Ich war erst beim Jugendamt und beim Anwalt aus genau diesen Gründen, Kind im Kindergarten -lebe in München, muss niemandem sagen wie teuer münchen ist-!!!
Seid 2009 gibt es eine NEUES Gesetz, sprich eine alleinerziehende wird gleich gesehen wie eine geschiedene Frau, sprich sie hat anspruch bis zur vollendung des 6 lebensjahres zu 100% zuhause zu bleiben und dann bis vollendung 8 lebensjahres teilzeit zu arbeiten und ab dem 12 lebensjahr 1/2 Tags bzw Vollzeit zu arbeiten. sprich müsste der kv bis zu dieser zeit unterhalt zahlen, wenn man dies als grundlage nimmt, kann man den kv bitten -da man ja dies nicht in anspruch nimmt, sich an den kosten zu beteiligen- falls es ein mehraufwand ist, muss er es zu 100% bezahlen. Familienanwältin meinte das man a) wie immer versuchen soll sich ohne Anwalt ung JA zu einigen, sieht aber sehr gut aus das KV zu den vollen kosten vom gericht aufgefordert werden kann. aber es ist wie gesagt ein neues gesetz ......