Umgang mit manisch-depressivem Vater

  • Niemand will hier irgendwem irgendwas wegnehmen, nur lassen wir doch mal ehrlich sein, ich würde, egal welchen gerichtlichen Bescheid es gibt, niemandem alleine meine Kinder überlassen der sich in gewissen Situationen nicht im geringsten unter Kontrolle hat sondern zu unkontrollierten Aggressionen neigt.
    Dem Mann muss geholfen werden, und wenn er das nicht einsieht muss man halt mal wieder pädagogisch tätig werden und solange höchstens einen Umgang im Beisein der Mutter oder anderer zurechnungsfähigen Personen zulassen bis er sein Defizit einsieht und ein Therapie beginnt.
    Also da würd ich die Krallen ausfahren und alle Hebel in Bewegung setzen......


    Ich fand den Vorschlag von Luchsi gut, Kind hinbringen.....dann sind ja die Großeltern mit dabei....

  • Sorry, aber wenn ich überlege, dass der Vater in einem Wahnanfall eine Tür bzw. ein Regal mit einem Hammer einschlägt oder die eigene Familie mit einem gefüllten Sparschwein bewirft, ist die Frage was passieren kann doch schnell erklärt.....


    - Gewalt gegen das Kind gab es nicht, wie die Situation abgelaufen ist, wissen wir auch nicht, die Wahrscheinlichkeit ist relativ hoch, dass es ein Konflikt zwischen den Eltern war. Wenn der Vater mit dem Kind allein ist, dann ist das Konfliktpotential ganz anders. Und von Tätlichkeiten gegenüber dem Kind wurde auch nichts geschrieben.


    - Wenn Sachbeschädigung ein Grund sein sollte Kinder nicht mehr mit einem Elternteil zusammenzulassen, dann aber auch Flensburgpunkte etc.


    - Ich kann nur sagen, dass ich persönlich in diesem Punkt gelernt habe. Wutausbrüche mit Zerstörung von Wohnungseinrichtungen, Morddrohungen mit Messern, Körperliche Attacken mit Knüppeln.... das war alles für ein Gericht kein Grund einen Umgang meiner Ex mit unserem Kind nicht zuzulassen, weil es nicht gegen das Kind gerichtet war.


    Deshalb noch einmal die Frage. Was soll passieren? Bisher gb es nichts von seiner Seite gegen das Kind? Ich habe eher das Gefühl der TS passt die NEXT nicht.

  • Ich kann nur sagen, dass ich persönlich in diesem Punkt gelernt habe. Wutausbrüche mit Zerstörung von Wohnungseinrichtungen, Morddrohungen mit Messern, Körperliche Attacken mit Knüppeln.... das war alles für ein Gericht kein Grund einen Umgang meiner Ex mit unserem Kind nicht zuzulassen, weil es nicht gegen das Kind gerichtet war.


    Solche Menschen haben für mich "Ein Rad ab" und denen überlass ich nicht freiwillig eines meiner Kinder.


    Manche Richter entscheiden sehr zweifelhafte Dinge, was nicht heissen muss, das ich damit übereinstimme.


    LG,


    blondie

  • Hi,

    Manche Richter entscheiden sehr zweifelhafte Dinge, was nicht heissen muss, das ich damit übereinstimme.

    auch wenn manch einer nicht übereinstimmt, dann ist´s trotzdem möglich, bei einer Weigerung des Umgangs, das man/frau das komplette Sorgerecht verliert. Hierzu gibt´s durchaus Urteile.
    Deshalb ist es sehr gefährlich zu raten, daß hier der Umgang ausgesetzt werden soll.
    Bauchentscheidungen helfen hier nicht weiter, und haben auch nix mit der jetzig geltenden Rechtssprechung zu tun.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich kann nur sagen, dass ich persönlich in diesem Punkt gelernt habe. Wutausbrüche mit Zerstörung von Wohnungseinrichtungen, Morddrohungen mit Messern, Körperliche Attacken mit Knüppeln.... das war alles für ein Gericht kein Grund einen Umgang meiner Ex mit unserem Kind nicht zuzulassen, weil es nicht gegen das Kind gerichtet war.


    Bis auf die Knüppel haben wir das auch durch. Dazu kommt Alkoholiker, Wutausbrüche an die er sich 5 Minuten später nicht mehr erinnern konnte (totaler Blackout), das alles in Gegenwart des Kindes. Dazu kommt: kein Unrechtsbewusstsein, ..... und selbstverständlich hat der Vater Umgang mit dem Kind. Er und seine diversen Nexten.


    *edit* Gerne habe ich das Kind noch nie mitgegeben. Aber man lernt dazu. Dem Kind ist in der Tat noch (fast) nie etwas geschehen.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Glauben tut er das nicht... aber es macht ihn natürlich unsicher, wenn sie so etwas sagt.


    Übrigens: Sei ist nicht seine Next, sondern sie wohnen nur zusammen. Laut seiner Aussage. Ob das so stimmt... keine Ahnung. Eigentlich interessiert es mich auch nicht wirklich.


    Das Sparschwein ist geflogen, weil er sich über seinen Sohn geärgert hat, nicht etwa weil wir uns gestritten haben. Das letzte halbe Jahr des Zusammenlebens hat unser Sohn bei mir im Bett geschlafen, weil ich ihn dann nachts sofort beruhigen konnte, wenn nämlich Papa aufgewachst ist, weil das Kind geweint hat, gabs richtig Ramba-Zamba. Als unser Sohn mir wegen einer Magen- und Darmgrippe mal das Bett vollgekübelt hat und ich das mitten in der Nacht dann neu beziehen musste, gabs dann ein kaputt getretenes Nachtlicht. Wegen der Party, die wir feiern. Aggressive Ausbrüche gab es selten, weil wir uns gestritten haben, sondern meist in Verbindung mit schwierigen Situationen mit unserem Sohn. Kommt bei Kleinkindern manchmal vor....


    Ich will ihm das Umgangsrecht nicht nehmen und mit wem er zusammen lebt ist mir im Prinzip wurscht. Aber zwei psychisch kranke Menschen unterwegs mit Kleinkind, über 200 km weit weg... DAS macht mir Magenschmerzen. Ich kann nur inständig hoffen, dass nix passiert und Oma und Opa aufpassen. Hatte heute ein Gespräch mit dem Jugendamt. Dieses Mal werde ich nicht darum herumkommen, ihn mitzugeben. Es muss erst was passieren.... nur ist es dann leider zu spät.

  • Wie "schlimm" bist du denn in den Augen der Großeltern?


    Kannst du nicht vorher ein Gespräch mit Ihnen führen?


    Mußt ja nicht sagen, "ich traue ihm das nicht zu" (hören Eltern ja nicht gern) aber vielleicht so nach dem Motto: "der kleine freut sich schon auf euch, dachte ich ruf euch mal an, werdet ja sicher die meiste Zeit mit ihm verbringen wo ihr euch solange nicht gesehen habt, würd euch gern mal sagen, was wir als gutenachtlied singen, wie das mit dem wichtigsten Kuscheltier ist, was ihn gut ablenkt, falls es mal kritische Situationen gibt, ich geb ihm die und die Sachen mit, usw."


    Iss nur so ne Idee, ich kenn mich da ja nicht aus, bei uns gibts keinen Umgang und auch keine interessierten Großeltern..

  • Gewalt gegen das Kind gab es nicht, wie die Situation abgelaufen ist, wissen wir auch nicht, die Wahrscheinlichkeit ist relativ hoch, dass es ein Konflikt zwischen den Eltern war. Wenn der Vater mit dem Kind allein ist, dann ist das Konfliktpotential ganz anders


    Die TS hat geschrieben, dass nur das Regal Ziel der Hammerattacke war, weil Sie sich in den Weg bzw. die Kinderzimmertür...gestellt hat.....


    Und die Sache mit dem Sparschwein zeigt, dass ein offenes Gewalt- Aggressionspotential vorhanden ist.....


    Ich stelle mal eine Frage....vielleicht etwas polemisch, aber nimm es mir nicht krumm, hälst Du Deinen Kopf hin wenn was passiert??? Nach den Schilderungen würde ICH es nicht tuen und somit nur zum Schutz und zum Wohl des Kindes entscheiden, und das würde für mich einen betreuten Umgang bedeuten.


    Lassen wir doch mal die Geschlechtergeschichte raus, der Typ ist krank und braucht Hilfe, aber das muss er selbst erkennen...

  • Kermit, bei allem Respekt ... aber ....



    Die TS hat geschrieben, dass nur das Regal Ziel der Hammerattacke war, weil Sie sich in den Weg bzw. die Kinderzimmertür...gestellt hat.....


    ... hätte ich mich in den Weg gestellt, wäre unser Herr Papa ganz sicher nicht auf's Regal ausgewichen. Im Gegenteil hätte er beim Ausholen ganz besonders viel Kraft gesammelt. Allerhöchstens hätte er danach ein Betreuungsproblem gehabt, weil seine wichtigste Kraft wohl eine Weile ausgefallen wäre.


    Ich verstehe Dich Kermit. Du kannst das nicht wirklich in allen Phasen nachvollziehen. Aber frag mal die vielen Gewaltopfer hier im Forum. Sie geben die Kinder aus oben geschilderten Kindern den Vätern/Mütten mit. Und bisher ist noch nicht viel Schlimmes passiert. Das reicht den Gerichten - sie behalten ihre Rechtssprechung bei.

  • Zum Glück bin ich kein Richter.....ich könnte nicht mehr ruhig schlafen.....
    Ih denke halt immer zum Wohl der Kinder, und kein Gutachter und Richter kann mir bei so kaputten Leuten sagen was als nächstes passiert....wenn sie es könnten, würde kein Kinderschänder zum Wiederholungstäter, es hat schon so viele Irrtümer gegeben.

  • @ Muckelmama
    Du verlierst nicht gleich das Sorgerecht, wenn du einmal dein Kind nicht mitfahren lässt, sondern wenn du kalkuliert und über (meist) Jahre, den Umgang verhinderst. Das machst du ja nicht.
    Allerdings müsste, denk ich, eine feste Regelung her, nicht mal so, mal so, nun ganz egal ob der Vater eine Regelung "will" oder nicht.
    Termine, die er verpasst, weil er sich nicht fit fühlt können sicherlich nachgeholt werden, oder?
    Gab es diesbezüglich Gespräche bei der Caritas oder beim Jugendamt? (Sorry, falls ich das überlesen habe)
    Hier würde ich ansetzen. Auch die geplannte Fahrt zu den Großeltern sollte dann Thema sein.

  • hälst Du Deinen Kopf hin wenn was passiert??? Nach den Schilderungen würde ICH es nicht tuen und somit nur zum Schutz und zum Wohl des Kindes entscheiden,


    Persönlich kann ich nur berichten, dass zwischen meinem Kopf und einem darauf zusausenden Holzknüppel nur eine Lampe war, die den Schlag abgewehrt hat. Interessiert keinen, weil es nicht gegen das Kind ging.


    Inwieweit solches Ausrasten mit der Persönlichkeit zusammenhängt und deshalb (wenn auch in anderer Form) auch für das Kind relevant sein kann, ist eine Einzelfallbewertung.


    In einem Punkt stimme ich dir nicht zu: Die Frage, wer den Kopf hinhält für Entscheidungen, darf nicht relevant sein. Denn dann wird man auch bei falschen Vorwürfen (und davon gibt es unzählige) immer an seinen eigenen Kopf denken und der ist immer aus der Schlinge, wenn man Gewalttätern oder angeblichen Gewalttätern den Zugang zu Kindern verweigert. Die Entscheidung für die Sicherheit des eigenen Kopfes ist dann sehr oft eine Entscheidung gegen das Kind, z.B. wenn Vorwürfe nicht stimmen.

  • Die Frage, wer den Kopf hinhält für Entscheidungen, darf nicht relevant sein. Denn dann wird man auch bei falschen Vorwürfen (und davon gibt es unzählige) immer an seinen eigenen Kopf denken und der ist immer aus der Schlinge, wenn man Gewalttätern oder angeblichen Gewalttätern den Zugang zu Kindern verweigert. Die Entscheidung für die Sicherheit des eigenen Kopfes ist dann sehr oft eine Entscheidung gegen das Kind, z.B. wenn Vorwürfe nicht stimmen.


    Vielleicht bin ich wirklich zu blauäugig und naiv....aber ich vertrete den Standpunkt, dass in solchen Fällen eher "im Zweifel für den Schutzbefohlenen"gelten muss.....

  • Ich versuche auf jeden Fall mein Bestes, meinem Sohn immer das Gefühl zu geben, dass ich ihn liebe, seine Mama bin und immer für ihn da sein werde.


    Nächste Woche werde ich zu meiner Anwältin gehen und mich nochmal erkundigen, wies rein rechtlich genau aussieht und danach wird wohl ein Gespräch bei Jugendamt unerläßlich sein. Ich denke auch, dass feste Besuchsregelungen hermüssen. Vor allem kann er dann nicht mehr einfach sagen: ich fahr dann und dann weg und nehm das Kind mit.

  • ich kenne auch andere fälle, wo die richter sehr wohl den Umgang eingeschränkt/untersagt haben bei Psychosen/psychiatrischen Erkrankungen. Es kommt halt immer auf den Einzelfall an und man verliert nicht gleich sein Sorgerecht, wenn man mit dem Amt darüber spricht, dass man Angst hat, was passieren kann. Und, es kann verdammt viel passieren.
    Wenn ich als Mutter Angst um das Kindeswohl habe, dann darf ich das ja wohl sagen und zwar an den Stellen, an denen vielleicht was bewirkt werden kann.
    Nicht jede Mutter die Angst um ihr Kind hat, will ihrem EX einen reinwürgen. Meine berufliche Erfahrung sagt, die Ämter, die ich kenne können sehr wohl unterscheiden, ob es sich um echte Sorge handelt oder um rachefeldzüge.