So, nach langem Hin- und Her hat das Jobcenter nun letzte Woche einen Brief geschrieben dass es (seit wann weiß ich nicht) Leistungen für meine Kinder zahlt.
Deswegen will das JC nun von mir eine Auskunft über Vermögen und Einkommen, dafür habe ich nun eine Fristverlängerung für weitere 6 Monate bekommen, diese Auskunft werde ich leisten.
Frage in die Runde:
Aktuell ist der ständige Aufenthalt der Kinder bei der KM.
Ich als Vater habe weder von den Leistungen noch von dem Antrag der KM etwas mitbekommen, zumindest habe ich jetzt erstmals schriftlich davon erfahren dass auch die Kinder Leistungen nach SGB II beziehen...
Beide Kinder haben, wie ja hier bekannt ist, Vermögen, Sparkonten usw...
Ich gehe davon aus dass die KM diese im Antrag NICHT angegeben hat.
Punkt 1:
Ich bezahle seit Geburt des Sohnes 348€ auf einen Fondsparplan. Inhaber des Kontos ist der Sohn, Verfügungsberechtigt bin ich bis zum Vertragsende (Das ist der 21. Geburtstag des Sohnes). Mittlerweile ist da einiges an Geld drin.
Mache ICH mich Strafbar wenn ich dieses Konto NICHT angebe ?
Soll ich das JC darüber Informieren und macht sich die KM dadurch strafbar ? (Der KM ist der Umstand bekannt dass dieses Konto existiert)
Punkt 2:
Ist es rechtens, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dass die KM den Antrag beim JC auf Leistungen für die Kinder alleine unterschreibt?
Ist das nicht eine Entscheidung von erheblichem Belange die beide Eltern unterschreiben müssten?
lg Thomas