Irgendwas habe ich da noch im Hinterkopf. Mit fehlt aber aktuell das komplette Wissen.
Wenn der Expartner zwar Unterhalt bezahlt, der Betrag aber weniger als Unterhaltsvorschuss ist, ist das der steuerlich Relevante Mindestunterhalt?
Oder steht da einem der volle Kinderfreibetrag zu? Wie muss das angegeben werden?