Kind bald im K-garten, ich möchte eine Ausbildung starten, welche finanz. Ansprüche habe ich?

  • Hallo.


    Ich bin neu hier und habe viele Fragen...


    Mein Kind ist 2J.7M. Geht ab Oktober in einen K-garten
    und ich habe keine abgeschlossene Ausbildung (nur einen Fitnesstrainerschein).


    Ich habe den Bio-vater bewusst nicht angegeben
    -möchte mein Kind und mich vor psychischer Belastung schützen.
    Schlimme Schwangerschaft hinter mir und er selbst sagte,
    dass er schizoide Persönlichkeitsstörung hat... Was ich ihm auch glaube!
    Was bestimmt nur eines seiner Leiden ist unter anderem...


    Das Jugendamt zahlt keinen Unterh.vorschuss und die ARGE zieht es mir trotzdem ab.
    Damit komme ich einigermaßen zurecht.
    Nun möchte ich eine Ausbildung starten und meine Frage jetzt welche Ansprüche habe ich?
    Was kann ich alles beantragen (Wohngeld; Kindergartenkostenzuschuss; Bafög...)


    Habe Bedenken, dass mir diese Leistungen auch gesperrt werden, weil ich ihn nicht angegeben habe.
    Ihn angeben möchte ich aber wirklich nicht!


    Ein Ausnahmefall... aber vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben...


    Liebe Grüße :-)

    Man muss lieben lernen, gütig sein lernen, und dies von Jugend auf;
    wenn Erziehung und Zufall uns keine Gelegenheit zur Übung dieser
    Empfindungen geben, so wird unsere Seele trocken und selbst zu einem
    Verständnisse jener zarten Empfindungen liebevoller Menschen ungeeignet.
    (Friedrich Nietzsche)
    :troest

  • Hallo,


    mir fällt noch folgendes ein: Kindergeldzuschlag?! BAB?! Sozialhilfe?! Ausbildungsvergütung?!
    (Musst du mal nachforschen....bin da kein Profi)
    Und gibt es nicht für AE´s die Möglichkeit die Betreuungskosten vom JA bezahlt zu bekommen? (oder zumindest einen Teil?) (Oder irre ich mich da?)



    Gruß
    Lena

  • Das Jugendamt hat den Vorschuss abgelehnt... Ich bin gerade dabei mich über alles zu informieren.
    habe auch in ner woche einen termin bei profamilia, (wusste sonst nicht wer mir auf all meine fragen antworten geben könnte...) die sagten am tel, dass die mir paar stellen und tel.nr geben werden wo ich auskünfte bekommen könnte. aber mit den ämtern ist es so eine sache... einer sagt das der andere das... wollte mich mal privat austauschen. aber so einen fall wie meinen gibt es sehr selten.


    was ist BAB? Welche voraussetzungen muss man haben um KG-zuschlag zu bekommen?


    Danke Für die Antwort :)
    J.

    Man muss lieben lernen, gütig sein lernen, und dies von Jugend auf;
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  • ... du wirst nicht umhin können, den Vater des Kindes anzugeben. Sonst kriegst du von den Ämtern nix. Das Kind aht einen Anspruch auf den Unterhalt. Ganz abgesehen davon, dass es ein Recht hat, zu wissen, wer sein Vater ist. Wie das dann mit Umgang aussieht usw, das ist eine ganz andere Baustelle.
    Der andere Weg: genug verdienen, dass du alle Sozialleistungen nicht brauchst. Einzig das Kndergeld wirst du sicher bekommen.


    Alles andere gar nicht, oder nur unter Vorbehalt.
    Die Rechtslage ist da sehr klar.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Dass mein Kind den Vater kennen lernen wird ist sicher (meinerseits)!
    Von der Angabe mache ich es nicht abhängig.
    Das ist aber auch eine andere baustelle...
    Das kind hat einen anspruch auf unterhalt aber es hat auch einen anspruch auf normale kindheit,
    was meiner meinung nach wichtiger ist. Bis jetzt läuft es finanziell ok, wir kommen ganz gut klar.
    Ich habe lieber 100 euro weniger als jeden tag mir gedanken machen was mein ex als nächstes macht...
    möchte mich nicht vertiefen. aber in der sache angeben oder nicht bin ich mir sehr sicher in dem was ich mache!

    Man muss lieben lernen, gütig sein lernen, und dies von Jugend auf;
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  • ...w enn er will dann kann er dich sogar dazu zwingen, ihn als Vater eintragen zu lassen. Und dann wirst du ggf ganz übel von Rechtswegen darüber aufgeklärt, was du darfst und was nicht. Bis zu dem Punkt, wo man dir sehr deutlich erklären wird, was zur Erziehungsfähigkeit dazu gehört.
    Lies mal im Gesetz nach und überlege dann...!

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Ich möchte mich nicht streiten :)
    In der Schwangerschaft und danach war ich beim Jugendamt mehrmals (rechtliche und soziale Beratung)
    die stimmten mir zu und klärten mich über alles auf.
    Dazu noch war ich bei meinem Anwalt -der mich über alle meine Rechte informierte!
    Dann war ich beim Kinderschutzbund, bei einer Familienpsychologin (Vater-Kind-kontakt) sie unterstützt mich!
    Also, was dieses Thema angeht weiß ich was ich mache!
    Eigentlich hatte ich andere Fragen. Aber Danke :)

    Man muss lieben lernen, gütig sein lernen, und dies von Jugend auf;
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  • ... nu, wenn da dei Situation so klar ist, dann geh doch einfach nochmal zu diesen Leuten hin und lass dir von denen erklären, wie du an geld für dich und das Kind kommst. Wie du z.B. vor dem Jugendamt begründest, damit die dir den UVG zahlen. Vielleicht kann dir ja dann der Kinderschutzbund und dier Anwalt und all die, die da hinter dir stehen auch helfen, wie du bei Behörden und Ämtern auftreten musst, damit du dort nicht abblitzt. Vielleicht weiss der Anwalt ja rechtliche Kniffe, wie das geht.
    Das mit dem Kinderzuschlag kannst du dir sehr genau rauslesen, wenn du den Begriff mal bei google eingibst und dann auf die seite vom Bundesfamilienministerium gehst. Dort ist das sehr umfänglich dargestellt.



    Also ich kann dir da mit meinem Wissen wenig raten, weil mir dein spezieller Fall arg kompliziert vorkommt.


    Mein einziger Rat: Geh zu denen, die dich bisher in deiner Richtung bestärken und lass dir dort sagen, wie du das anstellen sollst, dass du Geld bekommst.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Wenn du eien Berufsausbildung (Dual) machst, könntest du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, die beantragt man beim Arbeitsamt (bzw. der Nachfolgeorga)


    Wenn du Vollschulisch, auch Berufsfachschule was machst, gibt es vielleicht Schüler - Bafög, da kannst du dich auch beim Arbeitsamt erkundigen.


    Was es sonst noch gibt weiß ich nicht.


    Viel Erfolg und Ausdauer,
    Finegirl

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Ich glaube dass am "einfachsten" es wäre wenn ich genug verdienen würde... ;)


    Wer weiß, vielleicht ergibt sich was :)


    Ich habe gehofft, dass vielleicht zufällig jemand ähnliche Situation erlebte und Vorerfahrung hat...
    Möchte nur wissen, JA oder NEIN (Unterstützung, Anträge usw...).
    Damit ich mich auf das was kommt ungefähr einstellen kann und in eine Richtung planen kann.


    Ich wünschte selbst, es wäre anders -wollte eine Familie :)


    Aber versuche das beste draus zu machen!!! :)


    Ich gehe mal wieder durch alle Beratungsstellen und schreibe dann hier rein was ich herausgefunden habe.


    Liebe Grüße und gute Nacht :)

    Man muss lieben lernen, gütig sein lernen, und dies von Jugend auf;
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    (Friedrich Nietzsche)
    :troest

  • hi,
    natürlich ist es einfacher wenn man genug verdient u. auf den anderen partner nicht angewiesen ist, aber die situation ist für dich halt momentan nicht zu ändern.


    du kannst momentan als arbeitslose alleinerziehende beantragen: alg2 (hilfe zum lebensunterhalt u. miete), unterhaltsvorschuss - der aufgrund deiner handlungen abgewiesen wurde u. kindergeld.
    --> dabei hast du nun schon gemerkt das auf grund deiner weigerung unterhalt trotzdem fiktiv vom regelsatz abgezogen wird...an dieser stelle solltest du durch eine beratungsstelle nochmal prüfen lassen was das soll, denn eigentlich dürfen keine fiktiven beträge angerechnet werden. aber es kann sich ja zwischenzeitlich was geändert haben.


    du solltest dich ausbildungssuchend melden, dann könnte es sein (u25?) das dein kindergeld weiter an dich gezahlt wird. zudem wird man dir helfen ausbildungsstellen zu finden. vielleicht machst du in deinem wunschberuf auch mal ein praktikum, kommt immer gut in der bewerbung.


    während der ausbildung: ausbildungsvergütung, alg2 ergänzend für das kind, bab, kindergeld, wohngeld oder kinderzuschlag.


    mehr gibt es da nicht an möglichkeiten die auszureizen sind.
    auf jedenfall solltest du darauf gefasst sein, dass der vater eines tages auf feststellung besteht u. zur not einklagt oder das kind eines tages die vaterschaftsbekanntgabe von dir verlangt u. die eintragung selbst vornehmen lässt indem deine unterschrift u. willenserklärung ersetzt wird.
    nachvollziehen kann ich deine einstellung überhaupt nicht. es ist deine pflicht den vater einzutragen u. du machst dich grenzwertig strafbar indem du den vater verschweigst u. gleichzeitig die frechheit besitzt steuergelder für das kind zu verschwenden.
    wie kann das kind keine normale kindheit haben, wenn es seinen vater aber immer noch trotzdem sieht u. kontakt hat. das ist doch irrational. das kind hat ein recht auf einen vater u. du solltest dich warm anziehen, denn der weg könnte etwas stürmisch werden über die jahre. dein anwalt scheint auch nicht gerade der hellste zu sein, sonst hätte er nach aufzählung deiner rechte am asr auch die pflichten ggü vater u. kind aufgezählt. das kind hat das recht auf abstammungswissen u. es hat ein recht auf seinen vater. sowie der vater ein recht auf sein kind hat. bist du diktator das du über das leben zweier menschen bestimmst? bist du überhaupt in der lage einen menschen großzuziehen u. dazu befähigt? diese einstellung solltest du m.e. schleunigst ändern.

  • sag mal könnt ihr alle nicht lesen???


    bevor man antwortet sollte man mal schauen ob man den text auch richtig verstanden hat.


    1. hat sie gesagt sie wird ihrem kind zu gegebener zeit sagen wer der vater ist und
    2. hat der vater befürwortet das er nicht angegeben wird weil er psychische probleme hat


    hier wurden ganz andere fragen gestellt ob jetzt der vater angegeben werden soll oder nicht.
    ich finde es unverschämt wie ihr euch hier als richter über gut und böse aufspielt.


    sorry musste ich jetzt mal loswerden,
    zu dem eigentlichen thema kann ich leider gar nichts sagen, dafür kenn ich mich zu wenig aus.


    wünsche dir viel glück und das du trotzdem gut über die runden kommst.


    lg

  • Der TS ist nicht geholfen wenn ihr mit ihr drüber diskutieren wollt warum oder warum nicht sie den KV nicht angegeben hat. Ebenso finde ich es unterste Schublade, ihr deswegen zu unterstellen ob sie überhaupt in der Lage ist ein Kind großzuziehen. Sie hat ihre Gründe wieso und weshalb und die sollten akzeptiert werden. Kann man das denn nicht einfach mal so stehen lassen und zu den Fragen die sie gestellt hat eine Antwort geben? :kopf


    @ Julia: Ich finde es sehr positiv von dir das du eine Ausbildung machen möchtest, sobald dein Kind im Kindergarten ist. ALG II fällt in dem Fall normalerweise weg, da du ja dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Kommt dann also drauf an was für eine Ausbildung du machst und was du dabei an Gehalt bekommst. Du könntest es dann noch mit Wohngeld und Kinderzuschlag versuchen. Aber da können dir die von der Beratungsstelle mit Sicherheit weiter helfen. Ich weiß dazu leider zu wenig

  • Hallo Julia



    was für Gelder bekommst du denn überhaupt zur Zeit ? Arbeitslosengeld 1 ? Und was willst du für eine Ausbildung machen ? Über den normalen Bildungsweg oder eine Umschulung über das Amt ?


    Wegen UVG kenn ich mich gar nicht aus, ich bekomm es halt einfach.
    Bekommst du Wohngeld ?
    Es gibt in einigen Bundesländer nach dem Elterngeld auch sowas wie Landeserziehungsgeld !

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Oje :) was ich hier ausgelöst habe...


    Ich schaffe es, ganz egal wer was über mich denkt!!!
    Weil ich ihn liebe! Meinen kleinen Sonnenschein :o)


    Ich möchte zu diesem Thema gar nichts mehr sagen, ausser:
    Wie kann man über etwas/jemand urteilen, wenn man die Situation/den Menschen nicht kennt?


    Muss man aufpassen wie man um Hilfe bittet?...


    Ich brauche meine Kräfte wo anders!!!


    Danke an alle die sich Zeit genommen haben mir etwas Kraft zu geben :)

    Man muss lieben lernen, gütig sein lernen, und dies von Jugend auf;
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    :troest

  • hallo julia&romeo
    ich hatte über dieses thema gerade ein gespräch mit einer arge mitarbeiterin und es scheint immer noch die möglichkeit zu geben ,eine
    umschulung ,d.h. eine verkürzte schulische ausbildung in einen beruf deiner wahl (hoffentlich) an einer schule, die mit der arge zusammenarbeitet
    durchzuführen.
    wenn du noch keinen beruf erlernt hast,wird dir die kindererziehungszeit als berufstätigkeit angerechnet.
    weiß nicht genau,ob die gesetze immer noch so sind,aber die möglichkeit hast du wohl auf jeden fall noch.
    mußt versuchen die sachbearbeiterin zu überzeugen ...
    (kenne eine junge mutter,die sich in knapp 2jahren an der .... schule zur rechtsanwaltsfachangestellten umschulen ließ und heute in dem beruf arbeitet.)
    sie hatte vor der geburt ihres kindes keine ausbildung machen können)
    herzliche grüße
    juwi

  • Hallo Julia.


    Was für Zuschüsse du bekommst, hängt sicherlich von der Art der Ausbildung ab. Ich studiere ab September an einer Fachakademie, da konnte ich bis jetzt Bafög, Wohngeld und den Kinderzuschlag (heißt der so?) beantragen. Kindergeld und UVG bekomme ich eh, das Kindergeld für mich wollen meine Eltern neu beantragen. Da der Zwerg ab September auch in die Kinderkrippe soll, hab ich beim Jugendamt noch die Übernahme der Krippenkosten beantragt, wurde auch bewilligt (erstmal unter Vorbehalt, da noch nicht alle nötigen Unterlagen beisammen sind). Recht viel mehr fällt mir da aber auch gar nicht ein, was es zu beantragen gäbe.


    Probier´s einfach und frag nach, dann bist du schlauer ;)