Was passiert, wenn...

  • Hallo meine Lieben,


    vor einigen Tagen habe ich mir Gedanken über meine Zukunft gemacht!


    Zunächst werde ich ja als eine alleinerziehende Mutter mit meinem Sohn dastehen und Elterngeld+Kindergeld+Unterhaltsvorschuss vom Jugenamt erhalten!


    Was passiert eigentlich, wenn ich heiraten würde (natürlich nicht den KV)?
    Entfällt dann mein Alleinerziehendenstatus?


    Hätte mein kleiner Engel trotzdem Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss bzw. später den Unterhalt vom KV, auch wenn dieser einen anderen Nachnamen annehmen würde?


    Hätte der neue Vater Pflichten gegenüber meinem Kind?


    Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?

  • Wenn du heiraten würdest, ja, schon wenn du mit einem neuen Partner zusammenleben würdest, entfiele der Status AE. Das bedeutet Steuerklasse I, kein Mehrbedarf mehr, beide Einkommen werden angerechnet.


    Solange der neue Partner das Kind nicht adoptiert (was ich mir immer sehr genau überlegen würde), steht dem Kind KU vom leiblichen Vater zu.
    Dein neuer Partner hätte juristisch gesehen keine Pflichten dem Kind gegenüber, also wenn ihr euch trennt, ist er für das Kind nicht unterhaltspflichtig.
    Adoptiert er das Kind, muss er bei Trennung für den KU aufkommen, da der leibliche Vater dann juristisch nichts mehr mit seinem Kind zu tun hätte.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Es wird aber gerechnet wie ein gemeinsamer Haushalt, es sei denn du kannst anhand getrennter Wohn- und Schlafbereiche nachweisen, dass ihr eine WG bildet. Schließlich habt ihr auch nur einmal Wohnkosten und schon allein davon profitierst du laut Gesetz soviel, dass der AE-Mehrbedarf wegfällt.
    Und wenn ihr zusammen wohnt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass ihr gegenseitig füreinander aufkommt, ähnlich wie in einer Ehe. Darum heißt es auch eheähnliche Gemeinschaft.
    Würdest du weiterhin alle Vorteile eines AE haben plus die Unterstützung durch den neuen Partner, wäre es den wirklichen AEs gegenüber total ungerecht.


    Das Steuersystem gehört allerdings reformiert.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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  • also darf ich die nächsten 6 Jahre nicht heiraten? Das Geld ist doch für das Kind, das ohne Vater aufwächst gedacht. Was hat das mit meinem Leben zu tun? Wieso sollte das Kind dadurch benachteiligt werden? Mein Mann hat ja dann keine Unterhaltspflichten dem Kind gegenüber!


    Irgendwo ist die Gestzgebung nicht ganz durchdacht worden!

  • Hallo Hanny!


    In dem Punkt bin ich mir ziemlich sicher:
    Solltest du wieder heiraten, bleibt dein Kind zwar unterhaltsberechtigt vom leibl.Vater, aber wenn der nicht zahlt, ziehst du den Kürzeren, denn das UVG vom Jugendamt fällt weg. Das heißt konkret, der neue Mann muss für's Kind aufkommen - und auch für dich, solltest du Sozialleistungen von der ARGE (Hartz IV) beziehen, denn die werden mit seinem Einkommen verrechnet. Es ist leider eine Tatsache, dass neu zusammengwürfelte Familien mit Trauschein finanziell erheblich schlechter dastehen, als unverheiratete Partner. Familienfreundlich ist diese Praktik nicht, aber unsere Gesetzesgrundlage.


    Emma

  • Natürlich darfst Du heiraten....


    Und Dein Kind bekommt weiterhin Unterhaltsvorschuss... nur- Du bist dann halt nicht mehr alleinerziehend-


    Ich finde Deine Einstellung etwas sehr seltsam :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • hallo,


    also soweit ich weiß, entfällt der ku vom leiblichen vater nicht, auch wenn du heiratest. dein mann hat ja nichts mit dem kind zu tun, solange er nicht adoptiert.


    bei meinem ersten freund war das der fall: der leibliche vater hat gezahlt, der neue mann der mutter, also der stiefvater, hat ihn nicht adoptiert. der leibliche vater mußte zahlen, bis die erste ausbildung abgeschlossen war, da war mein damaliger freund schon über 20!


    dein ae status verfällt allerdings, was durchaus rechtens und einleuchtend ist. es sei denn, die schon erwähnte wg tritt in kraft. das ist aber schwierig nachzuweisen.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • :tuschel...jetzt muß ich aber schonmal blöd fragen:


    darf man zum neuen mann gratulieren?? hast du endlich den papa deines sohnes vergessen können und dir geht´s jetzt gut in einer neuen beziehung?


    wenn das so ist: dann alles gute für deine/ eure zukunft! genieße die tage noch mit baby im bauch und laß es dir gut gehen.... ;)


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Hallo,


    Unterhaltsvorschuss hat nix mit heiraten zu tun....


    er fällt so oder so weg, wenn das Kind 12 wird, bzw. wenn dieser 6 Jahre lang gezahlt wurde (völlig egal, ob Du heiratest, oder nicht!!!)


    Der Unterhaltsanspruch an den Vater besteht weiterhin und uneingeschränkt!!!!!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Zitat

    Original von casha
    :tuschel...jetzt muß ich aber schonmal blöd fragen:


    Hallo casha, du darfst fragen und keine Frage ist blöd. Derjenige, der nicht fragt bleibt blöd :Hm


    Zitat

    Original von casha
    darf man zum neuen mann gratulieren?? hast du endlich den papa deines sohnes vergessen können und dir geht´s jetzt gut in einer neuen beziehung?


    Ja, du darfst mir zu einer neuen Beziehung gratulieren, jedoch wird er sicherlich nicht so schnell mein Ehemann werden. Das war nur so ein Gedanke!


    Meinen Ex werde ich nie vergessen können, denn er ist immerhin der Vater meines zukünftigen Kindes! Ich habe sein Verhalten einfach akzeptiert und lasse ihn sein Leben so leben, wie er es gerne möchte. Mir ist mittlerweile jedoch bewusst geworden, dass aus uns eh nichts werden könnte, denn wir haben unterschiedliche Lebenseinstellungen.


    Ich bin eher ein Familienmensch, dem eine Familie, Freunde und ein guter Beruf wichtig sind!


    Er jedoch ist nur auf seine Karriere fixiert und kann auch ohne seiner Familie! Ein echter Egoist eben! Wahrscheinlich wird er auch nie eine richtige Familie gründen können, denn er soll ersteinmal eine Frau finden, die über seine Macken hinwegsehen kann, wie ich es leider aufgrund der rosaroten Brilla getan hatte. Ja, ich bin über ihn hinweg und froh, dass er weit weg ist. Was mich jedoch stört, ist das Desinteresse gegenüber seinem Sohn!



    Zitat

    Original von casha
    wenn das so ist: dann alles gute für deine/ eure zukunft! genieße die tage noch mit baby im bauch und laß es dir gut gehen.... ;)


    Die Tage kann ich nicht wirklich genießen, da die Last ja doch sehr schwer ist. Am liebsten würde ich jetzt schon mit Windeln wechseln und stillen anfangen. Ja, ich würde gerne meinen Akrobatiker in meinen Armen halten und ihn bewundern :bigkiss

  • :frag


    Meine Freundin hat letztes Jahr wieder geheiratet, und bekommt es noch...


    Oh mann, ich hasse diese 1000 Auslegungen *kreisch*

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • :love na dann mal prosit auf die neue beziehung.... :drink


    sicher wirst du deinen ex nicht vergessen, war ja eigentlich auch so gemeint, als daß du sein verhalten akzeptieren kannst. du wirst immer eine beziehung zu ihm haben, ihr habt ja ein kind zusammen.


    aber wenn ein neuer mann in dein leben getreten ist, dann umso besser! du bist nicht allein und hast eine schulter, an die du dich auch mal lehnen kannst.


    alles gute und viel :strahlen


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • :wink


    ich schließ mich der Posings von Kaj und Mela an. So kenne ich das auch.


    Ich wünsche Dir viel Glück für deine neue Beziehung und alles Liebe für den kleinen Akrobaten :schnuller. Den Rest schaffst Du dann auch noch, bin mir ziemlich sicher! :sonne


    Lg. Melanie

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


    Von allen traurigen Worten, die je gesprochen oder geschrieben wurden, sind die wohl traurigsten: "ES HÄTTE SEIN KÖNNEN!"

  • Natürlich hat unser Rechtssystem viele, viele Lücken! Es gibt viel zu viele Verlierer! Meines Erachtens müßten viele Gesetze dringendst mal überarbeitet werden!!!


    Aber ehrlich Hanny, das hast du doch auch vorher schon gewußt! :pfeif


    Wenn du dich jetzt verliebt hast, freut mich das riesig! Aber nutze doch den Neuen nicht um dich finanziell abzusichern und den KV finanziell auszulutschen! Ich werd hier bei deinem posting den fahlen Beigeschmack nicht los! Es mögen deine Schwangerschaftshormone sein oder dein Kopf der alles abgesichert wissen will!


    Der Liebe ist der Kontostand egal! :daumen

  • Zitat

    Original von cath
    Aber nutze doch den Neuen nicht um dich finanziell abzusichern und den KV finanziell auszulutschen! Ich werd hier bei deinem posting den fahlen Beigeschmack nicht los! Es mögen deine Schwangerschaftshormone sein oder dein Kopf der alles abgesichert wissen will!


    Der Liebe ist der Kontostand egal! :daumen


    Das ist ja genau der Grund, warum ich frage. Da ich den Neuen nicht ausnutzen möchte, interessiert mich, auf welche Vorschüsse ich verzichten müsste.


    Denn ich sehe es persönlich nicht ein, dass der neue Partner für mein Kind mitberücksichtigt werden würde. Das ist doch irgendwo nicht gerecht.


    Da mein neuer Partner neulich die Frage: "Was wäre wenn?" gestellt hatte, bin ich auch nachdenklich geworden und wollte unbedingt wissen, wie der Staat es vorgesehen hat.


    Ob es in den nächsten 6 Jahren dazu kommen wird, weiß ich nicht und wenn, dann wird die Liebe wahrscheinlich wichtiger sein als diese 125,- € vom Jugendamt.

  • Ist es nicht so, dass der Vater deines Kindes studiert? Es ist ja davon auszugehen, dass er damit irgendwann fertig ist, dann wird er Kindesunterhalt zahlen müssen, auch wenn du heiratest.


    Zitat

    Hätte der neue Vater Pflichten gegenüber meinem Kind?


    Er ist nicht der Vater, weder der neue noch der alte. Deshalb hat er auch keine Vaterpflichten. Vaterpflichten und Vaterrechte hat erstmal nur der Vater des Kindes.

  • Zitat

    Original von Hanny
    Das ist ja genau der Grund, warum ich frage. Da ich den Neuen nicht ausnutzen möchte, interessiert mich, auf welche Vorschüsse ich verzichten müsste.


    Denn ich sehe es persönlich nicht ein, dass der neue Partner für mein Kind mitberücksichtigt werden würde. Das ist doch irgendwo nicht gerecht.


    Deine Denkweise ist soweit ja ok, aber wegen dir werden keine Paragrafen geändert! Ist schon alles verdammt ungerecht, aber damit bist du ja nicht allein!!!


    Alles Gute... Was macht denn der Vorname??? :tuschel