Alg II beantragen oder nicht

  • Hallo meine Lieben,


    ich stehe gerade vor der Frage, ob ich Alg II beantragen soll, oder nicht!
    Seit dem 1. November ist mein befristeter Arbeitsvertrag abgelaufen und seit dem 04.09.2008 ist mein Baby auf der Welt!
    Unterhaltsvorschuss von 125 Euro + Kindergeld 154 Euro bekomme ich bereits. Das Elterngeld wird noch berechnet. Nach meinen Rechnungen sind es ca. 600,- €! Wir wohnen in einer Wohnung von meinen Eltern kostenlos!


    Würde ich da noch Arbeitslosengeld bekommen? Kennt sich da jemand gut aus damit? Habe nicht die Zeit, mich darüber zu informieren!

  • ich würds probieren. mach nen termin beim zuständigen job center und informier dich. ggf. kannst du da auch sofort den antrag stellen.
    also.. abzüglich miete habe ich etwas mehr zur verfügung.


    probieren geht über studieren.


    mehr wie ne ablehnung kannst du nicht bekommen

  • alg2+kindergeld+elterngeld+unterhalt+minijob
    "ich habe mehr zur verfügung" ist vielleicht falsch ausgedrückt.. (wird man ja gleich an pranger gestellt). uns geht es nicht schlecht, wir leiden keinen hunger. aber super gut gehts uns natürlich nicht

  • Also ich denke mal da du in einer kostenlosen Wohnung wohnst wirst du wahrscheinlich nicht mehr gross etwas bekommen. Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. Aber versuchen auf jeden Fall, weil ich meine so gesehen 50 Euro in der heutigen Zeit haben oder nicht haben, da kann man schon mal einen ganzen Monat Pampers mit abdecken.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Ach so, hatte bisher nach der Rechnung auch nicht mehr. Aber Job, UVG und Kindergeld. Finde man sollte - soweit irgend möglich - immer ohne die ARGE auskomen!! Für den persönlichebn Stolz und die eigene Freiheit bzw. Unabhängigkeit....

  • Ach so, hatte bisher nach der Rechnung auch nicht mehr. Aber Job, UVG und Kindergeld. Finde man sollte - soweit irgend möglich - immer ohne die ARGE auskomen!! Für den persönlichebn Stolz und die eigene Freiheit bzw. Unabhängigkeit....


    wenn man es sich leisten kann sicher... aber vom stolz wird man leider nicht satt ;(
    allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass wenn Hanny mietfrei wohnt, es noch Zuzahlung vom Staat großartig gibt. Aber ich würd einfach mal den Antrag stellen und dann weiterschaun.


    LG Melanie

    Die meisten Menschen sind unglücklich, weil sie, wenn sie glücklich sind, noch glücklicher werden wollen (Ingrid Bergmann).
    Das Schwierigste am Leben ist, Herz und Kopf dazu zu bringen, zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie nicht mal auf freundschaftlicher Basis.

  • ich denke das du auf jedenfall noch einen restanspruch in höhe von 100 euro ca. haben wirst. denn vom elterngeld sind 300 euro anrechnungsfrei, kindergeld, überschüssiger elterngeldanteil und unterhalt werden vollständig als einkommen abgezogen:


    351 euro regelsatz erwachsener singel


    211 euro regelsatz kind


    126 euro alleinerziehendenzuschlag baby


    = 688 euro bedarf


    heißt du solltest auf jedenfall einen antrag stellen und gucken was bei noch rum kommt. ist nur mal grob überschlagen.

  • Also ich muss auch sagen mit meinem Stolz kriege ich mein Kind nicht satt. Und da ich im Moment nur Teilzeit arbeite kriege ich auch Hartz IV dazu. Ich bin zwar bemüht das ich eine Stelle kriege mit der ich mehr verdiene, die Arbeitszeiten in den Rahmen der Kinderbetreuung passen und ich kein Hartz IV mehr brauche, aber ist im Moment nicht wirklich einfach.


    (gehört zwar nicht hier her aber Schmetterli sehr schicker, schöner Bauch :love da denkt man fast wehmütig wieder an die Schwangerschaft zurück :schwanger )


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • ich kann und muss schmetterli und emmchen nur rechtgeben.. vom stolz wird man nicht satt und hat nichts zum anziehen im schrank. mein kleiner ist erst 1 jahr alt und ich möchte ihn einfach noch nicht in eine krippe geben.
    aber das sollte hier in hannys thread nicht zur debatte stehen, denn das ist OT

  • vielleicht ist es auch sinnvoll wegen der krankenversicherung. ich weiß ja nicht, wie du momentan versichert bist, aber wenn du das von dem geld zahlen müsstest, das du aufgeführt hast, dann wäre nicht mehr allzu viel übrig.

  • ich meinte die threaderöffnerin, also hanny ;)


    edith sagt, dass ich da mehr gedacht als geschrieben habe...


    also, nochmal zum verstehen: hanny soll alleine schon wg. der krankenversicherung alg2 beantragen, da sie möglicherweise sonst als freiwillig versicherte die kv-beiträge von ihren achthundertnochwas zahlen müsste. aber ich weiß natürlich nicht, wie ihre situation bzgl. krankenversicherung ist. wollte das nur zu bedenken geben.

  • hmm.. ich weiß die altersgrenze nicht mehr genau, aber könnte sie nicht noch über die fam-versicherung ihrer eltern mitversichert sein?


    freiwillige versicherung.. autsch, die schlägt in den geldbeutel.. ich kann ein lied davon singen..

  • wenn sie bereits berufstätig war, glaube ich nicht, dass sie noch über ihre eltern mitversichert sein kann. dann müsste ja der enkel bzw. ihr kind auch noch bei den großeltern mitversichert sein. kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass das gehen könnte... soweit ich weiß, ist sie während des mutterschutzes noch bei ihrer firma versichert, aber danach dann wahrscheinlich nicht mehr.


    edith möchte noch anmerken, dass ich eben nochmal den eröffnungsbeitrag gelesen habe. TS war in einem befristeten arbeitsverhältnis bis 31.10. oder 1.11.08. von daher denke ich, dass jetzt gar kein oder nur freiwilliger kv-schutz besteht. und deswegen wiederum würde ich an ihrer stelle schon alg2 beantragen.

  • So, nun war ich beim Arbeitsamt und wurde ersteinmal von einer Stelle zur nächsten geschickt! Bin nun etwas schlauer geworden! Da ich in den letzten 3 Jahren berufstätig war, habe ich nun Anspruch auf Alg I, was für mich bedeuten würde, dass ich deutlich mehr erhalten könnte, als bei Alg II. Allerdings sollte ich in der Lage sein, 15h die Woche arbeiten zu gehen!


    Hatte jemand von euch eine ähnliche Möglichkeit nach dem Ablauf des befristeten Vertrags und hat diese auch genutzt?
    Die Frage ist, ob es mit einem so kleinen Baby vereinbar ist! Bekommt man da sofort einen Jobangebot oder dauert das seine Zeit?
    Mich würde einfach interessieren, welche Vorteile ich durch Alg I habe.


    Wird dabei das Elterngeld ebenfalls berücksichtigt und abgezogen?
    Hätte ich auch noch 3 Monate nach Einnahmen von Alg II einen Anspruch auf Alg I?
    Ich möchte schon so schnell wie möglich wieder arbeiten gehen, aber das erste halbe Jahr möchte ich noch mit meinem Baby genießen und es auch voll stillen, solange die Milch ausreicht!


    Würde mich über ein paar Erfahrungen und Tipps freuen!


    Sitze nun mit 2 Anträgen und weiß nicht wirklich, ob ich Alg I beantragen soll!
    Hat es jemand direkt nach der Geburt gemacht?

  • Hallo Hanny,


    der Vorteil von ALG I ist der, dass es sich dabei um eine Versicherungsleistung handelt - Du hast ja eingezahlt in die Arbeitlosenkasse - und Dir davon nichts abgezogen wird, kein Kindergeld, kein Unterhalt, das bekommst Du in Höhe von einem bestimmten Prozentsatz Deines letzten Arbeitslohns (67%?). Das steht Dir ein Jahr zu, danach kommt ALG II, dann wird angerechnet.


    Musst Dir halt überlgen, ob Du eventuell arbeiten könntest - vielleicht von zuhause aus?


    Grüße
    sonnenaufgang

  • wenn ich es richtig verstanden habe, dann musst du einfach bereit sein, bei ALG1 15 std/woche zu arbeiten. ich nehme mal an, du bekommst es auch dann, wenn du nicht sofort einen 15-std.-job findest, sondern vielleicht erst ein paar monate später... vielleicht wäre dann ALG1 besser, kenne mich aber nicht 100 % aus...


    vielleicht kannst du dich noch bei einer unabhängigen stelle erkundigen wie caritas o.ä. - die haben da bestimmt kompetente mitarbeiter...