Rückzahlung unterhaltsvorschuss

  • Einige hier scheinen sich auszukennen wie ist dann das hier zu verstehen:


    War er aber auf Grund von geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit nicht zahlungsfähig, dann muss er den gezahlten Unterhaltsvorschuss an die Mutter, nicht an das Jugendamt zurückzahlen.

  • Was führst Du da für seltsame Zitate ein? Wo kommen die her? Soll das ein Kommentar sein zum Unterhaltsvorschussgesetz?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wer gibt denn heute noch so geschlechtsspezifische Broschüren raus: War er .... dann muss er an die Mutter.
    Ich gehe mal davon aus, dass das fachspezifische Niveau der Broschüre ähnlich Banane ist...


    Fakt ist: Ist der Unterhaltspflichtige leistungsfähig, wird er zur Kasse gebeten. Ist er es nicht, kann er später zur Kasse gebeten werden oder es wird ihm erlassen (hängt von den finanziellen Möglichkeiten ab und wie er in den Senkel gestellt wurde. Ist jeweils Einzelfallentscheidung.) Dir kann es egal sein.


    Du als erziehender Elternteil erhältst Unterhaltsvorschuss bis zu sechs Jahren innerhalb der ersten zwölf Lebensjahre des Kindes. (Woher der kommt, kann Dir egal sein.)
    Wird der Unterhaltspflichtige irgendwann leistungsfähig, dann soll er Dir das Geld direkt zukommen lassen. Falls er nämlich ein Jahr später arbeitslos werden sollte, dann könntest Du wieder Unterhalt vom JA bekommen (so die sechs Jahre bzw. die 12 Jahre noch nicht verbraucht sind). Leistet der Unterhaltspflichtige jedoch übers JA seine Zahlungen, verbrauchen sich Deine sechs Jahre trotzdem. ...


    Wichtig ist/wäre, dass der Unterhaltspflichtige nach Ablauf der sechs Jahrte leistungsfähig ist und zahlt.


    (Gedanke hinter dem UVG ist, dass relativ schnell Unterhaltsgeld fließt. Oft dauert es ja seine Zeit, bis ein Unterhaltspflichtiger in den Senkel gestelt werden kann und tatsächlich Gelder fließen. Oder aber, er bleibt wirklich sechs Jahre lang nicht leistungsfähig. Diese relativ seltene Ausnahme macht dan natürlich nach den sechs Jahren Probleme. Man ist dann wirklich "arm dran"....)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey


    diese logik kann ich nicht verstehen , somit kann sich doch jeder KV für die 6 jahre wo UV gezahlt wird aus der affäre ziehen naja ohne worte


    Naja, das trifft aber NICHT NUR auf Väter so zu, Mütter trifft das genauso..die können sich da dann genauso aus der Affäre ziehen, wenn sie denn nicht zahlen wollen..


    Allerdings siehst du das schon noch etwas verkehrt...


    Er ist ja nicht befreit damit vom KU, er (oder auch sie) wird nachweisen müssen, das sie sich bemüht leistungsfähig zu werden, d.h. Jobsuchbemühungen, Nebentätigkeit aufnehmen etc. .. u das wird geprüft u muß dem JA nachgewiesen werden..


    Tut er das nicht (oder sie) ist das eine Unterhaltspflichtverletzung, da halt eine gesteigerte Erwerbspflicht vorliegt!


    Ganz so einfach ist es nicht, zumindest sollte es nicht sein..


    U so lange er oder sie nicht leistungsfähig ist, laufen halt keine Schulden auf..


    U.a. gibt es auch unterhaltspflichtige Elternteile die z.B gesundheitlich eingechränkt sind, oder gar mehreren Kindern zu Unterhalt verpflichtet sind u daher nicht genug übrig ist usw. .. da gibts mehrere Gründe warum jemand nicht leistungsfähig ist, u dafür wurde mal das UVG ins Leben gerufen, u nicht damit diesen Elternteilen die Schuldenpistole auf die Brust gesetzt wird..


    Alelrdings, sollte sich jeder da ansich seiner Verantwortung klar sein, wenn er Kinder hat, eben das diese auch Geld kosten u das nicht Sache der Allgemeinheit ist..
    Aber das ist vermutlich auch ein charakterlicbes Problem bei diesen Eltenteilen...
    Das man siche rnicht mit Schulden löst..



    Und zu guter letzt noch das:


    Wqas nutzen da Unterhaltsschulden, wenn der unterhaltspflichtige dann dreist ist, geht er in das Insolvenzverfahren..u ist diese Schuld dann ebenso los!!
    (u auch diese ganz "schlauen" Granaten gibt es leider!)


    Gruß
    Jens

  • Hey


    Aber selbst wenn er jung und in ausbildung ist, fürs kinder machen hat es doch auch gelangt - da muss man sich dort schon gedanken machen und nicht hinter her.



    Da waren aber beide Parteien dran beteiligt!!!!
    Heißt beide wußten wie es evtl. mit den Finanzen ausschaut...
    usw..


    was kommt denn als nächstes, das väter davon befreit werden auch KU zu zahlen ?


    Ähm..sorry, nu mach abr mal ne Punkt..u vergiss dabei bitte nicht die Mütter...da gibbet eben auch einige die Unterhalt zahlen müßten u es nicht tun...




    Einige hier scheinen sich auszukennen wie ist dann das hier zu verstehen:


    War er aber auf Grund von geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit nicht zahlungsfähig, dann muss er den gezahlten Unterhaltsvorschuss an die Mutter, nicht an das Jugendamt zurückzahlen.


    Wollte auch grad fragen woher das denn stammt..
    U nun die Frage wo gibbet denn so ne Broschüre..
    Aber die gibbet wirklich.. u ich hab so ne nettes Exemplar gar mal im Broschürenständer eines JA`s gefunden..nett *gg


    Wer gibt denn heute noch so geschlechtsspezifische Broschüren raus: War er .... dann muss er an die Mutter.
    Ich gehe mal davon aus, dass das fachspezifische Niveau der Broschüre ähnlich Banane ist...


    Banane ist die..aber diese geschlechtspezifischen Broschüren sind teils noch recht weitverbreitet..
    Gelgenlich fällt mir so ne Teil auch mal in die Hände..regt dann sehr zum schmunzeln an..u wandert dann postwendent im nächsten Mülleimer :D:D


    Leistet der Unterhaltspflichtige jedoch übers JA seine Zahlungen, verbrauchen sich Deine sechs Jahre trotzdem. ...


    Widerspruch!!


    Da leg ich jetzt aber Widerspruch ein!!!
    Ne, wenn er über den Satz des UVG KU leistet, dann läuft die Anspruchsfrist nicht weiter..leistet er unter der Höhe von UVG dann ja..aber auch nur wenn weiterhin UVG beansprucht werden soll...!!



    (Gedanke hinter dem UVG ist, dass relativ schnell Unterhaltsgeld fließt. Oft dauert es ja seine Zeit, bis ein Unterhaltspflichtiger in den Senkel gestelt werden kann und tatsächlich Gelder fließen. Oder aber, er bleibt wirklich sechs Jahre lang nicht leistungsfähig. Diese relativ seltene Ausnahme macht dan natürlich nach den sechs Jahren Probleme. Man ist dann wirklich "arm dran"....)


    Soweit die Theorie!!
    So war es Gedacht...die Realität sieht aber doch gelegentlich sehr anders aus, eben das auch weit über die 6 Jahre hinaus kein KU fließt.. (es gibt da einige "geschickte" Unterhaltspflichtige die wissen wie man das am geschicktesten anstellt..leider!!)


    Gruß
    Jens

  • Er ist ja nicht befreit damit vom KU, er (oder auch sie) wird nachweisen müssen, das sie sich bemüht leistungsfähig zu werden, d.h. Jobsuchbemühungen, Nebentätigkeit aufnehmen etc. .. u das wird geprüft u muß dem JA nachgewiesen werden..


    Tut er das nicht (oder sie) ist das eine Unterhaltspflichtverletzung, da halt eine gesteigerte Erwerbspflicht vorliegt!


    Echt? Das wusste ich noch gar nicht. D.h. der/die Unterhaltspflichtige wird bei Arbeitslosigkeit, aber Qualifikation, quasi regelmäßig auch vom JA dazu angehalten, sich eine Arbeitsstelle zu suchen und das wird auch geprüft?


    Was ist denn dann die rechtliche Konsequenz von Unterhaltspflichtverletzung?

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Hey

    quasi regelmäßig auch vom JA dazu angehalten, sich eine Arbeitsstelle zu suchen und das wird auch geprüft?


    Er muß das sozusagen geeignet nachweisen, das er sich entsprechend bemüht..gern wird auch mal der Nachweis von min 30 Bewerbungen im monat gefordert...
    Aber wie gesagt, da ist natürlich auch der Einzelfall zu sehen, bringt wenig so etwas zu fordern, wenn z.B. der Pflichtige, Schwerbehindert ist..mal als Beispiel..


    Was ist denn dann die rechtliche Konsequenz von Unterhaltspflichtverletzung?


    Dann kann Anzeige gestellt werden wegen unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB.
    Die StA wird dann ermitteln u es könnte ein Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe dabei herauskommen, Strafhöchstmaß!... (wenn es um KU geht)


    Gruß
    Jens


  • Ich haue also ab September in die parallele Kerbe, wenn wir Unterhalt für den Grossen einklagen werden und die Differenz zum UVG für den Kleinen.


    Boa bin ich ein böser Bub :wow

    Die Differenz.... heißt das etwa, wenn bei mir das Jugendamt jetzt die Lohnpfändung bei meinem Ex durch bekommt, dass ich die Differnz der letzten 3 JAhre nachgezahlt bekomme????

  • @ NicBo


    Soweit ich weiß geht das mit dem Zeitpunkt los, wo man den Zahlungspflichtigen auffordert, die Dinge auf den Tisch zu legen.


    Das dauert, bis alles klar ist.


    Wir werden dies gerichtlich klären lassen - in meinem Falle gehts eher darum, der Ex aufzugeben, in vollem Umfang ihren Verpflichtungen - auch zur Arbeitsaufnahme - nachzukommen.


    UVG vom Amt - da haben wir keinen Einblick, was das Amt weiß, insofern soll sich das durch das eigene Verfahren auch klären, was ist Status, was verdient sie bei wem, was tut sie, um die Situation zu verbessern..


    Wir gehen davon aus, dass das UVG zahlende Amt sehr vehement und fordernd auftritt. Die art des Auftretens und was dabei "heruaskommt" bekommen wir ja nicht mit.


    Nachschlag wirds sicher keinen geben.


    LG Cobra

    Einmal editiert, zuletzt von cobra ()

  • Einige hier scheinen sich auszukennen wie ist dann das hier zu verstehen:


    War er aber auf Grund von geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit nicht zahlungsfähig, dann muss er den gezahlten Unterhaltsvorschuss an die Mutter, nicht an das Jugendamt zurückzahlen.



    Was denn nun? ich verstehe nichts mehr.


    Mir ist es nicht egal wie es demVater von Hanna geht. Ich möchte ein freundschaftliches Verhältnis und eine fairen Umgang. Wenn ich dafür sorge, dass er in einer geldknappen Zeit (keine Mieter im abzuzahlenden Haus oder Arbeitslosigkeit) zwar nichts direkt zahlt, weild das Jugendamt einspringt, doch dann hinterher beim Aufwärtstrend doch rückwirkend für sein Nichtkönnen bluten muss, wird er mir das übel nehmen und das sorgt für Kampf und Zwist zwischen uns. Das wirkt sich negativ auf unsere Tochter aus, was sehr unfair wäre.


    Man muss unterscheiden, ob der Vater nicht will oder nicht kann. Beim Verschleiern, Armrechnen und Betrügen seh ich das rückwirkende bluten ein, aber doch nicht, wenn er ne schlechte Lebenslage hat und sich dann später wieder aufrappelt. Oder versteh ich da was falsch??

  • Hey


    Wenn ich dafür sorge, dass er in einer geldknappen Zeit (keine Mieter im abzuzahlenden Haus oder Arbeitslosigkeit) zwar nichts direkt zahlt, weild das Jugendamt einspringt, doch dann hinterher beim Aufwärtstrend doch rückwirkend für sein Nichtkönnen bluten muss, wird er mir das übel nehmen und das sorgt für Kampf und Zwist zwischen uns. Das wirkt sich negativ auf unsere Tochter aus, was sehr unfair wäre.


    Fakt ist, ist er nicht leistungsfähig u es muß UVG bezogen werden, dann laufen auch keine Unterhaltsschulden auf, u es muß nichts zurück gezahlt werden, auch nicht später irgendwann, wenn Geld vorhanden ist.


    Aber wenn er mal ne Rechnung mehr hat zu zahlen, heißt das nicht das der Unterhaltsempfänger auf den KU eben verzichtet u ja UVG beziehen kann so lange, u das Geld nicht als Schulden aufläuft..


    Hier ist ganz klar zu klären, besteht ein Titel, muß der abgeändert werden weil Einkommensverhältnisse gravierend sich verändert haben etc ..


    Das hat aber nichts damit zu tun das der Unterhaltspflichtige im Engpass mit Geld ist u der Unterhaltsempfönger hier ihm entgegen kommen will...
    Das geht so nicht..


    Und auch bei Arbeitslosigkeit ist er nicht gleich leistungsunfähig, ganz im Gegenteil.


    Gruß
    Jens

  • Und auch bei Arbeitslosigkeit ist er nicht gleich leistungsunfähig, ganz im Gegenteil.


    Könntest du da mal näher drauf eingehen? Meinst du das so?
    Wenn er sich um Arbeit bemüht, oder Dauerkrankgeschrieben über viele Jahre ist dann ist er nicht leistungsunfähig.
    Wenn er sich nicht großartig um Arbeit bemüht dann schon?

  • Hey


    Na da sprichst du ja ganz besondere Fälle an..


    Ich meinte, wenn er z.B. Ku zahlt u dann arbeitslos wird, ist er dadurch nicht gleich leistungsunfähig, eher gar gesagt, er muß seiner Unterhaltspflicht weiter nach kommen, denn Arbeitslosigkeit gilt hier in den ersten 6 Monaten als vorübergehend...heißt er muß die ersten Monate weiter zahlen u hat keine Chance auf Abänderung..



    Wenn er sich um Arbeit bemüht ist das eine andere Sache, auch wenn er dauerhaft Erkrankt ist...


    Hat er kein Geld, oder nicht genügend, ist er halt nicht leistungsfähig..warum das so ist, ist dabei erstmal irrelevant..


    Die gesteigerte Erwerbspflicht ist ja so oder so vorhanden, u da MU? er sich auch gesteigert um einen Job kümmern,..leistungsunfähig wird er dann so oder so sein, wenn er nicht entsprechendes Einkommen hat...


    Dauert das Bemühen unendlich lang, müßte man gegen ihn mal vorgehen, u hiebei könnte evtl. ein finktives Einkommen ihm vom Gericht angerechnet werden, wenn man die Feststellung macht, er müht sich gar nicht wirklich..




    Also Leistungsfähigkeit oder Unfähigkeit hängt erstmal vom vorhandenen Einkommen ab...


    Alles andere ist dann zu klären..


    Wenn er kein bock auf Arbeiten hat u das offensichtlich ist, dann kann sehr wohl eben obiges passieren u es laufen dann halt Unterhalsschulden auf..
    Deshalb macht ja u.U. eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung auch Sinn ...



    Gruß
    Jens

  • Ich blick irgendwie nicht durch...


    Situation:
    Meine Freundin (2 Kinder) ist jetzt mit ihrem Freund (Vater eines der Kinder) zusammen gezogen und es wird verlangt UV zurück zu zahlen- trotz, dass sie Harz IV bekommt und er seit 2 Monaten ALG1 (sind wegen ihrem H-IV eine Bedarfsgemeinschaft).


    Ist es überhaupt rechtens?

  • Hey


    Meine Freundin (2 Kinder) ist jetzt mit ihrem Freund (Vater eines der Kinder) zusammen gezogen und es wird verlangt UV zurück zu zahlen- trotz, dass sie Harz IV bekommt und er seit 2 Monaten ALG1 (sind wegen ihrem H-IV eine Bedarfsgemeinschaft).


    Ist es überhaupt rechtens?


    DAS kann die SO niemand beantworten.


    Mit Null Infos u Hintergrund kann man dazu rein gar nichts sagen...


    Es kann sehr wohl rechtens sein, aber auch nicht.. dazu fehlen einfach aber die näheren Umstände u Zahlen etc. ..


    Das es natürlich schon etwas selstam ist, das sie nun gar mit dem Vater des einen Kindes zusammen wohnt, für das es UVG gab, erweckt gar noch zusätzlich den Eindruck, das sie vorher gar nicht AE im Sinne des Gesetzes, u im Sinnde des UvorschG war.... (wobei dann dieFrage wäre wer da eiogentlich zurückzahlen muß)


    Also wie gesagt, mit den Infos kann dir das keiner sagen ob rechtens oder nicht rechtens.


    Gruß
    Jens

  • Hmmm... was für Infos denn?


    2. Kind ist von dem Mann, mit dem sie seit kurzem zusammen gezogen ist.


    Das Kind ist jetzt 1 1/2 Jahre alt. Erstes Jahr hat der Vater in einer andere Stadt gelebt, als die Mutter und gemeinsames Kind. Wegen dem knappen Einkommen wurde ihnen geraten (von JA-Mitarbeitern) Unterhatsvorschuss zu beantragen.
    JA wurde über die Familienzusammenführung (was erst vor 2 Monaten geschah) informiert, und prompt kam die Aufforderung der Rückzahlung von der Summe, (ca. 12x100 Euro.)

  • Hmmm... was für Infos denn?


    Ein paar mehr..dazu müßte man die genaueren Umstände kenne, u warum UVG gewährt wurde, geringes Einkommen ist da ein Aussage die genauso wenig sagt..da kann man dan auch gleich die Glaskugek befragen..oder die Sterne..


    Schon bei de rRückzahlungssummer von 12x 100 € wirft es die nächsten Fragen auf...


    Das ist dann halt so eine Sache, wenn man was von Dritten gehört hat u sich fragt wie sich das andere erklären können..


    Es sind einfach Null Infos die verwertbar sind.
    Und vermutlich weißt du auch nicht wirklich was dort Sache ist oder war..