Beiträge von Franz_Rosenheim

    ...vielen Dank für die vielen Hinweise! Eine abschließende Frage noch: benötige ich für die Anzeige einen Titel oder geht das auch ohne? Ich hab die Titulierung beim Jugendamt beantragt, weil ich nicht Lust habe auch noch den Anwälten unnötig Geld hinterher zu werfen. Aber das zieht sich halt ziemlich...
    Viele Grüße
    Franz

    Grüß Euch,
    die Verletzung der Unterhaltspflicht ist laut § 170 StGb strafbar. Meine Ex-Frau hat sich vor 2 Jahren aus unserem Haushalt verabschiedet und hat noch nie Unterhalt für unsere 4 Kinder bezahlt. Ich möchte durch die Anzeige zusätzlichen Druck auf sie ausüben. Hat so eine Anzeige schon mal jemand gemacht und wie ist der Ablauf bzw. welche Urteile werden ausgesprochen? Ich habe schon mehrere Titel gegen sie erwirkt die ein halbes Vermögen an Gebühren u.s.w. verschlungen haben, die ich aber jetzt zum Tapezieren verwenden kann, da Pfändungsgrenze u.s.w.
    Viele Grüße
    Franz



    § 170
    Verletzung der Unterhaltspflicht
    (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    ich hab mich und meine Kinder letzte Woche am Donnerstag impfen lassen. Ich gehöre zu den Risikogruppen (Diabetes), sicherheitshalber hab ich die Kinder gleich mit impfen lassen. Die Kinder haben es ganz locker weggesteckt, aber mich hat`s so richtig erwischt. Ich kann aber nicht sagen ob das jetzt vom Impfen gekommen ist, vielleicht war eh grad eine Erkältung im Anmarsch. (Kopfwe, Gliederschmerzen...der ganze Sch.... halt)
    Viele Grüße
    Franz

    ...ja, ich helfe den Kindern damit da es ja ihre Zukunft ist, um die es geht und nein, ich bin weder gekränkt noch eitel. Ich bin ja heilfroh dass sie weg ist. Aber sie hat sich eben mit den Kindern Sachen geleistet die nicht entschuldbar sind. Aber das sind Familienangelegenheiten die ich hier nicht breittreten möchte.
    Viele Grüße
    Franz

    eine (Privat?) Insolvenz wird nicht erzwungen, das kann nur der Schuldner selbst in die Wege leiten. Die eidesstattliche Versicherung hat aber den Vorteil, dass die Gerichte richtig sauer reagieren, wenn dann doch sowas wie Vermögen gefunden wird, und wenn es auch nur ein bisschen ist. Aber wie gesagt, es gibt viele die interessiert das alles nicht. Ich befürchte fast, meine Ex-Frau ist bei denen dabei. Es ist grad mal so um die 120 Jahre her, da sind bei uns in Bayern solche Leute standrechtlich erschossen worden :D ...damals war eben noch vieles in Ordnung! :tanz


    Aber ich mach das alles nicht wegen mir sondern wegen der Kinder, ich will mir eines Tages nicht anhören müssen "Papa warum hast Du nichts unternommen" Zum Glück bin ich nicht finanziell abhängig von diesem Abschaum. Aber schon alleine wegen der tiefen Wunden, die sie in die Seelen der Kinder gerissen hat, werde ich sie belangen wo es nur geht!
    Viele Grüße
    Franz

    ganz wichtig: kann der Gerichtsvollzieher nichts holen veranlasst er die eidesstattliche Versicherung beim Schuldner. Das ist für viele dann meistens doch ein triftiger Grund zu zahlen, da man mit eidesstattlicher Versicherung praktisch vom normalen Leben ausgeschlossen ist. Es gibt aber auch viele, denen selbst das egal ist.
    Viele Grüße
    Franz

    ich bin ja selbstständig und hab ja auch im "normalen" Leben immer wieder mit säumigen Nichtzahlern zu tun. Die Vorgehensweise ist wie folgt:
    1. Mahnung
    2. Mahnung


    3. Mahnung


    4. gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen (kann man zum Glück mittlerweile alles online machen...) Der Schuldner hat 2 Wochen Zeit zum bezahlen oder sich zu den Vorwürfen zu äußern.



    5. hat der Schuldner weder bezahlt noch sich zu den Vorwürfen geäußert dann kann man den sogenannten Vollstreckungstitel beantragen. Der Schuldner hat wieder 2 Wochen Zeit zum bezahlen oder sich zu den Vorwürfen zu äußern.


    6. Hat sich nach Ablauf der 2 Wochen wieder nichts getan kann man den Gerichtsvollzieher mit dem Eintreiben der Forderung beauftragen. Mit viel Glück bekommt man dann auch noch was, wenn nicht hat man nur die (saftigen) Gebühren zusätzlich am Hals. Die Forderung an den Schuldner erhöht sich mit jedem Versuch des Gerichtsvollziehers um die Höhe der Gebühren sowie der aufgelaufenen Zinsen.


    Ganz schwierig wird es, wenn der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgelegt hat, dann ist so ziemlich alles zwecklos. Dann hilft dann nur noch Moskau-Inkasso :lach . Allerdings hat man mit seinem Titel ein Papier in Händen das 30 Jahre gültig bleibt. Es kann ja sein, dass der oder die Schuldner unverhofft wieder zu Geld kommen. Aber das muss überwacht werden und und und...ist also ziemlich mühsam. Aber sittenwidrig ist am gerichtlichen Mahnverfahren überhaupt nichts! Warum auch.
    Viele Grüße
    Franz

    ...dann muss sie sich einen zweiten Job suchen wozu man sie aber leider auch wieder nicht zwingen kann. Ich muss ja auch Glimmzüge ohne Ende machen damit wir um die Runden kommen. Aber wie gesagt: wer bei uns nicht zahlen will braucht auch nicht zahlen. Merkt Ihr was? der Sozialstaat lässt grüßen...
    Viele Grüße
    Franz

    Grüß Euch,
    hab meinen RA nochmal kontaktiert und hab auch zur Sicherheit nochmal bei meiner zuständigen Richterin nachgefragt: Selbstverständlich kann ein Titel erwirkt werden wenn er denn berechtigt ist und das ist auch nicht sittenwidrig. Ein Titel beschreibt ja nur, das A bei B Schulden hat und alles rechtmäßig ist. B hat dann für die nächsten 30 Jahre was in der Hand. Ob ihm das was nützt bzw. ob der Titel vollstreckt werden kann steht freilich auf einem ganz anderen Blatt. Ich halte Euch auf dem Laufenden. Aber leider gilt halt in Deutschland: wer nicht zahlen will braucht auch nicht zahlen... :angry
    Viele Grüße
    Franz

    ...das stimmt so nicht. Ein Titel kann immer erwirkt werden, man hat dann halt 30 Jahre was schriftliches in der Hand, es kann ja sein dass sie unverhofft zu Geld kommt. Vollstreckt kann der Titel aber nur dann werden, wenn ein entsprechendes Einkommen vorhanden ist. Der Titel hat aber auch noch ganz andere Auswirkungen. Wenn sie trotz Titel immer noch nicht zahlt, dann ist das ein Verstoß gegen die Unterhaltspflicht und kann zur Anzeige gebracht werden. Die Gerichte können dann ganz andere Maßnahmen ergreifen um sie zum bezahlen zu bewegen. Das klingt alles knallhart, ist aber nun mal die einzige Möglichkeit jemanden an seine Pflichten zu erinnern...
    Viele Grüße
    Franz

    ja, 2 meiner Kinder sind unter 12. Hab das Jugendamt auch schon kontaktiert. Aber es ist wohl so wie ich es mir gedacht habe: den Titel werde ich zum Tapezieren verwenden können. Das Einzige was mir ein bisschen Hoffnung macht: die österreichischen Gerichtsvollzieher lassen sich nicht einfach so heimschicken wie die Deutschen. Aber mal schaun was dabei rauskommt.
    Viele Grüße
    Franz

    ...meine (ex)Frau zahlt keinen Unterhalt für die Kinder, sie hockt in Österreich und verdient grad mal so über der Pfändungsgrenze. Mein RA erwirkt jetzt einen Titel. Wenn sie dann immer noch nicht zahlt wie gehts dann weiter oder wo ist der Unterschied zu vorher?
    Viele Grüße
    Franz