"Sind sie allein sorgeberechtigt?"

  • Zitat

    Original von bRiaJ
    bei mir wird dagegen ständig nachgefragt. bin *erst* seit 2 jahren alleinerziehend - dummerweise mit gemeinsamen sorgerecht. wir verstehen uns aber nicht und *er* macht nur stress - und ich brauche ständig seine *wohlwollende* unterschrift obwohl er sich eigentlich außer fürs stunk machen für nichts interessiert und nebenbei trotz verdienst seltens unterhalt für seine 7 kinder bezahlt - überlege nun genau aus diesem grunde das alleinige sorgerecht zu beantragen!



    Das wirst du aber so leicht nicht erhalten. Außer, er wird den Kindern gegenüber handgreiflich oder leistet sich sonst etwas schwerwiegendes... So einfach ist das nicht, das alleinige Sorgerecht zu erhalten.

    Echte Männer essen keinen Honig,
    sie kauen gleich die Bienen

    Einmal editiert, zuletzt von Gast001 ()

  • Zitat

    Wenn Lehrer und Schulleiter so eine Auseinandersetzung, die sie selber zu verantworten haben, auch noch am Kind auslassen, gehören sie meiner Meinung nach sofort aus dem Schuldienst entfernt.


    Meiner Meinung nach auch. Aber auch wenn das nicht so offensichtlich am Kind ausgelassen wird - ich glaube, ich würde mich bei allen möglichen Gelegenheiten fragen, ob das nun vielleicht damit zusammenhängt, dass man ja die Familie ist, die die Schule verklagt hat...


    Soooo o.T. ist das ja eigentlich nicht... ;)

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Zitat

    Original von Gast001




    Das wirst du aber so leicht nicht erhalten. Außer, er wird den Kindern gegenüber handgreiflich oder leistet sich sonst etwas schwerwiegendes... So einfach ist das nicht, das alleinige Sorgerecht zu erhalten.


    Gast001 , also nach meinen recherchen ist gemeinsames sorgerecht auch dann nicht zumutbar, wenn die parteien so zerstritten sind, das wichtige entscheidungen nicht mehr gemeinsam getroffen werden können

    ~ Es gibt Momente im Leben, da hört die Erde sich auf zu drehen,
    und wenn sie sich dann weiter dreht, ist nichts mehrs so wie es vorher war~

    Ria(74); Chris(93),Stefan(95);Katharina(97);Thomas(98 );Annalena(2000);Lukas(2001)und Sophie(2003)

  • Hallo,


    mal ganz blöd gefragt... hat die notwendige Unterschrift des anderen Elternteils ausschließlich mit dem gemeinsamen Sorgerecht zutun,oder werden da nochmal unterschiede gemacht wenn zwar gem Sorgerecht besteht aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei nur einem Elternteil?


    Und kann man das trennen,also gem Sorgerecht und alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht...? :frag


    Lg coca

  • also in meinen fällen fast immer schulsachen, einmal antrag auf beihilfe vom JA und 2 mal medizinisches ging es immer ums gemeinsame sorgerecht.
    was allegemeine rechtslagen betrifft kenne ich mich leider gar nicht aus

    ~ Es gibt Momente im Leben, da hört die Erde sich auf zu drehen,
    und wenn sie sich dann weiter dreht, ist nichts mehrs so wie es vorher war~

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  • Sehr unterschiedlich anscheinend....


    Ich bin seit Jahren alleinerziehend, und immer, wenn ich nach der Unterschrift des Vaters gefragt werde schreib ich hin- Wohnort unbekannt... danach war immer Ruhe-


    Allerdings hat er vor ... etwa 4 Jahren mal einfach von heute auf Morgen unsere Grosse aus der Schule abgemeldet, bei der Stadt abgemeldet und an einer Schule und Stadt in einem anderen Bundesland angemeldet *jetzt noch innerlich hochgehen könnte*.... das war vielleicht ein Kampf-


    Aber: Ende gut, alles gut :strahlen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • beim lesen musste ich lachen - aber ich glaube ich hätte an deiner steller mordgedanken bekommen - bin echt überempfindlich zur zeit :D

    ~ Es gibt Momente im Leben, da hört die Erde sich auf zu drehen,
    und wenn sie sich dann weiter dreht, ist nichts mehrs so wie es vorher war~

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  • Sorry,falls ich nerve...mach ich ja sogarnich gern... :D


    Möcht einfach meine Frage zum gem Sorgerecht und alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht nochmal in die Runde werfen...


    Kennt sich jemand damit aus?


    coca

  • Mela
    Danke für die klare Info....Kannst Du mir auch noch sagen,wie man das trennen kann?Muß da etwas vorgefallen sein,oder wie is das Vorgehen...?



    Zu dem Anfangsthreat:
    Meine Kleine soll ab Sept von der Krippe in den Kiga wechseln.
    Auf dem Anmeldebogen stand bei Einkommen etc eine Spalte für Mutter und eine für Vater
    Eigentlich hätte ich das ausfüllen müssen wegen des gem Sorgerechts,hab mich aber "geweigert".
    Kann ja nich sein,das die mir womöglich den Beitrag danach berechnen,weils da ja noch ein sorgeberechtigeten Vater gibt.
    Schließlich bin ich die jenige,die für alles aufkommt.


    Mit dem KU finanzier ich im Moment zwar zum Teil die Krippe u dann auch dan KIG aber es kann ja nich sein,das der Beitrag höher berechnet wird,weil sein Gehalt auch eingerechnet wird...

  • Nachdem mein Ex keinen Umgang mehr mit seinen Kindern wollte, habe ich ihm angedroht, dass ich das alleinige Sorgerecht beantragen werde. Da hat er doch glatt freiwillig auf sein Sorgerecht verzichtet. Damals hat mich das sehr verletzt, dass ihm seine Kids so unwichtig sind. Wenn ich euren Stress so lese bin ich heute doch wirklich froh darüber.

  • Bei der Sparbucheröffnung für meinen Kleinen (war ein Gutschein der hiesigen Bank über 25 Euro) wurde ich sofort gefragt, ob ich das alleinige SR habe. Ich bejahte dies natürlich, aber sie wollten das Negativattest.
    Als ich sagte, daß ich dieses nachreiche, waren sie zufrieden und ich konnte das Konto anlegen. Die Sorgerechtsbescheinigung habe ich immer noch nicht vorgelegt, obwohl ich sie einstecken habe und einwerfen wollte, nur vergesse ich das jedesmal!!! :wand :wand


    Bis heute (und das war Ende letzten Jahres) hat mich keiner darauf angesprochen bei der Bank.

  • Als ich für meinen Sohn ein Sparbuch eröffnet habe mußte ich zum Jugendamt gehen und mir ne Bescheinigung holen das ich wirklich das alleinige Sorgerecht habe.Ohne die Bescheigung haben die nichts gemacht.

  • Seltsam ich brauchte für den Kinderausweis meines Sohnes ne Bestätigung vom Jugendamt über alleinige Sorge.
    Vielleicht hing es damit zusammen, dass die Vaterschaft noch nicht anerkannt war? Sonst habe ich noch nichts für Ihn beantragt (ist erst 13 Monate)

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)