Was sie mit dem Unterhalt macht, ist ihr Bier
Nicht in Brasilien nach dem dortigen "Recht"... Unterhalt in Brasilien dient nur den Kindern und der Unterhaltsempfänger muss den Bedarf im einzelnen Nachweisen und notfalls Belege beibringen !!!
Hierzulande fließt Unterhalt nach der DDT und es ist tatsächlich egal was der Empfänger damit macht... Wenn also hierzulande einem Kind in der Tabelle sagen wir mal 200€ für den Mietanteil zustehen kann ein BET eine Wohnung nehmen bei der auf ein Kind u.U nur 100€ Mietanteil entfallen, den Differenzbetrag kann BET für den nächsten Frisörbesuch verwenden...
(Deswegen halte ich die DDT auch für ungrecht, ein BET in einer ländlichen Gegend im Osten bekommt den gleichen Mietanteil gemäß der DDT wie der BET in München City...)
Dieses Prinzip gilt in Brasilien nicht, jeder Einzelfall wird geprüft, so müssen z.b. die Schulkosten extra ermittelt werden, der Unterhalt betreffend Wohnraum wird nach dem tatsächlichen Anteil der Miete berechnet usw...
lg Thomas