Frage zum alleinigen Sorgerecht in meinem Fall

  • Hallo Ihr Lieben!


    Ich lebe nu seit ziemlich genau einem Jahr getrennt, den Scheidungsantrag will mein Mann stellen oder hat er schon, ich weiß es nicht. Wir sind damals wieder in meine "alte Heimat" gezogen und jetzt habe ich heute erfahren, daß mein Nochmann demnächst wieder in seine alte Heimat ziehen wird. Das bedeutet, er wohnt dann über 300 km weit weg. Ich muß dazu sagen, er hat sich hier seit Anfang des Jahres bzw. seitdem feststand, daß es in unserer Ehe keinen Schritt wieder aufeinander zu geht, auch kaum um seine Kinder gekümmert und will sie nun angeblich regelmäßig abholen, das heißt 1200 km pro jedes 2. Wochenende auf der Autobahn. Ist mir ja jetzt schon ganz anders. Er hatte es nicht mal zur Einschulung zu seinem Sohn dieses Jahr geschafft und oft versprochen, er holt sie und hat es doch nicht gemacht. Wie soll das also auf so eine Entfernung dann klappen? Und habe ich dann die Möglichkeit bzw. bessere Chancen auf das alleinige Sorgerecht? Mein kleiner hat auch Absencen (eine leichte Form der Epilepsie), damuß ich regelmäßig zum Arzt. Und in letzter Zeit, auch was die Schule angeht usw., heißt es immer "wir brauchen aber auch die Unterschrift von ihrem Mann". Ja toll, wie soll denn das bitte gehen, wenn er 300 km weit weg ist? Naja und ein persönlicher Aspekt paßt mir dabei auch nicht, meine Schwiegerfamilie und ich hassen uns schon von Anfang an. Ich hatte 7 Jahre keinen Kontakt zu denen. Für meine Kinder sind das fremde Leute. Meinen Großen sollte ich damals abtreiben und wir durften erst auch nicht heiraten. Und jetzt muß ich das regelmäßig hinnehmen, daß meine Kinder verhunzt werden????


    Hat jemand Erfahrungen und kann mir helfen? Also Antworten auf meine Fragen geben? Ich würde natürlich jetzt nicht sofort so einen Antrag stellen, erstmal soll er umziehen und sein Leben da bei seiner Familie in den Griff bekommen.

  • hallo lighthouse


    du sitzt doch an der quelle... bist reno angestellte


    warum wartest du ab , das dein nochmann , die scheidung einreicht?warum nicht du? warum weißt du es nicht , ob er es machte?


    er läßt die entfernung entstehen,allso muß er sehen , wie er den umgang schafft


    die absencen lassen sich sicher auch am ort des vaters begutachten/behandeln



    die schwiegerfamilie hat erstmal nix mit dem vaTER-kind kontakt zutun


    alles liebe
    rübli

  • Sicher bin ich ne Reno, aber bei meiner Chefin bekomme ich halt keine richtigen Erfahrungsberichte, wie es so läuft. Es nervt sie oft, wenn ich mal was fragen will, weil sie allgemein genervt und gestreßt ist. Ich arbeite auch nur Teilzeit in der Praxis und habe nicht sooo viele Jahre Berufserfahrung, denn nach der Ausbildung war ich erst 11 Jahre in der Medienbranche unterwegs und bin nun durch Zufall wieder in einer Kanzlei.


    Der Anwalt von meinem Nochmann hat es im letzten Schreiben erwähnt, daß der Scheidungsantrag schon so gut wie fertig ist, er nur noch wartet, bis das Trennungsjahr vorbei ist. Und meine Chefin hat dann nichts weiter unternommen und wartet eben ab^^.


    Der Vater hat überhaupt keinen Plan, was die Krankheit betrifft, es hat ihn eh nie interessiert, was mit seinen Kindern ist. Von daher darf ich mir ja wohl als Mutter, die regelmäßig Krankenhausaufenthalte organisieren muß, auch darüber Gedanken machen.... Man muß ja schon sicherstellen, daß er dann auch regelmäßig täglich morgens und abends sein Medikament bekommt.

  • Das mit den Unterschriften für die Schule funktioniert ganz prima. Bei mir sind es mehrere tausend Kilometer Abstand. Es gibt Faxgeräte und eine Post. Oder eine Bevollmächtigung von ihm, was Schule angeht. Ist gar nicht so kompliziert.
    Du scheinst aber doch sehr verbittert zu sein und in allem eine unüberwindliche Schwierigkeit sehen zu wollen. Sieh es doch ein bisschen mehr aus Sicht deiner Kinder. Die haben nichts davon, dass du mit Papa Krieg führst.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Hi Lighthouse,


    ich würde erst mal abwarten, wie sich Dein Nochmann nach dessen Umzug verhält, d.h. nimmt er den Umgang wahr, "sorgt" er also für die Kinder oder nicht.


    Sollte dies der Fall sein - wider Deines Erwartens - freu Dich doch. Ok, is dann alles etwas schwieriger an Unterschriften zu kommen (per Post und ggf. mit Verzug), aber ich denke, da hättest dann eh keine Chancen das ASR zu bekommen. Ist dann auch nicht erforderlich, finde ich. Er kümmert sich ja.


    Sollte er sich so verhalten wie Du es derzeit erwartest, sprich er kümmert sich nicht um die Kinder und nimmt den Umgang über eine längere Zeit nicht wahr nach seinem Umzug, würde ich auch das ASR beantragen. Er sorgt ja nicht, daher zeigt er auch kein Interesse an seinem derzeit bestehendem SR - da GSR besteht.


    Das Verhältnis zwischen Dir und Deinen Schwiegereltern spielt dabei überhaupt keine Rolle. Wobei ich schon nachvollziehen kann, dass Dir das ein Dorn im Auge ist nach der Geschichte mit der Abtreibung usw.


    Ich würde Dir raten, erstmal abzuwarten, was die Zeit nach dem Umzug Deines Mannes bringt.


    Edith wegen Ergänzung

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()

  • Nein, ich bin gar nicht verbittert, ich bin ja in einer neuen Beziehung und mehr als glücklich. Aber er scheint das nicht so zu verknusen... ach und ich sehe das schon aus der Sicht der Kinder, ich habe ja ständig die traurigen Gesichter vor Augen, weil der Vater wieder Versprechungen gemacht hat und wie immer nicht einhält ^^...

  • Hi,
    aber das ist eher indisskutabel beim Familiengericht, ob der Vater es könnte...
    Er ist der Vater und nach dem Papier des Anwaltes, will er ja( egal, ob det beim Wollen bleibt)
    Ich würde die Scheidung jetzt zum .... einreichen mit meinen Forderungen zum Wohle der Kinder.
    Meine Tochter hat auch Epilepsie, was bei Deinem KInd nun ja noch nicht richtig diagnostiziert worden ist.
    Aber Abcancen sind eine Form von kl. Anfällen die bei Vermehrung daraufhin deuten, dass ein gr. Anfall folgen könnte.
    Ich würde den KV. auffordern, in der Betreuungszeit einen Anfallskalender führen zu müssen und ihn erklären, wie sich die
    Acancen äussern(...und würdehoffen, daß ihn dies abschreckt)
    Und das würde ich gleich den Anwalt von meiner Seite mit aufs Auge drücken!!!!!
    Ist Dein Kind z. Zeit Anfallsbereit oder unter Medikation Anfallsfrei????
    Grüßle Jeanny

  • Sollte er sich so verhalten wie Du es derzeit erwartest, sprich er kümmert sich nicht um die Kinder und nimmt den Umgang über eine längere Zeit nicht wahr nach seinem Umzug, würde ich auch das ASR beantragen. Er sorgt ja nicht, daher zeigt er auch kein Interesse an seinem derzeit bestehendem SR - da GSR besteht.

    Ähm wie schon erwähnt, er schafft es nicht mal hier auf die kurze Entfernung, den Umgang wahrzunehmen... wie soll das also auf 300 km klappen.

  • Hm, du bist doch zuerst in deine alte Heimat gezogen, warum hat dein Nochmann dieses Recht jetzt nicht?
    ASR bekommst du sicher nicht wegen der Entfernung, warum auch?
    Und das Verhältnis von dir zu deinen Schwiegereltern interessiert an dieser Stelle auch mal gar nicht.
    Dem Vater kann man das mit Medikamenten beibringen/erklären, hat sogar bei meinem Nochmann geklappt.
    Man kann für die Aufenthalte beim Vater schon im Vorfeld nach Adressen/Ärzten/Kliniken gucken falls was sein sollte usw.
    Übrigens hat mein Nochmann während der Beziehung so gut wie nix mit den Jungs gemacht, und seit der Trennung klappt das wunderbar.
    LG Tanja

  • Meine Tochter hat auch Epilepsie, was bei Deinem KInd nun ja noch nicht richtig diagnostiziert worden ist.

    HALLOOOOO! Sagt mal, wo bin ich hier eigentlich??? Liest hier jemand auch mal richtig??? Bis jetzt verstehen alle irgendwas falsch!


    Mein Sohn HAT Absencen, das wurde bereits 2007 diagnostiziert!! Ich lag mit ihm deswegen wochenlang im KH!!!! Und renne nun regelmäßig ins Krankenhaus, um das EEG zu machen. Und er muß seine Medis täglich 2x nehmen, damit er anfallsfrei bleibt.

  • Hm, du bist doch zuerst in deine alte Heimat gezogen, warum hat dein Nochmann dieses Recht jetzt nicht?

    Habe ich gesagt, daß er das Recht jetzt nicht hat? Wir sind ja damals zusammen in meine Heimat gezogen. Ich befürchte einfach, daß die Kinder auf lange Sicht gesehen eh den Kontakt dann verlieren zum Vater, denn wie schon mehrfach gesagt, schafft er es jetzt nicht mal, sich vernünftig um die zu kümmern. Wie soll das also auf die Entfernung klappen?

  • Die Frage ist die nach dem alleinigen Sorgerecht - ob Chancen bestehen, es zu erhalten.


    Gründe wären:


    - Vater hat sich bisher "kaum gekümmert" und wird es auch nicht tun (was aber eine Mutmaßung ist)
    - Dem Vater wird nicht zugetraut, dem Kind die Medis verabreichen zu können.
    - Die Entfernung von 300 km - Unterschriften seien zu mühsam zu beschaffen.
    - Das Verhältnis zu den Schwiegereltern sei shice und sie sollen die Kinder nicht haben.


    Keiner dieser aufgeführten Punkte ist dem Wohl der Kinder im landläufigen Sinne in einem Maße abträglich, die den Entzug der elterlichen Sorge rechtfertigen würde.


    - "kümmern" nach landläufiger Definition ist nicht Voraussetzung für die Sorge - zumindest mal ist nicht relevant, was die Mutter darunter versteht und welche Prognosen sie für die Zukunft hat.
    - Medis verabreichen kann er lernen
    - Entfernungen werden überwunden oder es gibt eben seltener Umgang - für Unterschriften gibt's die Post
    - Schwiegereltern.... na ja.... *ähm*

    2 Mal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • medis kann papa auch geben


    zum eeg kann papa auch gehen


    wi oft muss sohn zum eeg?


    und ja , wir können lesen


    wenn dein sohni das seit 2 jahren hat , sollte es (medikamentös eingestellt sein)


  • Wie soll das also auf die Entfernung klappen?


    Indem Du dem Vater diese chance einräumst sich kümmern zu dürfen.


    Desweiteren begründet die Entfernung nicht das ASR.
    Bezüglich den Unterschriften wie Schule etc., kannst Du Dir eine Vollmacht geben lassen, also einvernehmlich regeln.


    Setzt Euch an einen Tisch - ihr beide - und versucht diese Dinge sachlich zu klären. Auch die gesundheitliche Situation gilt es unabhängig vom Umzug zu besprechen. Hierzu kann man einen Plan erstellen, wie man in welchem Fall handelt, was ist wichtig, worauf muss er achten usw. Es kann funktionieren - sofern es beide wollen und sich gegenseitig die Chance geben es auch zu dürfen.


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Habe ich gesagt, daß er das Recht jetzt nicht hat? Wir sind ja damals zusammen in meine Heimat gezogen. Ich befürchte einfach, daß die Kinder auf lange Sicht gesehen eh den Kontakt dann verlieren zum Vater, denn wie schon mehrfach gesagt, schafft er es jetzt nicht mal, sich vernünftig um die zu kümmern. Wie soll das also auf die Entfernung klappen?

    Nun, du schreibst die ganze Zeit ER wohnt dann 300km weit weg, wie soll das klappen wenn ER dann 300km weit weg wohnt.
    Klingt doch sehr nach Vorwurf und ist für dich mit ein Grund am Umgang zu zweifeln und das ASR zu beantragen.
    Dabei ist er für die Entfernung nicht alleine verantwortlich.
    Du denkst über das ASR nach ohne zu wissen ob es klappt oder nicht, du vermutest es einfach.
    Vielleicht brauchte er Zeit zur Besinnung, keine Ahnung.
    Versuch es , wenn es nicht klappt kannst du immer noch was unternehmen.
    Manche Menschen wachsen mit ihren Aufgaben.


  • - "kümmern" nach landläufiger Definition ist nicht Voraussetzung für die Sorge - zumindest mal ist nicht relevant, was die Mutter darunter versteht und welche Prognosen sie für die Zukunft hat.

    :wow
    ähm Marlene, sorry, aber was is denn dann wichtig für die elterliche Sorge und fürs Kind????


    Kümmern heisst für mich Sorge!!! Oder hab ich da was falsch verstanden... :Hm


    Relevant sind natürlich keine Zukunftsprognosen (die aber zugebenerweise sehr nahe liegen).


    TE hatte ja geschrieben im Eingangspost, dass sie das ASR ggf. auch erst nach einer Weile des Wegzugs des Vaters anstreben möchte, wenn dieser sich eingelebt hat.


    lighthouse


    Warte doch erst mal ab, was passiert.
    Medis kann er nur dann verabreichen oder auch nicht, wenn er Umgang hat.
    Darum gehts doch eigentlich.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Tja tanimami, ich durfte diesbezüglich in den letzten Jahren hinzulernen.
    Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet: Wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes werden gemeinsam getroffen. Es bedeutet nicht, dass beide Elternteile die Kinder zu einem bestimmten Prozentsatz "ver"sorgen müssen.

  • @Marlene


    Wenn für den Umgangs-ET zumindest noch n gewisser %-Satz an Betreuung des Kindes rumkommt, kann ich das auch nachvollziehen - nicht aber wenn der betreuende ET 100 % sorgt und das über Jahre hinweg!


    Sorry für OT.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo lighthouse,


    leider kann ich Deine Frage nicht beantworten und stecke auch (noch) nicht in einer vergleichbaren Situation. Aber beim Lesen dachte ich, dass ich Deine Befürchtungen sehr gut verstehen kann. Ich würde mich ähnlich fühlen - deshalb lass Dich einfach mal drücken... :troest


    Alles Liebe
    Borgia