hallo!
ich als neuling hier hab mal eine frage...
ist es denn korrekt, dass bei gemeinsamem sorgerecht die zustimmung des kv notwendig ist, wenn ich mit den kindern in den urlaub möchte oder wenn ich in eine andere stadt umziehen würde?
falls ja, wie soll denn das praktisch ablaufen, wo muss er denn diese zustimmung "abgegeben"?
und vor allen dingen, wo liegt denn der sinn in so einer zustimmung?
er muss uns ja im gegenzug auch nicht um unsere zustimmung fragen, wenn er aus der stadt wegziehen würde, denn das würde den umgang ja zumindest auch erschweren?
vielleicht kann ja jemand von euch etwas licht ins dunkel bringen...
lg
neptunie