Wer soll das bezahlen???

  • Ich könnte echt :kotz !


    habe kürzlich ein Schreiben von meiner Krankenversicherung bekommen, ich solle Zuzahlungen für meinen Krankenhausaufenthalt leisten in Höhe von 190,00€ :wand ! Daraufhin habe ich dort angerufen und gefragt wie die sich das wohl vorstellen...ich kann ja kein Geld sch... :frag...also sollte ich einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen stellen..ich schickte also sämliche Unterlagen dort hin und meine Belastungsgrenze wurde ausgerechnet...heute das Schreiben...ihre Belastungsgrenze liegt bei 173,78€ :ohnmacht: ...Hallo? Wollen die mich vera.... :nawarte: ! Auch das kann ich nicht bezahlen...was denken die eigentlich :hae: ?


    Was soll ich denn jetzt machen?


    LG

  • Aber du meinst nicht den Krankenhausaufenthalt zum Anlass der Geburt oder? Denn der kostet in der Regel nix....wär mir jedenfalls neu :idee

  • Hey


    ich schickte also sämliche Unterlagen dort hin und meine Belastungsgrenze wurde ausgerechnet...heute das Schreiben...ihre Belastungsgrenze liegt bei 173,78€ ...Hallo? Wollen die mich vera.... ! Auch das kann ich nicht bezahlen...was denken die eigentlich


    Warum gleich so gereizt?!
    Fakt is die Grundlage ist so, u hast du entsprechendes Einkommen, dann kommt da eben die Summe bei heraus.
    Das müssen alle zahlen, die einen mehr die anderen weniger..


    Was soll ich denn jetzt machen?


    Zahlen, was anderes bleibt dir nicht übrig, höchstens der KK vorschlagen das du das in Raten zahlst, sollte möglich sein.



    Bei 190 € müßten das ja 19 Tage gewesen sein, evtl etwas lang für einen KK-Aufenthalt bei Geburt.


    Gruß
    Jens

  • Hi Lilla


    Du kannst mal schauen, welche anderen Kosten du noch hattest - die Belastungsgrenze von 173.78 € gilt ja dann für das ganze Jahr - also auch für die Praxis und Rezeptgebühren...

  • Hallo Lilla,


    man kann bei der Krankenkasse einen Freistellungsantrag stellen,
    wenn man für Medikamente, Praxisgebühren etc. einen bestimmten
    Jahresbeitrag gezahlt hat. Dieser Beitrag ist einkommensabhängig.
    Möglicherweise hast Du den Betrag schon erreicht.


    Wenn das so ist, erhälst Du eine Bescheinigung, dass Du ab jetzt
    von der Zuzahlung befreit bist und Du erhältst überzahlte Beträge
    zurück.


    Allerdings musst Du alles mit Quittungen belegen.


    Also -> ganz eilig zur Krankenkasse mit allen Belägen ;)


    Ciao


    Der Kater :brille

  • Also -> ganz eilig zur Krankenkasse mit allen Belägen ;)


    Nee, du, die putz mal lieber vorher ordentlich weg...aber die BelEge nimm mit. :lach


    Sorry, miez, konnte es mir nicht verkneifen, der war zu gut! :lgh

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • @ Jens



    Warum ich so gereizt bin kann ich dir sagen...ich lebe von Hartz IV und weiß nicht woher ich die Kohle nehmen soll...jetzt bleibt mir nur übrig in Raten zu zahlen...trotzdem ist es ein unding...


    Bei 190 € müßten das ja 19 Tage gewesen sein, evtl etwas lang für einen KK-Aufenthalt bei Geburt.


    Der Krankenhausaufenthalt war nicht zur Geburt, sondern schon vorher wegen vorzeitigen Wehen...


    LG

  • Bei Hartz4, so eine hohe Grenze?


    Aber als ich noch ALG2 bezogen hatte, war meine Grenze bei 60 €. Ich könnte mir wirklich vorstellen, dass da ein Fehler vorliegt. Da solltest du nachhaken.

    Denk an die Lösung, nicht an das Problem.


    aus "Schwert der Wahrheit" von Terry Goodkind

  • Hallo Lilla,


    bei Hartz4 liegt die Zuzahlungsgrenze beim Minimum und das wären 80,-- Euro.
    War jedenfalls bei mir so.


    Mir hat man während der Kur aufgrund der Diabeteserkrankung meiner Tochter das Essensgeld beim Hartz4 gestrichen und ich musste die 80,-- Euro zahlen.
    Ich war genauso stinkig wie Du. :amok:
    Hab das dann bei der KK abgestottert, das ging problemlos, probiers einfach.


    Viel Erfolg,


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • ok, es können auch bei mir 80 gewesen sein. Aber die Fahrt zur Kur wurde von den 80 schon mal abgezogen. Und dann noch Praxisgebühren, die ich in dem Jahr schon bezahlt hatte. DA blieben dann noch 50 €, den ich für den Kuraufenthalt zahlen musste übrig. Wenn man bedenkt, dass ich eigentlich pro Tag hätte 10 € zuzahlen müssen, also 210€, da klingen 50 € doch viel angenehmer.


    Auch mir haben die vo der Arge Geld gestrichen, weil ich ja in der Kurklinik versorgt war.

    Denk an die Lösung, nicht an das Problem.


    aus "Schwert der Wahrheit" von Terry Goodkind

  • Kann es vielleicht sein, dass meine Grenze so hoch ist, weil ich noch bis April gearbeitet habe? Das wäre aber trotzdem eine ganz schöne Härte, weil jetzt soll ich bezahlen für 2008 und jetzt beziehe ich ALG2!? :hae::kotz

  • Hey


    Wenn du ALG2 beziehst ist das was anderes da liegt die Belastungsgrenze bei 80 und ein paar kaputten Cent und bei chronisch Kranken bei 40 € und ein par kaputten Cent..
    Diese Grenze gilt aber jetzt u nicht fürs letzte Jahr!


    Aber:

    Kann es vielleicht sein, dass meine Grenze so hoch ist, weil ich noch bis April gearbeitet habe? Das wäre aber trotzdem eine ganz schöne Härte, weil jetzt soll ich bezahlen für 2008 und jetzt beziehe ich ALG2!?


    ..gilt da eine etwas andere Grenze ..
    Das das nun kosten aus dem letzten Jahr sind, hat das jetzt nichts damit zu tun das du JETZT ALG2 beziehst..
    Das hast du auch vorher gewußt, u i.d.R. muß man bei einem KK Aufenthalt heute schon oft das Geld dort schon abdrücken.


    Gruß
    Jens