Schulgeld:hat das schon jemand bekommen?

  • ;)


    hey tztztz ich hab doch das maul aufgemacht udn bin gegen den je...ähm Strom geschwommen, gefallen hat dir das aber auch nicht :hae:


    Zitat

    Also gut - um das hier mal abzukürzen und nicht die alten Hasen mit dummen Fragen und langweiligen Threads zu nerven, belassen wir es doch einfach dabei.


    Schade wenn s ein eindruck entsteht. Ist sicher nicht im Sinne des Forums.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • @alle:


    Hier für alle die noch Fragen zum Schulgeld haben das ab 01.08.09 für alle schulpflichtige Kinder mit dem Alg-2-Geld ausgezahlt werden soll:


    Hierbei handelt es sich um die offizielle Dienstanweisung der BA (Stand: 20.06.2009)
    § 24 a "Zusätzliche Leistungen für die Schule"


    Link:
    http://www.harald-thome.de/med…A/FH-24a---20.06.2009.pdf


    In dieser DA der BA steht alles wissenwerte über das Schulstartpaket in Höhe von 100,00 Euro/schulpflichtigen Kind.


    Diese hier komplett rein zu kopieren würde den Rahmen sprengen.


    lg
    Pimpf

  • Hmm endschuldige bitte, dan hab ich das hier in deiner Antwort sicher nur überlesen! Tut mir freilich leid.


    und

    Geb ich dir vollkommen Recht! ich suche die Hilfe nur immer noch die du gegeben hast in diesem Fred.


    ..schau dir mal Post Nr2 in Verbindung mit Nr3 an...


    ..dann kannst du gern die links anklicken u lesen..
    Ich hätte mir natürlich noch mehr Mühe machen können, u nicht nur die Threads raussuchen müssen, ich hätt gleich auch alle Antworten genau raussuchen können, oder besser noch das wesentliche zusammensuchen können u direkt hier reinposten können...e h frech von mir es mir doch so eifnach zu machen..


    Sonst noch was??


    Ne bissle lächerlich oder nicht?!


    Da steht nämlich alles , ich hätte natürlich auch alles neu hier rein schreiben können, aber wie war das mit dem Zeit sparen..(das gilt aber nicht nur für die Fragenden, sondern auch für die antwortenden, u da ist es halt mal angebracht sich zu mühen u selber zu lesen..besonders wenns schon mehrfach grad erkäutert wurde..tut nämlich nicht weh)
    u alles noch inklisuve der zuständigen Hausnummern u links zu relevanten Seiten..


    Außerdem über google wird man sehr schnell bei den Seiten der ARGE/Arbeitsamt landen, wo es direkt vom "Lieferanten" offiziell steht..




    son ein netter dezenter Hinweiß nach dem Motto du das Thema hatten wir schon mal, wäre doch sicher besser als Jens (sfg)!



    Jaja..was hab ich wohl gemacht..ok ich hätte das noch mit Blümchen u ne paar schönen Malereine ausschmücken können .. *lol


  • das ist einfach erklärt:


    1. du hast relativ früh schon dein Augustgeld bekommen,also auch die 100 euro... die es ja wie jens schon sagte im August gibt
    2.Wenn bei Erstantragstellung Kinder angegeben sind die schon in die Schule gehen legt man eine Schulbescheinigung vor, diese reicht bis zum 15 Lebensjahr..ab dem 15 LJmuss man dann jedes jahr eine Bescheinigung vorlegen. Und ich gehe mal davon aus das dein Kind nicht über 15 Jahre ist und deswegen muss auch kein extra Antrag gestellt werden..der schulpflicht seis gedankt :D

    BomChicka Wah Wah :D:Flowers

    Einmal editiert, zuletzt von susi0815 ()

  • Zitat

    Jaja..was hab ich wohl gemacht..ok ich hätte das noch mit Blümchen u ne paar schönen Malereine ausschmücken können .. *lol


    nee die hättest ja erst noch pflücken müssen, paar nettere worte hat man eigendlich immer parat udn überall dabei* ;)

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Schlafen die bei uns?


    Jo..


    Am besten vorsorglich heute noch einen kleinen Zweizeilerantrag mit Hinweiß auf die ausgebliebene Zahlung faxen... da is dann halt ´"sicher ist sicher"


    Evtzl. aber kommt das Geld mit einer Extaüberweisung..wäre auch möglich u gar nicht so ungewöhnlich..


    Gruß
    Jens

  • Hey


    Mich mal schlau gemacht hab:


    Oftmals wird das Schulstatgeld bei den ARGEN mit einer Extra-Anweisung überwiesen..d.h. es müßte gesondert auf dem Konto eingehen..könnt mir denken das es da auch einen zeitlichen Versatz gibt..also evtl abwarten...


    Dennoch würde ich notfalls u sicherheitshalber evtl. einen "Zweizeilerantrag" senden .. (wenn auch regulär nicht nötig..weil mit Antragstellung für ALG2 dies geschehen ist)


    Gruß
    Jens

  • Hallo zusammen !


    Schulgeld ist als separate Buchung heute eingegangen. :anbet ;)

    Kein Geist ist in Ordnung,
    dem der Sinn für Humor fehlt...


    Samuel Taylor Coleridge

    Einmal editiert, zuletzt von mickauf ()

  • Hallo,


    habe heute trotz extra Antrag kein Schulgeld bekommen und mein Sachbearbeiter drückt mich immer weg.


    Ämter :motz: :angry

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Und schon wieder werden berufstätige Benachteiligt.
    Ich frage mich langsam (aber eh schon länger) warum man mit Kind überhaupt arbeiten geht.
    Nicht das ich es euch nicht gönne aber wenn ich alles zusammenrechne (Kita, etc. ) was ich für Ausgaben habe und im Gegensatz dazu bekommen würde wenn ich nicht arbeite dann frage ich mich wozu überhaupt arbeiten.

  • So hiermit ist mal wieder erwiesen, damit was die Arge betrifft bei mir alles schief geht. :angry



    Habe vorhin in der Arge angerufen und gesagt damit ich das Schulgeld nicht bekommen habe...die Dame schaute nach und meinte "Ohje das wurde bei ihnen ja überhaupt nicht angewiesen",klasse trotz Schulbescheinigungen.



    Sie will das jetzt weiterleiten, nützt mir aber nix weil wir Mittwoch Büchergeld bezahlen müssen und das für meine 2 knapp 190 Euro sind.



    Was habe ich bloß für eine Bearbeiterin?Bescheinigungen verschwinden, meine Kinder haben andere Namen(Hatten im Änderungsbescheid andere Namen) und klappen tut nie etwas,langsam reicht es mir.

  • Und schon wieder werden berufstätige Benachteiligt.


    Was hat das denn mit Benachteiligung zu tun? .. Auch erwerbstätige können in diesen Genuß evtl. kommen, hängt ja letztendlich vom Einkommen ab..u nicht davon ob man berufstätig ist oder nicht..


    Gruß
    Jens