Zwangsgeldandrohung, weil Kinder krank!!! Nun sind sie wieder krank-HILFE

  • Klar war ich beim Arzt- es gab zu Weihnachten eine Krankschreibung und auch diese Woche habe ich eine... Hab mich ja sonst nicht so, aber bei Fieber schon, wenn dort keine Mittagsruhe gehalten wird!

    Mal abgesehen von der Mittagsruhe. Du haste die Krankschreibung, falls noch nicht passiert, setzt dich mit dem Gericht in Verbindung und teil ihnen das mit. Alles weitere wie du dich dann verhalten sonst, teilen sie dir mit Sicherheit mit.


    Die Verhandlung bzw der Beschluss scheint ja schon vor der Geschichte mit Weihnachten und dem krank sein jetzt gewesen zu sein, nehme ich an oder war das jetzt zwisschen Neujahr und dem jetzigen Zeitpunkt?

  • aber hier scheint alles Argumentieren wenig zu helfen. Die Ernsthaftigkeit der Lage wird ausgeblendet - ich sehe eine gewisse Bockigkeit, das Nötige einzusehen - Papa Staat versteht keinen Spass, wenn er nicht ernst genommen wird. Ausweinen ja - aber man sollte sich ruhig etwas sagen lassen, oder? Rate mir, aber rate mir, was ich hören wil??


    Ich weiß, das ich mich daran halten soll und im Prinzip habe ich keinerlei Problem damit. Es geht mir nur darum, das die Kids noch hier Mittagsschlaf machen, bevor sie zum Paps gehen- meinetwegen können sie ja dann auch länger bleiben!
    Wenn sie gesund sind, akzeptier ich doch auch, das sie mit Süßkram vollgestopft und müde nach Hause kommen, Bauchschmerzen haben, noch ne Runde :kotz um dann ins Bett zu fallen und ne unruhige Nacht verbringen.... Akzeptier ich alles. Aber ich akzeptiere nicht die Ignoranz von ihm, bei jedem Mist zum Gericht zu rennen- mache ich doch auch nicht (aber sollte ich vielleicht mal tun :idee )

  • Die Verhandlung bzw der Beschluss scheint ja schon vor der Geschichte mit Weihnachten und dem krank sein jetzt gewesen zu sein, nehme ich an oder war das jetzt zwisschen Neujahr und dem jetzigen Zeitpunkt?


    Meinst du den Beschluss wegen dem Zwangsgeld? Der wurde erst nach Neujahr gestellt und das Urteil kam heute bei meiner RA an...

  • Wenn das ganze nun erst nach der Geschichte mit Weihnachten passiert ist und du dir was den Umgang betrifft wirklich nichts hast zu schulden kommen lassen (nicht falsch verstehen) dann versteh ich nicht das das Gericht diesen Beschluss gefaßt hast :hae:. Was hat denn sein bzw dein Anwalt für Argumente dafür bzw dagegen gebracht?

  • Gegen den Zwangsgeldbeschluss würde ich beim OLG klagen, damit ähnliches nicht noch einmal passiert.


    Aktuell würde ich mir eine Bescheinigung über die Erkrankung besorgen, ggf. sogar amtsärztlich belegt.



    Aber eine kleine Anmerkung noch --> Wenn Du selber in dem Zeitraum mit dem Kind verreist bist, macht sich
    das natürlich nicht gut!



    :brille

  • Hallo
    Kenne deien Geschichte nicht, daher würde ich gerne mal näheres erfahren.
    Warum musste der Umgang von einem Gericht bestimmt werden und warum sollst du 5000€ zahlen, steht in dem Beschluß drin, das du bei nicht einhalten dir ein Zwangsgeld droht?
    wenn das Gericht in dem Beschluß rein gesetzt hat,daß bei Nicht einhaltenden Umgang ein Zwangsgeld droht scheint noch einiges mehr gewesen zu sein, als duhier schreibst.


    Mein Mann konnte erst nach der dritten Umgangsverhandlung ein Zwangsgeld mit rein bringen, vorher nicht.


    Lg

  • Aber eine kleine Anmerkung noch --> Wenn Du selber in dem Zeitraum mit dem Kind verreist bist, macht sich
    das natürlich nicht gut!


    Wir sind eine Woche vor Weihnachten zu meinen Eltern- drei Tage vor Heiligabend hats die Kids dann aus der Bahn gefegt- hohes Fieber, Husten, Schnupfen usw... :krank:

  • Warum musste der Umgang von einem Gericht bestimmt werden und warum sollst du 5000€ zahlen, steht in dem Beschluß drin, das du bei nicht einhalten dir ein Zwangsgeld droht?
    wenn das Gericht in dem Beschluß rein gesetzt hat,daß bei Nicht einhaltenden Umgang ein Zwangsgeld droht scheint noch einiges mehr gewesen zu sein, als duhier schreibst.


    Klar kannst du näheres erfahren :tuschel
    Nach der Trennung (er hat uns beim Umzug gesagt, er zieht nicht mit und hat mich mit nem Einjährigen und nem Säugling allein gelassen :hm... ) haben wir uns zwei bis dreimal die Woche gesehen und haben was mit den Kids unternommen bzw. kam er uns besuchen, und wir haben zusammen mit den Kids gespielt, haben Ausflüge als Familie gemacht usw.- war ne echt gute Lösung, gerade für die Kids...
    Ein paar Monate nach der Trennung hat er dann seine Neue kennengelernt und hat sich garnicht mehr gemeldet, geschweige denn, er kam zu Besuch :frag
    Also habe ich ihm regelmäßig hinterhertelefonieren müssen, damit er seine Kids besuchen kommt!!! Weihnachten war ihm shitegal, er wollte die Kids nicht sehen, kam kurz bei meinen Ellis vorbei, hat ein Geschenk abgeliefert und ist gleich wieder los (er war ne halbe Stunde mit im Haus und hat aufm Sofa gelegen und gepennt :muede )
    Dann war wieder Funkstille bis März/April... Da hatte er dann wieder Zeit- wir haben zweimal die Kids zusammen von der KiTa geholt und sind zu mir gelaufen. Ich hab die Kids dann hingelegt und er hat sich auf mein Sofa gelegt, um zu pennen. Nach dem Mittagsschlaf ist er dann los... :nixwieweg


    Letzten Herbst habe ich dann jemanden kennengelernt und seitdem er das weiß, macht er Stunk. Ich war dann beim JA bei der Amtsleitung (mein SB ist befangen, da er den KV kennt). Nen neuen SB hab ich allerdings nicht bekommen, es wurde aber versucht, etwas zu klären. Das ging aber eher schief und so klagte er dann, das er die Kids 2mal die Woche und alle zwei WE haben will :wow
    Wir konnten es dann auf einmal die Woche minimieren und alle vier Wochen den Sonntag!
    Den ersten Umgang nach dem Urteil hat er wahr genommen, den zweiten schon verschoben, den dritten wahr genommen und den vierten im Suff verpennt :hae: und hat die Kids dann ne Stunde später von der KiTa abgeholt...


    Dann bin ich in den Urlaub, schriftlich angekündigt... Zum Thema Urlaub wurde aber keine Regelung getroffen!!! Es war so angedacht, das er dann während des Urlaubs die Kids am ersten Feiertag bekommt, da waren sie aber beide krank und lagen den ganzen Tag im Bett...


    Der Urlaub war das einzige, was ich mir hab zu Schulden kommen lassen :anbet Es tut mir leid, das ich uns ne Auszeit gegönnt habe und mir kein Trip auf die Malediven leisten kann :pfeif
    Er hingegen hat sich häufiger nicht dran gehalten und hält sich auch an nichts, was von der Richterin bei Urteilsverkündung gesagt wurde (meine Erziehung unterstützen, auf gesunde Ernährung achten, neue Partnerin nicht beim Umgang dabei...)
    Hab das Urteil jetzt von meiner Anwältin geholt. Es wurde beschlossen, das die Zwangsgeldandrohung für beide Parteien gilt und sobald sich einer von uns nicht dran hält, gibt es ne Strafe von bis zu 5000€ (bin schon etwas erleichtert, das er auch mal mit zur Verantwortung gezogen wird....)


    Falls du noch Fragen hast, frag einfach :welcome

  • Also ich lese hier die ganze Zeit mit...
    Für mich stellt sich die Frage warum du so froh darüber bist den Umgang minimiert lassen hast...und noch froh darüber bist.
    Er soll deine Erziehung unterstützen und die Kinder gesund ernähren?
    Die neue deines Ex darf nicht dabei sein wenn der Umgang stattfindet?
    Warum das alles?
    Das ist gerichtlich angeordnet?


    Ganz ehrlich?
    Ich würde dir auch irgendwas reinwürgen wenn ich der Papa der Kinder wäre!
    Du lässt ihm ja garkeinen Freiraum mehr was seine Kinder angeht.
    Er wollte die Kinder alle zwei Wochen und zwei mal in der woche und du hast es unterbunden per Gericht habe ich das richtig verstanden?
    Ich würde mich nciht wundern!
    Liebe Grüße Mensch


  • Ähm hallo??? Er wollte eine gerichtliche Lösung und die hat er jetzt! An die hat er sich zu halten und das passt ihm nicht... Die Kids sind jedesmal von der Rolle, der Große ist in psychologischer Behandlung, weil er vom KV aus lügen muss, ihm eingeredet wird, das Mama böse ist usw. Das das keine Art und Weise ist, versteht sich von selbst. Und das der Kleine da in nem Zwiespalt ist, ist auch verständlich- wie soll ein Dreijähriger sowas verarbeiten???


    Und das mit der gesunden Ernährung und dem "Erziehungsstil" macht er eh nicht- die Kids werden den halben Tag mit Schoki vollgestopft und kotzen mir Abends die Bude voll :kopf Und alles, was bei mir tabu ist, ist bei ihm erlaubt... Laut seinen Aussagen dürfen Kids auch abends in die Kneipe- ist klar, oder?!


    An gewisse Regeln kann man sich halten, dafür sind wir Eltern!
    Er wollte die Kids nie, hat sich NIE während der gemeinsamen Zeit drum gekümmert und mit einem Schlag soll das anders sein? Never, das ist alles Show. Selbst während dem Umgang ist er immer bei jemandem, der sich um die Kids kümmert, weil er es allein nicht schafft...


    Neenee, das könnt alles etwas besser laufen, dafür bedarf es aber Mutter und Vater, nicht nur einem! Ich lass mir nicht an einem Tag die Woche die Erziehung versauen- der Große weint, weil er irgendwas mir nicht sagen darf, aber es sagen will. :idee Tolle Lösung

  • Weil ich eins wollte und das wusste er- musste Hormone nehmen, er war bei den FA Terminen mit bei... Die Kleine war komplett ungeplant (hab keine Hormone genommen und nur einmal nach der Entbindung...) naja, sie wurde sehr spät festgestellt...Aber ich hab mich trotzdem riesig gefreut, für ihn war es ne finanzielle Belastung und von da an gings bergab- er war jede freie Minute in ner Kneipe. Aber das ist egal, ich bereue keins der beiden, auch wenn die Kleine ungeplant war!

  • ich bin einwenig sprachlos....


    1) wenn ein Gericht ein umgangsrecht gewährt und euch zwangsgeld aufdrückt, dann hat das mit mehr zu tun als was hier geschildert wird
    2) wenn er eure kinder irgendwo parkt und sich während seiner zeit nicht um die kinder kümmert und du es beweisen kannst, wird ihm das umgangsrecht entzogen, und vor allem wenn er trinkt!!!!
    3) mittagsschlaf!!!! also mein kleiner ist 3 und ehrlich, wenn der papa ihn abholt und er seinen mittagsschlaf alle zwei wochen mal nciht macht, ist das nciht schlimm!!!!
    4) es sind eure kinder, nciht deine und hier geht es um eure kinder. wenn dir der umgang nciht gefällt, wenn er seine besuchszeiten nicht einhält, dokumentiere es und geh zum jugendamt oder zu den alleinerziehenden (gibt es sehr fite Fachanwälte) die werden dir helfen.


    es geht nur um die kinder und wenn an ihrem wohl gefährdet ist würde ich meine krallen ausfahren, das was du hier schreibst.... sorry sind halbgeschichten.


    du konntest ncihts sagen und der beschluss wurde ohne die MUTTER gemacht, schwachsinn. gibt es nicht und wird es nicht geben ausser du bist minderjährig dann wissen deine eltern darüber bescheid. das jugendamt und auch ein familienrichter entscheidet doch nciht einfach mal so ohne alle parteien angehört zu haben.

  • Soviel ich weiss, reicht ein "normales" Attest (in dem "nur" steht, dass die Kinder krank sind) nicht aus in so einem Fall-


    In dem Attest muss der Arzt vermerken, dass die Kinder "zu krank sind, um den Vater zu besuchen", oder "zu krank, für z.B. eine Autofahrt über X-Minuten"...
    ansonsten wird es schwierig- warum sollten die Kinder nicht auch beim Vater krank sein dürfen?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hab ich doch und hatte ich auch zu Weihnachten, wo die Kids beim Notdienst waren! Er meinte nur "das kann ja sonstwer geschrieben haben, da steht ja nichtmal ne Diagnose drauf" :wand

    Wenn er Dir nicht glaubt, steht es ihm frei einen Amtsarzt einzuschalten, den muss er natürlich bezahlen!


    Diese Möglichkeit würde ich ihm mitteilen, genauso wie die Möglichkeit, das er gern auf einen Krankenbesuch bei den Kindern vorbeischauen darf, aber nicht mehr. Jeder normal denkende Mensch weiss, dass fiebernde Kinder ins Bett gehören, alles andere ist Quälerei.


    Genau so würde ich das auch seinem Anwalt schreiben, bzw. als Widerspruch an den entsprechenden Staatsanwalt.

  • huhu


    also wenn ich das lese bekomm ich immer mehr den eindruck egal was die KV machen sie haben einen frei fahrten schein.... und das mit der zwangsgedlandrohung ...ist völliger unsinn echt ....das sind alles nur druck mittel...... ganz ehrlich wenn ein richter das auferlegt..... schadet er im nachhinein den kindern .... genau so wie die androhung von zwangshaft ... das ist nicht im interesse des kindes und garnicht zum wohle des kindes.........das sind nur druckmittel es gibt nämlich gesetzestexte die das aussagen............vor allem wenn du finaziell weniger begütet bist ........ dieses darf nur erlegt werden wenn das wohl des kindes gefährdet ist ... da kann man echt nur noch mit dem kopf schütteln.......les dir hier mal in aller ruhe die gesetzes texte durch .......


    ein kind das mit 40 fieber krank ist gehört ins bett wir reden ja hier nicht von 37,5 denn wenn du mit nen fiebernden , hochfiebernden kind raus gehst das ist dann kindeswohl gefärdent .die kids können sich zusätzlich noch mehr holen.... und das hast du ja nicht gemacht und hast ihn ja angeboten das kind zu sehen von daher nix da mit verweigerung .....


    tipp wenn die kinder wieder einmal krank sind und Kv weiter blöd spielt notarzt rufen oder sofort ins kh fahren ..... und dort bitten dir einen kleinen breicht mit zu geben der auch besagt das eine behandlung notwendig war und auch das wenn dann bettruhe angeordet wurde......ja manche richter stehen leider immer auf der falschen seite ..... bzw sehen nur das was sie sehen wollen ...... rede mal mit dem anwalt ..... er muß wissen was man da machen kann und wenn du keine aussagekräftigen antworten bekommst hol dir noch ein 2 rat ein .. du wirst sehen da tun sich welten auf ... ist leider so .........

  • Hi,


    @schoki welche Gesetzestexte meinst du ?


    ...und nach meiner Meinung, kann dies der Richter sehr wohl.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wenn es so ist wie gesagt.


    1. sofort neuer RA
    2. sofort widerspruch gegen den Beschluss bzw. in revision gehen.
    3. Hol Zeugen ran.
    4. Lass es dir richtig attestieren.