besuchspflicht?

  • hallo!


    ich bin hier ganz neu angemeldet und hab auch gleich mal eine frage. es gibt ein besuchsrecht, gibt es auch eine besuchspflicht?


    mein mann möchte die kinder alle zwei wochen nur eine nacht haben. das heißt von samstag mittag bis sonntag mittag. wir wohnen 260 kilometer weit auseinander und das ganze ist dann natürlich auch mit viel fahrerei verbunden. eigentlich kein problem doch wenn er sie nur eine nacht nimmt für die kinder nur stress.
    ich möchte ja das meine kinder ihren papa sehen. das heißt ist irgendwo festgelegt wie lange ein vater die kinder sehen muß oder gibt es so was nicht. ich meine er hat genauso das sorgerecht. kann es sein das er sich da mit zwei nächten im monat davon schleichen kann. ich dachte immer es sind alle zwei wochen zwei nächte also freitag bis sonntag. war das immer nur eine regelung untereinander?



    vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.


    glg steffi

  • Hallo Steffi,


    dass Kontakt stattfinde soll, ist gesetzlich geregelt. Wie der Kontakt stattfinden soll, ist aus gutem Grund der Absprache der Eltern überlassen.
    Regelungen haben eigentlich immer nur einen Vorläufigkeitscharakter - weil die Kinder älter werden.
    Mein Rat. Nimm das an, was derzeit ist. Bleibe im Gespräch mit Deinem Ex-Mann und guckt, was gut für die Kinder ist. Prima wäre, wenn er selbst merkt, dass zum Beispiel die eine Nacht nicht prickelnd für die Kinder ist und ein ganzes WE besser wäre...
    Und vielleicht kann man Dinge ja auch einmal ausprobieren und sehen, wie es läuft oder nicht läuft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey


    das heißt ist irgendwo festgelegt wie lange ein vater die kinder sehen muß oder gibt es so was nicht.


    Es gibt das Umgangsrecht, das auch die Pflicht dazu enthält, allerdings ist hier keine zeitliche Regelung gesetzlich festgehalten, das sollten die Eltern regeln, oder aber es muß ein Gericht bei Streitigkeiten regeln..hierbei wird oft dann die übliche bekannte 14 tägige Regelung zur Anwendung kommen..von der aber in jeglicher Form abgewichen werden kann..


    Alerdings diese Umgangspflicht gegen den Umgangselternteil durch zu setzen ist eher eine Pharse, als das sie Nutzen hat, besonders fürs Kind nicht, denn was nutzt da ein Umgang der erzwungen wurde..meist eher nichts..u wenn ein erzwungener Umgang nicht durchgeführt wird, hat der Umgangselternteil auch keine Nachteile oder Repressalien zu erwarten..


    Also es gibt keine festgesetze Regelung wie lang der Umgang zu sein hat ..



    ich meine er hat genauso das sorgerecht


    wobei nun das SR rein gar nichts mit dem Umgang zu tun hat, Umgangsrecht u Pflicht besteht auch ohne SR .. und auch mit SR muß nicht zwingend ein Umgang statfinden, u findet keiner statt heißt das im Umkehrschluss auch nicht, das dem Umgangselternteil das SR entzogen werden kann..


    Sei einfach froh, das die Kids überhaupt Umgang habe..da ist immer noch weniger besser, als gar keinen...Stress dürfte das so oder so sein, schon allein aufgrund der Entfernung..u auch da muß mehr zeitlich noch dazu machbar sein..(was aber machbar ansich sein sollte)


    Gruß
    Jens

  • danke für deine antwort. ja das denke ich auch. doch er meint eben es würde gesetzich so aussehen das er anrecht hat die kinder alle zwei wochen zu sehen. doch es egal sei wie lange. ich frag mich halt was das für ein gesetz ist. es muß doch irgendwo ein bestimmter zeitraum gegeben sein oder? es kann doch dann theoretisch sonst sein das ein vater sagt alle zwei wochen sehe ich meine kinder eine stunde, damit ist doch kein sorgerecht nicht getan. dann steh ich ja besser da wenn ich das alleinige sorgerecht habe und er die kinder dann wirklich nur sieht wenn er will. ich aber wiederrum für nichts mehr seine unterschrift brauche. wie gesagt uns trennen fast 300 kilometer.


  • Sei einfach froh, das die Kids überhaupt Umgang habe..da ist immer noch weniger besser, als gar keinen.


    das seh ich nicht ganz so. ich denke zum kinder bekommen gehören zwei. das wir uns haben scheiden lassen. dafür können die kinder nichts und sind so oder so schon die leid tragenden. er hat genauso in meinen augen die pflicht seine kinder zu sehen. deshalb war ja eben die frage ob es da ein gesetz bzw. vorschrift gibt. die kinder wollen ihren papa auch haben. und ich finde sie haben auch ein recht darauf. es ist nicht so das er sie nicht haben will. denk ihm ist es einfach manchmal zuviel. doch was es heißt vater zu sein muß auch ein mann wissen. vorallem durch die entfernug und der trennung sieht er sie ja schon weniger

  • das seh ich nicht ganz so. ich denke zum kinder bekommen gehören zwei. das wir uns haben scheiden lassen. dafür können die kinder nichts und sind so oder so schon die leid tragenden. er hat genauso in meinen augen die pflicht seine kinder zu sehen. deshalb war ja eben die frage ob es da ein gesetz bzw. vorschrift gibt. die kinder wollen ihren papa auch haben. und ich finde sie haben auch ein recht darauf. es ist nicht so das er sie nicht haben will. denk ihm ist es einfach manchmal zuviel. doch was es heißt vater zu sein muß auch ein mann wissen. vorallem durch die entfernug und der trennung sieht er sie ja schon weniger

    Wenn Du mehr forderst wird er Sich mehr zurück ziehen. Damit erreichst Du nichts.


    Das ist ein langer Prozess der mit kleine Schritten anfängt.


    Sag ruhig deine Meinung aber nicht dauernd mit Forderungen.

  • Hey


    Eigentlich wiederhole ich mich jetzt..aber dennoch, obwohl alle Antworten schon in meiner ersten Antwort stehen..
    Zusätzlich versuche ich mich jetzt auch noch etwas zurück zu halten, einfahc deshlab, weil gewisse Teile deiner weiteren Antworten schon heftig sind um nicht zu sagen mir fast die Galle überkochen lassen ;):schiel


    ich frag mich halt was das für ein gesetz ist. es muß doch irgendwo ein bestimmter zeitraum gegeben sein oder


    Es gibt KEIN Gesetz über die länge!
    Der diesbezügliche § des BGB spricht vom der Umgangspflicht u dem Umgansrecht..welches für den Umgangselternteil u für das Kind gilt..


    es kann doch dann theoretisch sonst sein das ein vater sagt alle zwei wochen sehe ich meine kinder eine stunde, damit ist doch kein sorgerecht nicht getan. dann steh ich ja besser da wenn ich das alleinige sorgerecht habe und er die kinder dann wirklich nur sieht wenn er will.


    Und deshalb spreche ich von Umgangseltern teil..weil wie du es beschreibst könnte das ein Vater sagen, ich will alle 14 Tage die Kids für 1 Stunde sehen..das kann aber ebenfalls auch eine Mutter sagen.. drum das Wort "Umgangselternteil, weil das einfach keine spezifische Vätersache ist, sondern Umganselternteile betrifft, u die können das so leider sagen..
    Das das nun nicht Sinn der Saceh ist, u die Kids nicht wirklich etwas vom anderen Elternteil haben ist klar..ist aber nunmal so.....


    Ein Gesetz über die zeitliche Dauer gibt es NICHT!


    U nochmal, der Umgang hat nichts mit dem SR zu tun, hat auch nichts mit der Ausübung des SR etwas zu tun oder hängt damit zusammen, oder ist ein Teil des SR´s..
    Das sind einfach zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe!!


    Das SR kann auch ohne Umgang ohne weiteres ausgeübt werden..


    ASR ändert auch nichts ander der Sache u wie ich oben schon schrieb, hängt das SR nicht dran, das er Umgang wahr nimmt oder nicht..
    Es gibt hier KEINERLEI Grund dir gar das ASR zu übertragen...!!


    ich aber wiederrum für nichts mehr seine unterschrift brauche. wie gesagt uns trennen fast 300 kilometer.


    U jetzt wird mitmal die Entfernugn zum Problem?! Vorher war die kein Problem..
    Davon abgesehen, stellt bei der Ausübung des GSR eine Entfernung auch nicht unbedingt ein Problem dar..man kann auch ohne weiteres auf große Distanz das GSR ohne Probleme ausüben..



    und ich finde sie haben auch ein recht darauf.


    Natürlich haben die Kids ein Recht auf den Umgang..genau genommen, kann man es auch gerichtlich Einklgagen..aber was soll das bringen..das bringt überhaupt nichts...führt zu nichts u i.d.R. auch zu nicht mehr Umgang, ganz im Gegenteil..
    U bisher hat es seeehr wenig Fälle gegeben, wo so etwas entsprechend ausgeurteilt wurde, das der Umganselternteil nun verpflichtet wurde den Umgang auszuüben u wie lang u nicht unter der Zeitvorgabe..
    Mir persönlich ist gar kein einziges Urteil darüber bekannt...


    U was nutzt es, es wäre nicht umsetzbar, Strafandrohung gibt es bei Nichtbeachtung nämlich nicht .. u der Umgangselternteil wird wohl kaum zwangsvorgeführt um Umgang durchzuführen ;)



    doch was es heißt vater zu sein muß auch ein mann wissen


    *grummel .. das wissen Männer/Väter auch in der Regel.. Mütter ja auch...sicher gibt es von dieser Regel auch Ausnahmen..u das bei Männlein wie Weiblein ..aber sicher kein allgemeines u Geschlecht bezogenes Ding...


    U bitte, trenn SR von Umgang, das hat nichts miteinander zu tun, rein gar nichts...


    Gruß
    Jens

  • Wir haben auch Gemeinsames Sorgerecht : Mir die Sorge, ihm das Recht
    Nur weil er sich um nichts kümmert etc. bekommen wir das alleinige Sorgerecht nicht. :wand


    Hundini


    der war gut








    Jens
    keine ahnung bist mit dem falschen fuß aufgestanden? umgangsrecht, sorgerecht..... usw. usw. ganz egal. für mich ist das alles das gleiche. ich will das er sich auch um seine kinder kümmern muss. meine frage war lediglich gibt es ein gesetz oder nicht. und ja für mich ist das sorgerecht auch damit verbunden das der umgang und wie der name schon so schön sagt "sorge", getragen wird.
    ich verstehe nicht warum man es einem mann so einfach machen sollte. " magst du deine kinder sehen, ja oder nein" wenn nein dann auch okay. GEHTS NOCH!!!!!!!!!!



    wenn hier eine mutter schreibt sie will die kinder nicht dem mann geben, bist du bestimmt auch einer derjenigen der sagt "gehts noch der vater hat genauso rechte, bla bla...."


    und doch für mich ist es einfach das alleinige sorgerecht zu beantragen, habe meine gründe. und für mich heißt es kein umgan kein sorgerecht. ob dir das passt oder nicht.

  • Unschuld, Du bewegst Dich da auf einem verflixt schmalen Grat. Der Vater will Umgang. Du willst es anders. Und versuchst, wenn er nicht Deinen Vorschlägen folgt den Umgang ganz auszusetzen?
    Dir muss klar sein: Ihr Eltern habt beide das Sorgerecht. Beide könntet ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, also sagen: Kinder sind bei mir ... Der Vater mit gleichem Recht wie Du...
    Macht er das zum jetzigen Zeitpunkt und Du kommst mit so netten Äußerungen wie: "Wenn er den Umgang nicht nach meinem Gusto pflegt, kriegt er gar nix", dann entziehen heute viele Gerichte flugs diesem blockierenden Elternteil vorläufig das Sorgerecht.


    Es ist Eure verflixte Elternpflicht, miteinander im Guten(!) den Umgang zu regeln. Das zu regeln ist ein Zeichen dafür, ob ihr beide sorgerechtsfähig seid... Und immer mehr Gerichte gehen knallhart vor zum Schutz der Kinderseelen: Ist absehbar, dass die Eltern sich streiten wie die Kesselflicker, wird das Sorgerecht flugs aufs JA übertragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Unschuld,


    was hättest du davon deinen Ex zu zwingen sich öfters um die Kinder zu kümmern?


    Mit Zwang erreicht man doch nur das Gegenteil und selbst wenn du ihn zwingen könntest, rate mal wer darunter zu leiden hätte.


    Und Sorgerecht, wie das Wort selber schon aussagt, hat absolut nichts mit dem Umgangsrecht zu tun.
    Das sind und bleiben zwei paar Stiefel.


    Ohne dir nahe treten zu wollen, aber es spricht eine Menge Trotz aus deinem Beiträgen und Forderungen.


    Liebe Grüße

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Das SR kann auch ohne Umgang ohne weiteres ausgeübt werden..


    Sicher: Man kann auch schwimmen lernen, ohne ins Wasser zu gehen!


    Jedenfalls theoretisch, und rechtlich sicher auch.
    Das ist doch eine Farce!


    Damit wir uns nicht falsch verstehen. ich bin nicht für "wenn nicht nach meinen Bedingungen, dann gar nicht". Ich kenne aber die Situation wenn man immer der/die Doofe ist, weil man hinter Sachen herrennt, die den oder die umgangsberechtigten Elternteil einen Sch... interessieren.
    Die aber nun mal sein oder ihr Recht sind.



    @ unschuld:
    Mein Ex betreibt das seit Jahren. Man gewöhnt sich dran!
    Und letztendlich beinhaltet der Alltag soviele tolle Dinge, von denen er (oder halt sie) keine Ahnung hat.
    Lass dir Formulare, die er unterschreiben muss gleich doppelt geben. Dann hast du noch eins in reserve, wenn das erste verloren geht...
    Und bleib unschuldig, was die Rechte deiner Kinder, den vater zu sehen angeht. Mehr ist wohl nicht drin :frag

  • Hey


    Jens
    keine ahnung bist mit dem falschen fuß aufgestanden? umgangsrecht, sorgerecht..... usw. usw. ganz egal. für mich ist das alles das gleiche.


    Nein bin ich nciht, ich bin mit dem richtigen aufgestanden..du hingegen scheinst täglich mit dme falsch aufzustehen...u hier sind gar noch einige User die sich die Zeit nehmen dir Tipps zu geben u dir zu helfen u dir Rede u antwort zu stehen..die dir zwar nicht passt, was sehr offensichtlich ist..aber letztendlich ist die Realität so..
    U du möchtest doch schon Wahrheiten hören, oder möchtest du lieber Unsinn u falsche Antworten bekommen?!
    Dann mußt du das sagen, kein Problem dann...


    Aber es ist schon eine Frechheit, dann doch den Bogen so zu überspannen u ander so dumm anzumachen, obwohl sie sich dennoch die Zeit nehmen u sich die Mühe machen..
    Man kann auch sagen dir wird hier etwas geschenkt um das du gebeten hast u tritst es mit Füssen, auch eine Art mit seinen helfenden Mitmenschen umzugehen..



    ich will das er sich auch um seine kinder kümmern muss.


    Dann mußt du ihm die kids überlassen..dann haben sie den Lebensmittelpunkt bei ihm u er muß sich kümmern..


    Jetzt aber leben sie bei dir u du mußt dich nunmal kümmern...das gehört zum AE-sein dazu..u sollte mindestens da selbstverständlich sein..für dich scheint es ein Problem zu sein..
    Wahrlich shice für die kids...


    und ja für mich ist das sorgerecht auch damit verbunden das der umgang und wie der name schon so schön sagt "sorge", getragen wird.


    Mag das ja für dich bedeuten, kann das auch teils nachvollziehen ist aber nunmal ansich anders..
    Kids leben bei dir, u du wirst den überwiegenden Teil leisten müssen...


    ich verstehe nicht warum man es einem mann so einfach machen sollte. " magst du deine kinder sehen, ja oder nein" wenn nein dann auch okay. GEHTS NOCH!!!!!!!!!!


    ..was sol man dazu noch sagen..that`s life.. u diese Möglichkeit haben auch Frauen u es gibt diese genauso die sich so verhalten.. Leider...
    Hat aber rein gar nichts mit der Spezie: "Mann" zu tun..



    wenn hier eine mutter schreibt sie will die kinder nicht dem mann geben, bist du bestimmt auch einer derjenigen der sagt "gehts noch der vater hat genauso rechte, bla bla...."


    Und was soll nun diese schwachsinnige Aussage!!
    Sorry, aber was anderes fällt mir dazu echt nicht mehr ein..die ist einfach nur SCHWACHSINNIG!!!




    und doch für mich ist es einfach das alleinige sorgerecht zu beantragen, habe meine gründe.


    Na denn...wenn du die doch hast ist es ja gut..sind dann hoffentlich wirklich gute Gründe ..das Thema hier ist nämlich absolut KEIN Grund dafür..


    und für mich heißt es kein umgan kein sorgerecht. ob dir das passt oder nicht.


    Ok..deine Einstellung..die muß mir weder passen, weder nicht passen..u sie darf deine Einstellung bleiben..ich werde den Teufel tun sie dir zu nehmen...


    Allerdings sag ich es dir dennoch, diese Einstellung ist eine völlig falsche..weil das eine nunmal mit dem anderen nicht zusammenhängt u kein Gericht der Welt wird dir mit deiner Einstellung je recht geben..
    Aber schlimmstenfalles wirst du diese Erfahrung selber noch machen... u die Folgen daraus selber tragen müssen..helfen kann dir dann keiner mehr (u vermutlich will es dann hier auch keiner mehr ..ist dann auch halt schwer noch die Kohlen aus dem Feuer zu holen..)





    Boah Gossensprache .... *schüttel


    Auf sowas auch noch antworten?


    Geb ich dir ja recht... ich mach mir noch die Mühe, vielleicht bringt es etwas, profietieren kann von dieser Mühe zumindest das Kind..u das ist die Sache wert.. noch besteht ja ein wenig Hoffnung..zumindest ein wenig...






    Ahja..irgendwie ein ziemlich trockener Vergleich .... aber war es nicht auch so das Fische auch auf dem trockenen schwimmen könnnen :D:crazy:lgh:batsch


    Gruß
    Jens

  • und doch für mich ist es einfach das alleinige sorgerecht zu beantragen, habe meine gründe. und für mich heißt es kein umgan kein sorgerecht. ob dir das passt oder nicht.


    Na dann bin ich mal gespannt wie weit du mit dieser Aussage vor Gericht kommst. Deswegen wirst du mit Sicherheit das ASR nicht so leicht bekommen wie du dir das vorstellst. Eher das Gegenteil wird der Fall sein. Einfach beantragen, klar das kann jeder. Es einfach bekommen, wach auf und mach die Augen auf. Lern mal zu trennen das Sorgerecht und Umgangsrechts nichts miteinander zu tun haben, das solltest du schleunigst tun. Selbst wenn du aus welchen Gründen auch immer das ASR bekommen solltest, der Vater hat trotz allem ein Umgangsrecht und die Kinder haben ebenso ein Recht drauf ihren Vater zu sehen. Ob dir das nun paßt oder nicht.


    Fakt ist, hier gibts nen Vater der seine Kinder alle 14 Tage von Samstag auf Sonntag nehmen möchte. Dagegen eine Mutter der das nicht paßt, denn sie will wenn schon dann von Freitag bis Sonntag. Tut Vater das nicht, Pech gehabt. Wird mal von der Mutter versucht das ASR zu bekommen mit dem Argument der Vater will ja nicht so wie sie will. Fakt ist, das deine Kinder, nur weils dir nicht paßt, ihren Vater nicht mal von Samstag auf Sonntag sehen dürfen obwohl er will. Irgendwas läuft hier ganz gewaltig falsch :kopf


    Wer hat eigentlich die Entfernung zwischen Kinder und Vater gebracht?


    Für mich hört sich das nach sehr viel Frust an, was da in dir drin ist. Hat der Ex dich verlassen?

  • Ich glaube, Unschuld du hast zu viel Geld über denn das Geld wirst du brauchen um deinen Anwalt zu bezahlen.


    Wenn er sein Kind nicht sehen will muss er es nicht tun, wenn er es sehen will darf er es tun und du MUSST es deinem Kind sogar schmackhaft machen Zeit mit dem papa zu verbringen, selbst dann wenn er erst in 3 Jahren oder mehr Interesse hat sein Kind zu sehen.


    Wenn du allei deswegen weil er keienn Umgang wahrnimmt versucht das Sorgerecht entziehen zu lassen kostet es einen Haufen Geld aber nutzen wird dir das nichts denn das rechtfertigt nicht den SR entzug.
    Da kannst du das Geld auch gleich mir geben ;-)


    Aber das lustige daran ist ja, wenn er die Kinder sehen will, und zwar so wie er da möchte, und du sagst nein das muss so sein wie du das wllst, ja dann kann er das alleinige SR beantragen und wird es auch noch bekommen.


    Wie gesagt, alles Geld was übrig ist darf gerne in meinen Geldbeutel wandern ;-)



    Was mir auch noch einfällt ist, das selbst wenn du ASR hättest, und KV keinen Umgang hätte, und irgendwann Kind doch sehen will, selbst dann MUSST du zusehen ds der Umgang stattfindet denn selbst dann kann es dir passieren das du das ASR verlierst wenn du den Umgang nicht förderst und zwar weil du nicht Erziehungsfähig bist.



    Gewöhn dich drann, wie du es drehst und wendest, es bleibt alles an dir hängen und dein EX kann machen was er will.

  • Gewöhn dich drann, wie du es drehst und wendest, es bleibt alles an dir hängen und dein EX kann machen was er will.



    Hallo zusammen,


    das ist der Punkt. Klar ist es zum :kotz , aber es ist leider so. Selbst wenn es gelingt den umgangselternteil zu zwingen, nach den Regeln des betreuenden ET Umgang wahr zu nehmen, bleibt offen welche Qualität das für die Kids hat, oder?



    lg von overtherainbow :rainbow: