zustimmung bei urlaub / umzug nötig?

  • hallo!


    ich als neuling hier hab mal eine frage...


    ist es denn korrekt, dass bei gemeinsamem sorgerecht die zustimmung des kv notwendig ist, wenn ich mit den kindern in den urlaub möchte oder wenn ich in eine andere stadt umziehen würde?


    falls ja, wie soll denn das praktisch ablaufen, wo muss er denn diese zustimmung "abgegeben"?


    und vor allen dingen, wo liegt denn der sinn in so einer zustimmung?
    er muss uns ja im gegenzug auch nicht um unsere zustimmung fragen, wenn er aus der stadt wegziehen würde, denn das würde den umgang ja zumindest auch erschweren?


    vielleicht kann ja jemand von euch etwas licht ins dunkel bringen...


    lg
    neptunie

    "I'm selfish, impatient and a little insecure. I make mistakes, I am out of control and at times hard to handle.
    But if you can't handle me at my worst, then you sure as hell don't deserve me at my best." — Marilyn Monroe

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht und gemeinsamem ABR entscheidet ihr beide einvernehmlich über Aufenthalt und wichtige Angelegenheiten der Kinder.


    Über einen Urlaub im normalen Rahmen muss derjenige, bei dem die Kinder gerade sind, den anderen zwar informieren, dagegen kann der aber nur Einspruch einlegen, wenn die Urlaubsreise mit einer Gefährdung des Kindeswohls verbunden ist (Abenteuerurlaub in Afghanistan, Badeurlaub am Nordpol, drohende Entführung ins ausland etc.).


    Wenn du mit den Kindern wegziehst, schränkst du de facto ein Recht, das Recht der Kinder auf Umgang, ein. Es ist sehr simpel. Je größer die Entfernung, desto schwieriger wird der Umgang und -in der Realität-, desto seltener findet Umgang statt. Ist so. Bei einem Wegzug sind also die wechselseitigen Rechte von Kindern und Vater betroffen. Planst du weit weg zu ziehen, könnte der Vater der Kinder also dagegen gerichtlich Einspruch einlegen und z.B. beantragen, dass die Kinder, wenn du wegziehst, bei ihm leben um Kontinuität etc. zu bewahren. Du könntest die Kinder dann im Rahmen einer Umgangsregelung über die Entfernung regelmäßig sehen.


    Ziehst du weit weg und die Kinder gehen mit, dann musst du dich auch an den Kosten des Umgangs der Kinder mit ihrem Vater beteiligen.

  • In der Praxis vor Gericht (wo ein Umzug im üblesten Falle ausgetragen wird) wird eine neue Entfernung von bis zu 150 Kilometer und eine Fahrtentfernung von 2 Stunden als noch im Rahmen angesehen.


    Über die Suchfunktion findest Du zahlreiche Threads, in denen ziemlich ausführlich die unterschiedlichen Situationen diskutiert werden.


    Der Königsweg ist eigentlich immer das Gespräch mit dem Ex-Partner ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ja, vielen dank für die tipps...


    ich finde es halt nur etwas paradox, dass der elternteil bei dem das kind lebt, diese "auflagen" bekommt und der andere elternteil kann sich frei in der welt bewegen und das kind kann nichts dagegen tun. denn das kind hat ja auch ein anrecht auf den umgang mit dem kv und nicht nur er, wenn es ihm dann mal in den kram passt...


    aber trotzdem danke. die threads sind sehr informativ...

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  • Über einen Urlaub im normalen Rahmen muss derjenige, bei dem die Kinder gerade sind, den anderen zwar informieren, dagegen kann der aber nur Einspruch einlegen, wenn die Urlaubsreise mit einer Gefährdung des Kindeswohls verbunden ist (Abenteuerurlaub in Afghanistan, Badeurlaub am Nordpol, drohende Entführung ins ausland etc.).


    Bis vor einigen Jahren konnte es durchaus vorkommen, dass bei einer Reise in den ehemaligen Ostblock (Bulgarien) die Ausreise verweigert wurde, wenn nicht das Einverständnis des anderen Elternteils mitgeführt wurde.

  • Ich habe mich vor kurzem beim Jugendamt erkundigt,wie das ist mit dem wegziehen.
    Mein Ex ist von uns ca.1 Stunde entfernt, weggezogen.
    Ich will evtl. bald ca.4 Stunden entfernt von ihm wegziehen.
    Die Frau vom Jugendamt sagte mir das sei überhaupt kein Problem solange man den Umgang weiter erhält.
    Man könne sich den Weg teilen oder die Kinder per Zug mit Zugbegleitung fahren lassen.
    Er kann mir keinen Strich dadurch machen.

  • Nochmal: Der Rat ist fahrlässig und falsch.
    Wenn der Vater das ABR beantragt mit der Begründung, er könne den Kindern das gewohnte Umfeld erhalten ... dann hat er Chancen, das ABR auch zu erhalten.
    Auf jeden Fall wirst Du dazu verdonnert werden, Dich an den Kosten zu beteiligen.

  • Da hast Du Recht, er ist selbst umgezogen.
    Hatte ich übersehen.
    Ich würde mich vielleicht trotzdem von einem RA nochmal beraten lassen.

  • Naja wenn dann wird es sowieso erst nächsten Sommer sein,bis dahin werde ich mich noch genau erkundigen.
    Warum sollte ich nicht das gleiche tun wie er, wegen seiner Neuen ist er dorthin.
    Jetzt bin ich auch in einer neuen Partnerschaft sehr glücklich, nur die Entfernung, deshalb dann der Umzug.

  • ja, bei uns ist es eher so, dass mein ex meint, er würde einem umzug zu meinem neuen lebensgefährten nicht erlauben. allerdings nicht aus sorge, dass er seine kids weniger sieht (er sieht sie jetzt auf seinen wunsch eh sehr unregelmässig obwohl er gerade mal 5 minuten entfernt wohnt), sondern eher weil er mir das nicht gönnt. das sagt er auch ganz offen zu mir (nur leider nicht vor zeugen).


    aber bezgl. dem abr muss ich mir keine sorgen machen, da er die kids gar nicht bei sich haben will... dazu ist er zu bequem!


    da wird mir dann wohl trotz allem der weg zu jugendamt und evtl. zum ra wohl nicht erspart bleiben...

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  • Er kann Dir nicht verbieten mit einem neuen Partner zusammen zu ziehn.
    Ist schließlich Dein Leben.
    Und gönnen tut es mir mein Ex auch nicht, daß ich jetzt wieder glücklich bin, meine Kinder den neuen Partner sehr mögen
    und das wir ohne ihn super klar kommen.
    Und das obwohl er eine neue Patnerin hat, die auch Kinder hat,nur leider befürchte ich das er nicht wirklich glücklich ist,
    und deshalb sollen wir es wohl auch nicht sein,aber da hat er leider Pech gehabt.

  • @ Zora:


    ja, so ist das wohl. ist bei mir dasselbe. er hat sich schnell in eine neue partnerschaft gestürzt und ist nun echt nicht glücklich damit. das sieht man ihm auch förmlich an.


    und mir und den kinder gönnt er das neue glück einfach nicht....


    er sagt ja auch immer, dass er die kids nicht zu sich nehmen will, weil er mir keine "freie zeit" gönnt. wenn er die kinder mal sieht, dann nur bei mir zu hause...


    ich finde das ein ganz schön armseeliges verhalten, aber kann es leider auch nicht ändern. ich bin einfach nur froh, wenn ich hier rauskomme und mein neues leben endlich richtig beginnen kann!

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  • vielen dank!


    na mit 3 kindern ist auf jeden fall jeden tag ordentlich was los und uns wird es nicht langweilig :-)


    ich wünsche dir auch alles gute!

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  • Das Recht auf Selbstbestimmung des Wohnortes ist ein Grundrecht und kann bei Dir nicht eingeschränkt werden. Du kannst also hin ziehen, wohin Du wilst.


    Was die Kinder betrifft, könnte der Vater vor Gericht gehen und höchstenfalls einklagen, dass die Kinder dann zu ihm kommen. Das Bedarf aber einer guten Begründung.


    Mein Ex hat das daals auch versucht - ohne Erfolg - und der Richter hat ihm gesagt, dass er, sollte dem Umzug der Kinder nicht zustimmen, er das ABR verlieren würde.


    (Habe mittlerweile das ASR)

  • @ chrissi: darf ich fragen, wie weit du weggezogen bist? bei mir wären es nämlich ca. 400 km... oder spielt das dabei keine rolle?


    auf jeden fall ist deine antwort sehr beruhigend für mich... ich hatte ja schon fast an dem gezweifelt, was mir "der normal menschenverstand" sagt (bei manchen postings hier) ;-)


    danke!

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  • etwa 230 Kilometer.


    Allerdings wurde ich bei Gericht nach meinen Gründen gefragt und die Kinder sind auch angehört worden. Und ich habe deutlich gemacht, dass ich den Kontakt der Kinder zum Vater fördern will. Danach wurde dann der Antrag meines Ex auf Umzugverweigerung abgelehnt mit o.g. Begründung.