Wie sieht der Kindesunterhalt aus, wenn ein weiteres Kind kommt?

  • Hallo!


    Dieser Fall ist nur mal so hypothetisch zu nehmen:


    Also: M und V waren verheiratet, nun geschieden, haben 1 gemeinsames Kind, für den V zahlt. V. hat mittlerweile eine neue F. F. ist schwanger. Nach dem Gesetz ist es ja so, dass an erster Stelle die Kinder kommen, dann die Person, die Kinder betreut und zum Schluß der Rest. Aber, wenn mehrere Kinder da sind, wird dann der Unterhalt "gesplittet" oder wird weiterhin nach der Unterhaltstabelle gegangen (wird bei mehreren Kindern von V der gleiche Nettobetrag angesetzt)? Ich meine, reduziert sich dann das Gehalt v. V für das 1. Kind oder nicht? Den Mindestbetrag wird er wohl ja immer noch zahlen müssen.


    LG
    Eisvogel

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst Du im Heute von neuem beginnen.
    - Buddha Shakyamuni -

  • es werden keine kinder mehr bevorzugt behandelt.



    Angenommen Der vater hat 300 euro übrig die er zum kindesunterhalt einsetzen muss dann werden diese 300 euro durch die anzahl der kinder gerechnet.

  • Kinder werden alle gleich behandelt, was den Unterhalt betrifft.


    Habe jetzt aber mit Erstaunen festgestellt, dass, wenn ein Kind volljährig ist und die Schulausbildung beendet hat, es nur noch Unterhalt bekommt, wenn die minderjährigen Kinder "bedient" sind und darüber hinaus etwas übrig bleibt.

  • Also mein Ex dachte ja auch er könne glatt doch mal den Unterhalt teilen, den er jetzt an Sohni zahlt... Seine Mama hätte mal sowas gelesen!


    Und nu? :brille


    Er zahlt den gleichen Unterhalt an beide Kinder! :aetsch

  • den ganz genauen Weg weiß ich nicht, bei uns ist es nur so, dass Ex nun auch wieder n Kind bekommt und meine Anwältin meinte ich soll mir noch nicht den Kopf über den Unterhalt machen, da zuerst mal geschaut wird was über bleibt nach den dann 3x KU und dass das Gericht in dem Falle auch entscheiden könne, dass er an seinen finanziellen Verhältnissen etwas ändern müsse z.B. Lebensversicherungen kündigen oder ähnliches, oder eben dass ihm ein möglicher Nebenjob aufgetragen wird. Ob er sich einen sucht oder es lässt ist egal es wird so berechnet wie wenn er einen hätte, d.h. er kann fingiert werden mit Summe x die er verdienen könnte, was dann zu seinem Verdienst gerechnet werden kann.


    Da gibt es wohl ein paar Möglichkeiten. Z.B. beim Vater meiner Zwillinge der damals sich als zahlungsunfähig darstellen wollte wurde beim 1. Gerichtstermin (einstweilige Verfügung) gesagt, er muss weiterhin zahlen und er solle seine finanziellen Möglichkeiten ordnen. Beim 2. Termin dass sogar, dass sie ihm nicht entgegenkommmen können und er weiterhin zu zahlen hat ohne Nachfrage ob er denn nun etwas an seinen Krediten oder Versicherungen geändert hat. Ihm wurden beim 1. Mal lediglich Möglichkeiten aufgezeigt und ihm zu Dingen angeraten.


    Beim KU sind meiner Erfahrung nach die Chancen ganz gut wenn er mit dem Verdienst nicht seeeeehr tief ist beim Betreuungsausgleich und Co siehts da schlechter aus


    lg


    Mone (die hofft dass sie für sich selbst die Infos nicht vertiefen muss in nächster Zeit ;-) )

  • Na V - also mein Ex - verdient sehr gut. Er ist selbstständig und hat zwei gutgehende Fahrschulen. Ich wollte das halt mal nur so wissen, da seine Freundin nun schwanger ist und was sich für uns dann ändern täte oder so...
    Danke jedenfalls für die Zuschriften. :wink

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    - Buddha Shakyamuni -

  • Mit seinem Einkommen, der Düsseldorfer Tabelle (im Netz nachschlagen, was er für Dein kind laut einkommen zu zahlen hat und was für einen Säugling) und dem Wissen, Selbstbehalt liegt bei rund 1100 Euro, weisst du bescheid, ob sich etwas ändert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für den Tipp!
    Nach der Düsseldorfer Tabelle würde ich mehr bekommen, z. Z. zahlt er gerade den Mindestunterhalt. Aber die Überprüfung läuft und der Säugling ist bisher noch nicht geboren. Und auch wenn er dann geboren ist, müsste mein Ex immer noch mehr zahlen als den Mindestunterhalt.

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    - Buddha Shakyamuni -

  • Wenn Du einen rechtsgültigen Einkommensnachweis hast, den Steuerbescheid von 2008, da selbständig. Hörensagen gilt leider nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hi,


    bei Selbstständigen wird die Steuererklärung der letzten 3 Jahre genommen, und daraus das Netto ausgerechnet.
    Investitionen können auch angerechnet werden etc.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    Dachte immer 900Euro Und wie wird eine Summe für das dann beim Unterhalstzahler lebende Kind berechnet?

    ja stimmt ... bei KU. Bei BU/EU/TU liegt der Selbstbehalt bei 1000.


    Gruß
    babbedeckel

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    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Hallo,


    ja das würde mich auch mal interessieren. Wie errechnet sich dann der Unterhalt für das Kind, welches beim ihm lebt. Ich gehe jetzt auch mal davon aus, dass die Mutter des gemeinsamen Kindes mit im Haushalts lebt.


    z.B. Vater hat Einkommen von 1200€ (bereinigtesnettoeinkommen).
    1200€-900€(Selbstbehalt)=300€


    jetzt bekommt das neue Kind welches in seinem Haushalt wohnt 150 € und das andere Kind beim Ex-Partner auch 150 €?


    Stimmt die Rechnung so?


    Gruß
    lofty

  • Schade, dass niemand eine Antwort weiß.
    Aber sollte ich mit meiner Rechnung recht haben, bedeutet es für es für das ältere Kind unter Umständen, dass es bei wachsender Anzahl von Halbgeschwistern bald immer weniger Unterhalt bekommt.


    Gruß
    lofty

  • eigentlich ganz einfach....


    das Geld, das der Unterhaltspflichtige insgesamt für Unterhaltszahlungen zur Verfügung hat, wird gleichmässig auf alle Kinder (je nach Altersstufe) verteilt- völlig egal, wo die Kinder leben

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich kann da vielleicht bald was aktuelles dazu sagen.


    Mein KV hat im Juli ein weiteres Kind bekommen und als ich keine Unterhalts-Verzichtserklärung unterzeichnen wollte (Gott kann ich gemein sein) mit einer Änderungsklage gedroht.



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Diese Regelung ist ja für extreme Unterhaltsverweigerer mit ausgeprägtem Familiensinn praktisch ein Freibrief.
    Ich reproduziere mich bei gleichbleibenden Kosten.
    Die finanzielle Versorgung reiche ich weiter.


    Ich finde auch wenn der Wunsch nach weiteren Kindern so groß ist muß man es sich einfach leisten können. Es kann nicht sein, das die alte Familie bzw. das Kind\ die Kinder in die Röhre schauen.
    Oder das nur ein Elternteil die ganzen Kosten trägt.


    Hier sollte der Selbstbehalt einfach gekürzt werden. Der KU Zahler kann dann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen und hat das Vergnügen sich mit den Ämtern herumzuärgern.
    Warum sollen das noch die erziehenden Elternteile machen?


    Es geht mir hier nur um KU.


    Gruß
    lofty

  • Diese Regelung ist ja für extreme Unterhaltsverweigerer mit ausgeprägtem Familiensinn praktisch ein Freibrief.
    Ich reproduziere mich bei gleichbleibenden Kosten.
    Die finanzielle Versorgung reiche ich weiter.


    Habe mich irrtümlich bedankt. :-(


    Du weißt schon das ein Kind mehr kostet als der KU ausmacht.
    Also nichts von gleichbleibenden Kosten.


    Warum sollte die Gesellschaft dafür aufkommen.
    Sehe ich nicht ein.
    Sollte er mit jemanden zusammenleben dann kann der Selbstbehalt aufgehoben werden. Also gibt es das schon. Dies wurde auch durch ein Gericht bestätigt.