Benötige Hilfe Finanzen, Arbeitlos melden?, Sozialhilfe?, Kündigen?

  • Hallo zusammen,

    ich benötige Hilfe bzw. Auskünfte und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.


    Beim Jobcenter bin ich laut Auskunft am

    Telefon an der falschen Adresse.


    Ich bin so so durch mit den Nerven und versuche irgendwie weiterzukommen.


    Vorab ich habe einen kleinen 9 Monate alten Sohn und bin seit kurzem alleinerziehend.

    Ab Mai sollte ich eigentlich wieder arbeiten gehen, zurück in meinen alten Job kommen.


    Mein Sohn wird noch gestillt, die meisten Breiversuche werden noch ablehnt, genauso wie Pre.

    Er fängt gerade erst an mobil zu werden, zahnt und ich habe seit 9 Monaten nicht mehr als 1,5 Stunden am Stück geschlafen.


    Vor der Trennung vom Kindsvater war es geplant, dass ich 1 ganzes Jahr Elternzeit nehme und danach halbtags arbeiten gehe,da seine Mutter mit auf den kleinen aufpassen wollte und er mit 2 Jahren dann in die Kita sollte.


    Jetzt ist das alles hinfällig, ich habe keinen Kitaplatz, stehe alleine da, ohne Familie und kann auch einfach noch nicht arbeiten, ich schaffe es durch die Nächte nicht mich richtig zu konzentrieren, habe so stark abgenommen und versuche gerade einfach mein bestes zugeben und für den kleinen ist es gerade sowieso schon viel mit der Trennung.


    Der Kindesalter zahlt unserem Sohn Unterhalt, nach langem hin und her.

    Ein weiteres Jahr im Elternzeit kann ich nicht gehen, da ich finanziell dann denke ich gar nicht mehr über die Runden kommen würde, weil ich ja ein volles Jahr Elternzeit genommen habe und mein Arbeitgeber dringend jemanden für meine Stelle benötigt.


    Ich bin gerade echt verzweifelt.


    Muss mein Arbeitgeber mich kündigen oder muss ich nun kündigen?

    Welche Möglichkeiten habe ich Unterstützung zu erhalten?

    Ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung für ein weiteres Jahr also kann ich auch kein Arbeitslosengeld beantragen oder?

    Bleibt mir dann nur das Bürgergeld? Was wird alles davon abgezogen?


    Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar. ♥️


    Vielen Dank!

  • Du kannst deine Elternzeit bei deinem Arbeitgeber verlängern.


    Wieviel Kindesunterhalt zahlt er ? Daran kann man schon erkennen ob er ggfls. auch Betreuungsunterhalt zahlen kann.


    Du kannst Bürgergeld beantragen - das geht auch online click- oder du druckst die Anträge aus.


    Arbeitslosengeld kannst du erst beantragen

    - wenn du einen Kindergartenplatz hast

    - dein Arbeitsverhältnis gekündigt ist

    dann auch nur anteilig für die Stunden die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst


    Vielleicht kann dir die Caritas oder andere Beratungsstellen helfen und dich beraten,

    einige haben auch schon mal grobe Rechner im Internet

  • Vielen Dank!


    Mit der Caritas habe ich heute morgen gesprochen und einen Telefontermin vereinbart, danke für den Tipp!

    Der Vater zahlt 347€ Kindesunterhalt.


    Muss nochmal fragen:


    Darf ich das Bürgergeld auch schon jetzt ungekündigt beantragen, quasi dass der Antrag schon gestellt ist?

    Möchte keine Fristen verpassen, aber bin eben unsicher.


    Weißt du zufällig, ob ich bei meinem Arbeitgeber nun kündigen muss oder muss ich bis zum Mai wenn meine Elternzeit endet warten??

    Ich hatte im Internet gelesen, dass er mich 3 Monate nach der Elternzeit nicht kündigen darf, also müsste ich doch kündigen.

    Weiß nicht, ob ich richtig informiert bin.


    Dankeschön!

  • Warum willst du überhaupt kündigen? Lass das Arbeitsverhältnis bestehen, verlängere die Elternzeit und fertig.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Weil ich doch schon 1 Jahr volles Elterngeld erhalten habe und wenn ich die Elternzeit verlängern möchte bekomme ich doch gar kein Elterngeld mehr richtig?


    zudem müsste mein Arbeitgeber zustimmen und er wird das nicht tun da er dringend jemanden für meinen Job benötigt.

  • Also ich würde gerne meine Elternzeit verlängern, weiß aber eben dann erst recht nicht worauf ich finanziellen Anspruch habe. Da mein volles Elterngeld schon gering ist.
    und ich dachte mein Arbeitgeber muss zustimmen…

  • Bekommt man nicht eine Sperre beim Bürgergeld, wenn man selbst kündigt? Oder ist das nicht mehr so?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Beantrage doch erstmal die Verlängerung der Elternzeit. Begründe es mit der fehlenden Betreuung für dein Kind. Warum willst du es deinem Arbeitgeber so einfach machen? Ja, das ist blöd für ihn, aber du hast Rechte! Die hast du auch noch, wenn sich deine Lebensumstände ändern und neu verhandelt und geplant werden muss. Also: Auf keinen Fall kündigen!

    Mit Ende des Elterngeldes müssten dir Sozialleistungen zustehen. Darüber wird dich die Caritas sicher gut informieren können.

    Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn dir gekündigt wird und du aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das ist derzeit nicht so.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Erst noch einmal Welcome auch hier im Thread.


    Das ist natürlich eine höchst schwierige Situation gerade. Emotional, von der Arbeits- und der Betreuungssituation, und, und, und ...


    Wahrscheinlich musst Du viele Dinge einzeln und für sich aufdröseln.


    Zuerst einmal: Dem Zwerg steht Unterhalt zu vom Vater (Du schreibst. Nach langem Mühen würde der vater endlich zahlen. Wer hat den Unterhalt berechnet? Oder habt Ihr Euch geeinigt?) Offiziell steht Dir mindestens bis zum dritten lebensjahr Betreuungsunterhalt zu. In der Höhe des (Netto)gehalts, das Du vom Arbeitgeber bei Arbeitseintritt bekommen würdest. Gretchenfrage hier. Ist der vater leistungsfähig ...


    Für Kind besteht ab dem 1. Lebensjahr ein gesetzlicher Anspruch auf einen KiTa-Platz. Darum musst du Dich bemühen (hast Du ja wohl bereits und hast wohl keinen gefunden. Wichtig: Du solltest das schriftlich dokumentieren können!) Dann solltest Du Dich - um den richtigen Weg einzuhalten - um Unterstützung beim Jugendamt kümmern. Die werden wahrscheinlich auch keinen Platz anbieten können. Das sollen (und müssen) sie Dir schriftlich geben. Bedeutet: Die politische Gemeinde muss nun finanziell die Kinderbetreuung leisten. Ob die Bezahlung einer privaten Betreuung oder - zur Not - durch Dich ... Es gibt Fälle, wo Elternteile dort finanziell unterstützt werden und damit Ausgleich für den finanziellen Verlust durch die Nichtarbeit bekommen. (offiziell ist das ein bisschen anders deklariert. In der Sache ist es aber so ...)


    Ein Weiteres: Ihr als Eltern habt Euch getrennt. Das spricht aber nicht dagegen, dass der vater im DSenkel steht, auch Betreuung zu übernehmen und zu organisieren. Und könnte das nicht, wie ursprünglich angedacht, die Oma machen?


    Arbeitgeber: Da hilft nur "kluges" Reden. Frage: Habt Ihr einen Betriebsrat? Dann wende dich an den und lass Dich mal beraten, was im Betrieb alles möglich sein könnte.


    So weit erst einmal ...


    Wenn Du die Stichwortsuche einsetzt, findest Du noch den ein oder anderen älteren Thread, in dem es um ähnliche Problenstellungen geht. Da ist vielleicht die ein oder andere Info drin zu finden. Vor allem kannst Du herauslesen, dass in den meisten Fällen im Laufe der Zeit erträgliche, oft gute Lösungen gefunden worden sind. Das wird, obwohl im Moment alles für Dich nach Chaos aussieht, sicher auch Dir gelingen!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bürgergeld ist nicht Arbeitslosengeld - wegen der Sperre.


    Wahrscheinlich hast du auch schon zum Elterngeld + KindesUnterhalt einen Anspruch auf anteiliges Bürgergeld oder Wohngeld.


    Bei einem KU von 347 € ist er wahrscheinlich Stufe III und hat zwischen 2300-2700 bereinigtes Netto -

    da ist auf jeden Fall noch Betreuungsunterhalt für dich drin - auch wenn er nicht will.

    Dazu brauchst du einen Anwalt - da hilft dir das Amtsgericht in der Nähe, du solltest einen Beratungsschein/Prozesskostenhilfe bekommen.


    Deinen Arbeitsplatz solltest du nicht kündigen. Sprich mit deinem Chef ob du die Elternzeit verlängern kannst.


  • Weißt du zufällig, ob ich bei meinem Arbeitgeber nun kündigen muss oder muss ich bis zum Mai wenn meine Elternzeit endet warten??

    Ich hatte im Internet gelesen, dass er mich 3 Monate nach der Elternzeit nicht kündigen darf, also müsste ich doch kündigen.

    Weiß nicht, ob ich richtig informiert bin.


    Dankeschön!

    Du kannst bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. Dagegen kann der Arbeitgeber nicht vorgehen. Deine bisherige Erklärung, nur ein Jahr in Elternzeit zu gehen, ist eine Absichtserklärung. Mehr nicht. Du kannst deine Absichten ändern ... Du unterliegst weiter dem besonderen Kündigungsschutz. Nur in besonderen Fällen kann Dir gekündigt werden.


    Finanziell sieht das anders aus, ist aber nicht die Spielwiese des Arbeitgebers. Wenn Du jetzt das Elterngeld "verfrühstückt" hast in dem einen Jahr (als AE stehen Dir vielleicht sogar 14 Monate zu, bin mir da aber nicht so sicher, hat sich viel geändert), dann musst Du Dich anders finanzieren ... Aber grundsätzlich geht das.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Oh wow!


    Dankeschön erstmal für eure Mühen und Antworten, ganz toll dass hier so ein angenehmer Umgangston herrscht.


    Ja natürlich im Moment ist es viel, aber das beste Geschenk halte ich in den Armen bzw. krabbele ich im Moment nur hinterher☺️

    Der Kindesvater zieht sich komplett raus, was Betreuung & Verantwortung angeht…

    Somit möchte ich meinen Sohn auch nicht der Schwiegermutter geben bzw. jemanden „aufdrängen“.

    Mir wäre eine vernünftige Lösung im Sinne unseres Sohnes auch lieber und ich hoffe dass er in der Hinsicht noch merkt was er da tut.


    Mit dem Unterhalt haben wir uns so geeinigt und ich habe es mit zudem schriftlich von ihm geben lassen.

    Und ja laut seinem Verdienst würde mir auch noch Betreuungsunterhalt zustehen.

    Das wusste ich bisher auch nicht, ist natürlich für mich das Grauen mich dahingehend mit ihm auseinanderzusetzen aber es stimmt es ist auch sein Sohn und er benötigt eben eine vernünftige Betrueung.


    Ich wusste tatsächlich vieles bis hierher nicht.

    Gut ich werde vorerst nicht kündigen, mit meinem Arbeitgeber ist leider nicht zu reden, er macht nur Druck dass ich wieder kommen soll.

    Denke eine Einigung werde ich nicht finden aber dann muss ich mich nochmal mit meinem Rechten auseinandersetzen und inwiefern er mir eine Verlängerung der elternzeit untersagen darf.

    Dokumentiert habe ich alles bzgl. der Kitaplatzabsagen.

    Jugendamt habe ich mir dahingehend notiert, ich warte mal ab war mir die Dame von der Caritas noch rät bezüglich der Betreuung.



    Ich meld mich bestimmt nochmal mit einem Update wenn ich ein bisschen weiter gekommen bin, da werden bestimmt noch fragen aufkommen.


    Danke erstmal!

  • Jetzt erst die Antwort gesehen von dir Volleybap!


    Sehr gut dann muss ich mich darum kümmern was mir in der verlängerten elternzeit zusteht, mit Sparen war leider nicht viel bzw. kann ich davon nicht lang leben, da ich kein so hohes Einkommen hatte vor der Schwangerschaft trotz Vollzeitjob also ein Arbeitgeberwechsel wäre so oder so die nächste Zeit angebracht gewesen.


    Und ja auch das stimmt wie ich meine elternzeit eingereicht habe hätte ich als Alleinerziehende 14 Monate nehmen können!

    Muss mal sehen inwiefern ich das vielleicht noch ändern kann…

  • Ich weiß nicht, ob es das bei dir auch so gibt.

    Caritas oder KJHZ bieten evtl. zb. auch Elterntreffen mit Kinderbetreuung an. Oder man trifft sich zum Frühstück mit Kinderbetreuung.

    Andere Leute kennenlernen oder einfach mal entspannen.

    Evtl. bekommst du Wohngeld oder auch Kinderzuschlag, den beantragt man allerdings alle Halbjahr neu.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)