Das ist alles gut und schön. Jedoch wird eigenes Einkommen der Kinder (dazu zählen auch Unterhalt und Unterhaltsvorschuss) vom Kinderzuschlag abgezogen.
Also, wenn das Kind beipielsweise 120 € Kindesunterhalt erhält, kann es nur noch 20 € Kinderzuschlag erhalten.
Ich komme mit meinen Kids durch meine Teilzeittätigkeit plus Kindesunterhalt, Kindergeld knapp über Hartz IV-Niveau, werde aber weiterhin keinen Kinderzuschlag bekommen aus den o.g. Gründen :radab
Herzliche Grüße, yinyangeli