Beiträge von Schmetterli

    Naja ich gehe mal davon aus, würde er Tochter nehmen, während Sohn krank ist, dass das im weitesten Sinne schon Kindeswohlgefährdung ist... denn gut gehts ihr dann nach dem Wochenende ja nicht mehr, steckt sie sich an. Ich ärger mich halt über die Art und Weise des KV... statt mich zu bitten und anständig zu fragen fordert er .... und kommt dann noch mit dem Argument "ich kann ja nix dafür". Super, kann ich ja auch nicht. Ich versuche ihm entgegen zu kommen wo ich kann, und bringe in allen möglichen Situationen mein Verständnis auf. Im Interesse meiner Tochter. Aber er knallt mir dann an den Kopf "es ist mein Recht einen Ersatztermin zu haben. So wie du recht auf Unterhalt hast"... grml... der Unterhalt ist ja für seine Tochter und wohl nicht für mich... da könnte ich die Wand hoch gehen, tut mir leid ....


    edit: es liegt mir fern, einen Anwalt oder gar ein Gericht aufzusuchen. Sowas sollte so zu regeln sein... aber beide Seiten müssen da zu und abgeben. Und nicht eine Seite fordert, und die andere gibt. Der TON macht, wie es so schön heißt, die MUSIK.

    Das weiß ich selbst. Mich hat rein die Rechtslage interessiert, weil ich mir prinzipiell meine Freizeit nicht verplanen lassen möchte. Es ist ein Unterschied, ob man mich um etwas anständig bittet, oder ob man etwas fordert. Aus diesem Grund hat mich die Rechtslage interessiert ;) edit sagt: Im Übrigen bin ich berufstätig und Tochterkind im Vollzeitkindergarten... somit ist da nicht so viel mit Freizeit... außer eben jedes 2. Wochenende... nur so am Rande :)

    Hallo zusammen,


    ich versuche mich kurz zu fassen:


    KV schreibt mich an er möchte einen Ersatztermin für ausgefallenen Umgang. Sein Sohn aus 2. Beziehung war ansteckend erkrankt und KV hat mir für unsere gemeinsame Tochter den Termin abgesagt. Auch mein Angebot, am folgenden Tag für ein paar Stunden was mit gemeinsamer Tochter zu unternehmen schlug er aus, weil er bei seiner Lebensgefährtin und erkranktem Sohn bleiben wollte. Soweit, so gut.


    Jetzt kommt er und wirft mir an den Kopf, er habe ein Recht auf Ersatztermin, er könne nichts für die Erkrankung seines Sohnes. Somit soll ich jetzt auf meinen Umgang quasi verzichten, weil sein 2. Kind erkrankt ist, und ihm einen meiner Tage quasi zur Verfügung stellen. Mal abgesehen davon, kann für die Erkrankung niemand was. Nun frage ich mich prinzipiell, wie da eigentlich die Rechtslage ist? Tochter lebt übrigens bei mir, sein Sohn logischerweise in seinem Haushalt zusammen mit Lebensgefährtin.


    Sage ich ihm ab, weil gemeinsame Tochter erkrankt ist und ich sie zu Hause lasse, hat er Recht auf Ersatztermin. Umgekehrt auch?


    Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen!


    LG Schmetterli

    hm,... schade, was einschläferndes hätte mir jetzt gut gefallen... doofer vollmond... ich kann nicht schlafen.


    ich denk morgen früh aber beim kaffeetrinken an euch, während ich mit meiner maus im bett kuschel :)


    ich bringe croissants vorbei wenn wir es aus dem bett geschafft haben, und vielleicht noch ein paar brötchen...


    so long!

    Diana du kannst ihm garnicht verbieten, wenn er sie mal mitnimmt, wer da dabei ist. es sei denn.... kindeswohlgefährdung.


    mein ex-mann hatte gehofft das ich das kind in der schwangerschaft verliere... seine eltern ebenso. wenn du die jetzt zusammen mit dem kind siehst.... :kotz hoch zehn!
    meinste seine sch.... ist nicht dabei? die war der grund warum die ehe kaputt ging, ich heute AE bin.... das interessiert das JA nicht und kein gericht der welt. persönliche probleme zw. dir und ex haben nix mit der vater-kind-beziehung zu tun. so bitter und hart wie das ist.


    ich kann 100% nachempfinden wie es dir geht... aber du musst schlucken und zähne zusammen beißen.... da hilft alles nix. und es fragt keiner ob dir das passt.


    aber lass den umgang erstmal sachte anbahnen, damit eine beziehung zw. vater und kind aufgebaut werden kann.


    viell. machts auch sinn, das JA da zu involvieren, damit ihr besser zurecht kommt miteinander. denn es muss ja irgendwie klappen, wenn er interesse an seinem kind hat.

    Also "brauchen" tu ich meinen Freund nicht.... dann wäre ich quasi ja auch ihn angewiesen, was für mich ein Abhängigkeitsverhältnis darstellen würde. Was ich nieeeeeee wieder möchte.


    Aber wie du so schön schon gesagt hast: Ich möchte ihn bei mir haben. Klar isses schön, wenn er spült und nicht ich. Aber alles was er macht, kann ich auch allein. Auch TV kucken. Aber zu 2. isses einfach viel schöner.
    Man muss sich nicht "brauchen" und sich zu lieben... im Sinne von "kannst du mir mal... weil ich kann das nicht".


    Wobei: Mein Freund will auch ein bisschen gebraucht werden. Ich sags ihm zwar nicht aber gebe ihm das Gefühl, dass er mein Leben bunter und schöner macht. Ab und zu ein Lob wenn er gut gekocht, gespült oder Holz hochgeholt hat... und schon gehts seinem Selbstbewusstsein besser und ich hatte für diesen Tag ne gute Tat :)

    Kannst du gerne machen ...Ich würde einfach auf dein Bauchgefühl hören, aber passieren kann dir garnix.


    Mir wurde nur vom Gericht gesagt, dass ich zusehen solle, wenn er kommt, dass wir uns nicht zoffen, da die spannungen sich aufs kind ganz arg übertragen (ist auch echt so) und dass keine 3. person da zu sein habe, besuch könne ich wann anders ja haben. daran hab ich mich gehalten und er ist brav ein ganzes jahr lang zu mir gedackelt gekommen ;-)

    Kann ich gut verstehen....


    Es ist leicht zu sagen, dass man versuchen soll, in den Menschen das Gute zu sehen. Dass nicht alle böse sind und dir weh tun möchten. Aber wie kann ich dir etwas raten, an das ich selbst nicht wirklich glaube?
    Wobei ich sagen muss, einen Freund zu haben der nicht nur an "das Eine" denkt... und doch ist mir manchmal schon ein :knuddel zu viel....


    :troest Mir hat eine Therapeutin mal gesagt: "Wie soll Sie denn jemand lieben, wenn sie sich selbst überhaupt nicht gern haben? Sich ständig in den Hintern treten und schlecht dafür machen, was sie alles nicht schaffen? Sie würden Lob nicht annehmen, wenn es Sie auf der Straße anspringt, weil Sie sich selbst total überfordern." Womit sie recht hatte.


    Ich weiß ja nicht, ob das bei dir auch so ist... aber viell. isses ein kleiner Denkanstoß.


    LG Schmetterli

    :knuddel Fühl dich mal doll gedrückt....


    Das kann nur jemand nachvollziehen, der in zumindest ganz ähnlichen Schuhen steckt wie du... die Reaktion von deinem Freund war ... naja.


    Ich wünsch dir ganz doll viel Kraft, lass dir helfen... auch wenn das n kleiner Kraftakt wieder ist, aber der bringt dich auch wieder weiter. Und: platt sein ist keine Schande! Aber dafür gibts ja nunmal verschiedene Stellen die dir helfen, ist keine Schande, danach zu fragen.


    Alles Liebe und Gute!


    Schmetterli

    Huhu.


    Ich kann dir gerne mal schildern wie das bei uns so gelaufen ist.


    Er war mit mir vor Gericht, da er sie auch mitnehmen wollte mit 4 Monaten. Zu diesem Zeitpunkt habe ich aber noch gestillt, und da sie noch recht klein war, hat das Gericht gesagt, er solle zu mir kommen mit dem Ziel allerdings, dass er sie irgendwann, wenn sich beide kennengelernt haben, dass er sie mitnehmen könne (verselbständigung des Umgangs nennt man das glaub). Meine tochter hat recht lange gebraucht, bis sie was mit ihm anfangen konnte ohne dass sie permanent an mir geklebt hat und geweint hat.


    Ich habe ihm anfangs geholfen, umziehen, wickeln, etc... als ich abgestillt habe hat er sie mal gefüttert, obstgläschen oder ähnliches. Später kam spazieren gehen für 20 min hinzu, mittlerweile ist sie samstags 3,5 Std. aus dem Haus, bei ihm oder mit ihm unterwegs. Solange ihr das gemeinsame Sorgerecht hat wirds schwer, zu sagen "du nimmst sie nicht zu dir weil ich die freundin von dir nicht leiden kann" oder sowas. Das interessiert das JA nicht, und auch kein Gericht. Solange keine schwerwiegenden triftigen Gründe vorliegen (Drogenjunkie, vorbestraft o. ä.).


    Lass ihn zu dir kommen und sieh dir das ganze an. Wenn du ernsthafte Bedenken hast, ihn mit dem Kind mal allein zu lassen (ich bin dann mal ne std. in schlafzimmer bügeln und hab KV und kind im wohnzimmer gelassen, allerdings in hörweite), sprich mal mit dem JA. Dann kann man dir eig. aus nix nen Strick drehen.


    Ich hoffe, ich konnte bissl helfen.


    LG Schmetterli


    danke das hilft mir schonmal.... meine befüchtung so n bissl ist, dass es heißt "wenn du gestresst bist geh erstmal zum therapeuten....".... muss ich damit denn rechnen? wie war das bei dir wenn ich fragen darf?


    danke schonmal für eure beiträge!

    Hat das JA schon versucht, ihn den Unterhalt beurkunden zu lassen? Da sind wir nämlich im Moment auch dran... auch wenn er sich da eeewig Zeit lässt... naja.


    Wenn er Unterhalt zahlt und auch verdient kann er sich nicht gross dagegen wehren, den unterhalt beurkunden zu lassen. Weigert er sich, kann man ihn gerichtlich dazu zwingen. Dauert zwar ne Weile und ist keine schöne Sache, aber wers nicht anders will...


    Hoffe, dass das Hin und Her bald für dich ein Ende hat. :bigkiss Nervig diese dummen unnötigen und sinnlosen Streitereien.


    LG Schmetterli

    Hallo,


    ich denke auch, dass er dich damit nur ärgern will.


    Ich wünsche dir viel Kraft und drücke dir die Daumen, dass deine RAin das gut und vor allem schnell über die Bühne bekommt.


    LG Schmetterli

    Hallo,


    ich suche eine Schwerpunktkur "alleinerziehend" unter dem Aspekt "stressbedingt". Ich würde sehr gerne ans Meer, hab da aber eigentlich immer nur Kuren für Adipositas, Atemwegserkrankungen o. ä. gefunden. Müsste auch Kleinkind-geeignet sein, da meine Tochter erst 16 1/2 Monate ist.


    Ich bin allerdings mittlerweile derart ausgelaugt und fertig, dass ich nicht mit der Kur warten will, bis sie 3 Jahre oder älter ist, zumal ich ab nächstes Jahr wieder arbeiten gehen will.


    Kann mir jemand von euch eine Seite oder einen Kurnamen nennen, wo ich mir Unterlagen schicken lassen kann? Fühle mich derzeit mit dem Auswurf der Suchmaschinen restlos überfordert :hm...
    :thanks: im Voraus und liebe Grüße


    Schmetterli

    Bin mir nicht sicher, ob Art. 10 des GG hier anzuwenden ist...aber gibts denn einen triftigen Grund, die Post vorzuenthalten?


    Eigentlich find ich diese Idee im Grundsatz nämlich nicht gut.


    Gruß Schmetterli

    Es gibt eine Eltern- und eine Kindebene, die du versuchen solltest - ggf. mit Hilfe - zu trennen. Eltern, egal ob Mutter oder Vater, haben ein Recht auf das Kind, und das Kind ein Recht auf beide Elternteile (wer hätte gedacht, dass ICH das mal sage).


    KV kommt Tochterkind auch jeden Sa. abholen, auch wenn mein Herz blutet. Aber ich denke und hoffe, er liebt sie so sehr wie ich, und daher habe ich kein Recht ihm das Kind vorzuenthalten... auch wenn alles andere zw. UNS nicht schön gelaufen ist... das sind 2 Paar Schuhe!


    Kindergarten würde ich auch mal nen Termin machen, die Lage und Dringlichkeit erklären und auf Verständnis hoffen.... Höflich bitten hat oft mehr gebracht als der Versuch, was zu erzwingen.


    LG Schmetterli

    Ich kenne die Next nur von Bildern (wkw) und von Erzählungen... das reicht mir auch.
    Schließlich war sie Trennungsgrund Nr. 1... die könnt so nett sein wie sie will... ne danke. Möchte mit Menschen wie ihr nix zu tun haben.