Rückzahlung unterhaltsvorschuss

  • allo,


    hab noch mal eine frage zur rückzahlung von unterhaltsvorschuss.


    Ich hab etwas gelesen das besagt das der unterhaltsvorschuss nur zurückgezahlt werden muss, wenn der unterhaltspflichtige zahlungsfähig war / ist aber nicht zahlt / gezahlt hat.


    Das würde ja heißen das ein vater der keinen unterhalt zahlen kann (keine Arbeit hat ) den unterhaltsvorschuss auch nicht an den staat zurück zahlen muss, habe ich das richtig verstanden?


    Aber dann wäre es doch eigentlich ungerecht denn der vater würde ja somit von seinen pflichten entbunden werden.


    Hat jemand einen link wo man mal was handfestes rausbekommt?


    Danke euch schon mal :thanks::thanks:



    Ich meine wenn der vater im laufe der zeit arbeit hat und über einkommen verfügt das zur unterhaltsrückzahlung dann zur verfügung stände.

  • Wenn der Vater nicht zahlen kann, bekommst du UV. Der UV muss aber natürlich wenn der Vater wieder arbeitet zurückgezahlt werden.
    Der Vater macht sozusagen Schulden beim Staat.


    Sollte der Vater nur vorgeben nichts zu verdienen und das kommt ans Licht ist das Betrug und er muss sich warm anziehen.

  • danke für die antwort.



    aber dieser satz den ich oben geschrieben hatte , hatte mich durcheinander gebracht, weil das ja so klingt als müsste er nichts zurück zahlen, danke.


    hier mal der satz der mich stutzig machte.


    Der Unterhaltsberechtigte, muss den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzuzahlen. Der Unterhaltspflichtige muss den Unterhaltsvorschuss nur zurückzahlen, wenn er zahlungsfähig war aber nicht gezahlt hat. Wenn ein Unterhaltstitel vorlag, nach dem er hätte zahlen müssen und sich dennoch geweigert hat.

  • Hi


    'n Link habe ich nicht, aber es ist ist so wie du es schilderst.
    Letztes Jahr bekam ich UVG (158€), die KM konnte aber laut Verdienst nicht mehr wie (als wie :hae: ) 100€ an's JA bezahlen. Die Differenz läuft NICHT als Schulden auf, da sie sich ja nach Kräften bemüht.
    So sieht's auch bei Erwerbslosen aus, wenn sie den gesetzlichen Vorlagen genüge tun. Der/DIE UnterhaltspflichtigE kann ja nicht bezahlen, da er/SIE selbst am Existenzminimum lebt.


    Volker


    tomato: woher hast du deine Info?
    @nettchen: Der Unterhaltsberechtigte, muss den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzuzahlen. Der Unterhaltspflichtige muss den Unterhaltsvorschuss nur zurückzahlen, wenn er zahlungsfähig war aber nicht gezahlt hat. Wenn ein Unterhaltstitel vorlag, nach dem er hätte zahlen müssen und sich dennoch geweigert hat.
    ....so isses....

    2 Mal editiert, zuletzt von druide ()

  • Wenn er nie wieder Arbeit findet, dann wird er auch nicht zahlen müssen. Auf jeden Fall lösen sich die Schulden nicht auf.


    Soweit ich weiß beläuft sich die monatliche Summe die sich dort anhäuft auch höher als die 117 Euro die man bekommt.


    Oder mein Ex tünt mal wieder nur rum :lach


    Sonst bräuchte sich derjenige ja nur nach Kräften bemühen und danach wär das Ding erledigt. D.h. der Staat ernährt die Kinder und so ist es nicht. Auch bei deiner Ex läuft der Differenzbetrag als Schulden auf und bleibt solange bestehen wie sie wieder einen besser bezahlten Job hat!

  • danke


    aber das ist doch dann nicht wirklich gerecht oder?


    sorry aber ich versteh das nicht.


    Ein kv der nie was für sein kind tut wird dann auch noch belohnt in dem der staat wenn auch nur sechs jahren den pflichten nachkommt dier er eigentlich zu tun hat.

  • Oder mein Ex tünt mal wieder nur rum


    Entweder das, oder er weiss es nicht besser. Die JÄ (...hihi Ä = Ämter) lassen den Pflichtigen auch gerne im Unklaren darüber, da sie sich erhoffen, dass von irgendwo Geld fließt, um keinen Schuldenberg vor sich herschieben zu müssen... :engel


    Nicht ganz sauber, aber im Sinne der Solidargemeinschaft, die ja sonst dafür blechen muss


    Volker

  • Meine Ex hat selber dafür gesorgt, dass ich nicht voll leistungsfähig war.


    Ich arbeite Vollzeit, muss jedoch auch für ihren Part der Altschulden (immer noch) alleine gradestehen - das wäre verrückt, wenn ich dafür noch bestraft würde.


    Exelchen ist natürlich jetzt im Umkehrschluss selber dran, weil ich nun UVG für den Kurzen krieg - sie aber bewusst nur exakt soviel "verdient", dass man nichts holen kann - also der Selbstgehalt - sie hat allerdings Stress mit dem JA, weil die mehr Engagement von ihr fordern. Es läuft viel nebenher - z.B. holt sie die Jungs zum Umgang mit den Dienstfahrzeugen, etc. aber da schauen wir jetzt selber auch mal genauer hin.


    Ich haue also ab September in die parallele Kerbe, wenn wir Unterhalt für den Grossen einklagen werden und die Differenz zum UVG für den Kleinen.


    Das erstemal - abgesehen von der Scheidungseinreichung - dass ich von mir aus aktiv werde .....


    Es ist Nacht Senorita :tanz:tanz:tanz


    LG Cobra


    Boa bin ich ein böser Bub :wow

    Einmal editiert, zuletzt von cobra ()

  • Hey


    Auch nochmal kurz von mir.


    Wo nicht sist kann auch ncht geholt werden..


    Ist er also nicht leistungsfähig, laufen auch keine Unterhaltsschulden auf. Punkt


    Hat er dann mal entsprechendes Einkommen, kann er aktuell dann zu KU-Zahlungen verpfichtet sein u werden, den vorher gezahlten UVG muß er dennoch NICHT zurück zahlen, er war ja vorher NACHWEISLICH NICHT LEISTUNGSFÄHiG!
    Das ist das Zauberwort!
    Nachweislich nicht Leistungsfähig!
    Also gibt es auch keine Unterhaltschulden gegenüber dem JA, oder dem Kind..


    Gruß
    Jens

  • at jens


    diese logik kann ich nicht verstehen , somit kann sich doch jeder KV für die 6 jahre wo UV gezahlt wird aus der affäre ziehen naja ohne worte


    Da steckt eine ganz einfache Logik hinter.
    Bsp: Der pflichtige ist jung, steckt in der Ausbildung/Studium, arbeitet, bereitet sich auf seinen Weg vor.... Mit einem haufen Schulden an der Backe würde er vermutlich weniger Elan zeigen, später gut verdienen zu wollen.
    Ebenso z.b. auch arbeitslose(die sich nachweislich bemühen), oder die, die das Pech haben, wenig zu verdienen.....Die haben mit einem haufen Schulden keine Ambitionen mehr, zu versuchen, die finanzielle Mißlage zu ändern.
    Der Staat gibt ihnen also sozusagen die Möglichkeit, irgendwann bei 0 anzufangen, und nicht bei minus 25000

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • achso und diese logik heißt im umkehr schluss das andere für fremde kinder auf kommen müssen (Unterhalsvorschuss muss ja auch irgendwo her kommen).


    Aber selbst wenn er jung und in ausbildung ist, fürs kinder machen hat es doch auch gelangt - da muss man sich dort schon gedanken machen und nicht hinter her.


    was kommt denn als nächstes, das väter davon befreit werden auch KU zu zahlen ?



    Einige hier scheinen sich auszukennen wie ist dann das hier zu verstehen:


    War er aber auf Grund von geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit nicht zahlungsfähig, dann muss er den gezahlten Unterhaltsvorschuss an die Mutter, nicht an das Jugendamt zurückzahlen.


  • Naja. "Aus der Affaire ziehen" heißt: Sechs Jahre lang von einem Nettoeinkommen von ca. unter 1000 Euronen leben. Verzicht auf Karriere auf der Arbeit mit sämtlichen zukünftigen Folgen. Und nach den sechs Jahren ja derselbe Sermon: Unterhaltspflichtig bleibt er ja mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Also: ca. 20 Jahre lang bewusst ein Leben an der Grenze zur Sozialhilfe, nur weil man der Mutter des Kindes nicht den Unterhalt gönnt? Das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.


    Er wird einfach nicht können. Und vielleicht den etwas härteren Job verweigern, wo er fünfzig Euronen mehr bekäme, die aber gleich abdrücken muss. Nur langfristig ist das ein Schuss ins Knie.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.