Beiträge von Hannaschnute

    Hallo!
    Bin nun alleinerziehend und werde Steuerklasse 2 beantragen, da meine Tochter bei mir lebt und der Ex sich bereits umgemeldet hat. Macht fast 300 Euro aus auf dem Lohnzettel! Na ja...


    Nun meine Frage: Wenn der Vater Unterhalt zahlt, steht ihm doch steuerrechtlich der halbe Knderfreibetrag zu, oder hängt der an der Steuerklasse 2 und wäre weg für ihn??

    Bekannte und ne Tante hab ich nur in Nbg.
    Der Arbeitgeber lässt nur 1/2 oder ganztags zu.
    Ohne Kita kann ich nicht arbeiten gehn.
    Zudem hab ich eh gelesen,dass man erst sein Vermögen verbrauchen muss, bevor man BU bekommt. Wird wohl das Spargeld auf Hannas Konto herhalten müssen. :-( Der Papa weiß ja von der Speckreserve.
    Er meinte, ich soll UNterstzützung zu den Kitakosten besorgen und für den Rest der reinen Kitagebühren gibt er die Hälfte dazu. Sind sicher so um die 100 euro... mal schaun. (Wen er wöllte könnte er sich sowieso arm rechnen, gibt einfach die Km seines leerstehenden Hauses in Ansbach an und wohnt aber bei Bekannten in Nbg...)


    Muss ich denn Hannas Geld verbrauchen bevor ich bedürftig bin? Ist ein ganz normales Internettageskonto, also nix Festes oder so. :-/

    Mal ne Kontrolle, ob alles bei mir ankam:


    BSP:
    Mama verdient vor der Geburt 2000 netto.
    Da das Kind in die Krippe geht kann se 1/2 arbeiten und verdient netto 1400 euro mit familienzuschlägen geringerer Lohnsteuer.


    Papa verdient 1800 netto. abzgl werbunggskosten (5%) =1710 von mir aus gehn wir von 1500 aus mit hauskreditzinsen und täglichen fahrtne zum arbeitgeber... 1500 euro bereinigtes Nettoeinkommen


    1500 abzgl KU 200 euro =1300


    Mutters BU-Anspruch: 2000 - 1/2 1400 (mit kleinem kind muss man nicht arbeiten gehn, drum 1/2) = 1300


    papa kann bis 1000 euro herangezogen werden, also zahlt er 300 euro???

    Wie Bap schon gesagt hat - es gibt keine festen Sätze. Grundsätzlich gilt Netto abzüglich KU = Verhandlungsgrundlage. Theoretisch ist die Differenz bis zum Selbstbehalt als BU drinne. (Was ich entsetzlich finde, leben und leben lassen ist das bessere Modell, erst recht, wenn du arbeiten gehst.) Wobei dazu zu sagen ist, das daß Nettogehalt bereinigt wird, sprich er kann einige Unkosten zB Werbungskosten abziehen. Je nachdem was er verdient, ist es durchaus möglich daß er nach Abzug des Kindsunterhaltes gar nichts mehr zahlen muß ... Was du an Unkosten hast, interessiert bei Berechnung des Betreuungsunterhaltes nicht wirklich. Wenn das Geld nicht langt, kannst du ggf. Wohngeld, Kinderzuschlag oder aufstockendes ALGII beantragen.


    Hmm, also da ich arbeiten gehe, sind wir nettomäßig vllt ca. 400-500 euro auseinander. KU ohne Beachtung der Werbungskosten wäre 214 euro, laut Onlinerechner, aber ich denk er wird noch einen Kredit anführen und Fahrten zur Arbeit... vllt rutscht er dann auf 150 Euro. Ich würde 200 Euro Wohngeldbekommen (laut Onlinerechner) und zahle an die Kita 300 Gebühr+50 für Essen. Vor der Geburt hatte ich ca.500 Euro mehr netto, da ich nun Familienzuschlag bekomme und die Tarife ertwas verbessert wurden... Wo trifft man sich da? Ich hab ja die Hanna,die mehr als 200 Euro kostet, brauch auch ne größere Wohnung als er, aber ich kann ihn auch irgendwie nicht in einem billigen "Loch" schlafen lassen... Schwer!

    Einige hier scheinen sich auszukennen wie ist dann das hier zu verstehen:


    War er aber auf Grund von geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit nicht zahlungsfähig, dann muss er den gezahlten Unterhaltsvorschuss an die Mutter, nicht an das Jugendamt zurückzahlen.



    Was denn nun? ich verstehe nichts mehr.


    Mir ist es nicht egal wie es demVater von Hanna geht. Ich möchte ein freundschaftliches Verhältnis und eine fairen Umgang. Wenn ich dafür sorge, dass er in einer geldknappen Zeit (keine Mieter im abzuzahlenden Haus oder Arbeitslosigkeit) zwar nichts direkt zahlt, weild das Jugendamt einspringt, doch dann hinterher beim Aufwärtstrend doch rückwirkend für sein Nichtkönnen bluten muss, wird er mir das übel nehmen und das sorgt für Kampf und Zwist zwischen uns. Das wirkt sich negativ auf unsere Tochter aus, was sehr unfair wäre.


    Man muss unterscheiden, ob der Vater nicht will oder nicht kann. Beim Verschleiern, Armrechnen und Betrügen seh ich das rückwirkende bluten ein, aber doch nicht, wenn er ne schlechte Lebenslage hat und sich dann später wieder aufrappelt. Oder versteh ich da was falsch??

    Eine Faustformel gibt es dazu nicht so richtig. Dein Einkommen vor dem Kind, sein Einkommen nach Abzug Kindesunterhalt wird herangezogen.


    Muss man da auch die Kindergrippenkosten beachten??
    Ich wil mich gern mit ihm einigen, aber ich muss auch auf Hanna und mich guggn. Wen kann man noch fragen um Genaueres zum BU zu bekommen? Möchte mich nicht streiten, nur eben für Hanna das bekommen, was angedacht ist vom Gesetzgeber, wird ja nen Grund haben.
    Ich suche wie verrückt ne Hilfe, wie das ungefähr gerechnet wird, was bedacht und herangezogen werden kann, damit wir mit diesen Fakten daheim überschlagen und uns einigen können.
    Vor Hannas Geburt arbeitete ich ganztags, ab Okt. wirds halbtags... ist schon ne Differenz und wenn ich mir jetzt eine Wohnung suche, muss ich doch wissen, was finanziell bei mir drin ist für die Mietkosten. *seufz*

    Hanna ist Dez 2007 geboren, also geht BU bis Dezember 2010.
    Wenn ich nicht weiß, wieviel BU mir zustehen würde, können wir auch nicht drüber reden,wie wir das klären und erledigen können.
    Im Internet hab ich noch keine Rechner gefunden, der mir da helfen kann. Wer also (außer dem Anwalt) kennt sich nun mit den Zahlen aus?

    Klar haben wir geredet und ich weiß, dass er,mit dem Zahlen des Unterhalts in ganz schöne finanzielle Engpäsdse kommen kann.
    Grundsätzlich hat er nix gegen das Zahlen für Hanna (wo sicher das Jugendamt beim Berechnen hilft), aber wie komme ich an die Daten für den Betreuungsunterhalt ran? Der steht mir ja noch paar Monate zu,wenn ich ausgezogen bin.

    Hallo,
    für welchen Bereich gilt diese Frage?
    Weil die Definitionen liegen etwas anders, wenn es z.b.
    um Stteuerklassenermittlung oder um Kindsunterhalt(UHV) geht.
    Konkretisiere Deine Frage doch bitte etwas


    Na wenn du so fragst, wo ist der Unterschied?
    Muss mich ja um die Lohnsteuerklasse 2 kümmern... um Wohngeld, dann Unterhalt für mich und das kInd...
    Würde am liebsten alles jetzt klären, wo ich noch in Elternzeit bin, ab Okt. arbeite ich wieder halbtags.

    Grundsätzlich hat er nichts dagegen Unterhat zu zahlen (zumindest für Hanna), aber woher will ich denn wissen welcher Betreunngsunterhat mir zusteht? Ich lass mich da erst mal beraten, auch wenn der Anwalt dann Geld kostet. Hoff auch es läuft ohne Zoff ab. Sind uns über einen freundschaftlichen Umgang einig. Mal sehn ob wir das echt schaffen.

    Hallo!


    Bin echt traurig, das ich diesn Beitrag schreiben muss, aber wir haben usn so sehr zerstritten und ausnandergelebt, dass die Trennung wohl kurz bevor steht.


    Nun muss ich meine Finanzen klären und eine eigene Wohnung für mich und meine Tochter Hanna suchen.


    Dazu habe ich Fragen zum UNterhalt:


    Wir sind nicht verheiratet
    leben zur Zeit noch in einer gemeinsam Wohnung, ich erhalte kein Gled von ihm, bin im 2. Elternzeitjahr und lebe von meinen Ersparnissen.


    Ab wann kann man UNterhalt fordern? Ist er verpflichtet auch beim Zusammenwohnen zu zahlen?
    Kann ich auch rückwirkend Geld einfordern?
    Habe bisher immer 400 Euro Mietanteil gezahlt und KOsten des täglichen Lebens übernommen. ER hat dafür Auto, Telefon...


    Wo muss ich hin?


    Danke für eure Hilfe, bin echt orientierungslos. Hat mir den Boden unter den Füßen weggerissen.