ALG II-Empfänger müssen Kontoauszüge offenlegen

  • Das war bei mir schon Pflicht, als ich im Oktober 2007 meinen Erstantrag gestellt habe.
    Bei jedem Antrag auf Verlängerung musste ich die auch vorlegen.
    Sogar die Auszüge von den Taschengeldkonten meiner Kinder muss ich regelmässig vorlegen.


    Dabei denke ich, wer betrügen will, der findet auch einen Weg das zu umgehen.


    Meines Erachtens eine Verletzung der Privatspäre, aber als Hartz 4 Empfänger muss man Privatsphäre, Würde und Stolz bei der ARGE an der Information abgeben........... zusammen mit den Kontoauszügen, Miet- und Versicherungsverträgen und Sparbüchern.

  • Ich musste während meiner damaligen Arbeitslosigkeit also ich von der ARGE einen Zuschuss "zur Sicherung des Lebensunterhaltes" bekommen habe auch schon meine Kontoauszüge offenlegen.


    Und sie wollten mir damals mein gerade gekauftes (von Papa geschenkt bekommenes :klimper ) Auto wegnehmen weil es einen Wert von knapp 10.000 Euro hatte.


    Habe dagegen allerdings rebelliert und gefragt wie ich denn bitte eine Arbeit finden soll so ohne Auto wenn man in den meisten Arztpraxen (bin Arzthelferin) um halb 8 anfangen müsste und der Kiga um 07.15 Uhr öffnet...


    Nach meinem Aufstand kam dann ein Brief ich könne mein Auto behalten.


    Ich bin so froh, daß ich damit zZt nichts zu tun habe. Das ist der einzige Vorteil an meinem Vollzeitjob, nirgendwo mehr betteln zu müssen... ;)

  • Ich habe auch erst nach meiner Antwort gesehen, das du das so gemeint hast :rotwerd , als ich deinen Beitrag nochmal durchlas.


    Vielleicht sollte ich mich mehr an folgendes halten :


    Vor Inbetriebnahme der Tastatur einfach mal das Hirn einschalten


    :rauchen

  • Natürlich war es schon die ganze Zeit gängige Praxis bei den meisten Argen, aber erst jetzt hat das Bundessozialgericht mit seinem Urteil die Rechtmäßigkeit dessen festgestellt.
    Jetzt kann kein Antragsteller sich mehr dagegen wehren, weil eindeutig definiert, was in den Gesetzestexten so nicht zu finden ist.

    Oh sorry, hab´s auch erst jetzt kapiert.... :wand

  • Ich beziehe ja nun auch leider Hartz 4. Natürlich ist es doof einen SB so seine Finanzen zu zeigen! Aber ich brauche diese staatliche Leistung, also sollte sowas doch auch kein Problem sein! :frag Immerhin habe ich ja auch nichts zu verbergen!


    Hatte dieser Mensch, der diese Klage einreichte, nichts besseres zu tun? ?(

  • seit OKT. 2005 beziehe ich ALG II, dann musste ich meine Kontoaufzuge offenlegen. Allerdings war einmalig. Zum Glück innerhalb von zwei Woche fange ich bei meiner alte Arbeit wieder an. Dann es ist damit vorbei.

  • ich mußte auch alles nur einmalig offen legen.ich denk das reicht auch.


    die wo alles hintergehen wollen schaffen das so oder so.


    ich suche mir jetzt auch noch für mittags etwas wo auch die kleine mitkann da ich niemand für die maus hab,aber ich will vom hartz4 weg


    ich möchte mit der kleinen auf eigenen beinen stehen


    lg daichi

  • Ich musste meine Kontoauszüge auch nur beim ersten mal offenlegen.Und man darf ja einige Sachen auch schwärzen.


    Ich finde es richtig das diejenigen die unter verdacht des Betruges stehen die Kontoauszüge auch zeigen müssen denn ich will nicht wissen wieviele es gibt die den Deutschen staat bescheissen.Und das ist unfair denen gegenüber die wirklich drauf angewiesen sind und dann mit denen über einen Kamm geschoren werden.


    Ich hab nichts zu verbergen meine dürften sie jederzeit sehen.

  • ich darf meine alle 6 Monate abgeben. Naja, begeistert bin ich nicht grade, aber da ich nicht genug verdiene und auf ne kleine Hilfe angewiesen bin muss ich da durch

  • Bedauerlicher Weise ist es in den meisten Regionen üblich, dass Kontoauszüge für den Zeitraum der letzten 3 Monate vor Anberaumen (sprich mit erhaltener Einladung, sowie wiederholter Einladung des schmerzlichen Amtstermin) vorzulegen sind. Jedoch dürfen private Ausgaben geschwärzt werden. Bei Einnahmeeinträgen ist vom Schwärzen abzusehen. Dies könnte in Folge zu Nachteilen führen.
    Zum eigenen Vorteil sollten zudem keine Ausgaben-Einträge welche unmittelbar mit bezogener Amtsleistung in Zusammenhang stehen könnten geschwärzt sein (Miete, Abschlagszahlungen, evtl. Ausgaben vor allem Sonderausgaben für Kinder usw.)


    Ganz gleich wie unschön solche Auflagen von Betroffenen, auch von mir, empfunden werden. Ich bin mir durchgehend darüber bewusst, dass mir von Seiten des Staates zumindest per Leistung, möge sie auch spärlich erscheinen, geholfen wird.

    So viele Menschen reden von >Liebe< - leben jedoch all zu häufig erkennbar: "die >Liebe< selbst ist ihnen unbekannt"

    -

    Schon Sigmund Freud rief die Menschen auf sich des eigenen Verstandes zu bedienen - nicht blind irgendwelchen Anführern / Mehrheiten zu folgen

  • Ich musste meine Kontoauszüge nur beim neubeantragen vorlegen seit dem haben sie nicht mehr danach gefragt.


    Aber ich gehe auch seit über einem Jahr nicht mehr selber zum Amt seit dem ich mit meiner damaligen Sachbearbeitern so viel stress nach der Trennung von meinem Exmann hatte. Ich schicke jetzt alle unterlagen zu der Vorgesetzten von meiner Sachbearbeiterin und seit dem läuft alles reibungslos.

  • ausgaben wie beispielsweise mitgliedsbeiträge der partei, erotikversand. alles andere nicht, einnahmen dürfen garnicht geschwärzt werden

  • Wer nichts zu verbergen hat.....


    Es geht hier um grundsätzliche Bürgerrechte, Grundrechte usw.
    Es wird an allen Stellen ein Stück weggenommen.
    Niemand hat das Recht in meinem privaten Kram rumzuschnüffeln und zu sehen, für was ich mein Geld ausgebe.
    Auch nicht ein Mitarbeiter der Arge.


    Man stellt damit alle ALG 2 Bezieher unter Generalverdacht des Leistungsmissbrauches und behandelt sie wie Verbrecher.


    Wenn ich Wohngeld beantrage muss ich auch keine Kontoauszüge abgeben. Die Familienkasse will auch keine. Das Sozialamt wollte früher auch keine.



    Übrigens ist die Zahl derer, die Sozialmissbrauch betreiben sehr gering. Wesentlich geringer, als die Wirtschaftsverbrechen, die in den oberen Etagen passieren und weitaus mehr kosten, als die 3,50, die sich evtl jemand erschleicht, weil er vergessen hat das überwiesene Geldgeschenk von Oma anzugeben.


    Wenn man nichts zu verbergen hat, dann kann man ja auch die Unverletzlichkeit der Wohnung aufheben z.B.
    Und wer nichts zu verbergen hat, der kann auch einen Trojaner auf seinem PC dulden, macht ja nichts.
    Wer nichts zu verbergen hat, der kann auch sein Telefon abhören lassen oder Überwachungskameras dulden.
    Wer nis zu verbergen hat, der kann auch beim Supermarkt seine Tasche grundlos und ohne hinreichenden Verdacht vorzeigen.


    Alles Utopie?


    Nein, alles schon da, irgendwie.


    Man muss ich einfach mal Gedanken machen, wo das alles beginnt und wie viele der Grundrechte hier einfach ausgehebelt werden.



    Und mal ehrlich. Was will man da sehen auf den Auszügen?
    Das Gehalt von der heimlichen Schwarzarbeit, das natürlich offiziell aufs Konto gezahlt wird?
    Die 1000 Euro, die Oma gibt, weil sie ihren Enkeln eine Freude machen will? Oma überweist natürlich auch.


    Mal ehrlich: Geld, welches nicht das sein darf (aus welchen Gründen auch immer) läuft nicht über Konten. Das wandert so.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • shawnee


    Natürlich musste man beim Sozialamt bei Antragstellung seine Kontoauszüge lückenlos vorweisen.
    Das ist also nicht wirklich eine Erfindung des SGBII/X. Bloß: Neues Gesetz, also auch neue Rechtsprechung dazu.

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)