schriftliche stellungsnahme zum prozesskostenhilfeantrag ??

  • bin gerade etwas verwirrt....wie immer *lach*


    hab gerade post von meiner anwältin bekommen .


    mein ex soll schriftlich stellung zu MEINEM prozesskostenhilfeantrag nehmen....


    wieso das denn ?


    kennt sich da jemand aus ?

  • ja, das war bei uns auch so. Genau weiß ich aber nicht warum das so ist, aber ich vermute mal, dass davon ausgegangen wird, dass der Ex die Lebensumstände kennt und eben weiß wenn Du noch irgendwo Geld auf nem geheimen Sparbuch hast und das dann angeben wird, eine andere Erklärung fällt mir da nicht ein.

  • Wie süß ist DAS denn?


    Was soll das denn? Der kann ja was weiß ich was behaupten. Nicht, daß er das nicht auch so könnte. Hat meiner nämlich beim Sozialamt und bei Gericht gemacht, war ganz lustig. Aber so? Da bekommt er ja noch einen Elfmeter vors leere Tor gelegt? Gehts der Justiz noch gut??????


    Davon abgesehen, daß DU Dir jetzt zig Gedanken machst.

  • Zitat

    Original von Laternchen74
    Wie süß ist DAS denn?


    Was soll das denn? Der kann ja was weiß ich was behaupten. Nicht, daß er das nicht auch so könnte. Hat meiner nämlich beim Sozialamt und bei Gericht gemacht, war ganz lustig. Aber so? Da bekommt er ja noch einen Elfmeter vors leere Tor gelegt? Gehts der Justiz noch gut??????


    Davon abgesehen, daß DU Dir jetzt zig Gedanken machst.


    Vielleicht müßte man mal wissen um was für einen Antrag es denn nun überhaupt geht? Bevor Gerichte aktiv werden und der Steuerzahler dafür herhalten muß prüfen sie natürlich die Erfolgsaussichten. Das finde ich legitim.


    Gruß Genesis

  • hm, naja, klar wird geprüft ob das ganze Aussicht auf Erfolg hat, das finde ich auch ganz ok so.


    Bei mir ging es allerdings um meine Scheidung und da hab ich schon auch große Augen bekommen als ich gelesen habe, dass meinem EX mein Prozesskostenantrag vorgelegt wurde und nachdem ich den Link gelesen habe kann man ja wohl wirklich davon ausgehen, dass das zur Klärung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse dienen sollte. Wenn mein Ex also nicht so ein netter Mensch wäre hätte er doch ohne Probleme angeben können, dass ich zig tausend von Euro auf der Seite hätte oder sowas. Klar würden die das dann prüfen, aber das wäre wieder mit Zeit und sicher auch mit Geld verbunden und ich möchte nicht wissen bei wie vielen Scheidungen dann von der Gegenseite noch der Versuch gestartet wird dem anderen eine rein zu würgen...

  • Scheinbar fängt jetzt die Justiz an, die zukünftigen Ex Ehepartner
    gegeneinander auszuspielen.Nur um ein paar Kröten zu sparen.



    Bei einer Scheidung braucht man aber kaum die Aussicht auf Erfolg zu prüfen.

  • [quote]Original von Mimmili
    hm, naja, klar wird geprüft ob das ganze Aussicht auf Erfolg hat, das finde ich auch ganz ok so.


    Bei mir ging es allerdings um meine Scheidung und da hab ich schon auch große Augen bekommen als ich gelesen habe, dass meinem EX mein Prozesskostenantrag vorgelegt wurde und nachdem ich den Link gelesen habe kann man ja wohl wirklich davon ausgehen, dass das zur Klärung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse dienen sollte. quote]



    na , bei mir geht es doch auch um die scheidung....


    na ja....ich warte mal ab....

  • Hallo Tanja,


    ich vermute es geht um Prüfung eines Prozesskostenvorschusses.


    Wenn ein Ehegatte in einer persönlichen Angelegenheit nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, so ist der andere Ehegatte gem. § 1360a Abs. 4 BGB verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Unter diese Bestimmung fallen auch die Kosten eines Scheidungsverfahrens einschließlich Folgesachen.


    Quelle

  • Meist sind Klagen mit PKH so eingereicht, dass die Klage nur aktiv wird, wenn PKH genehmigt wurde. Der Beklagte weiß also noch nichts von der Klage. Bekommt über die Bitte zur Stellungnahme (ohne übrigens den Antrag mit den Daten zu sehen) also erstmalig Gelegenheit, zur Klage Stellung zu beziehen.
    Wenn er also a) beweisen kann, dass die Klage abwegig ist, dann gibt es keine PKH und der Kläger muss auf eigene Kosten klagen.


    In Familiensachen kann es auch dazu kommen, dass der (Noch-)Partner für die Kosten herangezogen wird. Das kann sehr unangenehm sein, wie ich selbst erlebt habe. Mein damals (Noch-)Partner hat ca. 30 Klagen eingereicht, keine gewonnen, aber ein Großteil der Kosten wurden über mich abgewickelt. Bis der Richter System dahinter erkannt hat: "Die Klägerin legt es anscheinend einzig darauf an, den Beklagten wirtschaftlich über die Verfahrenskosten zu schaden..." Ist aber nach deutschem Recht möglich...


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe die Scheidung eingereicht und PKH beantragt.Da ich arbeite und Unterhalt bekomme,wurde die PKH bewilligt,ich muss aber mtl. eine festbetrag an die Gerichtskasse zahlen.Wie lange wird noch festgelegt,kann aber bis zu 24 Monate sein.
    Ich habe allerdings nicht verstanden,dass das Gericht meinem Ex-emplar davon unterrichtet hat,dass ich die PKH bewilligt bekommen habe. :kopf
    Das Gericht wollte zur Prüfüng von Ex auch nur eine Lohnnachweis haben.Mehr nicht.
    Gruss HOPPALA