mich beschäftigt gerade folgende frage:
angenommen ich würde heiraten, und zwar nicht den vater meiner tochter. wenn mir etwas zustoßen würde, wer erbt dann mein vermögen? es geht hier in erster linie um wohneigentum, welches meiner tochter zugute kommen soll, im falle meines ablebens.
jetzt schwebt mir aber im hinterkopf irgendwas rum, dass der jeweilige ehegatte den hauptteil erbt und die kinder insgesamt 25 % pflichtteil erhalten, welcher unter der anzahl der erbberechtigten kinder aufgeteilt wird.
wie kann vermieden werden, dass der mögliche ehegatte vorhandene immobilien erbt? vor eheschließung die immobilie aufs kind übertragen geht aus bestimmten gründen nicht.
wie ist es bei gütertrennung? geht dann im erbfall das vermögen, das der jeweilige ehegatte mitgebracht hat, an den hinterbliebenen ehegatten oder an etwaige nachkommen des verstorbenen?
fragen über fragen... ich hoffe, mir kann jemand sachliche auskunft geben!