Angst vor heute Nachmittag!!!

  • Hallo an alle,


    nun bin ich mit meiner Kleinen seit Samstag aus der Wohnung, jedoch müssen wir heute wieder zurück da ich keine Möglichkeit mehr sehe woanders unter zukommen. Ich möchte ihn aber eigentlich nicht sehen! Es tut so weh und ich ertrage es eigentlich gerade nicht in seiner Gegenwart. Also möchte ich schnellstmöglich eine Wohnung finden um Ruhe für mich und meinen Engel zu finden.


    Heute habe ich mich schon mal ein wenig erkundigt und mit Schrecken und grosser Sorge festgestellt, dass ich nun gezwungen bin einen HartzIV Antrag zu stellen. Die Dame vom Amt hat mir mitgeteilt, dass sie die Miete für die Wohnung erst übernehmen, wenn der Mietvertrag vorliegt. Jedoch welcher Vermieter gibt mir eine Wohnung ohne Sicherheit über den Erhalt der Mietkosten? Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz. Wie funktioniert das denn bitte???? Noch dazu kann ich den Antrag angeblich erst stellen, wenn ich aus der Wonung ausgezogen wäre, da ja ansonsten mein Ex-Partner noch für uns einstehen müsse. Ja, aber wohin bitte ohne neuen Mietvertrag und der dazugehörigen Wohnung???? Nochdazu teilte ich der guten Dame mit, das wir in keiner eheähnlichen Beziehung mehr leben, worauf sie meinte, dass das wohl jeder einfach so behaupten könne. Da stimmt doch was nicht!?!? Ich werde morgen nochmal dort hin und mich bei jemandem anderen erkundigen... das kann doch alles nicht so stimmen??? Hat jemand von Euch mit soetwas Erfahrung und kann mir sagen, wie man da am besten anfängt um das alles zu handhaben???


    Es ist wirklich zum :flenn aber ich muss mich für meine Kleine auf der Reihe haben, jedoch ist das momentan wirklich sehr schwer!!!


    Danke schon mal für Eure Hilfe und liebe Grüsse :thanks:


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    "Gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,


    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,


    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden."

    Einmal editiert, zuletzt von Xenia2121 ()

  • Ich kenn mich da leider überhaupt nicht aus ... aber irgendwie liest sich das wie der normale Behördenwahnsinn!


    Hoffentlich findests du einen verständnisvollen Vermieter. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, dass ein Familienmitglied oder eine beste Freundin eine Bürgschaft für einen begrenzenten Zeitraum übernimmt oder z. B. eine Bankbürgschaft, damit die Mietzahlung gesichert ist?!


    Ich drück Dir die Daumen!


    Liebe Grüße, XXLMami

    Liebe ist die stärkste Macht der Welt, und doch ist sie die demütigste, die man sich vorstellen kann


    Mahatma Gandhi

  • hallole,


    ruf mal gleich beim Jugendamt an, bzw. gehe besser dort vorbei - Du brauchst von dort auch ggf. Unterlagen für neue Vermieter.


    Es ist ja kein Zustand, da wieder zum KV zurück zu müssen - marschier am besten gleich dorthin und frag, was zu tun ist. Wenns um Kind geht, geht das sehr flott und professionell, ggf. haben die sogar was für den Übergang für Euch Beide.


    Kopf hoch, das wird!


    LG Cobra

  • Hallo Xenia


    Also bei mir lief das mit Hartz IV etwas anders. Ich habe den Antrag schon gestellt während ich mit meinem Ex zusammen gewohnt habe, aber halt mit dem Satz das ich halt erst ab da beantrage wo ich ausziehe. Die Dame von Amt hat mir dann nachdem sie mir gesagt hat das ich trotz meiner Teilzeitbeschäftigung Anspruch auf Hartz IV habe, und wenn ich Probleme bei einem in Frage kommenden Vermieter hätte, das sie mir ein Schreiben aufstellen kann, dass die Miete Anteilig übernommen wird. Ich meine du musst dir ja dann eh vom Vermieter eine Bescheinigung aussfüllen lassen, diese beim Amt vorlegen und die sagen dir dann ob die die Wohnung genehmigen oder nicht. Man muss ja innerhalb eines gewissen Kostenrahmens bleiben. Wenn nicht dann kann es dir nämlich passieren das die sagen du musst wieder umziehen. Also geh wirklich noch mal zu einem anderen Berater, weil so wie es dir geschildert wurde kann es ja irgendwie nicht gehen.


    Wünsche dir ganz viel Glück


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Gibt es vielleicht die Möglichkeit, dass dein Ex auszieht und nicht du?


    Ist die Unterhaltsfrage schon geklärt? Vielleicht nützt dir beim Mieten einer Wohnung eine schriftliche Zusicherung deines Ex bezgl. Unterhalt etwas.


    Warst du schon bei einem Anwalt (Familienrecht)?


    Wichtig: eigenes Konto, Finanzen trennen!


    Es gibt auch Trennungsberatungen bei allen möglichen Institutionen, die können dir auch weiterhelfen.


    Ich fänds wichtig, schnellstmöglich die Unterhaltsfrage zu klären. In Sachen Kindesunterhalt berät das Jugendamt, in Sachen Betreuungs- und Ehegattenunterhalt nicht, dafür brauchst du nen Anwalt. Wenn du kein Geld hast, bekommst du einen Beratungsschein für den Anwalt, dieser stellt dann einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe, der in der Regel auch durchgeht. Was du dann bzgl. Scheidung selbst zahlen musst sind die Dinge, die nicht direkt mit der Scheidung zu tun haben (Hausratsaufteilung, Unterhaltsberechnung, so wars jedenfalls bei mir). Die Anwälte handhaben das sehr unterschiedlich, wann sie in welcher Form ihr Geld bekommen wollen, es gibt auch welche, die lassen sich nicht gerne auf Prozesskostenbeihilfe ein, weil sie dann erst nach der Scheidung ihr Geld bekommen, andere tun das gerne, weil sie dann sicher sind, überhaupt ihr Geld zu kriegen............ Das kannst du vorher schon telefonisch abklären.


    Wenn du eine Wohnung gefunden hast bzw. wohnen bleiben kannst, bei der Kindergeldkasse anrufen und erfragen, wer als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Bist du es nicht, ab zum Einwohnermeldeamt dir ne Meldebestätigung deiner Kids in deinem Haushalt geben lassen und bei der Kindergeldkasse den Antrag stellen. Dann läuft die Zahlung auf dein Konto problemlos.


    Das ist erstmal alles, was mir so spontan einfällt.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • ... für Eure lieben Tips.


    Ich habe morgen eine Termin bei der ARGE und werde dort nochmal mit jemand anderem reden, um diese Situation in den Griff zu bekommen.


    Und ich werde den ALG II Antrag jetzt einfach mal stellen, nachdem ich mir schon das gleiche gedacht habe, was Emmchen geschrieben hat. Ich denke die Dame die ich bisher hatte, hat nicht viel Ahnung oder was auch immer... Auf alle Fälle kann das so nicht stimmen!!!
    Emmchen


    wie hast Du das sonst alles geregelt? Hast Du noch Tipps für mich :-)
    @varicia


    Wir sind nicht verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht...zum Glück, sonst hätte ich jetzt noch mehr Stress.


    leider ist es nicht möglich, dass er auszieht, da ich bei ihm eingeszogen bin. So doof wie ich war!!! Noch dazu steht nur er im Mietvertrag bzw kann ist die Wohnung für mich und meine Tochter laut Amt zu gross/teuer. Unterhalt muss er für unsere Tochter bezahlen, dass ist klar und für mich nicht wirklich viel, da wir nicht verheirtatet sind. Er muss für mich die Differenz zwischen HartzIV und dem was ich vor der Schwangerschaft... verdient habe zahlen. Jedoch war ich damals auf einer Schule wegen zweitem Bildungweg und habe somit nur Bafög bekommen. Da bleibt eigentlich nix an Differnenz :kotz


    XXLMami


    die Idee mit der Bürgschaft ist wirklich gut!! Wenn es anders nicht geht, werde ich das so versuchen zu regeln.


    @Cobra


    Danke...habe mit dem Jugendamt gerade telefoniert, aber die Dame konnte mir erstmal nur eine Termin in ein paar Tagen geben. Dazu muss ich auch einige Unterlagen von KV mitbringen.


    Nun muss ich wohl wieder zurück zum KV in die Wohnung aber ich hoffe nicht für lange... :flenn


    Drückt mir die Daumen und über Tipps und Ratschläge bin ich immer offen und dankbar... :thanks:


    Liebe Grüsse
    Xenia

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    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden."

  • ...
    nun bin ich seit gestern wieder in der Wohnung des KV und wir hatten heute ein klärendes Gespräch bezüglich des Unterhaltes...
    Trotzdem habe ich so eine Wut und bin menschlich so sehr enttäuscht!!!
    Fühl mich so hintergangen und er hat mir nur ins Gesicht gelogen!!!
    Von wegen Liebe... Lüge...alles einfach nur Lügen! Ich hätte von Anfang an auf meine innere Stimme hören sollen :wand ! Aber nein, ich musste mich überreden lassen und hab seinen Worten geglaubt! Schwätzer... :angry !!!
    Nun gut, Dampf abgelassen, ein wenig zumindest, jetzt kommen erstmal die Tränen :flenn
    Aber es hilft ja alles nichts, ich muss mit ihm klar kommen für mein Kind. Dafür muss ich all meine Emotionen unterbinden, aber es ist wirklich schwer und sehr kompliziert. Obwohl ich denke, dass es auch an der momentanen Wohnsituation liegt. Ich fühle mich hier so unwohl und fehl am Platz :flenn bräuchte Abstand und Ruhe um auch innerlich ruhig zu werden...naja...


    Zu was anderem und dem eigentlich wichtigen:


    Die Dame vom JA hat so einiges berichtigt,was mir die ARGE erzählt hat!
    :thanks: Cobra nochmal für den Tip mich beim JA zu erkundigen!!!!!


    Sie sagte mir, dass der KV für mich auch Unterhalt zahlen müsse auch wenn wir nicht verheiratet sind und dieser wird anhand seines Einkommens ausgerechnet. Somit bedeutet das wahrscheinlich, dass ich kein HartzIV beantragen muss, ausser sein Einkommen ist so niedrig, was ich nicht hoffe und denke, da er selbständig ist...


    Nun ist meine Frage, wo lasse ich den Unterhaltsanspruch ermitteln???
    Die Unterlagen dafür hab ich schon. Nur wohin damit?
    Ich denke beim Anwalt wäre das gut, jedoch kostet der etwas.
    Macht das JA solche Berechnungen auch und was genau bedeutet der Ausdruck "Unterhaltstitel"???


    Ist alles noch Neuland für mich und ich hoffe mich in diesem Wahnsinnsdschungel bald besser zurecht zu finden!


    Danke und bis bald


    Xenia

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  • Hallo,


    Unterhalt von ihm musst du einklagen, das kann ewig dauern und wenn er selbständig ist, ist das noch komplizierter. Stell auf jeden Fall den Harz4 Antrag. Ich meine die Arge muss sich dann auch darum kümmern das Geld von ihm wieder zu holen.

  • Hallole Xenia,


    mit einem Unterhaltstitel ist der dort "titullierte" ermittelte Betrag im Ernstfall vollstreckbar.


    D.h., wenn Meister nicht wie vereinbart zahlt, kommt man so sehr schnell an sein Geld (und er wirds flott und ggf. gewaltsam los). Du kannst für Dich vor Gericht einen solchen Titel erstreiten, das JA sorgt dafür, dass gleiches bzgl. des Kindes erwirkt wird (lass JA sich drum kümmern)


    Wie gesagt, JA kümmert sich aktiv um die Ansprüche bzgl. des Kindes; Unterhalt für Dich ist dagegen "Privatvergnügen", frag einfach Jugendamt oder ARGE, wo man einen Beratungsschein herbekommt, damit Du diese Ansprüche mit anwaltlicher Vertretung anmdelden und durchsetzen kannst. Ohne Einkommen steht Dir das zu. Das heisst Prozesskostenhilfe. Dabei darauf achten, dass der Anwalt seinen Sitz am Ort des zuständigen Familiengerichts (Amtsgerichts) hat.


    Lovrels Hinweis bzgl. ARGE beachten ....


    Ansonsten helfen auch Wohlfahrtsorganisationen (Caritas u.a.) mit Rat und Unterstätzung in dieser Wildnis von Paragraphen und Verordnungen.


    Lass Dich nich kirre machen - fragen kostet nichts, es gibt viele Hilfeangebote.


    LG Cobra