Meinst du das funktioniert nachdem die gemeinsam und geschieden über Jahre in der Wohnung lebten?
Geschieden nicht (die Scheidung zog sich nach obiger Schilderung über mehrere Jahre). Die Frau hätte ja auch schon im Trennungsjahr ausziehen können, nachdem klar für sie war, dass es keine gemeinsame Zukunft gibt.
Die Frau glaubt ja selbst nicht (nach obiger Schilderung) an den Erfolg eines Verfahrens. Sicher, ein guter Anwalt würde sie sicher auch zielführend verteidigen, aber selbst wenn sie Erfolg hätte (und das hängt vom Richterspruch ab), wäre sie in der alten Wohnung mit all dem, was sie über die letzten Jahre belastet hat ... ob das tatsächlich gut gehen würde? Sehr fraglich.