Das neue sogenannte Vereinfachte Familienrecht

  • Die Zahl der Scheidungen und Familienstreitigkeiten hat enorm zugenommen. Verfahren wurden immer komplexer und komplizierter. Amtsgerichte haben seit einigen Jahren ihre eigenen Lösungen im Rahmen der Gesetze gesucht. Zum 1. September 2009 wird das neue Familienverfahrensgesetz (FamVG) in Kraft gesetzt. Soweit ich aus den bisherigen Kommentaren und Absichtserklärungen des Deutschen Familiengerichtstages entnehmen kann, gibt es folgende Veränderungen:


    Grundsätzliches Ziel soll eine Vereinfachung der Verfahren sein und ein gesamtheitlicher Blick auf die Familiensituation. Neben Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich gibt es auch Schulden- und Vermögensfragen, das Vormundschaftsrecht, die bisher vor bis zu drei verschiedenen Gerichten/Kammern ausgetragen wurden.
    Künftig wird dies alles vom "Großen Familiengericht" behandelt.


    Neuerung beim Umgangsrecht: Kommt es in einem Umgangsrecht zur Einsetzung eines Gutachters (bzw. zu einer längeren Vertagung zur Sachverhaltsklärung), muss der Richter den Umgang in der Zwischenphase klären. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Elternteil nicht entfremdet wird. Wird dies vom anderen Elternteil verwehrt, sind nun erhebliche Ordnungsgelder und sogar Ordnungshaft möglich.


    Neuerung beim Sorgerecht: Beim Sorgerecht wird den Großen Familiengerichten nahegelegt, sich von einer "Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung" beraten zu lassen (ob dies sich nur auf das Jugendamt beschränkt, ist mir nicht ganz klar), falls die Eltern sich nicht einig werden im Verfahren. In der Praxis scheint dies zu bedeuten, dass das JA sofort eingeschaltet wird, wenn ein Sorge- oder Umgangsrechtsantrag bei Gericht gestellt wird. Bei den meisten Amtsgerichten bereits bisher übliches Vorgehen. Neu und festgeschrieben: Weigert sich ein Elternteil, an dieser Beratung teilzunehmen, kann ihm das Gericht einen höheren Anteil an den Prozesskosten auferlegen.


    Neuerung beim Unterhalt: Bisher konnte das Gericht nur die Beibringung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Prozessbeteiligten einfordern, Verweigerungen mit (geringem) Ordnungsgeld belegen. Nun können die Gerichte entsprechende Auskünfte direkt beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt einfordern. Dies beschleunigt deutlich die Verfahren und lässt den Nichtzahlenden nicht mehr so viel Raum, auf Zeit zu spielen.


    Neuerung bei Eilverfahren: Bei existentiellen Fragen wie Unterhalt und Umgang kann ein Eilverfahren beantragt werden. Dem Gericht ist es nun möglich, innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen eine Entscheidung zu treffen. (Bisher konnten Anträge auf ein Eilverfahren nur gestellt werden, wenn gleichzeitig ein Hauptverfahren eröffnet wurde, dass sich teilweise über Jahre hinstrecken konnte.) Das Eilverfahren ist nunmehr ein eigenständiges Verfahren. Es wird also in einem Hauptverfahren nicht mehr überprüft, sondern kann Rechtsgültigkeit erlangen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Das hört sich soweit ja nicht schlecht an. Ist natürlich die Frage wann, wie und ob das auch tatsächlich immer in der Praxis stattfindet. Es gibt reichlich Gesetze, die zwar auf dem Papier stehen, allerdings oftmals nicht umgesetzt werden. Es ist zumindest ein Anfang!
    Oder findest du das neue Gestz eher falsch und wenig hilfreich?

    Wer keine Träume mehr hat, hat aufgehört zu leben!

  • Das hört sich soweit ja nicht schlecht an. Ist natürlich die Frage wann, wie und ob das auch tatsächlich immer in der Praxis stattfindet. Es gibt reichlich Gesetze, die zwar auf dem Papier stehen, allerdings oftmals nicht umgesetzt werden. Es ist zumindest ein Anfang!
    Oder findest du das neue Gestz eher falsch und wenig hilfreich?


    Vieles vom neuen Gesetz ist eigentlich (in fortschrittlichen Amtsgerichten) nur noch eine Art Ausführungsbestimmung. Zahlreiche Familiengerichte haben sehr viel bereits im Alltag erprobt. Diese Erfahrungen sind sicherlich ins Gesetz eingeflossen. Neu ist auf der einen Seite, dass die Familiengerichte nun gesamtheitlich entscheiden können. Ich hoffe, hier werden Verfahren zusammengefasst. Wenn also das Sorgerecht geklärt wird, wird hoffentlich im Rahmen dieses Verfahrens dann auch dem unterhaltspflichtigen Elternteil gesagt, was es nun zu zahlen hat. Und wie der Umgang geregelt ist. Und es kommt dadurch nicht zu einem neuen, emotionsbeladenen Verfahren.
    Oder wenn es ums Sorgerecht geht, kann bei einem Blick auf die Vermögensauseinandersetzung vielleicht geklärt werden, aus welcher Motivation heraus der eine oder andere Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben will. Neben dem Wollen, seine Kinder zu haben, kann da parallel ja auch oft die finanzielle Sicherheit hinter stehen. Wer die Kinder hat, hat oft den größren finanziellen Spielraum als derjenige, der unterhaltspflichtig ist... Das war aber in den bisherigen Verfahren nicht möglich zur Sprache zu bringen. "Falsche Baustelle" halt.
    So gesehen ist die Sache interessant.


    Umgekehrt kann machmal eine Situation so komplex sein, dass man erst einmal an einer Ecke etwas klären muss. Ein einziges Verfahren, in dem Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt in einer Sitzung geklärt werden sollen - da kann es zu riesigen Ungerechtigkeiten kommen, weil weder Anwälte noch Richter "alles" im Kopf haben und Mutter oder Vater von der ungewohnten Situation so erschlagen sind, dass sie kaum richtig ihre Dinge anbringen können (wer mal Familiengerichtsverfahren hinter sich gebracht hat, ahnt vielleicht, wie ich das meine... hinterher könnte man sich oft selbst treten, weil man ganz wesentliche Dinge aus den Augen gelassen hat und nicht erwähnte. Die wurden dann nicht berücksichtigt ...)


    Interessant ist ebenfalls, dass die Möglichkeiten des Gerichts, Druck auszuüben, erheblich erhöht worden sind. Dass das Gericht in Unterhaltsfragen sich direkt Daten vom Finanzamt holen darf oder vom Arbeitgeber, finde ich genial. Es verkürzt vor allem die Verfahrenszeit, falls eine Partei bösartig auf Zeit spielt.


    Bauchschmerzen habe ich bei den Eilentscheidungen. Hier kommt es sicher auf das Fingerspitzengefühl der Richter an. So sehr eine Eilentscheidung manchmal Not tut, so sehr ist es schwierig, wenn quasi innerhalb von 48 Stunden ein Sorgerecht entzogen würde... Hier wird die Zeit zeigen, welche Verfahrensinhalte betroffen sind und welche weiter über ein Hauptverfahren abgewickelt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das neue Gesetz welches ab 1.9. in Kraft tritt (FamFG) , hat für Väter viele bittere Pillen.


    - Für ALLE Unterhaltssachen ist künftig Anwaltszwang vorgeschrieben = massive Kostenerhöhung
    - Wegfall der Beschwerde zum OLG
    - Keinerlei Datenschutz mehr, das Gericht hat Zugriff auf Daten vom Finanzamt und Arbeitgeber
    - Ausbau der einstweilien Anordnung (schnellere Pfändung)
    - weiterhin keine strafrechtlichen Konsequenzen für umgangsverweigernde Mütter. Und ob Mama nun ein Ordnungsgeld (statt wie bisher Zwangsgeld) bei Umgangsboykott nicht bezahlt, ist auch egal.
    - Schaffung neuer Staatsposten die von Papa bezahlt werden sollen (Umgangspfleger), nachdem schon der Verfahrenspfleger sinnnlos war


    In diesem Gesetz sollten eigentlich viele Elemente des "Cochemer Modells" übernommen werden. Diese wurden jedoch bis zur Unkenntlichkeit verwischt. Im Grunde ist das neue Gesetz der (vielleicht letzte) Versuch der Scheidungsindustrie das Familienrecht doch noch kontrollieren zu können, nachdem sie dort größtenteils Schaden angerichtet hat. Ich persönlich hätte da ganz andere Vorstellungen, z.B. der VERZICHT auf jegliche Anwälte in der 1. Instanz. Dafür vorab Zwangsmediation. Bei Teilnahmeverweigerung an der Zwangsmediation ggf. Drohung mit Sorgerechtsentzug, eben so wie das Richter Rudolph höchst erfolgreich gemacht hat. Von allem ist im neuen Gesetz absolut nichts zu sehen, im Gegenteil, es werden sogar viele weitere Kosten künstlich produziert, obwohl das Geld viel besser beim getrennten Paar und Kind aufgehoben wäre als bei Anwälten.

  • Hallo Volleybap,


    eine der bedeutendsten Änderungen ist, dass es in Sorge- und Umgangsangelegenheiten künftig

    • beschleunigt zu einem ersten frühen Termin kommt (bis spätestens 4 Wochen nach Eingang).
    • In diesem ersten Termin soll, falls eine Sache noch nicht endgültig entschieden werden kann, eine vorläufige Entscheidung getroffen werden (übrigens unabhängig davon, ob nun ein Gutachten in Auftrag gegeben wird.
    • Das Jugendamt nimmt an diesem Termin teil. Es herrscht das Mündlichkeitsprinzip (Berichterstattung im Termin ohne schriftlichen Bericht)

    So soll gewährleistet werden, dass es nicht durch lange Verfahren praktisch zur Manifestierung von Umgangsausschluss kommen, was einem Kindeswohl zuwider liefe.


    Der bisherige Verfahrenspfleger wird nun ein Verfahrensbeistand sein. Der Beistand muss künftig seine Kosten pauschal abwickeln, so dass kein Wildwuchs an finanziellen Forderungen entstehen kann.


    Ich bin mal gespannt, wie schnell sich insbesondere die Jugendämter auf diese neue Situation einstellen, die ja mit größerem personellen Aufwand verbunden ist.


    Der Kater :brille

  • Unsere Zeitung hat heute auf Neuerungen bei der Berechnung von Zugewinnsausgleich und Altersvorsorge hingewiesen. Schulden aus der Zeit vor der Ehe dürfen den Partner bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht mehr belasten. Beiseiteschaffen von Vermögen vor dem Scheidungstermin soll erschwert werden.


    Für finanziell besser gestellte Ehepartner könnte es nach dem Bericht gerade in Hinblick auf die Altersversorgung deutlich günstiger sein noch vor dem Stichtag 1. September die Scheidung einzureichen.


  • - Keinerlei Datenschutz mehr, das Gericht hat Zugriff auf Daten vom Finanzamt und Arbeitgeber
    - Ausbau der einstweilien Anordnung (schnellere Pfändung)


    Das geht ja wirklich nicht, das wäre ja fatal für alle Unterhaltsverweigernden... :amok::mussweg

  • Hi Bap,


    Diese Aussage stimmt mich bedenklich.....



    Grundsätzliches Ziel soll eine Vereinfachung der Verfahren sein und ein gesamtheitlicher Blick auf die Familiensituation. [/b].



    Es ist sicherlich eine Vereinfachung in dem Sinne, dass wie bislang und durch diese Art der Zusammenfassung noch vermehrt,
    einfach Themen vom Tischrichter aus einfach beiseite gelegt werden ohne auf den Blick der Einzelsituation.....


    Der gesamtheitliche Blick wird oberflächlich sein, so wie es bisher auch schon der Fall war und auch noch so ist....


    Das mag für die Bürokratie eine Vereinfachung oder Kostenersparnis sein, ggf.a uch für manch Steuerzahler,
    aber diejenigen, die die Hilfe wirklich ernsthaft benötigen, werden dadurch weiterhin unter gehen.....


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Hallo Susa,


    die Absicht der Familiengerichte ist eigentlich genau umgekehrt. Bisher durften nicht eingeklagte Themen in den einzelnen Verhandlungen nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls musste jedes Einzelthema einzeln "beklagt" werden. Was den Gerichten oft als "Oberflächlichkeit" ans Bein gebunden wurde, war einfach die schwer zu verstehende juristische Problematik, alles fein säuberlich zu trennen. Ich denke und hoffe, dass die neuen Verfahrensweisen wesentlich günstiger sind für alle Beteiligten.


    Ebenso finde ich es von gewissem Vorteil (@ Grinsekatze), wenn nicht mehr alles schriftlich erfolgt, also die Statements des Jugendamtes. Mündlich ist manches viel differenzierter darzustellen. Die Schriftlichkeit hat oft dazu geführt, dass das JA in langen Schriftsätzen am Ende nichts gesagt hat...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Ebenfalls musste jedes Einzelthema einzeln "beklagt" werden. Was den Gerichten oft als "Oberflächlichkeit" ans Bein gebunden wurde, war einfach die schwer zu verstehende juristische Problematik, alles fein säuberlich zu trennen. Ich denke und hoffe, dass die neuen Verfahrensweisen wesentlich günstiger sind für alle Beteiligten.


    Ebenso finde ich es von gewissem Vorteil (@ Grinsekatze), wenn nicht mehr alles schriftlich erfolgt, also die Statements des Jugendamtes. Mündlich ist manches viel differenzierter darzustellen. Die Schriftlichkeit hat oft dazu geführt, dass das JA in langen Schriftsätzen am Ende nichts gesagt hat...


    ... wenn man das alles auch so stattfindet Bap. Da hab ich wirklich meine Bedenken.... gerade weil nun alles zusammengefasst werden soll. Für mich wäre es damals sicherlich eine Erleichterung gewesen, nicht zuletzt für Sohni, der ja bei jeder Verhandlung vorher angehört wurde und jedes Mal gleich viel Druck entstand. Allerdings entstand m.E. damals schon der Eindruck, der Richter will einfach das Ganze Thema vom Tisch machen (hatte diesbzg.auch nicht wirklich die Erfahrung m.E., da er aus einem anderen Bereich kam), wie die Einzelsituation letztlich aussah, hat ihn nicht sonderlich interessiert....


    gelitten hat letzten Endes Sohni.....und das nicht wenig...



    Und das mit der Mündlichkeit mit Ju-Amt.. Klar wäre es sehr von Vorteil, wenn diese selbst anwesend ist. Damals hieß es bei uns auch, sie komme und sage aus... urplötzlich war sie krank angeblich.. (ist ne längere Geschichte). Auf jeden
    Fall wurde weitgehend alles über Bürowege entschieden, teils ohne die Beteiligten (und damit meine ich beide Parteien)
    angehört zu haben - außer sohni natürlich.


    Darum bete ich inständig auch für die weitere Zukunft aller Beteiligten, allgemein jetzt gemeint, dass das Ganze nicht weiter oberflächlich bleibtund die Kids ein wenig geschützt werde so gut es geht. Ich denke, das Ju-Amt könnte diesbezüglich auch Ihres dazu beitragen, dass die Kids ggf. nicht so in die Offensive genommen werden. Leider ist bei uns vor Ort auch Personalmangel und das Problem, dass die Sachbearbeiter ständig wechseln..... :kopf
    Mag manches Mal ein Vorteil sein.. aber eben nicht immer..
    aber letztlich


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Das geht ja wirklich nicht, das wäre ja fatal für alle Unterhaltsverweigernden... :amok::mussweg


    Das ist in der Tat ungeheuerlich. Warum hat ein Unterhaltspflichtiger kein Anrecht auf Schutz seiner persönlichen Daten? Die Forderung nach Kindesunterhalt ist immer noch privatrechtlicher Natur, folglich hat der Staat da überhaupt nichts rumzuschnüffeln.

  • Eigentlich war ja geplant, Unterhaltshinterziehern wahlweise nach örtlichen Gegebenheiten vier italienische oder vier russische Inkassomitarbeiter ins Haus zu schicken, die höflich um die Unterlagen bitten. Heraus kam aber diese simple Lösung mit Arbeitgeber und Finanzamt. Mist aber auch.
    Grundsätzlich ist aber klar: Der Lobbyistenverband der Unterhaltshinterzieher muss mehr Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Damit deren Anliegen mehr Rückhalt in der Bevölkerung findet.


    ZB: "Ich hinterziehe Unterhalt ... damit ich mit dem Kauf eines neuen Autos die Automobilbranche unterstützen kann." :daumen

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ebenso finde ich es von gewissem Vorteil (@ Grinsekatze), wenn nicht mehr alles schriftlich erfolgt, also die Statements des Jugendamtes. Mündlich ist manches viel differenzierter darzustellen. Die Schriftlichkeit hat oft dazu geführt, dass das JA in langen Schriftsätzen am Ende nichts gesagt hat...


    Das mag manchmal von Vorteil sein, gelegentlich aber auch von Nachteil. Mündliche Verhandlungen sind zeitlich begrenzt, und bieten nicht immer ausreichend Gelegenheit auf (unerwartete) Sachargumente ausreichend einzugehen. Die sachliche Qualität ist bei einer schriftlichen Stellungnahme, die zusätzlich mündlich in der Verhandlung kommentiert wird, besser zu bewerten als bei einer rein mündlich zusammenfassenden Äußerung.


  • Das ist in der Tat ungeheuerlich. Warum hat ein Unterhaltspflichtiger kein Anrecht auf Schutz seiner persönlichen Daten? Die Forderung nach Kindesunterhalt ist immer noch privatrechtlicher Natur, folglich hat der Staat da überhaupt nichts rumzuschnüffeln.


    Radex, dies stimmt mal wieder nur bedingt :ohnmacht: . Schließlich stellt die Unterhaltspflichtverletzung noch immer eine Straftat da, die der Staatsanwalt anzuklagen hat. Dieser hatte bei einer Anzeige immer schon die Möglichkeit, sich an Finanzamt und Arbeitgeber zu wenden.
    :Hm Nur, was bedeutet so eine Anzeige für den weiteren Umgang der Eltern für das Kind? :(
    Durch diese Gesetzesänderung besteht nunmehr die Möglichkeit, dieses Kapitel auf einer sachlicheren Ebene abzuwickeln. Gut für das Kind ist dies allemal, und Kindeswohl liegt dir doch so am Herzen, oder nicht :nawarte: .

  • Radex, dies stimmt mal wieder nur bedingt :ohnmacht: . Schließlich stellt die Unterhaltspflichtverletzung noch immer eine Straftat da, die der Staatsanwalt anzuklagen hat. Dieser hatte bei einer Anzeige immer schon die Möglichkeit, sich an Finanzamt und Arbeitgeber zu wenden.


    Von Verletzung der Unterhaltspflicht war nicht die Rede. Es geht allein um die Bar-Unterhaltspflicht.

  • Eigentlich war ja geplant, Unterhaltshinterziehern wahlweise nach örtlichen Gegebenheiten vier italienische oder vier russische Inkassomitarbeiter ins Haus zu schicken, die höflich um die Unterlagen bitten. Heraus kam aber diese simple Lösung mit Arbeitgeber und Finanzamt. Mist aber auch.
    Grundsätzlich ist aber klar: Der Lobbyistenverband der Unterhaltshinterzieher muss mehr Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Damit deren Anliegen mehr Rückhalt in der Bevölkerung findet.


    ZB: "Ich hinterziehe Unterhalt ... damit ich mit dem Kauf eines neuen Autos die Automobilbranche unterstützen kann." :daumen


    Mir würde schon das US-Modell gefallen, die hängen Poster mit Bildern von demjenigen aus, u. a. auch an den Supermärkten in der Nähe des Wohnortes desjenigen. :D

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ein Unterhaltspflichtiger der das Wohl seinens Kindes sieht, hat damit sicherlich kaum Probleme! Wie oft muss man woanders auch seine finaziellen Sachen offen legen!? Den gläsernen Menschen spielt man nicht erst mit einer Unterhaltsforderung! :tuschel

  • Ein Unterhaltspflichtiger der das Wohl seinens Kindes sieht, hat damit sicherlich kaum Probleme! Wie oft muss man woanders auch seine finaziellen Sachen offen legen!? Den gläsernen Menschen spielt man nicht erst mit einer Unterhaltsforderung! :tuschel


    Sehe ich anders. Ich bin gegen staatliche Schnüffelei. Zwischen "finanzielle Sachen offenlegen" und "Staat hat vollen Zugriff auf alle relevanten Daten" besteht zudem ein himmelweiter Unterschied.
    Abgesehen davon ist dem Kindeswohl wesentlich besser mit persönlicher Anwesenheit und Betreuung durch den Vaters gedient, als mit einer monatlichen Überweisung. Merkwürdigerweise kümmert sich der Staat aber viel mehr um die Zahlung von Barunterhalt als darum dem Kind beide Elternteile zu garantieren, auch nach dem neuen FamFG-Gesetz.

  • Wenn man nicht zu verbergen hat kann doch schnüffeln wer will.
    Angst haben müssen doch nur die die etwas zu verbergen haben.


    Im übrigen Radex, sicher haben Kinder viel davon wenn der Umgangselternteil sich richtig darum kümmert, aber einem Elternteil, egal welchem, sollte es doch stets wichtig sein das das Kind ein Dach über dem Kopf, Kleidung am Leib und Essen im Kühlschrank hat, denn auch heutzutage kann niemand nur von Zuneigung leben.


    Das der Staat hinter dem Geld her ist stimmt aber es ist auch verständlich, die Liebe zu einem Kind kann man nicht erzwingen, aber das es dem Kind materiell an nichts fehlt kann man absichern.