Hallo,
nun schreiben sich unsere Anwälte seit Monaten die Finger krumm, aber auf einen gemeinsamen Nenner beim Kindesunterhalt kommen sie nicht -
mein Ex zahlt also brav das, was sein RA ausgerechnet hat und ich warte darauf, dass er das zahlt, was er meiner ansicht nach zahlen muss..... :anbet :kopf
nun hab ich mich mal am wochenende intensiv mit dem Thema selber auseinandergesetzt......habe mir die Düsseldorfer Tabelle rausgesucht.....und fand dort auch die Zahlen meiner Anwältin....
also, das berechnete Nettoeinkommen haben beide Anwälte nun anerkannt, demnach Stufe 6 der Tabelle; die Kinder sind 9, 15, 17 Jahre alt, also stehen da 1x Euro 413.- und 2x Euro 468.-.....soweit sogut.....nun schreibt meine Anwältin, dass es auch eine Rückstufung nach Stufe 5 geben könne :kopf, wodurch? warum?.....
und überhaupt: der Anwalt meines Mannes errechnet 1x Euro 310.- und 2x Euro 361.- - aber: woher hat der diese Zahlen????
Ich bin ratlos - will jetzt irgendwie mal wissen, womit ich rechnen kann......
Weiß jemand Rat?