Drittes Entlastungspaket

  • nee, da steht "der dem Abschlag zugrunde liegende Verbrauch".

    Also richtet sich das mMn nicht nach dem Preis sondern nach dem Verbrauch, aufgrund dessen der Abschlag so angesetzt wurde.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Also der Gasanbieter lässt sich den tatsächlichen Verbrauch im Dezember vom Staat bezahlen, erhebt vom Verbraucher aber keinen Abschlag?

    Der Abschlag hat sich doch nicht über die Verbrauchsmenge geändert, sondern über Preissteigerungen und ist doch auf den einzelnen Verbraucher gesehen keine verfügbare Größe.


    vg von overtherainbow

  • Ich denke da immer an Habecks Aussage, dass die Firmen nur aufhören zu produzieren. :rolleyes: Das nenne ich mal echt kompetent! *io*


    Dir ist aber schon klar, dass "aufhören zu produzieren" nicht automatisch Insolvenz, mit allem, was daran hängt, bedeuten muss? Dass das sehr unglücklich ausgedrückt war, ist schon klar.


    https://www.tagesschau.de/inla…zen-maischberger-101.html


    Für alle, die sich mit dem Original beschäftigen möchten: Klick


    Der Link funktioniert nicht.


    Das mit dem Abschlag verstehe ich auch überhaupt nicht... Bei mir ist das in den Nebenkosten enthalten - wie wird das denn dann gerechnet?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich verstehe es trotzdem nicht.

    Ich davon aus, daß die Berechnungsgrundlage die vom Gasanbieter vorgegebene Abschlagszahlung ist.

    Die Berechnungsgrundlage ist nicht der Abschlag sondern der "dem Abschlag zu Grunde liegende Verbrauch" ... sprich eine Menge an Gas, die mutmaßlich im Vorjahr im Monatsdurchschnitt verbraucht wurde multipliziert mit dem aktuellem Preis.


    @ Coco, bei mir funktioniert der Link:/. Du findest das PDF auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ja, klar, es wurde später ja hinreichend thematisiert, dass es einen Unterschied zwischen Betriebsaufgabe und Insolvenz gibt 😅👍.


    Bei mir funktioniert der Link.

  • Das mit dem Abschlag verstehe ich auch überhaupt nicht... Bei mir ist das in den Nebenkosten enthalten - wie wird das denn dann gerechnet?

    Wenn dein Vermieter die Abschläge schon erhöht hat, könnte er es dir erstatten, ansonsten zahlt es der Vermieter weniger an den Gasbetreiber und lässt deinen Abschlag länger günstiger. Worst Case du siehst es erst auf der Nebenkostenabrechnung.

    LG Campusmami



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  • Das ist ein Vorschlag einer Kommission, die von der Bundesregierung beauftragt wurde. Beschließen muss das die Bundesregierung (Bundestag und Bundesrat) und klar könnte die auch anders beschließen... ich hoffe noch ein wenig auf die Sozialdemokratie8o:/.

    LG Campusmami



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  • Beschlossen ist noch nichts.

    Das ist jetzt aber noch nicht so beschlossen, oder?

    Falls ja, kann alles wieder umgemodelt werden, oder?

    Das, was jetzt bekannt ist, sind die Vorschläge der 23-köpfigen Expertenkommission, die zwar deutlich industrielastig ist von der Besetzung (also viele Geschäftsführer aus der Energieversorgung), aber auch mit erstaunlich jungen Wissenschaftlern aus dem Bereich der Energie(zukunfts)planung und recht wenigen Vertretern aus dem sozialen Bereich (je ein Gewerkschaftler (Verdi), von den Sozialverbänden (Caritas) und der GF einer Mieterorganisation).

    Politiker waren da keine dabei, bzw. ein oder zwei ehemalige Politikerinnen.


    Es gibt wohl auch schon ganz konkrete Ausführungsvorschläge, die in der Sache wohl funktionieren können, weil eben die Experten dafür am Tisch saßen. Bei Entscheidungen von "Nur-Politikern" war da ja oft die Idee erst einmal faszinierend, aber in der Praxis nicht umsetztbar. Hier werden wir sehen, was jetzt kommt von der Politik und wie umgesetzt werden kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Wenn dein Vermieter die Abschläge schon erhöht hat, könnte er es dir erstatten

    Hat er; also die Wohnungsbaugenossenschaft. Wenn es so durchgesetzt werden sollte - was genau müsste dann der Vermieter erstatten und wann?

    LG
    CoCo




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  • Wenn es so durchgesetzt werden sollte - was genau müsste dann der Vermieter erstatten und wann?

    CoCo, das sind Feinheiten. Vielleicht kannst du die Mietnebenkosten anteilig reduzieren, sofern du überweist oder einen Dauerauftrag hast. In der Summe wirst du ja nichts von dem Geld sehen, wenn du es bekommen würdest, würdest du es bei der Abrechnung wieder abgeben. Insofern würde ich da keine Energie in eine Auszahlung investieren.

    LG Campusmami



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  • In der Summe wirst du ja nichts von dem Geld sehen, wenn du es bekommen würdest, würdest du es bei der Abrechnung wieder abgeben.

    Ich stehe gerade völlig auf der Leitung. Wo genau wäre denn dann die Entlastung?

    LG
    CoCo




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  • Ich stehe gerade völlig auf der Leitung. Wo genau wäre denn dann die Entlastung?

    Die Entlastung ist, dass du nicht den 5 fachen Preis zahlst, sondern für 80% nur den Doppelten :-). Um da rechnerisch was raus zu kriegen, darfst du nur noch 50% des Vorjahresverbrauchs haben *lach*.


    edit: Wenn dein Abschlag schon jetzt mit über 12 ct pro kwh kalkuliert ist, kann es sein dass die Wohnungsbaugenossenschaft die Nebenkosten senkt, wenn das alles so beschlossen ist.

    LG Campusmami



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    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Wenn dein Abschlag schon jetzt mit über 12 ct pro kwh

    Das ist doch Strom? Ich dachte, wir reden vom Gas? Strom mache ich mit dem Versorger direkt und sollte noch ein Jahr sicher sein, mit dem Festpreis.

    LG
    CoCo




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  • Gas zahlt man auch in Kilowattstunden.Guck mal auf deine Nebenabgabenabrechnung und das Schreiben, was die Heizkostenerhöhung begründet dann kannst du mit Werten rechnen.


    Die Größte Entlastung ist doch an der Sache, dass man bei nur 80% Verbrauch mit maximal 12 ct pro Kilowattstunde errechnen kann, ob es einen ruiniert oder nicht und auch in der Zukunft nicht zittern muss, dass es noch weitere Erhöhungen gibt (also eine gewisse Planungssicherheit, soweit man 20% einspart).

    LG Campusmami



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  • Das ist doch Strom? Ich dachte, wir reden vom Gas? Strom mache ich mit dem Versorger direkt und sollte noch ein Jahr sicher sein, mit dem Festpreis.

    wir reden auch vom Gas. Gas hab ich aktuell 9ct/kW/h, weil Festpreis. Ein neuer Vertrag würde mit 42ct/kWh abgeschlossen ab Januar.
    Durch den geplanten Deckel hätte ich dann aber 80% meines Vorjahresverbrauchs zu 12ct/kWh und alles, was rüber ist zum marktüblichen Preis, in dem Falle also 42 ct.


    Also wenn ich im letzten Jahr 10.000 kW/h verbraucht habe bedeutet das für dieses Beispiel, dass ich 8000kWh zu 12ct/kWh bekomme und 2000 kWh zu 42ct.


    So habe ich das verstanden.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Mit dem Beispiel kann man das gut verdeutlichen:


    10.000 kwh zu 9 ct kosten 900 Euro


    10.000 kwh mit Deckel kosten 8.000 x 12ct plus 2.000 x 42ct = 1.720 Euro


    10.000 kwh ohne Deckel 4.200 Euro


    CoCo, so siehst du, das der Deckel in der Zukunft schon Entlastung schafft.

    LG Campusmami



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