Einfach kurz durch den KIZ Lotsen clicken und schauen ob ein Anspruch besteht
Kinderzuschlag - neue Einkommensgrenzen
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Frage zu dem Kinderzuschlag, die sich letztens bei mir ergeben hat.
Mindesteinkommen ist soweit ich weiß hier 600/900 Brutto.
Kommt bei dem Kinderzuschlag keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit zum Tragen?
LG
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"Gesteigerte Erwerbsobliegenheit" taucht m.W. im Gesetz und den Richtlinien zum Kinderzuschlag nicht auf. Kinderzuschlag wird ab dem von dir genannten Mindesteinkommen bezahlt und von einem Hoechsteinkommen nach oben begrenzt.
Forderungen an den Elternteil, sein Einkommen durch Mehrarbeit zu erhöhen, um dann ggfs nur noch mit niedrigerer Summe oder gar nicht mehr zuschlagsberechtigt zu sein, gibt es m.W. nicht.
Oder hab ich deine Frage falsch verstanden?
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"Gesteigerte Erwerbsobliegenheit" taucht m.W. im Gesetz und den Richtlinien zum Kinderzuschlag nicht auf. Kinderzuschlag wird ab dem von dir genannten Mindesteinkommen bezahlt und von einem Hoechsteinkommen nach oben begrenzt.
Forderungen an den Elternteil, sein Einkommen durch Mehrarbeit zu erhöhen, um dann ggfs nur noch mit niedrigerer Summe oder gar nicht mehr zuschlagsberechtigt zu sein, gibt es m.W. nicht.
Oder hab ich deine Frage falsch verstanden?
Im Gegenteil, genau so war die Frage gemeint. Danke.
Ich finde das irgendwie seltsam. Bin ich da der einzige?
LG
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Ich hatte mal vor Ewigkeiten überlegt, den zu beantragen, aber da musste der Arbeitgeber was ausfüllen. Ist das noch immer so? Ist mir jetzt nicht so recht, dass der Arbeitgeber das weiß.
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Im Gegenteil, genau so war die Frage gemeint. Danke.
Ich finde das irgendwie seltsam. Bin ich da der einzige?
LG
Was genau findest du seltsam?
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Was genau findest du seltsam?
Die Diskrepanz in den Ansprüchen an die Eltern.
LG
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Ich hatte mal vor Ewigkeiten überlegt, den zu beantragen, aber da musste der Arbeitgeber was ausfüllen. Ist das noch immer so? Ist mir jetzt nicht so recht, dass der Arbeitgeber das weiß.
Der Arbeitgeber kennt doch sowieso Dein Gehalt, was genau soll er erfahren, was bisher nicht bekannt ist?
LG
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Die Diskrepanz in den Ansprüchen an die Eltern.
LG
Weil dem Umgangselternteil auferlegt werden kann "mehr" zu arbeiten?
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Weil dem Umgangselternteil auferlegt werden kann "mehr" zu arbeiten?
Auch das. Ich würde es nicht auf UET eingrenzen.
LG
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Diese (niedrigen) Grenzen sind vielleicht erstmal nicht nachvollziehbar - aber in Teilzeit ist das schnell ein realistisches Netto.
Mittlerweile sind die Grenzen aber so hoch das man auch mit einem durchschnittlichen Netto von 1600-2000 Euro noch Anspruch haben kann.
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Diese (niedrigen) Grenzen sind vielleicht erstmal nicht nachvollziehbar - aber in Teilzeit ist das schnell ein realistisches Netto.
Mittlerweile sind die Grenzen aber so hoch das man auch mit einem durchschnittlichen Netto von 1600-2000 Euro noch Anspruch haben kann.
Ich spreche nicht vorrangig von AE-Haushalten. Die Unterscheidung wird ja beim KiZ überhaupt gar nicht getroffen, wenn ich es richtig verstehe. Dazu hatte ich ja vorhin extra gefragt.
LG
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Wenn ich mich richtig erinnere, war der Gedanke zum Kinderzuschlag: Der Beantrager muss nicht "Sozialhilfe" beantragen. Hoffnung war, das würde es manch Berechtigten einfacher machen. (Umgekehrt schürt man so aber auch den Gedanken: Bürgergeld/Sozialgelder sind mit einem Makel verbunden...)
Vielleicht steht da auch das Beispiel aus dem ÖD dahinter: Da wird ein Kinderzuschlag zum Gehalt gezahlt.
Ansonsten: Das generell (mehr) arbeiten zu müssen kommt ja bereits von den anderen Stellen/wird von anderen Stellen geprüft und gefordert.
Insgesamt ist aber auch hierzu sehen: Zu viele Förderstellen, Verwaltungen, die in schwieriger Situation (nicht) helfen. Da durchzublicken, ist eine Kunst für sich.
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So verstehe ich die Intention auch. Vermeidung von Sozialfällen die nur wegen des Unterhalts der eigenen Kinder dazu werden.
"Ansonsten: Das generell (mehr) arbeiten zu müssen kommt ja bereits von den anderen Stellen/wird von anderen Stellen geprüft und gefordert."
Ist das so? Wer soll das prüfen? Die Kindergeldstelle? Wird doch beim Wohngeld ebenfalls nicht geprüft.
LG
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"Ansonsten: Das generell (mehr) arbeiten zu müssen kommt ja bereits von den anderen Stellen/wird von anderen Stellen geprüft und gefordert."
Ist das so? Wer soll das prüfen? Die Kindergeldstelle? Wird doch beim Wohngeld ebenfalls nicht geprüft.
LG
Fürs Kind wird nicht geprüft. Aber hier geht es ja um die Kinderzuschußberechnung, wenn man in einem bestimmten Einkommenkorridor liegt.
Wer Bürgergeld bezieht, der wird mutmaßlich gefragt werden, wie es mit Arbeit aussieht. Wer arbeitslos ist und ALG bezieht.
Aber das nur einmal. Gut, dass man sich nicht an allen Stellen rechtfertigen muss