Das OLG Brandenburg hat einer umgangsveweigernden Mutter das Sorgerecht entzogen, und es dem Vater übertragen. Allein dies ist schon recht bemerkenswert. Noch bemerkenswerter ist das Urteil, weil das Gericht der Mutter grundsätzlich die Erziehungsfähigkeit bestätigte. Dies reichte allerdings nicht aus, um dem Kindeswohl gerecht zu werden.
Aus der Urteilsbegründung:
Dabei ist nicht in Frage zu stellen, dass sich die Mutter vordergründig umsichtig um die Kinder kümmert und für sie sorgt. Das entscheidende Defizit in Bezug auf ihre Erziehungsfähigkeit, das sie letztlich als Erziehungsberechtigte disqualifiziert, besteht darin, dass sie keinerlei Bindungstoleranz in Bezug auf das Vater-Kind-Verhältnis aufbringt.
Sie gefährdet dadurch seit Jahren das Kindeswohl nachhaltig. Es reicht nicht und wird ihrer elterlichen Verantwortung nicht gerecht, wenn sie die Kinder auf "Druck" von dritter Seite (Umgangspfleger; Umgangsbegleiter) pünktlich bringt und zur vereinbarten Zeit wieder abholt; vielmehr ist sie verpflichtet, die Kinder positiv auf den Umgang einzustimmen und mögliche Störfaktoren zu beseitigen. Hier hat sie auf ganzer Linie versagt."