wir haben auch sämtliche bisher erforderlichen u-ntersuchungen gemacht, eine letzte steht noch an, die U9. glücklicherweise ist mir keine untersuchung entwischt, sogar einmal, als die ärztin selber wochenlang krank war und die KK eigentlich zu dem zeitpunkt die angesagte u-ntersuchung nicht mehr übernommen hätte, da der termin schon zuweit fortgeschritten war, haben wir noch was machen können.
jetzt war bei uns auch vor ein paar tagen die einschulungsuntersuchung, 1 jahr früher jetzt, damit eventuelle defizite noch ausgeglichen werden können. der lustig-freundliche amtsarzt fragte natürlich nach dem u-heft, welches ich selbstverständlich nicht dabei hatte. er machte die screenings mit meiner tochter aber gnädigerweise trotzdem und wies mich noch auf die bevorstehende U9 hin. die hätte ich jetzt wirklich verschwitzt, weil
a) gelbes heft war in einen karton ausgelagert wegen neuorganisation meines büros
b) dachte ich, die letzte u-ntersuchung sei kurz vor der einschulung
wenn jetzt dann ein schreiben vom JA gekommen wäre, mit der aufforderung mein kind einer sofortigen amtsärztlichen vorsorgeuntersuchung zuzuführen und der begleitenden androhung, mir ggf. zwangsmaßnahmen aller art angedeihen zu lassen, dann hätte ich mich da wirklich ungerecht behandelt gefühlt und hätte noch mehr das gefühl, dass wir uns dem staatsmodell "edel-DDR" nähern.
anders gesagt: noch mehr bevormundung selbstverantwortlich denkender und handelnder menschen seitens des staates halte ich persönlich für übertrieben und in die falsche richtung gehend. auf der anderen seite gilt es natürlich, die kinder in augenschein zu nehmen, die möglicherweise oder tatsächlich vernachlässigt werden. hier jetzt einfach mit pauschalverdacht sämtliche eltern über einen kamm zu scheren, finde ich dem grunde nach falsch. ein ansatz wäre vielleicht, eltern dann ins visier zu nehmen, wenn sie drauf und dran sind, schon die 2. u-ntersuchung in folge zu verpassen.
davon abgesehen: in einem elternhaus, in dem die kinder behütet und gefördert werden, wird sicherlich alles mögliche auch außerhalb empfohlener/vorgeschriebener richtlinien getan, damit sich das kind/die kinder bestmöglich entwickeln kann/können. insofern wäre hier eine staatliche kontrolle nicht unbedingt notwendig, es sei denn man möchte ein paar arbeitsplätze schaffen. familien, denen der nachwuchs mehr oder weniger am a*** vorbeigeht, kann vermutlich auch nicht mit der jugendamtlichen aufforderung zum besuch einer U-ntersuchung die kindesentwicklungsfreundliche handhabe nahe gelegt werden. zwischen U8 und U9 z. b. liegen schlechtestenfalls 21 monate. und in dieser zeit kann ein kind locker und lässig 20 mal verhungern!