Berechnung Kindesunterhalt

  • Hallo,


    nun schreiben sich unsere Anwälte seit Monaten die Finger krumm, aber auf einen gemeinsamen Nenner beim Kindesunterhalt kommen sie nicht -
    mein Ex zahlt also brav das, was sein RA ausgerechnet hat und ich warte darauf, dass er das zahlt, was er meiner ansicht nach zahlen muss..... :anbet :kopf


    nun hab ich mich mal am wochenende intensiv mit dem Thema selber auseinandergesetzt......habe mir die Düsseldorfer Tabelle rausgesucht.....und fand dort auch die Zahlen meiner Anwältin....


    also, das berechnete Nettoeinkommen haben beide Anwälte nun anerkannt, demnach Stufe 6 der Tabelle; die Kinder sind 9, 15, 17 Jahre alt, also stehen da 1x Euro 413.- und 2x Euro 468.-.....soweit sogut.....nun schreibt meine Anwältin, dass es auch eine Rückstufung nach Stufe 5 geben könne :kopf, wodurch? warum?.....
    und überhaupt: der Anwalt meines Mannes errechnet 1x Euro 310.- und 2x Euro 361.- - aber: woher hat der diese Zahlen????


    Ich bin ratlos - will jetzt irgendwie mal wissen, womit ich rechnen kann......


    Weiß jemand Rat?


  • Bei Stufe 5 der DDTabelle läge der Zahlbetrag wie der Anwalt des Vaters es errechnet hat.


    Die Zahlen in der DDTabelle sind die Zahlen, von denen noch das hälftige Kindergeld abgezogen werden darf/muß.


    Also in DDTabelle staht nach 5. Rang: 387€ (-77 macht die 310) und 438(-77 macht 361).....also sollte er wirklich nach Rang 5 zahlen müssen, hat sein Anwalt die korrekten Zahlbeträge angegeben.


    Bei Stufe 6 wären die Zahlbeträge 361€ (438-77) und 391€ (468-77)


    Ob er nun in Stufe 5 oder 6 fällt....das hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von seinem bereinigten Nettoeinkommen.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Das muss leider dann in der Verhandlung ausprozessiert werden
    und das heisst, Du musst in jedem Moment genau wissen,
    was besprochen wird.
    Oder Dein Anwalt, was unwahrscheinlich ist.


    Also: Aufpassen!


    Furchtbar!
    Ich habe meiner Frau/Mutter meiner Söhne sofort und gern
    alles Geld bezahlt, meine Söhne genommen und sie weitergeliebt.


    Alles andere lässt meiner Meinung nach Rückschluss auf die
    Gefühlslage zu oder?

  • Ich habe meiner Frau/Mutter meiner Söhne sofort und gern
    alles Geld bezahlt, meine Söhne genommen und sie weitergeliebt.


    Alles andere lässt meiner Meinung nach Rückschluss auf die
    Gefühlslage zu oder?



    LOB LOB AN DICH; DIPOL , FÜR SOOOOOVIEL POSITIVE EINSTELLUNG DEINER EXFRAU UND DEN KINDERN GEGENÜBER !!!

    ich wünschte, diese zeilen könnte mein geschiedener mann lesen!
    in ihm ist soviel hass,wut und enttäuschung,daß ich das bei jedem telefonat,jedem kontakt und nicht zuletzt im umgang mit den kids (8 und 18) zu spüren bekomme...das find ich sehr schade, denn es könnte auch anders sein! wird wohl auf eeeeeewig ein wunschtraum meinerseits bleiben... :schiel


    gruß SUMMER :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • In den Anwaltsschreiben müsste ja eigentlich alles drin stehen:


    Der gegnerische Anwalt wird mitgeteilt haben, wie aus seiner Sicht das bereinigte Nettogehalt aussieht, Dein Anwalt wird seine Sicht schildern.
    Dann werden beide über irgendwelche Abzüge oder besondere Belastungen gestritten haben...


    Du musst Dir im Grunde die Sachen genau angucken und schauen, wie stimmig sie sind. Und sprech mit Deinem Anwalt durch, wie sicher er sich ist, mit seinen Argumenten durchzukommen. Sprich auch die eventuellen Folgekosten an!
    Es ist schlicht so, dass Ihr derzeit in einer Höhe streitet, wo die Anwalts- und Verfahrenskosten weit über dem liegen werden, was am Ende für die eine oder andere Seite rausspringt. Wer da am Ende die Verfahrenskosten ans Bein gebunden bekommt, muss bitter zahlen. Wenn der Jahresunterhalt mit 16188,- Euro zugrunde gelegt wird, reisst das eine nette Lücke ins Budget...
    (Jahresunterhalt ist normalerweise der Kostenfaktor der reinen Verfahrenskosten, RA-Kosten kommen hinzu, berechnen sich ebenfalls aufgrund des Jahresansatzes). Hier verdienen meist nur noch die Anwälte. Und das nicht schlecht...



    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Original von Summer
    LOB LOB AN DICH; DIPOL , FÜR SOOOOOVIEL POSITIVE EINSTELLUNG DEINER EXFRAU UND DEN KINDERN GEGENÜBER !!!
    gruß SUMMER :strahlen


    Oh, Danke!
    Freu ich mich!


    Aber es ist doch so oder?
    Hier im Forum liest man sehr oft, wie sehr sich die Trennungsparteien - meistens
    ausgehend von den Männern - bekriegen.
    Die merken gar nicht, dass ihr aggressives Tun nur
    "Zurückschlagen" ist. Und wer hat geschlagen? Niemand.


    Es hat nur eine Frau (meistens) gesagt: Jetzt reichts.
    Ich lese (weder hier noch anderswo) oder höre oder erfahre nie oder fast nie,
    dass jemand das mal als Hinweis empfindet: Mache ich etwa was falsch,
    dass meine Frau sich von mir abwendet?


    Nö, sich infrage stellen und damit Veränderungsprozesse in Gang bringen,
    können die wenigsten.


    Ich kenne einen Menschen, der hat sich nacheinander:


    1. den Mittelfinger
    2. dann den Zeigefinger
    3. und gestern den Daumen einer Hand zerstört.


    Er kommt absolut nicht auf die Idee, dass er besser auf seine
    Hände aufpassen muss.


    (Kein Scherz, ist jetzt nur etwas anonymisiert.)


    Daran erinnert mich so ein Verhalten.

  • Zitat

    Original von Volleybap
    Es ist schlicht so, dass Ihr derzeit in einer Höhe streitet, wo die Anwalts- und Verfahrenskosten weit über dem liegen werden, was am Ende für die eine oder andere Seite rausspringt. Wer da am Ende die Verfahrenskosten ans Bein gebunden bekommt, muss bitter zahlen. Wenn der Jahresunterhalt mit 16188,- Euro zugrunde gelegt wird, reisst das eine nette Lücke ins Budget...
    (Jahresunterhalt ist normalerweise der Kostenfaktor der reinen Verfahrenskosten, RA-Kosten kommen hinzu, berechnen sich ebenfalls aufgrund des Jahresansatzes). Hier verdienen meist nur noch die Anwälte. Und das nicht schlecht...
    Gruß
    Bap


    Da muss ich zustimmen: Im Januar d.h. waren wir beim OLG wegen meinem Unterhalt. Mein Ex wollte gar nichts mehr zahlen, mein Anwalt meinte aber, mit stünde noch etwas zu. Dann kam das neue Unterhaltsrecht und mir wurden mir noch monatlich 140 € zugesprochen (anstatt vorher 300€). Mit diesem Geld zahle ich derzeit in monatl. Raten meine Anwaltsrechnung ab.


    Ab 2009 bekomme ich dann eine Gehaltserhöhung, also bekomme ich dann auch die 140 € von meinem Ex nicht mehr. Aber bis dahin ist die Anwaltsrechnung dann auch bezahlt.


    Fakt ist: hätte ich gleich auf das Geld verzichtet, hätte ich auch nicht weniger als jetzt. Die einzigen, die mehr haben, sind die Anwälte.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz