Hallo,
nachdem ich letzte Woche Dienstag erfolgreich meinen Erstantrag AlG II bei der Arge abgegeben habe und auch am Freitag dierekt einen Bewilligungsbescheid bekommen habe, hette ich heut wieder Post von der Arge im Briefkasten.
Darin wrede ich gebeten, mich mit dem JA in Verbindung zu setzen und eine Beistandschaft einrichten zu lassen, damit "bestehende Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können". Desweiteren muss ich darüber einen Nachweis (Bescheinigung des Rechtsanwaltsüros/derBeistandschaft) einreichen.
Sorry, stehe gerade völlig auf dem Schlauch und weiß grad gar nicht was die von mir wollen. :hae::hae:
Mein Ex zahlt ja Unterhalt für die Kinder, den ich ja auch regelmäßig bekomme. Ich weiß auch das er definitiv nicht mehr zahlen kann, da selbständig und Geschäfte schlecht laufend und das schon seit zig Monaten -> trotzallem habe ich immer pünktlich den Unterhalt auf dem Konto.
Habe auch noch eine Kopie von einem Schreiben bekommen das an meinen Ex gegangen ist. Daraus werde ich ja mal gar nicht schlau :kopf
Ok, der langen Rede kurzer Sinn: Was genau muss ich nun machen und was passiert dann?
Mag ja sein das ihr jetzt den Kopf schüttelt, weil ich evt ein wenig wirr geschrieben habe(?), aber ich würde schon ganz gerne wissen, was mich da jetzt noch erwartet.
Bin für jede Aufklärung dankbar! :thanks: