Kosten für VS- Anhörung

  • Ein nettes Hallo an alle hier,:-)


    ich bin Alleinerziehend und der Kv bestand auf einen VST nun kommt es nächste Woche Mittwoch zur Anhörung. Eine PKH wurde mir erst im 2. Anlauf genehmigt! Mein ANwalt wie das JA haben mich nicht aufgeklärt darüber das ich die Kosten für das Einreichen beim AG übernehemen muss! Nun hat mich gestern ein Schreiben der Landesoberkasse erreicht ,indem sie mich auffordern den Betrag ab 1.9 zu bezahlen.


    laut Telefonat mit dem AG muss ich den Betrag bezahlen,der beinhaltet die Anhörung wie 1/2 des VST .... es wurde aber noch keiner gemacht. Er kann sich am 30.6 zu seiner Tochter nochmasl bekennen und falls nicht dann wird ein VST gemacht.....


    Was dies bei Euch auch so oder wie habt ihr das geregelt. ich habe de
    letzte Nacht ziemlich unruhig geschlafen deswegen....:-(


    Danke schonmal für eure Antworten diesbezüglich.

  • Hallo,
    dachte ich auch aber die Sachbearbeiterin vom Amtsgericht sagte vor 30 Min zu mir das der VST wenn er gemacht werden würde ich die hälfte der Kosten tragen ... ich versteh es trotzdem nicht:-(


    Edit:Eingereicht wurde das Verfahren meinerseits vom Jugendamt

  • Ich hab das Gefühl, da läuft irgendwas schief bei euch. Schliesslich willst ja nicht du den Vaterschaftstest sondern im Grunde genommen dein Kind. Von einem Vorschuss, den die Mutter bezahlen muss, hab ich auch noch nichts gehört.


    Was sagt denn dein Anwalt dazu?

  • @ghostbuster


    das Gefühl hab ich auch & meinen Anwalt versuche ich vergebens seit gestern Nachmittag zu erreichen aber es ist ja keine Zeit.Zudem habe ich ihm die Unterlagen zukommen lassen,damit er kurz drüberschauen kann und mir es erklären. Ich steh im moment etwas hilflos da,weil ich eben immer davon ausgegangen bin das die Kosten der KV zahlen muss bei einer Feststellung der Vaterschaft :-(

  • Hallo zusammen,
    es stimmt tatsächlich ich muss 566,-€ bezahlen . der Richter hat dies mir ausführlich erklärt . es führt kein Weg vorbei, leider! Aber ich kann die kosten senken!!!!
    Wenigstens ein ein kleiner tropfen auf dem Heißen stein!



    NUn suchen wir ein DNA INstutut ausserhalb des Gerichtes um einen pvaterschaftstest machen zu lassen . Jedoch geht der Richter davon aus ,das er der Testbeweisen wird das er er Vater ist laut meiner Aussage hin!

  • Ich würde nichts ohne Rücksprache mit meinem Anwalts zahlen.

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • rabea


    Puh... warum hast du eigentlich selbst den Vaterschaftstest veranlasst? Ich glaube das hier das Problem liegt. Man kann doch eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten lassen und dann klagen die und beantragen den Test wenn der potentielle Vater nicht kooperiert. Soweit ich weiss holen die sich dann das Geld vom Vater zurück.


    Schliesslich will ja eigentlich dein Kind wissen wer sein Vater ist, du ja erst in 2ter Instanz.

  • Also ich habe für den Vaterschaftstest nichts zahlen müssen. Dieser wurde, veranlaßt durch das Jugendamt (Beistandschaft), per Gericht angeordnet, da der Vater die VS nicht anerkennen wollte.


    LG
    Chrystal

  • Habt ihr euch auf einen privaten Test geeinigt? Sieht fast danach aus. Weil wenn das Gericht den Test anordnet, dann muss du nix zahlen, selbst wenn es nicht der Vater ist

  • Hallo Rabea,


    eigentlich klagt ja das Kind! Und da das Kind kein Vermögen hat, sollte für das Kind PKH beantragt werden.


    Im Übrigen dürfte es sich um ein Amtsermittlungsverfahren handeln. Das Familiengericht ist m.E. selbständig dafür verantwortlich, entsprechende Beweisschritte einzuleiten.


    Gruß


    Grinsekatze :D

  • hallo zusammen,
    die Anhörung ist vorbei. ich bin ihm mal wieder entgegen gekommen mit einem aussergerichtlichen Vaterschaftstest . wobei auch der Richter einverstanden war . jedoch hat mein Anwalt der nicht Anwesend war sondern ein stellbvertreter der Sachberarbeiterin ( :wand) Jund und unerfahren und schaute sich die Akte 10 Min vor Beginn erstmal an.... ich bin stocksauer auf das JA und so wie es aussieht hat sie das auch verbockt mit den 566,-€ laut Anwalt ! Er kümmert sich drum.....

  • Anwalt auf den Mond schiessen... :nudelholz


    Ich finde ja allmählich, dass alle Alleinerziehenden einen kostenfreien Kurs bekommen müssten, wie man sich gegen Amtsfuzzis, Anwälte und ähnliche Schicksalsschläge wehrt. Tztztz... Sozusagen spezieller Selbstverteidigungskurs... :D

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • @ löwenherz


    das ist eine wirklich gute idee, dieser spezielle selbstverteidigungskurs!!! wollen wir ein schulungsinstitut gründen ??? ;)


    dann sollten die kurskosten am besten anteilsmäßig aufgeteilt von RAen, JÄern und KV getragen werden...

  • Nein , das war ein fehler meinerseits... der Anwalt durfte mich nicht vertreten - er steht mir aber mit Rat und tat zur seite udn war selbst sauer aüber das JA


    ich wurde vom JA Stellverteter begleitet,da die eigentl. Sachbearbeiterin sich in den Urlaub zurück zog und sie wusste von anfang an,dass ich bedenken habe mich vom JA vetreten zu lassen !
    Mein Anwalt versucht nun den schaden z etwas u beheben die sie verbockt hat! Er telefoniert Morgen mit dem richter nochmals...etc...

  • :radab das alles ist kaum nachzuvollziehen, rabea... Ich blicks nicht. Kann man sich in D nicht grundsätzlich vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen? :hm...


    binebine: und die müssen das bezahlen... das darf keine Kannbestimmung sein... :D

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Hallo Löwenherzz,


    wie am Anfang erwähnt wurde mein 1 PKh abgelehnt.der mein Anwalt gestellt hatte! Nachdem er abgelehnt wurde , wurde ich zum JA (Beistandschaft) geschickt das die einen 2. einreichen,das dann auch geschah und diese mich dann gestren vertraten bei der Anhörung- also nicht mein Anwalt. leide.... über den Typen ärgere ich mich heute noch schwarz udn sagte dies auch ijm Anschlusstermin bei meinem RA udn er warr ebfalls sauer udn wollte gleich den ANmen des Sstell. SAchberartbeiters!

    ich warte nun auch das telefonat von meinem RA der versucht das ganze irgednwie auszubügeln ,was die verbockt haben,denn ich solle am 1.9. 566,-€ trotz PKH zahlen!!!!

  • :wink hallo Rabea,
    also hier läuft es schiefer als schief. Mal zu deiner Frage wegen des Testinstitutes. Also mein KV hat ja gerade einen machen lassen. Paß hier ja auf, daß du einen Test mit Identitätsprüfung machst, d.h. mit Fotos und Personalausweis. Außerdem sollte es ein seriöses Institut sein, deren Test auch beim Gericht anerkannt werden. Ich kann dir http://www.dna-planet.de empfehlen. Ist absolut zuverlässig und kostet mit Identitätsprüfung €199,00, was natürlich der KV zahlen muß. Wir haben das übers Jugendamt abgewickelt. Der KV hat es an die Tante vom JA geschickt und die hat es geprüft und an meinen Arzt geschickt. Der hat die Test gemacht und an das Institut weitergeleitet. Wichtig ist hier für Dich zu wissen, daß den Arzt der Autraggeber des Tests zahlen muß, da das die Krankenkasse nicht übernimmt. Das als Hinweis, worauf mein Arzt mich hingewiesen hat. Ich habe auch die € 10,00 Quartalsgebühr nicht zahlen müssen, da ich in diesem Quartal noch nicht beim Arzt war.
    Das Institut bzw. die Vertreter können bei Schwierigkeiten vor Gericht geladen werden, das weiß ich deshalb, da mein KV den Test erst nicht rausrücken wollte und mein Anwalt dann im Institut angerufen.


    Ich drücke dir die Daumen!


    Liebe Grüße
    Melanie

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


    Von allen traurigen Worten, die je gesprochen oder geschrieben wurden, sind die wohl traurigsten: "ES HÄTTE SEIN KÖNNEN!"

  • :wink hi zusammen,


    also da lief mächtig was schief und der Sündenbock wurde nun auch gefunden = Ja SAchbearbeiterin die sich 3 wochen Urlaub nahm und einen stellvert. schickte zum Gericht( das bekam ich nur über eine Anruf beim JA heraus) :angry
    Allerdings kann man erst ab Monatg mit ihr KOntakt aufnehmen... Das übernimmt alles nun mein Anwalt .Zudem geht auch üer ihn eine Beschwerde hinaus für beide Sachbearbeiter!


    Was den KV angeht... So kann ich nur an seine Vernunft appelieren,denn ich ahb mich zwar eingelassen auf einen ausserger. VST aber er muss ja wenn er nicht will dort hingehen und das ganze nochmal hinauszögern! Allerdings hat mein Anwalt inzwischen mit dem zuständigen Richter gesprochen und sollte der Kv nicht bis zum 10.9 einen Test bekannt und durchgeführt haben dann wird ein gerichtl. angeordnet!


    Ich weiss ,dass dies ein fehler war aber ich bin zu gutmütig und das sagte auch mein Anwalt... dieser wird mich nun auch am 10.9 bei Gericht neben dem Ja vertreten. Da ic alles was danach noch folgt in seien Hände lege. das Ja hat es absolut .... bei mir!


    Das Institut hat mir mein Anwalt gegebenen,das ich es dem KV weiterleite und darauf hingewiesen das wir uns auf kein anderes Institut einlassen werden!


    Wir werden sehen.


    @ meli
    danke auch für die Mail :tuschel