Geschieden und Probleme mit Umgang

  • Liebes kluges Forum,


    ich stelle heute eine Frage für eine Freundin von mir. Getrennt seit 2,5 Jahren, seit kurzem ist die Scheidung durch, 4 Kids leben beim Vater, sind am WE bei meiner Freundin und während der Woche nach Absprache auch.
    Nun hat der Exmann sehr ungesunde Verhaltensweisen und setzt meine Freundin unter Druck, will ihr die Kinder zum Teil nicht rausgeben obwohl anderes vereinbart war.


    Am liebsten wäre es meiner Freundin, wenn 2 der Kinder dauerhaft zu ihr kämen. Bisher hat sie sich wohl nicht getraut und daher nichts in die Richtung unternommen.
    Zumindest wäre wohl wichtig, dass der Umgang durch eine dritte Stelle geregelt wird - damit es nicht zu Situationen kommt wo er einfach nach Lust und Laune „nein“ sagen kann und sie (und die Kinder) dann das Nachsehen hat.
    Ist das Jugendamt dafür der richtige Ansprechpartner? Oder muss man damit direkt ans Gericht?


    Danke fürs Lesen und liebe Grüße!

  • Einigen über den Aufenthalt der Kinder müssen sich die Eltern. Das haben sie vor 2 1/2 Jahren ja anscheinend getan und wohl auch bei der Scheidung das noch einmal bestätigt.


    Wenn jetzt eine Änderung herbeigeführt werden soll, dann sollten handfeste Gründe dafür vorhanden sein. Das kann der deutliche Wille der Kinder sein. Das kann das problematische Verhalten eines Elternteils sein, das deutlich schlecht für die Kinder ist.

    Diese Dinge müssten auf den Tisch

    Können die Eltern sich nicht einigen, kann man beratend das Jugend-Amt hinzuziehen. Das kann aber nur beraten und hat keinerlei Befugnis.

    Kommt es zu keiner Einigung, bleibt im Streitfälle nur, die Situation zu akzeptieren oder auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu klagen. Um den Aufenthalt zu ändern, muss es den Kindern nach so einer langen Zeit des Aufenthaltes beim Vater bei der Mutter nachweislich "erheblich" besser gehen, um juristisch einen ABR-Wechsel durchzuführen.

    Nicht einfach wird sein zu begründen, weshalb die Kinder auseinander gerissen werden und nicht alle bei der Mutter leben sollen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sie hatte wohl Angst vor ihm, ich glaube es gab Drohungen, (bei der Polizei aktenkundige Gewalt gegen sie gab es während der Ehe auch) daher hat sie die Situation erst einmal so akzeptiert.

    Um alle Kinder zu sich zu nehmen fehlt ihr einfach der Platz - sie wohnt auf 2 Zimmern, während er 5 Zimmer hat. Allerdings wohnen sie nur wenige Minuten voneinander entfernt - kann man das in diesem Falle überhaupt als „auseinanderreißen“ betrachten?

    Aber gut, wenn es so schwierig ist, wie du sagst Volleybap , wird es für sie glaube ich keine Option sein.


    Aber es ist übers Jugendamt möglich den Umgang so zu regeln dass er sich an die Vereinbarungen halten muss? Auch wenn der Umgang zur Zeit die sonst so üblichen 2 Wochenenden im Monat sowieso schon übersteigt?
    Sie leidet aktuell einfach sehr unter der Situation :( Sie soll immer so hüpfen, wie er das möchte, sonst will er ihr die Kids nicht geben.

  • Wenn es ein rechtskräftiger Urteil wegen familiärer Gewalt gegen den Vater gibt, besteht eine große Chance für die Mutter auf das ABR. Gibt es aber "nur" eine Anzeige - "aktenkundig" - und die Staatsanwaltschaft hat das nicht weiter verfolgt, dann ist das kein Argument für die Mutter und eine Übertragung des ABR.


    Umgang ist wie ABR: Von den Eltern zu klären. Das JA kann beraten. Mehr nicht. Rechtlich durchsetzbar (in Ansätzen) ist nur ein Gerichtsbeschluss. Aber auch hier ist entscheidend, was die Kinder eigentlich wollen. Oder ist alles nur Wunsch der Mutter?

    Da würde bei einem Gerichtsverfahren die sog. "Beistandschaft", ein vom Gericht in der Regel eingesetzter "Anwalt der Kinder" genau drauf achten.

    Liebe Grüße



    Bap



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