Hallo miteinander,
nachdem mein Sohn gerne mehr bei Vater sein wollte (siehe anderen Thread) und KV und ich mehr oder weniger auf 1.5. geeinigt haben, kündigt KV nun an, ab 1.5. keinen Kindesunterhalt mehr an mich überweisen zu wollen.
Er hat telefonisch vorher gemeint, das könnten wir ja erstmal so weiterlaufen lassen (blöd von mir, sowas zu glauben). Und beim Jugendamt, wo wir eine schriftliche Erklärung über den vorläufigen Wechsel (erstmal ein halbes Jahr auf Probe) abgegeben haben, wurde das gar nicht thematisiert (auch wieder blöd, ich weiß).
Ein Telefonat heute beim Jugendamt: zuständige Sachbearbeiterin wäre in Urlaub diese Woche und ich könnte danach einen Termin bekommen. Sie würde mich anrufen.
Der Herr meinte, das wäre so noch nicht vorgekommen, wird das aber mit der Kollegin besprechen.
Er meinte auch, der KV könne nicht einfach so den Unterhalt canceln, da es einen gerichtlichen Beschluß darüber gibt.
Und auch, wenn wir den Umgang jetzt geändert haben, ist er trotzdem noch unterhaltspflichtig, solange das bei Gericht oder privat schriftlich nicht anders vereinbart wird.
Der Meinung bin ich auch. Grundsätzlich wäre ich ja bereit, darüber auch mit dem KV zu verhandeln. Es geht ja auch dann um verschiedene Kosten des Kindes (Schulessen, Schulhefte, sonstige Kosten für die Schule, Vereinsgebühr, Kleidung, etc.), die wir uns dann teilen müssten.
Und ob das Kindergeld weiter allein an mich gezahlt wird und davon dann die Kosten bestritten werden können...
Weiß hier jemand grundlegend Bescheid, wie das ablaufen sollte?
Danke im Voraus,
Grüße von Heidi