100.-€ Schulgeld lt. Konjunkturpaket und "meine" ArGe, oh je...

  • Ich lache gerne und eben auf der argen Arge war es wieder so weit. :wand:dribbel:lach !


    Die Vorgeschichte:
    Laut Konjunkturpaket steht jedem Kind in D, dessen Eltern ganz oder teilweise Hilfe zum Leben beanspruchen, ab August 2009 eine Sonderzahlung von 100€ jährlich zu, sofern es die Schule besucht.
    Schön, ich hab mir letzte Woche gedacht, ich rufe mal an:
    Ich: "Guten Tach, wie siehts denn aus mit den 100.-Eu's :D ?"
    Arge: "Da bringen sie mal 'ne Bescheinigung, das das Kind die Schule besucht!"
    Ich: "Ach :hae: , meine Tochter ist 9Jahre und in der BRD herrscht doch Schulpflicht, wo soll sie also sonst in dem Alter sein :Hm ?"
    Arge: " Ich habe hier alle 250 Fälle, die in Frage kommen vor mir, und stellen sie sich vor, ein Kind geht nicht zur Schule, obwohl es müsste...!"
    Ich: " :lgh Schön für's Kind, das jetzt was passiert, nachdem andere geschlafen haben, aber lohnt der Aufwand seitens der Arge bei einer Wahrscheinlichkeit von 1 : 250 ? :brille "
    Arge: " Bringen sie die Bescheinigung und wir weisen das Geld an."
    Ich: "Gut."


    So, guck ich mir die Unterlagen heute an, was habe ich denn so: Halbjahreszeugnis mit Empfehlung für die Orientierungsstufe und ein paar Briefe vom Gym. wg. Elternabend, Schulbuchbasar und bla. 'Ne richtige Anmeldebestätigung gab's ja nicht, also wird's wohl reichen...


    Nix wie hin zur Arge:
    Ich: "Tach, es geht um den Hunni Schulgeld für meine Tochter, ihre Kollegin bräuchte da Unterlagen :Hm ?"
    Arge: "Haben sie eine Schulbescheinigung dabei?"
    Ich: " Nö, hab' ich nicht, aber das hier."
    Arge: "Das genügt nicht, wir brauchen eine Schulbescheinigung."
    Ich: "Wer sagt das, zeigen sie mir bitte den Gesetzestext :nawarte: ."
    Arge: "Wir haben Handlungsanweisungen von unserem Vorgesetzen, außerdem gibt's die Bescheinigung umsonst!" (Schule liegt auch nur 100mtr. entfernt :-) )
    Ich: "Meine Unterlagen bezeugen, das meine Tochter zu jenem (vergangenen) Zeitpunkt die Schule besucht hat. Wenn ich heute eine Bescheinigung von der Schule ausstellen lasse, bezeugt diese, das sie heute die Schule besucht hat. Wenn sie ab Morgen nicht mehr geht, sieht's wieder anders aus... :rolleyes: . Kann ich ihren Vorgesetzen bitte sprechen :engel ?"
    ....
    Arge: "Moment bitte." ( Verschwind im Nebenraum )
    "So, ich mach mir mal Kopien von ihren Unterlagen, reiche sie an die Kollegin weiter und wenn ihr das nicht genügt, wird sie sich bei ihnen melden."
    Ich: " :lgh ."


    Quintessenz:
    Schade, mit wieviel Energie Steuergelder "bearbeitet"/verschwendet werden. :motz:


    Viel Spaß bei euren Anträgen :wink
    Volker


    Edith hat das Jahr richtiggestellt: Ab 2009 und nicht die "8" daneben...

    Einmal editiert, zuletzt von druide ()

  • Find ich klein bisschen kindisch.


    Du willst eine Leistung in Anspruch nehmen, der Nachweis kostet Dich einen Anruf ... .und dann so eine Grundsatzdiskussion?

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Das ist jetzt bestimmt ne Prinzipsache und ich will Dir auch den Spaß nicht verderben...


    Aber ich hätte nach der Info, dass ich so eine Bescheingung brauche, bei der Schule angerufen und mir die Bescheinigung schicken bzw. übers Kind mitgeben lassen. Dann in die Post (oder den Briefkasten der Arge) und ich hätte damit weder meine noch die Zeit von anderen verschwendet.


    Das ist nicht böse gemeint, aber mir fehlt da schon das Verständnis...


    lg


    edit: Marlene war schneller :-)

    Einmal editiert, zuletzt von AB-Mama ()

  • Schön, weiter so: Es lebe die Bürokratie!
    Und als guter Deutscher nehme ich nur in Anspruch, was mir vollmundig versprochen wird. Nix mit Almosen und so :aetsch


    Volker

  • Es gibt einen Zettel. Der heißt "Schulbescheinigung" :-)
    Darauf steht, von der Schule ausgefüllt von welchem Jahr bis zu welchem Jahr dein Kind die Schule besucht.


    Gibts im Schulbüro. Wirst du auch später noch für andere Sachen benötigen.


    Holen, ausfüllen lassen, dann brauchst dich nicht über Sachen ärgern die nicht zu ändern sind. :brille

  • Schade, mit wieviel Energie Steuergelder "bearbeitet"/verschwendet werden. :motz:

    Wenn von den 250 nur 50 Leute das nicht gepeilt bekommen hat die Gemeinde 5.000€ gespart.


    Lustig währe der Umkehrschluss wer kein Geld anfordert bekommt den RP auf den hals gehetzt.

  • Also ich seh das wie druide, denn ein Zeugnis bekommt man nur wenn man denn in der Schule war, alles andere ist typisch deutsche Bürokratie und meiner Meinung nach totaler Blödsinn. Mit dem Jahresabschlusszeugnis kann man dev. den Schulbesuch belegen, wozu noch einen Wisch mehr?

  • Was mich hier gerade wundert ,ist das in der Arge wo ich früher gewohnt habe alleine schon ne Schulbescheinigung haben wollten nur damit Ich das reguläre Hartz 4 Geld bekomme .Irgendwie scheinen alle Ämter es anders zu machen :hae:


    LG

  • Krass wie unterschiedlich das zwischen den ARGEn gehandhabt wird. Ich wollt nächste Woche da mal wegen dem Schuldgeld anrufen wie des alles so abläuft. ARGE war schneller, ich hatte heut nen Bescheid im Briefkasten über die Schulgeld-Sonderzahlung im August für meine beiden Großen. :Hm


    Wie gesagt, ich hab deswegen nix, aber auch rein gar nix unternommen.... komich... komich...

    Thomas-Luca 12 Jahre (achterbahn der gefühle)
    Maximilian 11 Jahre (genervtes etwas)
    Dominik 5 Jahre (öööhhhh mammmaaaaa?)
    Niklas 5 Jahre (lachsack)

  • Mit dem Jahresabschlusszeugnis kann man dev. den Schulbesuch belegen, wozu noch einen Wisch mehr?


    Vielleicht weil sie kein Nerv drauf haben dass der eine Zeugnis xy mitbringt und der andere die Befreiung vom Büchergeld oder sonstwas.


    Eine Schulbescheinigung ist ein einheitliches Dokument. Muss nicht jedes Jahr aktualisiert werden.

  • Vielleicht weil sie kein Nerv drauf haben dass der eine Zeugnis xy mitbringt und der andere die Befreiung vom Büchergeld oder sonstwas.


    Eine Schulbescheinigung ist ein einheitliches Dokument. Muss nicht jedes Jahr aktualisiert werden.

    Na das ist ja herrlich, ich lass in der ersten Klasse so eine Bescheinigung ausstellen, in der wohl nichts anderes drin steht als im Schulgesetz, und ab der zweiten Klasse behalt ich Kind dann wieder zu Hause.? :daumen Perfekter Blödsinn

  • Und als guter Deutscher nehme ich nur in Anspruch, was mir vollmundig versprochen wird. Nix mit Almosen und so


    ..gehört dann aber auch dazu, das man seiner Mitwirkungspflicht nachkommt..u das wiederum heißt das man evtl. auch den Schulbesuch geeignet nach zu weisen hat..zumindest bei erst Gewährung.in Form z.B. einer Schlbescheinigung..u das ist gar schriftlich festgehalten ..ich hatte es auch schon mal irgendwo im Forum eingestellt (such das jetzt aber nicht raus)..
    Woebi man i.d.R. bei minderjährigen, und bestehender Schulpflicht davon ausgeht, das sie die Schule besuchen, heißt aber nicht das es nicht dennoch gefordetrt werden kann, also der Nachweis..


    Man kann auch unnötig Stress machen, u wäre gar nicht verwunderlich wenn dann im August nix kommt..sondern erst später..ob das die Aufregung um nichts wert war?


    Gruß
    Jens

  • ich frag mich gerade wer hier wessen zeit mehr verschwendet hat und bürokratischer ist ... :kopf


    Mag ja witzig gewesen sein für dich, ich finds ziemlich albern, tut mir leid. Solle ich jemals in die Verlegenheit kommen, die ARGE aufzusuchen und da steht so jemand vor mir, der lieber 20 Minuten diskutiert statt die 100 m zur Schule zu traben, ich glaub ich würd ausrasten.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Auweia.
    Ich hatte einen Termin bei der Arge und war naiv genug zu glauben, die Schulpflicht meiner Tochter "am Rande" beweisen zu können.
    Das war mein einziger Fehler. Muss ich ernst bleiben, wenn mir ein Beamter sagt das Zeugnis würde nicht genügen, da dort nicht "Schulbescheinigung" 'draufsteht, eine Bescheinigung mit gleichem Datum aber ja?
    Hallo?
    Unabhängig davon das wir Schulpflicht haben, wie Jens auch bemerkt, und das es auch anders geht, wie Danja schreibt, soll ich mich zum Affen machen, das Schulsekretariat bemühen, nur damit nachher eine Kopie wo oben drüber steht "Schulbescheinigung" im Aktenschrank verstaubt?


    So etwas ist für mich keine demokratische Bürokratie sondern erinnert mich an ganz schlimme Zeiten und dafür habe ich null Toleranz.


    Meine Intention das Thema zu eröffnen war auch nicht um zu lästern, sondern diejenigen zu ermuntern einen entsprechenden Antrag zu stellen, die es bis dato noch nicht getan haben, mit den "richtigen" Papieren natürlich, um aus meiner Erfahrung zu lernen. ;)


    Locker bleiben!
    Volker :rainbow:

  • albjahreszeugnis mit Empfehlung für die Orientierungsstufe und ein paar Briefe vom Gym. wg. Elternabend, Schulbuchbasar und bla. 'Ne richtige Anmeldebestätigung gab's ja nicht, also wird's wohl reichen...


    Ein Zeugnis gibts auch, wenn die Schule nicht besucht wurde.
    War der oder die wirklich anwesend? Ich hab da so Kandidaten bei mir, die sind nie da. Sind nur an der Schule gemeldet und zahlen ihre Strafen. Sollen die auch 100 € einfach so bekommen? Da sollten doch Arge und Schule zusammenarbeit.
    Ich kann die Sachbearbeiter da durchaus verstehen...


    LG
    Finegirl

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Meine Erfahrungen mit der ARGE sind durchweg Gute!


    Habe heute auch dort angerufen und gefragt wegen des Schulgeldes und ob man eine Bescheinigung von de Schule braucht.
    Der nette Herr meinte, dann:"Nein, wieso? Wir haben ja die Daten alle hier und es besteht ja schließlich Schulpflicht. " Und einen Antrag muss ich auch nicht stellen, weil bei denen beschlossen wurde, das Geld automatisch im August auszuzahlen.



    Ich glaube, das können die ARGEN handhaben wie sie wollen. Von daher ist der Fall, wie er von druide geschildert wurde, wirklich etwas kleinlich von der ARGE.


    LG
    Christiane

  • Meine Infos sind die, das auch Kinder, deren Eltern wenig Geld haben die 100,00 Euro beantragen können.


    Jetzt bin ich aber schon wieder verwirrt.


    Ich war nun sicher, das das Geld ohne Antrag gezahlt wird. Jetzt muss man doch einen Antrag stellen?
    Morgen ist hier der letzte Schultag, da wirds ja auch nix mehr mit der Schulbescheinigung.