinigtes Nettogehalt. Wenns nicht mehr ist, kommt bei Titel/Pfändung meist nichts bei raus. In Ö ist diese Grenze vermutlich ähnlich. Der Lebensstandard ist ja vergleichbar, damit auch die Grundbedürfnisse.). Hat sie jedoch genug Geld, hilft der Titel. Er kann auch in Österreich vollstreckt werden. Da Du quasi im Grenzgebiet lebst, wird der Anwalt die entsprechende Ahnung haben, wie der Ösi-Gerichtsvollzieher losgejagt werden kann. Der ist vielleicht höflicher, in der Sache aber sicher genauso erfolgreich ... Klassiker ist die Gehaltspfändung beim Arbeitgeber. Der überweist die ausgerechnete Summe auf Anweisung des Gerichtsvollziehers vom Lohn direkt an die Kids bzw. den gesetzlichen Vertreter. Der AN bekommt dann nur den unpfändbaren Lohn ...


    Sind Kinder unter 12 bei Dir und haben bereits Unterhaltsvorschuss übers Jugendamt bezogen? Das ist eigentlich der Königsweg ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ja, 2 meiner Kinder sind unter 12. Hab das Jugendamt auch schon kontaktiert. Aber es ist wohl so wie ich es mir gedacht habe: den Titel werde ich zum Tapezieren verwenden können. Das Einzige was mir ein bisschen Hoffnung macht: die österreichischen Gerichtsvollzieher lassen sich nicht einfach so heimschicken wie die Deutschen. Aber mal schaun was dabei rauskommt.
    Viele Grüße
    Franz

  • sie hockt in Österreich und verdient grad mal so über der Pfändungsgrenze.


    vs

    Mein RA erwirkt jetzt einen Titel.


    Das ja ein sagenhafter RA!! ;)


    Und wie macht er das, wenn sie unter dem SB liegt?
    Wie kommt er da an einen Titel?


    Wenn sie nämlich unter dem SB liegt, kann kein Titel erstellt werden..es wäre sogar sittenwidrig hier einen zu erstellen..
    Da will dir wohl eher ein schlauer RA das Geld aus der Tasche ziehen..


    Aber es ist wohl so wie ich es mir gedacht habe: den Titel werde ich zum Tapezieren verwenden können.


    Ne dur wirst dir damit nicht die Wände tapezieren können, weil du gar keinen Titel erhalten wirst..


    Den kann es einfach nur geben, wenn sie auch leistungsfähig ist.




    Soweit ich weiß gelten in Österreich aber komplett andere Gesetze. Vielleicht gibt es ja hier einen User aus Österreich der sich da besser auskennt.


    Die Kinder leben aber in D, u da gilt dann deutsches Recht!!

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • ...das stimmt so nicht. Ein Titel kann immer erwirkt werden, man hat dann halt 30 Jahre was schriftliches in der Hand, es kann ja sein dass sie unverhofft zu Geld kommt. Vollstreckt kann der Titel aber nur dann werden, wenn ein entsprechendes Einkommen vorhanden ist. Der Titel hat aber auch noch ganz andere Auswirkungen. Wenn sie trotz Titel immer noch nicht zahlt, dann ist das ein Verstoß gegen die Unterhaltspflicht und kann zur Anzeige gebracht werden. Die Gerichte können dann ganz andere Maßnahmen ergreifen um sie zum bezahlen zu bewegen. Das klingt alles knallhart, ist aber nun mal die einzige Möglichkeit jemanden an seine Pflichten zu erinnern...
    Viele Grüße
    Franz

  • ...das stimmt so nicht. Ein Titel kann immer erwirkt werden, man hat dann halt 30 Jahre was schriftliches in der Hand, es kann ja sein dass sie unverhofft zu Geld kommt.


    Junge Junge... wer hat dir das denn erzählt..


    Das stimmt nicht die Bohne!!!


    Ein Titel kann nur erstellt werden wenn sie leistungsfähig ist...das ist sie aber offensichtlich nicht, somit kann auch kein Titel erstellt werden, würde man das verlangen u sie dazu zwingen wäre das sogar sittenwidrig..
    Niemand kann hier einen Titel erstellen.


    Und ein Titel ist auch abänderbar.


    Ein Titel kann auch nicht mal so für die Zukunft erstellt werden, falls sie mal unerwartet zu Geld kommen sollte.



    Wenn sie trotz Titel immer noch nicht zahlt, dann ist das ein Verstoß gegen die Unterhaltspflicht und kann zur Anzeige gebracht werden.


    Und auch das ist Unsinn.


    Wenn sie doch gar nicht leistungsfähig ist, kann sie auch nicht zahlen, u es kann auch keinen Titel geben den sie bedienen muß..


    Schon allein dieses Aussage ist sowas von widersprüchlich, das müßte dir schon selber auffallen.


    U da sie nicht leistungsfähig ist, kann auch keine Anzeige nach §170 StGB erfolgen, denn sie ist NICHT leistungsfähig u es kann auch keinen Titel daher geben den sie bedienen muß..


    Informiere dich bitte erstmal richtig!
    Deine Infos sind nämlich völligst falsch!!

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • :nawarte:

    Die Gerichte können dann ganz andere Maßnahmen ergreifen um sie zum bezahlen zu bewegen.


    ein bischen blauäugig ist das schon... und fast zu schön, um wahr zu sein :engel


    Wenn Du den Weg gefunden hast, dann teil ihn mir bitte mit... mein Ex schafft es seit (unendlichen, und für mich kaum noch zählbaren) Jahren, sich um jegliche Zahlungen für seine Kids zu drücken :crazy


    und ich hab alle rechtlichen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft :nawarte:
    geholfen hat es bisher nix :kopf


    Also her mit dem Weg, der hilft! :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Grüß Euch,
    hab meinen RA nochmal kontaktiert und hab auch zur Sicherheit nochmal bei meiner zuständigen Richterin nachgefragt: Selbstverständlich kann ein Titel erwirkt werden wenn er denn berechtigt ist und das ist auch nicht sittenwidrig. Ein Titel beschreibt ja nur, das A bei B Schulden hat und alles rechtmäßig ist. B hat dann für die nächsten 30 Jahre was in der Hand. Ob ihm das was nützt bzw. ob der Titel vollstreckt werden kann steht freilich auf einem ganz anderen Blatt. Ich halte Euch auf dem Laufenden. Aber leider gilt halt in Deutschland: wer nicht zahlen will braucht auch nicht zahlen... :angry
    Viele Grüße
    Franz

  • Grüß Euch,
    hab meinen RA nochmal kontaktiert und hab auch zur Sicherheit nochmal bei meiner zuständigen Richterin nachgefragt: Selbstverständlich kann ein Titel erwirkt werden wenn er denn berechtigt ist und das ist auch nicht sittenwidrig. Ein Titel beschreibt ja nur, das A bei B Schulden hat und alles rechtmäßig ist. B hat dann für die nächsten 30 Jahre was in der Hand. Ob ihm das was nützt bzw. ob der Titel vollstreckt werden kann steht freilich auf einem ganz anderen Blatt. Ich halte Euch auf dem Laufenden. Aber leider gilt halt in Deutschland: wer nicht zahlen will braucht auch nicht zahlen... :angry
    Viele Grüße
    Franz


    Mal ganz davon abgesehen, dass ich es sehr unfair von Deiner Ex finde das sie Dich komplett in der finanziellen Verantwortung lässt - hast Du schon mal ner nackten Frau in die Tasche gefasst? :brille



    Ja gut Du wirst den Titel bekommen und kannst dann immer wieder an sie herantreten, aber ich vermute das sich Deine Ex eh nie einen anderen Job suchen wird, sie weiß doch auch was dann blüht.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • und hab auch zur Sicherheit nochmal bei meiner zuständigen Richterin nachgefragt:


    Die war sichr völlig happy das du sie mit so einem Kram auch noch belästigst..
    Die hat dich sicher jetzt schon gefressen ;)



    Selbstverständlich kann ein Titel erwirkt werden wenn er denn berechtigt ist und das ist auch nicht sittenwidrig.


    Logisch...
    Dem wurde auch nicht widersprochen


    In diesem Fall ist er aber nicht berechtigt..denn sie ist nicht leistungsfähig, d.h. es kann kein Titel über keine Summe X erstellt werden.
    Er ist somit nicht berechtigt erstellt zu werden.



    Ein Titel beschreibt ja nur, das A bei B Schulden hat und alles rechtmäßig ist. B hat dann für die nächsten 30 Jahre was in der Hand.


    Echt?!
    Logisch oder..



    Aber dadfür muß da auch erstmal was sein, das eine Schuld entstehen kann ..und wenn sie so wenig Einkommen hat, das es mal grad ihren Bedraf deckt, dann kann keine Schuld aufkommen, da leistungsunfähig.



    Ob ihm das was nützt bzw. ob der Titel vollstreckt werden kann steht freilich auf einem ganz anderen Blatt.


    Och, warum der wohl nicht vollstreckt werden kann?!
    Vielleicht weil es erstmal keinen geben kann, weil sie nicht leistungsfähig ist??



    Aber leider gilt halt in Deutschland: wer nicht zahlen will braucht auch nicht zahlen...


    Is klar..man kann sich wirklich sowas von viel einreden!


    Sag mal fällt dir wirklich nichts auf??



    Sie ist LEISTUNGSUNFÄHG !!
    Da gibts KEINEN Titel!



    Aber mach du mal..wird schon werden .. oder auch nicht ;) ;) :D :D

  • ...dann muss sie sich einen zweiten Job suchen wozu man sie aber leider auch wieder nicht zwingen kann. Ich muss ja auch Glimmzüge ohne Ende machen damit wir um die Runden kommen. Aber wie gesagt: wer bei uns nicht zahlen will braucht auch nicht zahlen. Merkt Ihr was? der Sozialstaat lässt grüßen...
    Viele Grüße
    Franz

  • Wer aber durch die Gegend läuft u nur auf den angeblich ach so beschissen Staat jammert, der wird auch nichts erreichen.


    U dann unentwegt über die gleichen Dinge bei der Ex jammert u nichts macht wird wenig dran ändern an der Situation.




    Wie wäre es da mal der Ex etwas Dampf unter Hintern zu machen?!
    Das geht, wenn es auch bei unterhaltspflichtigen Müttern leider etwas deutlich schwerer ist, aber es geht.


    Wie wäre es da sie aufzufordern sich einen anderen u besser bezahlen Job zu suche, oder aber einen Nebenjob um ihrer Unterhaltspflicht nachkommen zu können.
    Sie an ihre gesteigerte Erwerbspflicht zu erinnern.


    U sie auffordern ihre Bemühungen nachweislich darzulegen...


    Sollte da dann nichts passieren, müßte man halt überlegen ob man ein Gericht dazu bewegen kann, ihr ein fiktives Einkommen anzurechen auf dessen Grundlage man dann KU-Leistungen errechnen kann..
    Wobei sie dann ja immer noch kein Geld in der Tasche hat, aber dann wirklich Druck hat..
    Wobei diese Wahrscheinlichkeit, das ein Gericht so verfärt eher verschwindent gering ist..



    Aber Druck kann man dennoch machen, man muß nur mal anfangen u nicht hinter Dingen her jammern die man so gar nicht erreichen kann.

  • Jens, das was Du jetzt zuletzt schreibst, ist ja wohl das, was Franz in verkürzter Form meint.
    Über das Gericht wird dem Unterhaltspflichtigen auferlegt, seine finanzielle Situation zu verbessern. Als Druckmittel wird die Selbstbehaltsgrenze herabgesetzt oder aufgehoben und ein Titel ausgestellt.


    Als Weg möglich, de facto allerdings nur ganz selten zu erzielen. Die Gerichte drohen das an, setzen es aber nur sehr selten durch, bei unterhaltspflichtigen Frauen quasi nie.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hast dud ich mal an das österreichische Jugendamt gewandt?
    Pfändungsgrenze bei uns ist bei etwa 730 Euro - Existenzminimum.


    Das sagt das österreischische Recht, FALLS dies hier gilt was ich nicht weiss.
    Richtsatzvorschuss:


    Der so genannte Richtsatzvorschuss beträgt
    für 0 bis 6-Jährige € 115,- pro Monat,
    für 6 bis 14-Jährige € 230,- und
    für 14 bis 19-Jährige € 345,-.


    Unterhaltsvorschuss erhält man erst nach Antragstellung, er wird dann für drei Jahre gewährt, danach ist ein neuer Antrag zu stellen. Ein Antrag auf Unterhalt kann nur für drei Jahre rückwirkend gestellt werden, frühere Ansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden.


    Bei Zahlungs- d.h. Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, z.B. im Falle der Arbeitsunfähigkeit oder bei Konkurs.


    Anspannung: Unterlässt ein Unterhaltspflichtiger absichtlich die Erzielung von Einkommen, so kann der Unterhaltsbemessung ein fiktives zumutbares Einkommen zugrunde gelegt werden. Der Bezug von Arbeitslosengeld berechtigt nicht grundsätzlich zur Anspannung.


    Die überdurchschnittlich hohe Armutsgefährdung von Alleinerziehenden lässt sich unter anderem auf das bestehende Unterhaltsvorschussgesetz zurückführen. Es gibt in Österreich keinen gesicherten Mindestunterhalt für jedes Kind.




    lg janni

  • Sie ist LEISTUNGSUNFÄHG !!
    Da gibts KEINEN Titel!


    Durch Fett schreiben wird Deine Aussage auch nicht richtiger!!!!!!


    erst kommt der pfändbare Titel und dann der evtl. Nachweis das der Schuldner nicht zahlen kann.


    G. Tani

  • Ich seh das von einer anderen seite.


    Meine tochter ist wird bald 7 unterhaltsvorschuss ist ausgelaufen und vom KV kommt natürlich kein cent unterhalt. Der macht es schlau, der kennt sich mit den gesetzen aus und sucht sich konsequent arbeit bei der er genug für sich und sein leben verdient aber zu wenig um zahlen zu können. Sicherlich wurmt mich das , dass er sich nen schönes leben macht, auf seine rechte zwecks umgang plädiert aber von den pflichten nichts hält, ABER ich sage immer ich bin stolz auf mich das ich es auch ohne ihn geschafft habe die letzten 7 jahren (sind schon seit schwangerschaft getrennt) und nicht auf seine kohle angewiesen bin. Wenn er mir geld geben würde, dann könnt der doch abends vor lachen nicht einschlafen weil er meint ich wäre auf sein geld angewiesen.


    Ich persönlich bin auch nicht auf sein geld angwiesen, die einzige die anspruch darauf hätte wäre mein kind. Aber wenn der Vater meint alles so strukturieren zu müssen damit nur er im vordergrund steht, dann soll er das tun, denn irgendwann wird er schon sehen was er davon hat.

  • Es gibt in Österreich keinen gesicherten Mindestunterhalt für jedes Kind.


    Janamia mich wundert es das du mitmal dicgh doch so gut im österreiischem Recht auskennst!!
    In deiner eigenen Sache kennst du es offensichtlich nicht.


    Nur hilft das hier Franz_Rosenheim überhaupt nichts!!
    Er lebt mit den Kids in Deutschland, wonach deutsches Recht gilt u nicht österreiisches..von daher nützt ihm deine Ausssage über UVg und alles andere bezogen auf österreiisches Recht rein gar nichts!!!!!





    Durch Fett schreiben wird Deine Aussage auch nicht richtiger!!!!!!


    erst kommt der pfändbare Titel und dann der evtl. Nachweis das der Schuldner nicht zahlen kann.


    Quatsch...wie läuft denn bitte eine Unterhalsberechung?


    Kind da, also hat der Unterhaltspflichtige eine Summe x zu zahlen???



    Wohl nicht!!!



    ERST Auskunft über Einkommen...das liegt vor.
    DARAUF wird berechnet wie hoch der KU ist..hier zu wenig Einkommen das KU geleistet werden kann... daher NICHT LEIStUNGSFÄHIG


    Daher KEIN TITEL!



    Wäre ihr Einkommen so hoch das sie recherisch LEISTUNGSFÄHIG IST, dann KANN auf der Grundlage der LEISTUNGSFÄHIGKEIT ein TITEL erstellt werden...
    Andersherum geht das nun absolut, nicht, wenns so wäre hätten viele schon mal ein Problem weniger..
    Es kommt also nicht erst ein Titel u dann die Feststellung das sie ja gar nicht leistungsfähig ist!!!!




    Extra nochmal die wichtigen Wörter fett geschrieben, weil die Aussage richtiger ist als die deine !! ;)

  • Der macht es schlau, der kennt sich mit den gesetzen aus und sucht sich konsequent arbeit bei der er genug für sich und sein leben verdient aber zu wenig um zahlen zu können. Sicherlich wurmt mich das , dass er sich nen schönes leben macht,


    Mit 1000 Euro Netto im Monat kann man sich nicht unbedingt ein "tolles" Leben leisten. Leben am Selbstbehalt ist knapp an der Armutsgrenze. Es ist fraglich, ob sich Menschen das freiwillig aussuchen. Viele reden vielleicht so, weil es schwieriger ist zu sagen: Ich bekomme keinen besseren Job...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.