Beiträge von holsworth

    Ich war erst beim Jugendamt und beim Anwalt aus genau diesen Gründen, Kind im Kindergarten -lebe in München, muss niemandem sagen wie teuer münchen ist-!!!


    Seid 2009 gibt es eine NEUES Gesetz, sprich eine alleinerziehende wird gleich gesehen wie eine geschiedene Frau, sprich sie hat anspruch bis zur vollendung des 6 lebensjahres zu 100% zuhause zu bleiben und dann bis vollendung 8 lebensjahres teilzeit zu arbeiten und ab dem 12 lebensjahr 1/2 Tags bzw Vollzeit zu arbeiten. sprich müsste der kv bis zu dieser zeit unterhalt zahlen, wenn man dies als grundlage nimmt, kann man den kv bitten -da man ja dies nicht in anspruch nimmt, sich an den kosten zu beteiligen- falls es ein mehraufwand ist, muss er es zu 100% bezahlen. Familienanwältin meinte das man a) wie immer versuchen soll sich ohne Anwalt ung JA zu einigen, sieht aber sehr gut aus das KV zu den vollen kosten vom gericht aufgefordert werden kann. aber es ist wie gesagt ein neues gesetz ......

    Hallo Wuschel, ich finde es gut das du auf vieles achtest und würde der papa meines kindes eine E. in der wanne bekommen würde bei mir die ampel auf rot gehen. leider ist es so auch wenn du alleiniges sorgerecht hast, das der KV umgangsrecht hat (alle 2 Wochen) wenn du das nicht möchtest musst du beweisen das er der kleinen nicht gut tut, das er sie parkt usw. das jugenamt versucht neutral und ohne emotionen zum wohle des kindes zu entscheiden und um dies zu tun braucht es beweise!!!!!


    ich kann mich nur anschließen und dir empfehlen ein sachliches gespräch mti dem kv zu führen, dich dort einzuladen, die freundin kennen zu lernen, die kinder von ihr und wie die häuslichen umstände sind. versuch ihm entgegen zu kommen und wenn das nicht funktioniert ein gespräch übers jungendamt zur vermittlung ...


    ich wünsche dir auf jedenfalll alles gute :-)

    Hi, die Frage ist hier wann du dein Gewerbe angemeldet hast, wann du schwanger wurdest, ob du erziehungsgeld bezogen hast und wann deine elternzeit endet!!!


    sprich wenn du dein gewerbe aufgenommen hast um nicht arbeitslos zu werden und dann schwanger wurdes (unter 5 oder 8 Monaten) kannst du einen Gründungszuschuss beim arbeitsamt beantragen, hier gibt weil du schwanger wurdest, wenn mich nicht alles täuscht, eine sonderreglung. würd ich mal klären


    Ansonsten, kann ich dir nur ans herz legen den weg zu der Alleinerzieh. Beratungsstelle zu gehen, die können dir genau mitteilen wo du unterstützung beantragen kannst oder nicht.


    Ich bin auch selbständig und ja junior im ersten jahr meiner selbständigkeit bekommen und ich hab während der elternzeit unterstützung bekommen wenn ich sie beantragt hätte. mir hat die beratungsstelle sehr geholfen.


    Ich würde an deiner stelle nach lösungen suchen für deine selbständigkeit, aber wie gesagt da kann dir die beratungsstelle der Alleinerziehenden und auch das Arbeitsamt weiter helfen.

    ich bin einwenig sprachlos....


    1) wenn ein Gericht ein umgangsrecht gewährt und euch zwangsgeld aufdrückt, dann hat das mit mehr zu tun als was hier geschildert wird
    2) wenn er eure kinder irgendwo parkt und sich während seiner zeit nicht um die kinder kümmert und du es beweisen kannst, wird ihm das umgangsrecht entzogen, und vor allem wenn er trinkt!!!!
    3) mittagsschlaf!!!! also mein kleiner ist 3 und ehrlich, wenn der papa ihn abholt und er seinen mittagsschlaf alle zwei wochen mal nciht macht, ist das nciht schlimm!!!!
    4) es sind eure kinder, nciht deine und hier geht es um eure kinder. wenn dir der umgang nciht gefällt, wenn er seine besuchszeiten nicht einhält, dokumentiere es und geh zum jugendamt oder zu den alleinerziehenden (gibt es sehr fite Fachanwälte) die werden dir helfen.


    es geht nur um die kinder und wenn an ihrem wohl gefährdet ist würde ich meine krallen ausfahren, das was du hier schreibst.... sorry sind halbgeschichten.


    du konntest ncihts sagen und der beschluss wurde ohne die MUTTER gemacht, schwachsinn. gibt es nicht und wird es nicht geben ausser du bist minderjährig dann wissen deine eltern darüber bescheid. das jugendamt und auch ein familienrichter entscheidet doch nciht einfach mal so ohne alle parteien angehört zu haben.

    Hallo Ihr Lieben, das Rechtssystem stimmt, man muss nur dahinter bleiben. und seine recht einfordern und ich stimme dem zu das du deinen titel gegenüber der Krankenkasse gelten machen kannst. Ruf den Gerichtsvollzieher an und bitte ihn umgehend zu pfänden. Du hast ein Gerichtsurteil! und wenn alle stricke reissen, geh erneut vor gericht.


    Was du durchmachst ist nicht einfach und dies kann "leider" nciht jeder nachvollziehen, denn man müsste so eine situation die gerade durchlebst einfach mal am eigenen leibe erleben, aber manche menschen haben noch nicht einmal das feingefühl. ärgere dich nicht, kopf hoch :-) Du hast rechte und du kannst diese einfordern!!!!!

    Radex wie kannst du soetwas schreiben?????????????


    er ist an der zeugung der kinder genauso beteiligt gewesen, hätte er keine kinder gewollt hätte er sich verhüten sollen. weil sie sich jetzt getrennt hat und auf die kinder aufpasst und noch dazu arbeitet soll sie jetzt am hungertuch nagen und er das tolle leben haben? und das handtuch werfen, hey wenn jeder diese einstellung hätte, bzw. haben ja viel deswegen haben wir ja in deutschland soviele arbeitslose.... ich bekomm eine stink wut wen ich soetwas lese.


    der hat keine grundlage, wenn der richter mitbekommt das es wg des geldes ist das er nciht mehr arbeitet und der grund weil du dort arbeitest.... kann der richter richtig sauer werden. es gibt keinen (gott sei dank) richter der nciht auf das wohl der kinder bedacht ist und auch die finanzielle unterstützung von erziehungsberechtigten. notier dir jeden vorgang soweit zu zurück denken kannst, am besten mit zeugen. aber gegen ein urteil zu dem er nicht mal erschienen ist und jetzt einspruch erhebt mit gründen die an den haaren herbeigezogen sind, bekommt er kein recht sonder muss aufpassen keine zusätzlich strafe zu bekommen.

    Hallo Ihr Lieben, ich habe dieses Thema erst gehabt.... Papa wollte nicht zahlen bzw. dachte es langt auch später noch.


    ich war nicht auf dem Jugendamt sondern bei den Alleinerziehenden! Super und Tolle Beartung für kein Geld! Es ist eine Familienanwältin die dir trocken sagt was für Rechte und Pflichte du hast und welche Rechte und Pflichte der Papa hat.


    1) alles Schriftlich festhalten und am besten einen Zeugen unterschreiben lassen. kein dokument darf älter als 2 Jahre sein, sprich immer aktuallisieren.
    2) Unterhalt, dem Papa sachlich mitteilen welche Pflichten erhalt (Finanziell) du gerne bereit bist dies ohne JA zu regeln, schriftlich festzuhalten und jeder sich an die REgeln zu halten hat.


    3) Falls das nciht funktioniert, Jugendamt!!! Gebühren NEIN absoluter müll. JA will kein Geld von dir, JA schaut nach dem wohl des Kindes und möchte konflikte lösen und hat einfach ein besseres druckmittel.


    ich persönlich glaube ja noch immer daran, das zwei erwachsene Menschen in der Lage sein sollten, zum wohle des kleinen zu handeln (ich weis für manche ein Traum aber ab und zu ist es ja auch gott sei dank so und hoffentlich schneidet sich der eine oder andere eine scheibe davon ab) ich hoffe das keiner von uns ein Kind des Geldeswegen auf die Welt gesetzt hat und ein Kind ist teuer!!!! angefangen von Babynahrung bis hin zu weis gott was und egal wie billig du alles versucht, langt Unterhalt und Kindergeld niergends wohin. Aber wie gesagt die Alleinerziehenden Beratung kann auch da Helfen, was bekommst du wo hilft dir wer usw.