Heiraten - erben - wer kennt sich aus?

  • mich beschäftigt gerade folgende frage:


    angenommen ich würde heiraten, und zwar nicht den vater meiner tochter. wenn mir etwas zustoßen würde, wer erbt dann mein vermögen? es geht hier in erster linie um wohneigentum, welches meiner tochter zugute kommen soll, im falle meines ablebens.


    jetzt schwebt mir aber im hinterkopf irgendwas rum, dass der jeweilige ehegatte den hauptteil erbt und die kinder insgesamt 25 % pflichtteil erhalten, welcher unter der anzahl der erbberechtigten kinder aufgeteilt wird.


    wie kann vermieden werden, dass der mögliche ehegatte vorhandene immobilien erbt? vor eheschließung die immobilie aufs kind übertragen geht aus bestimmten gründen nicht.


    wie ist es bei gütertrennung? geht dann im erbfall das vermögen, das der jeweilige ehegatte mitgebracht hat, an den hinterbliebenen ehegatten oder an etwaige nachkommen des verstorbenen?


    fragen über fragen... ich hoffe, mir kann jemand sachliche auskunft geben!

  • :hm... ...binebine...wo ist meine Hochzeitseinladung?


    Ich weiss zwar nicht genau, wie das mit dem Erbrecht aussieht, allerdings kann man solche Dinge bequem durch ein entsprechendes Testament regeln. Beraten tut da der Notar (haben wir bezüglich des Todes meiner Oma gerade hinter uns).


    Ohne Testament wird die ganze Erbmasse unter den Erben aufgeteilt und damit ist es nicht möglich, jemandem eine bestimmte Immobilie zuzuweisen. Egal, wie nun die Aufteilung aussieht.


    LG


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • naja, ist einige Jahren her, daß ich mich damit befasst hatte, also kann etwas anderes inzwischen gelten. Aber sofern kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbschaft-"Reihenfolge" (und % Angaben???). Wenn ich micht richtig errinere, kommen die Kinder an erste Stelle, dann die Eltern und zuletzt der Ehepartner. Aber, wie gesagt, ist eine weile her!

    Think in the morning. Act in the noon. Eat in the evening. Sleep in the night. - William Blake

  • Ich hab eben nochmal nachgelesen.
    In Deinem Fall bekäme der Ehepartner die Hälfte, das Kind die andre Hälfte.
    Dem Ehegatten steht aber mindestens die Hälfte seines Erbes als Pflichtteil zu, also ein Viertel.


    Ob das nun auch für in die Ehe mitgebrachte Güter gilt, bei einer Gütertrennung, davon hab ich keine Ahnung.


    Lies mal hier: Pflichtteil

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  • @ vanilla und sonnenschein100


    zu früh gefreut :lach ... ich habe ja geschrieben "angenommen, ich würde heiraten"... es betrifft mich zwar, aber eher aus der sicht des kindes :tuschel


    also, testament ist angesagt. und wenn da drin steht, dass das/die kind/er sämtliche immobilien erben, dann kann im falle des ablebenden elternteils und ehegatten nicht das vermögen an den hinterbliebenen ehegatten übergehen. sehe ich das richtig? schützt gütertrennung vor erbkuddelmuddel?

  • schützt gütertrennung vor erbkuddelmuddel?


    Nein, das kann nur ein Testament.


    Für eine stichhaltige Festlegung des Testaments empfehle ich in jedem Fall eine Beratung durch einen Notar. Diese sind dazu verpflichtet über alle möglichen Vor- und Nachteile aufzuklären.


    Schade eigentlich, ich hätte gerne mal wieder was Gescheites :essen:lach


    LG


    vanilla

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  • ok, dann ist der notarsbesuch auf jeden fall angesagt. dachte nur, ich kann da vorher rein mental schon was in die richtige richtung lenken ;)


    was das essen betrifft, das können wir ja auch so mal machen, dafür müssen wir ja nicht unbedingt heiraten 8) (die scheidungszeremonien sind immer so aufwändig und teuer, deswegen gehe ich lieber ohne hochzeit essen)

  • was das essen betrifft, das können wir ja auch so mal machen, dafür müssen wir ja nicht unbedingt heiraten 8) (die scheidungszeremonien sind immer so aufwändig und teuer, deswegen gehe ich lieber ohne hochzeit essen)


    [Blockierte Grafik: http://freegifs.123gif.de/lebensmittel/lebensmittel-0154.gif]Bin dabei. :daumen


    Ähm, Frage noch :hae: Wer zahlt?

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Wenn die Immobilie mit in die Ehe gebracht wird oder von dem mit in die Ehe gebrachten Geld finanziert wird, ist es im notariellen Testament sehr einfach, sie auf das erbberechtigte Kind zu übertragen.
    Ansonsten gehört ohne Ehevertrag und Testament alles den Ehegatten hältig. Also noch zu Lebzeiten Du 50% vom Haus und allem anderen, Dein Partner 505 vom Haus und allem anderen.
    Verstirbt ein Partner, wird dessen Erbe aufgeteilt. Die Hälfte steht den Kindern zu, die andere Hälfte dem Ehepartner. Bedeutet im Besitz Immobilie: 50% + 25% für den überlebenden Ehepartner. Ihm gehören damit 75% der Immobilie. Die Kinder 25%.


    Wenn bei der Eheschließung zB die Kinder adoptiert werden, erben die auch vom Stiefelternteil.
    Werden sie nicht adoptiert, kann man es jedoch auch im notariellen Testament regeln, dass dieser Erbfall eintreten soll.


    Zu bedenken ist, dass im Normalfall beim eigenen Ableben die Kinder ja eigentlich versorgt sind, weil sie in Lohn und Brot stehen. Der überlebende Partner jedoch gerade die Immobilie oder der Nutzung als Absicherung für das eigene Alter braucht (kostenloser Wohnraum ...).
    Man muss also schwer denken, wie man es haben will und das dann genau definieren lassen vom Notar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • boa bap! heisst das, dass bei euch in de im eherecht die defaulteinstellung "allgemeine gütergemeinschaft" ist? :wow


    bei uns ist es, seit ich geheiratet habe jedenfalls, defaultmässig gütertrennung. d.h. wenn nicht anders geregelt, bleiben alle eigentümer von VOR der ehe in alleinigem besitz einer partei während alles, was während der ehe angschaft wurde so aufgeteilt wird wie bei gübergemeinschaft.


    ich tuppes habe damals extra allg. gütergemeinschaft eingewilligt, obschon vom notar nicht angeraten, was mich jetzt bei der scheidung ganz arg in bedrängnis brachte :rotwerd würd ich nie nie nie mehr machen!!


    für den fall, dass nach dem tode das haus alleine in den besitz der kinder geht und der verbleibende partner dann wohnungslos ist oder womöglich miete zahlen müsste, gibt es bei uns noch die möglichkeit des wohnrechts auf lebenszeit. weiss jetzt nicht, wie das in de aussieht......

  • Zitat

    es betrifft mich zwar, aber eher aus der sicht des kindes :tuschel

    Gibt es nicht die Möglichkeit, die Imobilie jetzt schon an Dich zu überschreiben, mit lebenslänglichen Wohnrecht deiner Mutter ?

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Ha, Vorsicht, Sponge. Es ist ein Unterschied in D, ob ich es lebend oder tot aus der Beziehung herausschaffe, hüstel.


    Im Scheidungsfall gilt ohne Vereinbarung, dasselbe wie von Dir beschrieben.
    Im Todesfall jedoch sind die Partner ja noch verheiratet und damit gegenseitig Erben. Ohne Ehevertrag gehören 50% von allem dem überlebendendem Partner, so viel ich jetzt weiß ...


    Wenn ich Dinge in die Ehe mit einbringe und nicht an meinen Partner vererben will, muss ich das m.W. notariell regeln. Aber ich müsste da jetzt auch mal nachhören und der Kollege ist wie ich in der Mittagspause...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sorry fürs OT, aber ich kanns mir nicht verkneifen.


    Das


    Zitat

    Es ist ein Unterschied in D, ob ich es lebend oder tot aus der Beziehung herausschaffe, hüstel.


    ist seit langem der geilste Spruch, den ich zu diesem Thema hier gelesen hab :lgh:lgh:lgh

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Volleybab hat ( fast ) recht. Bei gesetzlicher Zugewinngemeinschaft hat die Ehefrau einen Erbanspruch von 50%, die Kinder erben die anderen 50% ! Zusätzlich kann die Ehefrau den " Voraus" beanspruchen. Das sind alle zur haushaltsführung nötigen Gegenstände und beim sog. " großen Voraus" z .b auch das Auto...
    Die Art der Ehe ( Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft , Gütertrennung ) hat aber wohl Einfluß auf Erbe des Ehegatten....
    Das kann man z.b. hier nachlesen.....http://www.sachsen-anhalt.de/L…ek_MJ/publik/erbrecht.pdf

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