Hallo ihr Lieben,
ich schon wieder. Da wir ja tatsächlich überlegen ein "gemeinsamen" Anwalt zu nehmen, meint der Vater nun etwas wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht klären zu müssen.
Wir sind beide Sorgeberechtigt, inwiefern wäre es für ihn wichtig ein gemeinsames ABR zu haben und hätte ich daraus irgendwelche Nachteile?
Wäre es mir ggf. ein alleiniges ABR zu erwirken? Und wenn ja, wozu ist es dann gut?
Viele Grüße