Umgang/ Rechts als Vater bei extremer Entfernung (Deutschland-Brasilien)

  • Was sie mit dem Unterhalt macht, ist ihr Bier


    Nicht in Brasilien nach dem dortigen "Recht"... Unterhalt in Brasilien dient nur den Kindern und der Unterhaltsempfänger muss den Bedarf im einzelnen Nachweisen und notfalls Belege beibringen !!!


    Hierzulande fließt Unterhalt nach der DDT und es ist tatsächlich egal was der Empfänger damit macht... Wenn also hierzulande einem Kind in der Tabelle sagen wir mal 200€ für den Mietanteil zustehen kann ein BET eine Wohnung nehmen bei der auf ein Kind u.U nur 100€ Mietanteil entfallen, den Differenzbetrag kann BET für den nächsten Frisörbesuch verwenden...


    (Deswegen halte ich die DDT auch für ungrecht, ein BET in einer ländlichen Gegend im Osten bekommt den gleichen Mietanteil gemäß der DDT wie der BET in München City...)


    Dieses Prinzip gilt in Brasilien nicht, jeder Einzelfall wird geprüft, so müssen z.b. die Schulkosten extra ermittelt werden, der Unterhalt betreffend Wohnraum wird nach dem tatsächlichen Anteil der Miete berechnet usw...


    lg Thomas

  • Das mag in Brasilien so sein sein, ich setzte deshalb Deutschland davor. Letztendlich ist er ein Vater, der von D aus zahlt. Aber eine interessante Info.
    Wer prüft denn die Belege? Wie genau gehen die bei einem Ausländer damit um?


    Ungerecht finde ich die deutsche Tabelle nicht, da sie sich nach Einkommen staffelt. Letztendlich muss ich mich als betreeuenden Elternteil entscheiden, wofür ich das Geld verwenden will. Leiste ich mir die teure Wohnung in München City, oder ziehe ich aufs Land und kann uns ab und an den Zoobesuch leisten.
    Würde ich aus der Stadt wegziehen, wären die Mietkosten geringer. Wenn ich mir dann die Spritkosten aber überlge, dann dürfte ich mir die Haare tatsächlich selber schneiden. :brille
    Allerdings wäre ich dafür, dass mit dem Kindergeld anders zu regeln. Wenn sich ein Vater kümmert, dann sollte eine andere Berechnung her. Mich hätte das schon eine immense Summe an Babysitterkosten gespart.
    Aber den ganzen Kram habe ich durch, von Berechnungen haben wollen, was ich mit dem Unterhalt mache, was mit dem Kindergeld..Und ich würde ja ständig in den Urlaub fahren mit SEINEM Geld... :lach
    Keine Ahnung was manche meinen, was das Leben so kostet. Abgesehen davon, dass ich selbst finanzielle Einbußen habe, um unsere Tochter zu betreuen. Wenn mir was auf den Sender geht, dann dieses Gemaule. :devil:

  • Meines Erachtens ist es erstmal völlig Latte, was die Mutter getan hat und weiter tut.


    Du hast ein Kind gezeugt...daß ist ja während ihres Aufenthaltes in Deutschland passiert und ich halte es nicht für wahrscheinlich, daß sie hier wild durch die Betten gehüpft ist.


    Du selber hast ja keine Zweifel, so wie ich es verstehe...


    Dieses Kind hat Rechte und Du hast Pflichten und Rechte. Natürlich kannst Du Dich durch mangelnde Kooperation dieser entziehen.


    Moralisch gesehen ist mM unter aller Kanone sich da rauszuwinden...aber wenn Du der Mutter alles mögliche unterstellst kannst Du damit vielleicht Dein Gewissen beruhigen.


    Das Kind kann dennoch nix dafür und hat wohl kaum etwas falsch gemacht.


    Mittel und Wege Kontakt auch im Ausland zu halten gibt es durchaus. Und spätestens mit 18 wird das Kind sicherlich alleine nach Deutschland reisen dürfen.


    Du kannst Dich Deiner Verantwortung relativ leicht entziehen. Tipps dazu hast Du ja reichlich bekommen.


    Wenn Du Dich Deiner Verantwortung stellen möchtest, dann solltest Du nicht an dem "die Mutter hat aber!!!" festhalten, sondern aktiv werden.


    Du hast hier im Forum genügend Eltern, deren anderer Elternteil in der Versenkung verschwunden ist.


    Keiner dieser ET, die ihre Kinder im Stich lassen, wird sagen: Ja, ich bin halt ein Depp. Man kann immer Gründe finden.


    Du verbringst auch Deine Energie dafür auf zu begründen, warum nicht. Das Finanzielle steht dabei an erster Stelle.


    Ich hoffe, daß der "Stecher" meht Emphatie fürs Kind hat.

  • Das mag in Brasilien so sein sein, ich setzte deshalb Deutschland davor. Letztendlich ist er ein Vater, der von D aus zahlt. Aber eine interessante Info.
    Wer prüft denn die Belege? Wie genau gehen die bei einem Ausländer damit um?
    Ungerecht finde ich die deutsche Tabelle nicht, da sie sich nach Einkommen staffelt. Letztendlich muss ich mich als betreeuenden Elternteil entscheiden, wofür ich das Geld verwenden will. Leiste ich mir die teure Wohnung in München City, oder ziehe ich aufs Land und kann uns ab und an den Zoobesuch leisten.


    Ich bin kein Anwalt und kenne diese "Berechnung" nur aus dem Bekanntenkreis weil ich oft Dokumente übersetzt habe und daher auch sehr viel Schriftverkehr in Händen hatte...


    Der letzte mir bekannte Fall war so dass eine Brasilianerin in einer Nacht- und Nebelaktion mit dem Kind nach Brasilien gereist ist und nicht mehr wieder kam... (das war eine Woche vor der Einschulung)
    Er wohnt hier in der Nähe und hat lange Zeit versucht das Kind wieder nach Deutschland zu holen, Umgang oder Kontakt zum Kind gab es nicht...


    Das ganze hat sich über 5 Jahre gezogen, letztendlich hatte er keine Lust und keine Kraft mehr weiter zu kämpfen, parallel lief der Unterhalts- Prozess in Brasilien, nach knappen 25tsd€ Gerichts- und Anwaltskosten wurde ein Unterhalt von 122€ festgelegt oder eine Einmalzahlung...
    Er hat 2 Jahre Unterhalt bezahlt, dann kamen die Zahlungen wieder zurück weil das Konto erloschen war... Bleibeort der KM und des Kindes kennt er nicht, in Brasilien ist es schwer jmd zu finden...


    Der Unterhalt wurde damals nach einfachen Kriterien ausgerechnet... Grundlage war der "Salario minimo" ein Mindestlohn, davon die Hälfte plus den Anteil an der Miete (die Stammte aus Caruaru, die Miete waren ca. 90€/Monat für eine 2 Zimmer Wohnung (eigentlich ne Blechhütte...)


    Der Mindestlohn liegt derzeit bei 255€/Monat...


    lg Thomas

  • Ich habe das Kind nicht in diese Situation gebracht sondern maßgeblich die Mutter.


    Ich bin nicht gewillt in Brasilien einen jahrelangen Rechtsstreit zu führen.


    Unterhalt wird selbstverständlich gezahlt, nach DNA Test, aber nur Mindestbestrag nach DDT unter diesen Umständen. Rauswinden will ich mich auch gar nicht, das Kind wird von mir immer Unterhalt bekommen auch wenn ich keinen Umgang habe.


    Ich finde es interessant wie hier die Mütter argumentieren. Ist anscheinend vollkommen in Ordnung wenn der Vater halt einmal im Jahr kommt. Was das seelisch mit einem anstellt ist schlimm.


    Nachdem was ich persönlich erlebt habe, kann ich Tom nur zustimmen. Die Frau ist nicht Gesprächs-/kompromissbereit und sieht das Kind als ihr Eigentum. Es geht ausschließlich um Geld und nicht darum was besser für das Kind wäre. Ich würde das Kind selbstverständlich auch alleine in DT aufziehen, da wird die Mutter allerdings nicht mitmachen. Sie sieht mich als Zahl und Besuchsvater und genau da liegt mein Problem. Wenn hier wer meint ich wolle mich drücken, dies ist mein erstes Kind und ich hätte es so gerne auf dem Arm aber nicht zu dem Preis es wieder verlassen zu müssen und nie auch nur irgendein Mitspracherecht zu haben und das Kind aufwachsen zu sehen.


    Es geht mir auch um die Entfernung, wenn die Frau in DT leben würde, hätte ich nie einen Threat aufgemacht weil ich Umgang wahrnehmen könnte. Bei dieser Entfernung ist dies so gut wie unmöglich. Mir ist klar dass Umgang (schreckliches Wort, bin ich als Vater ein Elternteil 2.Klasse?) und Unterhalt zwei verschiedene Dinge sind jedoch bin ich nicht bereit mehr als das absolute Minimum zu zahlen wenn ich am Leben des Kindes nicht teilhaben darf. Und diese Entscheidung habe ich nicht getroffen sondern die Mutter und damit muss ich mich arrangieren was mir nur sehr schwer bis gar nicht gelingt.

  • Ich denke, dass er wenig Chancen hat, sein Kind (wenn es seins ist) zu Gesicht zu bekommen, wenn die KM dicht macht. Das ist ein Kampf, den schon einige selbst hier in Deutschland verloren haben.
    Mal nebenher eine Sprache so gut zu erlernen, dass man die hiesigen Gesetze versteht , dabei Arbeiten zu gehen, um Unterhalt und vielleicht auch Gerichtskosten zu unterhalten, halte ich für Mammutaufgabe.


    Nur von seiner Pflicht das Kind mitzuversorgen entbindet ihn das nicht, auch wenn es ungerecht erscheint. Allerdings, wenn es so berechnet wird, wie du sagst, dann dürfte es sich bei dem Unterhalt nur um einen kleinen Betrag handeln und ist somit leistbar für ihn. Deswegen würde ich das Faß zulassen.


    Sieht vielleicht auch besser aus, wenn er Umgang einklagen möchte.


    Für deinen Bekannten tut es mir ehrlich leid.

  • Nun, mein Augenmerk liegt nunmal zuallererst auf dem Seelenheil des Kindes.


    Dafür ist es schlicht unerheblich, wie die Situation zustande gekommen ist.


    Und wenn ihre Eltern in Deutschland leben und Du nicht nach Brasilien möchtest wäre es in der Tat eine Maßnahme ihr und dem Kind den Flug zu zahlen.


    Es ist wohl zu viel verlangt, zu fordern, daß das Kind ohne Mutti reist.

  • Hallo Verzweifelt,


    du hast ein Kind gezeugt. Bedeutet, du bist Elternteil geworden.
    Damit sind Pflichten verbunden. Viele davon wirst du nicht erfüllen können, weil das Kind nicht bei dir lebt, sondern bei seiner Mutter in Brasilien.


    Was du tun kannst, in der Hoffnung, es hilft deinem Kind, ist: Unterhalt zahlen.
    Das solltest du, nach meiner Meinung, machen.
    Nicht nur aus reinem Pflichtgefühl oder moralischen Gründen.
    Es könnte das Türchen sein, dass dir bleibt, um mit deinem Kind in Verbindung treten zu können.



    Mit der Vaterschaft sich auch Rechte verbunden, z.B. Umgang.
    Umgang macht wenig Sinn, wenn keine gemeinsame Sprache gesprochen werden kann.
    Um überhaupt eine Beziehung zu dem Kind aufbauen zu können, ist Sprache wichtig.
    Da das Kind nicht hier aufwachsen wird, ist anzunehmen, dass es zwischen dir und ihm zu Verständigungsproblemen kommen wird, falls (!) du den von dir gewünschten Umgang eines Tages von der KM zugestanden bekommst.
    Es wird dir, wenn du Probleme hinsichtlich der Sprache vermeiden willst, nichts anderes übrig bleiben, als dich darauf vorzubereiten, indem du die Sprache deines Kindes erlernst.


    Um deine Rechte als Vater ist es in deinen Fall sehr schlecht bestellt.
    Die KM sitzt eindeutig am längeren Hebel und hat alle Fäden in der Hand.
    Das weiß sie und so agiert sie bereits.
    Sie vertritt ihre Interessen, was man ihr nicht verübeln kann.


    Das Kind kann nur bei einem ET leben. Wenn es keine Einigung über den ständigen Aufenthaltort des Kindes zwischen den Eltern gibt, wird darum gekämpft. Selbst diesen Kampf kannst du nicht führen, weil es keine Chancen geben dürfte, das Kind gegen den Willen der KM von Brasilien nach Deutschland zu verbringen.


    Dir bleibt, falls du tatsächlich an deinem Kind Interesse hast, nichts anderes übrig, als ganz kleine Brötchen zu backen.
    Für dich steht nämlich viel auf dem Spiel. Kommt es zum Kontaktabbruch zur KM, dürfte es sehr schwer werden, jemals mit deinem Kind in Verbindung zu treten.


    LG
    Joachim

  • es ist einigermaßen grenzwertig, einem Menschen (der sich offenbar seiner Vaterschaft sicher ist) anzuraten, erst mal die Vaterschaft abzustreiten. Danach dann irgendwelche Diskussionen rund um schiitische und/oder intergalaktische Gesetzgebungen zu führen mag dann einen gewissen Unterhaltungswert haben.


    Das empfinde ich als ziemlich unsachlich. Ich dachte eigentlich, es ginge darum, hier Verzweifelt zu helfen und sich nicht an anderen Nutzern, die hier ebenfalls schreiben, abzuarbeiten. Was Du oder andere von gtom und seinen Äußerungen halten, gehört m. E. nicht hierher.


    Zum Thema: Unabhängig davon, was für Gefühle Du der KM und / oder dem Land gegenüber haben magst, finde ich es als absolut erforderlich, Portugiesisch zu lernen. Denn Du musst davon ausgehen, dass Dich ein Rechtsstreit mit ganz ungewissem Ausgang (abgesehen von substanziellen Kosten) Deinem Ziel nicht ein Jota entgegenbringen wird. In Brasilien (ja, ich kenne dieses Land, weil ich dort gelebt habe), gibt es immer einen sog. "jeithinho", also (bisweilen nicht ganz gerade) Wege, sein Ziel zu erreichen. Wenn man sich darin nicht auskennt, hat man schon verloren. Und als Ausländer sehe ich da wenig Chancen.


    Dich irgendwann mit diesem (Deinem?) Kind verständigen zu können, ist auf jeden Fall wichtig. Zumindest, dass Du Dir die Möglichkeit dazu schaffst.

  • Hallo zusammen,


    hier die Fortsetzung meiner Geschichte in Kurzform ohne eigene Bewertung:


    -Kind gesund in BR zur Welt gekommen

    -Frau wollte doch wieder Beziehung (ging ihr im Endeffekt nur um Aufenthaltsgenehmigung)

    -3 Monate mit Frau und Kind in DT gelebt (ohne ihren Sohn diesmal, blieb beim Vater), DNA Test gemacht, positiv, Kind anerkannt in DT

    -Frau und Kind nach 3 Monaten wieder nach BR abgedüst und verkündet sie bleiben da, Rechte soll ich keine bekommen, Mitspracherecht sowieso nicht, dürfte Kind unter Aufsicht besuchen kommen. Von mir rigoros abgelehnt. Habe noch als letztes erfahren, dass der Vater ihres Kindes in der Zwischenzeit per Gericht und mithilfe eines Psychologen das alleinige Sorgerecht erstritten hat und das Kind nun bei ihm lebt.


    Habe BR bis heute nie betreten. Geld fließt nicht. Seit mehr als einem Jahr absolute Funkstille ihrerseits.Ich weiß weder wie es der Kleinen geht, noch wo sie sich auf der Welt aufhält.


    Grüße


    VE