*Frage hab* ARGE verlangt Einrichtung von Beistandschaft bei JA

  • Hallo,
    nachdem ich letzte Woche Dienstag erfolgreich meinen Erstantrag AlG II bei der Arge abgegeben habe und auch am Freitag dierekt einen Bewilligungsbescheid bekommen habe, hette ich heut wieder Post von der Arge im Briefkasten.
    Darin wrede ich gebeten, mich mit dem JA in Verbindung zu setzen und eine Beistandschaft einrichten zu lassen, damit "bestehende Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können". Desweiteren muss ich darüber einen Nachweis (Bescheinigung des Rechtsanwaltsüros/derBeistandschaft) einreichen.
    Sorry, stehe gerade völlig auf dem Schlauch und weiß grad gar nicht was die von mir wollen. :hae::hae:
    Mein Ex zahlt ja Unterhalt für die Kinder, den ich ja auch regelmäßig bekomme. Ich weiß auch das er definitiv nicht mehr zahlen kann, da selbständig und Geschäfte schlecht laufend und das schon seit zig Monaten -> trotzallem habe ich immer pünktlich den Unterhalt auf dem Konto.
    Habe auch noch eine Kopie von einem Schreiben bekommen das an meinen Ex gegangen ist. Daraus werde ich ja mal gar nicht schlau :kopf


    Ok, der langen Rede kurzer Sinn: Was genau muss ich nun machen und was passiert dann?


    Mag ja sein das ihr jetzt den Kopf schüttelt, weil ich evt ein wenig wirr geschrieben habe(?), aber ich würde schon ganz gerne wissen, was mich da jetzt noch erwartet.


    Bin für jede Aufklärung dankbar! :thanks:

    Wir Frauen sind Engel - bricht man uns die Flügel, fliegen wir auf Besen weiter!



    Wer liebt ist unschätzbar reich...geliebt zu werden ist wundervoll

  • Die ARGE vertraut nocht darauf, dass Du und Dein Ex den Unterhalt richtig berechnen. Deshalb wollen sie das von offizieller Stelle bestätigt sehen. Offiziell wäre eine Berechnung durch das Jugendamt/Beistandschaft oder durch die Festlegung des Familiengerichts.
    Klar. Du willst staatliche Unterstützung beziehen, der Staat will vorher gucken, ob Dein Ex nicht Milliardär ist und eigentlich für Dich und die Kids aufkommen könnte...


    Was hast Du zutun: 1. Sag Deinem Ex Bescheid und sag ihm, warum Du die Beistandschaft einrichten musst. Damit er das nicht in den falschen Hals bekommt. Er muss nämlich Unterlagen und Einkommensnachweise liefern. Seinen Steuerbescheid. Und, und, und...
    2. Beim JA anrufen/Beistandschaft. Termin ausmachen. Fragen, was die für Unterlagen brauchen/Nachweise.


    Wichtig: Tempo. Bis die Beistandschaft was berechnen kann, vergeht eine Menge Zeit (Unterlagen müssen da sein. Also Ex motivieren dringend nötig...). Bis dahin könnte die ARGE Zahlungen verweigern...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Huhu


    Du musst beim Jugendamt die Beistandschaft einrichten
    damit die Ämter eben genau sehen was er zahlen kann usw.


    Auch wenn er bis jetzt zahlt wollen die denke ich einfach eine
    Berechnung durchs JA haben.


    Dir schadet es nicht und er hat leider etwas bis viel Papierkram damit.



    Liebe Grüsse von gelesa :wink

    :engel Nimm mich wie ich bin! :devil:

  • hast Du der Arge mitgeteilt wieviel Unterhalt Dein Ex zahlt?


    Ich würde einfach die Sachbearbeiterin anrufen und nachfragen was Du tun sollst.


    Ja, die Höhe des Unterhalts ist denen bekannt.

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  • Die ARGE vertraut nocht darauf, dass Du und Dein Ex den Unterhalt richtig berechnen. Deshalb wollen sie das von offizieller Stelle bestätigt sehen. Offiziell wäre eine Berechnung durch das Jugendamt/Beistandschaft oder durch die Festlegung des Familiengerichts.
    Klar. Du willst staatliche Unterstützung beziehen, der Staat will vorher gucken, ob Dein Ex nicht Milliadär ist und eigentlich für Dich und die Kids aufkommen könnte...


    Okay, das leuchtet natürlich ein.


    Zitat

    Was hast Du zutun: 1. Sag Deinem Ex Bescheid und sag ihm, warum Du die Beistandschaft einrichten musst. Damit er das nicht in den falschen Hals bekommt. Er muss nämlich Unterlagen und Einkommensnachweise liefern. Seinen Steuerbescheid. Und, und, und...
    2. Beim JA anrufen/Beistandschaft. Termin ausmachen. Fragen, was die für Unterlagen brauchen/Nachweise.


    Ex weiß schon Bescheid, seine Begeisterungg kennt Grenzen. ;) Bin nur froh das wir uns so gut verstehen und ich von daher keine Probleme zu erwarten hab.


    Zitat

    Wichtig: Tempo. Bis die Beistandschaft was berechnen kann, vergeht eine Menge Zeit (Unterlagen müssen da sein. Also Ex motivieren dringend nötig...). Bis dahin könnte die ARGE Zahlungen verweigern...


    Habe heut schon die erste Zahlung erhalten. Bin selbst erstaunt wie schnell das alles ging.



    Danke schön für deine rasche Antwort!!!



    Danke schön - und ich hab schon wieder wunder was befürchtet. ;) Bei den Ämtern weiß man ja nie!

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  • Mein Ex zahlt ja Unterhalt für die Kinder, den ich ja auch regelmäßig bekomme. Ich weiß auch das er definitiv nicht mehr zahlen kann, da selbständig und Geschäfte schlecht laufend und das schon seit zig Monaten -> trotzallem habe ich immer pünktlich den Unterhalt auf dem Konto.

    Wenn dein Ex selbständig ist machen die das automatisch. Die wollen Zahlen sehen.


    Für deinen EX bedeutet das ne menge Arbeit.

  • Falls ihr Zwecks Unterhaltstberechnung einen Anwalt hattet, reicht das vollkommen aus wenn der Anwalt entsprechende Unterlagen an die ARGE schickt. Somit würdest du keine Beistandschaft brauchen. Anwalt und ARGE klären das bei mir direkt miteinander und ich hab damit nichts zu tun und eine Springerei weniger

  • Falls ihr Zwecks Unterhaltstberechnung einen Anwalt hattet, reicht das vollkommen aus wenn der Anwalt entsprechende Unterlagen an die ARGE schickt. Somit würdest du keine Beistandschaft brauchen. Anwalt und ARGE klären das bei mir direkt miteinander und ich hab damit nichts zu tun und eine Springerei weniger

    Wieso ein Anwalt, wenn er noch viel Geld kostet. Geh zum JA. Da ist es kostenfrei.

  • Wieso ein Anwalt, wenn er noch viel Geld kostet. Geh zum JA. Da ist es kostenfrei.

    Ganz einfach, weil es auch die Möglichkeit gibt das das JA sagt, man ist mit seinem Fall bei einem Anwalt besser beraten bzw auf kurz oder lang nicht um eine Gerichtsentscheidung raus kommt. Daraufhin stellt einem das JA eine Bescheinigung aus mit der man zum Gericht gehen kann um einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Da bevorzuge ich dann eben meinen Anwalt der sich seit vielen Jahren mit meiner Geschichte auskennt und ich somit schneller zu einem Ergebnis komme wie über die Beistandschaft.


    Hab hier lediglich die Möglichkeit gezeigt das es auch ohne JA geht wenn man eh vielleicht gerade mit einem Anwalt in Sachen Unterhalt zu tun hat.