Hallo!
Dieser Fall ist nur mal so hypothetisch zu nehmen:
Also: M und V waren verheiratet, nun geschieden, haben 1 gemeinsames Kind, für den V zahlt. V. hat mittlerweile eine neue F. F. ist schwanger. Nach dem Gesetz ist es ja so, dass an erster Stelle die Kinder kommen, dann die Person, die Kinder betreut und zum Schluß der Rest. Aber, wenn mehrere Kinder da sind, wird dann der Unterhalt "gesplittet" oder wird weiterhin nach der Unterhaltstabelle gegangen (wird bei mehreren Kindern von V der gleiche Nettobetrag angesetzt)? Ich meine, reduziert sich dann das Gehalt v. V für das 1. Kind oder nicht? Den Mindestbetrag wird er wohl ja immer noch zahlen müssen.
LG
Eisvogel