Das war bei mir schon Pflicht, als ich im Oktober 2007 meinen Erstantrag gestellt habe.
Bei jedem Antrag auf Verlängerung musste ich die auch vorlegen.
Sogar die Auszüge von den Taschengeldkonten meiner Kinder muss ich regelmässig vorlegen.
Dabei denke ich, wer betrügen will, der findet auch einen Weg das zu umgehen.
Meines Erachtens eine Verletzung der Privatspäre, aber als Hartz 4 Empfänger muss man Privatsphäre, Würde und Stolz bei der ARGE an der Information abgeben........... zusammen mit den Kontoauszügen, Miet- und Versicherungsverträgen und Sparbüchern.