• Hallo ihr Lieben


    Heute war mein ex freund da er wollte mit mir reden wegen dem Unterhalt.
    Er verdient 1800 oder noch mehr im monat netto und hat bis jetzt 700 euro unterhalt für den Kleinen(1Jahr) und mich gezahlt das hatte ein rechtsanwalt so gesagt.
    Heute kommt er zu mir und sagt es hat sich jemand für ihn beim Jugendamt erkundigt und er muss nur für den Kleinen 207 euro zahlen das ist alles an mich ja anscheinend gar nichts!
    Stimmt das?


    Liebe Grüße :(

  • sandra
    wieviel das Kind bekommt hängt nicht davon ab ob man verheiratet war.


    Zwergie
    ja für sein Kind muss er in der Altersklasse nur um die 200€ zahlen. Das ist der Kindsunterhalt, den kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen.


    für Dich muss er shcon mehr zahlen, aber das musst Du über einen Anwalt einklagne lassen. Das ist der Betreuungsunterhalt der der Mutter zusteht, bis das Kind 3 Jahre alt ist.

  • Ja, Zwergie, für das Kind ca. 200 bis 216.


    Für Dich muß er auch zahlen. Irrelevant ob Ihr verheiratet wart oder nicht. Das hängt aber von seinem Verdienst ab und von den Kosten, die er abziehen kann.


    Das kann zwischen 300 und 600 Euro liegen. Dies sind jedoch keine Zahlen, die für Dich bindend sein können. Variiert eben von den Kosten, die er abziehen kann.


    Diese sind z.B. Fahrtkosten für die Arbeit, Versicherungen und Miete.


    Und es kommt auch noch darauf an, ob er noch anderen Kindern/Frauen gegenüber Unterhaltsverpflichtung trägt.

  • Zitat

    Original von Laternchen74
    Es gibt einen Mindestbehalt. Der liegt aber zwischen 900 und 1100. Je nach abzugsfähigen Kosten. Die genaue Berechnung macht ein Richter oder der Anwalt.


    Bei KU liegt er bei 900 und bei BU bei 1000 ! Je nach Bundesland, bzw. neuen/alten Ländern.
    Wenn der Richter mich bei 900 -bei BU- festlegen würde ... UND ...dann nächste Instanz :anbet
    Dazu gilt aber das bereinigte Netto und nicht das Nettogehalt.
    Außerdem besteht bei EU keine erhöhte Erwerbsobliegenheit !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Zitat

    Original von babbedeckel
    ]


    Bei KU liegt er bei 900 und bei BU bei 1000 ! Je nach Bundesland, bzw. neuen/alten Ländern.


    Gruß
    babbedeckel


    Hi Babb.....


    berichtige Dich ungerne, aber der BU liegt nicht an Bundesland oder alten /neuen Ländern, sondern an der OLG zuständigkeit (und da sind schon abweichungen von 50-100€ zwischen OLG Hamm und DD z.B.)


    KU wird unterschieden zwischen neuen/alten (seit 2008 auch nicht mehr wirklich) Bundesländer, ansonsten gelten die Richtlinien der OLG.


    Nur kurze Anmerkung, auch nicht bös gemeint.
    :-)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Der Vater meiner Tochter verdient auch soviel und zahlt 244 Euro Kindesunterhalt, weil er nur ein Kind zu unterhalten hat, wird er in der Düsseldorfer Tabelle um zwei Stufen hochgestuft.


    Für mich hat er nichts gezahlt, wäre ihm nicht in den Sinn gekommen und von mir auch nicht gewollt gewesen, ich bin bei der Trennung ja längst arbeiten gegangen.

  • Hi,


    Zitat

    Original von Iceshine
    berichtige Dich ungerne, aber der BU liegt nicht an Bundesland oder alten /neuen Ländern, sondern an der OLG zuständigkeit (und da sind schon abweichungen von 50-100€ zwischen OLG Hamm und DD z.B.)


    KU wird unterschieden zwischen neuen/alten (seit 2008 auch nicht mehr wirklich) Bundesländer, ansonsten gelten die Richtlinien der OLG.


    Nur kurze Anmerkung, auch nicht bös gemeint.
    :-)


    OK OK :rotwerd ... hab ich auch nicht so aufgefasst ;)
    Nochwas...man/frau sollte sich da nicht auf irgendwelche RA verlassen.
    Insbesondere bei der Berechnung des bereinigten Nettos kann es zu erheblichen Abweichungen kommen.
    Meistens bekommt der/die Mandant(in) erzählt ... "Soviel steht ihnen zu ...",
    nur letztendlich ist es dies meistens nicht.


    Gruß
    babbedeckel

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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • 1. Seid Ihr beim RA gewesen? Habt Ihr dort diese Vereinbarung getroffen? Dann ist die eigentlich erst einmal gültig.
    2. Das JA kann und darf eigentlich nur Auskunft zum Kindesunterhalt geben. Zum EU wird der JA-Mitarbeiter schlicht keine Stellungnahme abgegeben haben, da diese Sachen kompliziert sind und das JA in dem Fall auch keine Rechtsberatung durchführen darf. Deshalb vergess diese Aussage.
    3. Problem allerdings: So er nicht zahlken will, musst Du Dein Recht durchsetzen, also Klagen. Preiswerter kommt die Einigung vor einem Mediator. Klagst Du, sind die Kosten für den KV sehr hoch. Denn seine Pflicht, den Kindesunterhalt zu zahlen, ist sicher eindeutig. Damit kommen immense Kosten auf ihn zu. Das sollte ihn zur gütlichen Einigung "zwingen".



    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So also erstmal vielen Dank für eure Antworten :kicher
    Mein Sohn ist nun 1 Jahr alt, seit 3 Monaten sind wir getrennt.
    Es war so dass mein Vater zu seinem Anwalt gegangen ist(er ist auch geschieden) und hat ihn gefragt wieviel mir zusteht, da hatte der KV noch weniger verdient so um die 1600 euro mit eben dann diesen 900 euro selbstbehalt.
    Wir waren glücklicherweise nicht verheiratet, er hat KEINE weiteren Kinder, und lebt bei seinen Eltern muss da aber auch nichts abgeben.
    Wieviel genau er verdient wollt er mir nicht sagen er meinte das geht mich nichts an aber ich denke es sind nun so ca. 1800 euro netto eher mehr. Er muss sein Auto abbezahlen dass sind monatlich 250 euro und spritkosten liegen denk ich mal bei 200 euro monatlich. Aber er bekommt ja auch noch den 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und Provision. Ich weiß ja nicht ob das dann da auch mit einberechnet wird!
    Liebe Grüße :Flowers

  • Zwergie, aufgrund Deiner schriftlichen Anfrage muss er sein Einkommen Dir offenlegen. Die letzten drei Einkommensteuerbescheide sowie das aktuelle Einkommen und eine Kenntlichmachung, ob ein 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld u.ä. fließen.


    Du kannst auch über Beistandschaft beim Jugendamt gehen. Die fordern das dann offiziell ein.


    Wichtig ist, dass Du ihn schriftlich zur Zahlung (selbst ohne Betrag) aufforderst. Ab dem Datum ist er spätestens in Rechtsvollzug.



    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



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