Anschreiben der Arge an meinen Sohn

  • Das frag ich mich ehrlichgesagt auch des öfteren... fällt mir hier manchmal extrem auf:frag


    Ich fand den post von Fraumit Kind allerdings auch sehr frech, wenn es jetzt so das passende Wort ist! Jetzt wo sie sich aber weiter dazu geäußert hat, verstand ich es schon weit aus höflicher! Wenn man sich nicht gegenüber sitzt und miteinander redet können Worte auch mal falsch aufgeschnappt werden! Im persönlichen Gespräch unterstreicht die Körperhaltung ja auch noch die gesprochenen Worte! Das fehlt hier natürlich! :laber


    Zum Glück ist es ja nun geklärt!


    Die ARGE macht so viele kleine Fehler, über jeden aufregen lohnt sich gar nicht. Aber manchmal muss man es einfach loswerden. Den manchmal sind die vielen kleinen ARGEN-Fehler der passende Zündstoff im AE-Dasein! :amok:

  • Also, ganz ehrlich, solange das Kind minderjährig ist und die Schule besucht, geht es die Arge einen Scheiß an, welche Schullaufbahn dieses Kind einschlägt, das ist allein Sache des Kindes und der gesetzlichen Vertreter. Und wenn er ein oder zwei Schuljahre wiederholt, um das Abi zu schaffen, haben die da auch nicht reinzureden.
    Und das Zeugnis muss der Junge dort niemandem vorlegen, das geht ganz klar über die Datenschutzgrenze hinaus.


    Also sorry, wenn der Junge H4 bezieht ist es ja sehr wohl die Pflicht der Arge zu prüfen, ob er die 9 Jahre Schulpflicht bereits erfüllt hat bzw. ob er darüber hinaus eine (Schul)ausbildung macht?! Die Schullaufbahn ansich bzw. Zeugnisnoten werden der Arge auch ziemlich sch..egal sein, aber mit 15 könnte er ja auch schon arbeiten... Bei H4 muss man nunmal sämtliche persönlichen Verhältnisse offenlegen..

  • Ob die neun Jahre - bei uns sind's 12 - erfüllt sind, kann man auch errechnen.


    Es berechtigt nach wie vor nicht dazu, Zeugnisse einzusehen. Ein Schriebs von der Schule tut es auch.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)


  • Also sorry, wenn der Junge H4 bezieht ist es ja sehr wohl die Pflicht der Arge zu prüfen,


    ..trotzdem wäre es doch ok, wenn die Standardbriefe der arge, etwas höflicher wären, nicht nur drohen würden und ich mich auf das, was da so ein SB raushaut verlassen kann, ohne dass ich gleich als Bürger das SGB wälzen muss.


    Allein die Tatsache, dass die arge in Kuckucksheim anders entscheiden darf, als in Musterstadt oder dass es weniger um Unterstützung geht, als um Zahlen frisieren und Leute aus dem Bezug bekommen, ist schon ätzend.


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Ob die neun Jahre - bei uns sind's 12 - erfüllt sind, kann man auch errechnen.


    Es berechtigt nach wie vor nicht dazu, Zeugnisse einzusehen. Ein Schriebs von der Schule tut es auch.


    Versteh das Problem leider immer noch nicht...Mir wäre das herzlich egal...da wär mir das Zeugnis zu kopieren noch immer lieber, als nen Extra-Schrieb besorgen zu müssen...kann man ja die Noten usw. einfach ausschwärzen :-) Sag jetzt nicht meine Meinung dazu, warum man sich darüber überhaupt aufregen kann... :ohnmacht:

  • @ Kaj,



    das ich meinem SB, der "mein" H4 verwaltet z.B. meinen Kto-Auszug zeigen muss ist demütigend, keine Frage.


    Aber: mein SB ist auch zuständig für meine berufliche Zukunft. Also mein Arbeitsvermittler. Das heißt, er muss sehr wohl meine Zeugnisse kennen um für mich entsprechende Angebote :lgh bzw. passende Weiterbildungskurse raussuchen zu können.


    Ich denke, in diesem Fall wird das der Grund sein.


    Ich bin wirklich kein Freund von H4 und der ARGE. Und bei meinem SB fallen mir sofort sämtliche Beamtenwitze und alle Beamtenvorurteile ein, die es gibt. Und noch weitere ;)



    Aber hier finde ich kann man echt mal was Positives sehen.



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Hallo,


    seit kurzem beziehen ich und meine Kinder H4.


    Am Donnerstag hat mein SOHN Post von der ARGE bekommen.
    Er soll seine Einkommensverhältnisse in Kopie bei der ARGE einreichen,
    da er mit mir in einer eheänlichen Gemeinschaft lebt.


    Bin Freitag morgen gleich da hin und wollte meinem SB erklären das es sich um meinen
    Sohn handelt. Bin leider nicht zu wort gekommen.


    Ich hätte es heimtückischer Weise verschwiegen das ich einen Partner habe!


    Aha woher weiß er denn den Namen. "gedacht"
    Habe ihn gebeten doch mal in meine Akte zu schauen, da liegt eine Kopie der Geburtsurkunde.


    Da liegt keine, das weiß er 100 %tig. usw.


    Sein Vorgesetzter hat dann doch mal rein geschaut und alles hat sich geklärt.
    Sohnemann hat meinen Mädchennamen und ich noch den vom EX. Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil.



    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Ich hätte es heimtückischer Weise verschwiegen das ich einen Partner habe!


    Lille, sei froh, dass Du nicht noch ne Anzeige wegen Verführung Minderjähriger gekriegt hast :lach .

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Aber: mein SB ist auch zuständig für meine berufliche Zukunft. Also mein Arbeitsvermittler. Das heißt, er muss sehr wohl meine Zeugnisse kennen um für mich entsprechende Angebote :lgh bzw. passende Weiterbildungskurse raussuchen zu können.


    Angesichts der Unfähigkeit der meisten SB halte ich diesen Anspruch für überzogen.


    Als ich kurzzeitig keinen Job hatte, VHS war noch nicht wieder angelaufen etc., musste ich auch zu so einem Gespräch. Meine SB war wenigstens so ehrlich mir zu sagen, dass sie quasi nix für mich tun könne, in einem dreiviertel Jahr konnte sie mir ZWEI Angebote machen.
    Weiterbildungskurse dienen dazu, die Zahlen zu schönen.
    Und ein 15-Jähriger, der frisch von der Schule kommt, braucht keinen Weiterbildungskurs.


    Ich kann leider auch nichts positives daran sehen, den sorgeberechtigen Elternteil zu übergehen und das Kind persönlich anzuschreiben. Eigentlich müssten alle SB, die sowas verzapfen, einen Brief bekommen: "Lieber SB, da ich noch minderjährig bin, darf ich nicht allein entscheiden. Wenden Sie sich bitte an meine(n) Mutter/Vater..."

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Nachdem ich vor ein paar Jahren einmal längere Zeit auf dem Flur der Arge warten mußte...belauschte ich ein Gespräch von "coolen"
    Jugendlichen....


    Sie waren dort weil der Sachbearbeiter der Arge festgestellt hat ( sei es durch das evtl.vorgezeigte Zeugnis oder anders) das die "Leistungen" in der Schule sehr zu wünschen übrig ließen.


    Ich hörte raus das "blaumachen" an der Tagesordnung war und fünfer und sechser den Hauptanteil der Noten ausmachten.
    Die Arge wollte mit diesem Jungendlichen reden wie es weitergeht....ansonsten würde er in eine Maßnahme "gesteckt".
    Sollte er sich nicht "fügen" würde seinen Eltern der ALG II Zuschuß gekürzt....Er machte sich große Sorgen das er den Mallorca Trip nicht mehr machen könne :hilfe und woher er denn dann das Geld für Kippen nehmen solle ;)



  • alsooooooooooooooooooo


    mal ganz ruhig...das einzige was das amt verlangen kann ist das du,und zwar,du,dem amt eine schulbesuchsvorlage,beibringst !



    solange dein sohn keine 18 ist,handelst du in seinem namen !!!! das DEIN recht,dein sohn hat zwar auch einige rechte,aber vertraglicher natur erst mit 18 !!!


    deine sb soll dir mal die sogenannten § mitteilen auf die sie sich stützt!


    schulbescheinigung ok..aber zeugnisse-sind privat-gehen ausser den eltern,niemanden auch nicht die funzel vom amt etwas an!


    bestehe auf den § und lass dich nciht mit den "general" § abspeisen der sich auf die mitwirkungspflichten beurft..dieser sagt nur eine schulbescheinung aus und nicht zeugnisse !



    gesetzlicher vertreter bist du,niemand anders..du sagst wo es lang geht!punkt!


    gruss

    bin eenn..kleener giftzwockel^^stolze 160cm GROSS !!!


    Rechtlicher Hinweis:


    Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner
    persönlichen Meinung sowie Kenntniss und stellen keine Gesetzliche oder
    verbindliche Rechtsberatung dar!

    :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue

  • Nachdem ich vor ein paar Jahren einmal längere Zeit auf dem Flur der Arge warten mußte...belauschte ich ein Gespräch von "coolen"
    Jugendlichen....


    Sie waren dort weil der Sachbearbeiter der Arge festgestellt hat ( sei es durch das evtl.vorgezeigte Zeugnis oder anders) das die "Leistungen" in der Schule sehr zu wünschen übrig ließen.


    Ich hörte raus das "blaumachen" an der Tagesordnung war und fünfer und sechser den Hauptanteil der Noten ausmachten.
    Die Arge wollte mit diesem Jungendlichen reden wie es weitergeht....ansonsten würde er in eine Maßnahme "gesteckt".
    Sollte er sich nicht "fügen" würde seinen Eltern der ALG II Zuschuß gekürzt....Er machte sich große Sorgen das er den Mallorca Trip nicht mehr machen könne :hilfe und woher er denn dann das Geld für Kippen nehmen solle ;)



    das ist ne bodenlose frechheit...das glaube ich nciht..die sb hat absolut keine rechtliche handhabe,wegen schlechter noten,ner bg das geld zu kürzen...frag die sb nachm § und wendet euch annen hilfeverein,,meines erachten,jede gwerkschaft nimmt günstig alo´s auf..und helfen unproblematisch!!!


    gruss

    bin eenn..kleener giftzwockel^^stolze 160cm GROSS !!!


    Rechtlicher Hinweis:


    Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner
    persönlichen Meinung sowie Kenntniss und stellen keine Gesetzliche oder
    verbindliche Rechtsberatung dar!

    :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue